equinet Bank AktiengesellschaftLiquidiert

Gräfstraße 97, 60487 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 48969
Vorher
equinet Aktiengesellschaft
Eingetragen
28.2.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute des SparkassensektorsManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens

Historie

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Management

NameRolle
Renald Dr. Metoja
seit 12.9.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

equinet Bank Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Zur Offenlegung bestimmte Teile des Jahresabschlusses und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

1. Grundlagen des Unternehmens

Die equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (equinet Bank AG), bot namhaften in- und ausländischen Kunden Dienstleistungen im Bereich Bankgeschäft und Finanzdienstleistungen an.

Die Geschäftstätigkeit der equinet Bank AG umfasste im Geschäftsjahr im Wesentlichen das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlage- und Abschlussvermittlung, den Eigenhandel, das Eigengeschäft sowie das Platzierungs- und Emissionsgeschäft (jeweils mit Erlaubnis gemäß § 32 KWG), die Betreuung institutioneller Anleger, die Beratung Dritter bei Corporate Finance-Geschäften sowie die Strukturierung und Durchführung solcher Geschäfte, einschließlich der betriebswirtschaftlichen Beratung und der Betreuung von Unternehmen vor, während und nach dem Gang an die Börse.

Das Leistungsspektrum wurde durch komplementäre Vollbank-Leistungen (Zahlungsdienste, Einlagen- und Depotgeschäft sowie Effektenlombardkredite) abgerundet.

Die equinet Bank AG hat ihren operativen Geschäftsbetrieb, mit Ausnahme des Einlagen- und Kreditgeschäftes, mit Wirkung zum 1. Dezember 2018 an die deutsche Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, im Wege eines Asset-Deals übertragen. Bereits mit Wirkung zum 1. Februar 2018 hatte die equinet Bank AG ihre Tätigkeit als Spezialist an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt und ihre 3.000 Orderbücher an die Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt am Main, übertragen.

Aufsichtsrat und Vorstand planen im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 die Auflösung und geordnete Abwicklung der Gesellschaft gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG den Aktionären zur Abstimmung zu stellen, nachdem die Gespräche mit potentiellen Käufern der Gesellschaft wegen möglicher Rechtsrisiken aus historischen Geschäftstätigkeiten als gescheitert einzustufen sind. Zur Bewertung aufgrund des Wegfalls der Fortführungsprämisse wird auf die Ausführungen in Abschnitt III des Anhangs verwiesen.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2018 um 1,5% und unterschritt damit das Vorjahreswachstum (+2,2%). Das andauernde Wirtschaftswachstum hat im neunten Jahr des Aufschwungs deutlich an Kraft verloren. Positive Impulse kamen in 2018 primär aus dem Inlandskonsum und den Anlageinvestitionen. Im Vorjahresvergleich waren die privaten Konsumausgaben preisbereinigt um 1,0% höher, während die staatlichen Konsumausgaben um 1,1% stiegen. Insbesondere die Bruttoanlageinvestitionen legten in 2018 im Vorjahresvergleich überdurchschnittlich zu (+4,8%). Die deutschen Ausfuhren haben ihr Wachstum verlangsamt. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4% höher als im Vorjahr. Die Importe legten im gleichen Zeitraum stärker zu (3,4%). Der resultierende Außenbeitrag, also die Differenz zwischen Exporten und Importen war negativ (-0,2%).

Die Verbraucherpreise erhöhten sich nach Destatis-Berechnungen in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2018 um 1,9% gegenüber 2017 und damit stärker als in den letzten fünf Jahren. Von 2014 bis 2016 hatten die Jahresteuerungsraten sogar jeweils unterhalb von einem Prozent gelegen. Für den deutlichen Anstieg waren auch in 2018 wieder maßgeblich die Energiepreise verantwortlich, die sich gegenüber 2017 um 4,9% erhöhten. Auch die Preise für Nahrungsmittel legten mit 2,5% spürbar zu. Im Vergleich zu den Waren entwickelten sich die Preise für Dienstleistungen insgesamt in 2018 eher moderat (+1,5%).

Der deutsche Arbeitsmarkt präsentierte sich in 2018 erneut in einer äußerst robusten Verfassung. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen bis Dezember 2018 auf 45,0 Mio. Personen gestiegen. Damit erreichte sie ihren höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die bereinigte Erwerbslosenquote lag bei moderaten 3,3%.

Das Börsenjahr 2018 war sehr enttäuschend und von großer makroökonomischer sowie politischer Unsicherheit geprägt. Im vierten Quartal machten sich Panikverkäufe bemerkbar mit einem DAX Verlust von -15%. Für die Kursrückgänge auf breiter Basis sind nicht nur die politischen Themen (Handelspolitik, Brexit, Italien) verantwortlich, sondern auch die eingeleitete Normalisierung der globalen expansiven Geldpolitik. Insbesondere die US-Notenbank hat hier eine beschleunigte Normalisierung eingeleitet. Zusätzlich belastete ein sich abschwächendes Konjunkturumfeld in China die Märkte.

Im Jahresverlauf verlor der Eurostoxx 50 (-15%), DAX (-18%), TecDAX (-5%), MDAX (-18%) und SDAX (-20%) deutlich und korrigierten damit die starke Performance der Vorjahre.

Im Jahr 2018 spiegelte sich die Risikoaversion der Anleger auch an den Bondmärkten wieder. Am langen Ende der deutschen Zinsstrukturkurve vielen die Zinsen auf das sehr niedrige Anfangsniveau des Jahres 2017 zurück. Gleichwohl hat der Markt im Jahresverlauf keinen kontinuierlichen Renditeanstieg vollzogen. Nach einem anfänglichen Renditeanstieg im ersten Quartal 2018 fielen die Zinsen der zehnjährigen Bundesanleihen bis auf 0,22% zurück. Am kurzen Kurvenende, das heißt bei den zweijährigen Bundestiteln, bewegten sich die Zinsen im negativen Bereich.

Der Euro zeigte sich mit einem Wechselkurs EUR/USD von 1,18 nur leicht verändert zum Vorjahr (Vorjahr: 1,13). Der Goldpreis verbilligte sich deutlich im Jahresverlauf erholte sich aber zum Jahresende und beendete das Jahr bei USD 1.282 (-2,7%).

Das Kassamarktvolumen der Deutsche Börse AG lag in 2018 mit 1,531 Billionen Euro 4,3% über dem Vorjahresniveau. Davon entfielen 1,415 Billionen Euro (+6%) auf XETRA, EUR 19,9 Mrd. (-57%) auf die Börse Frankfurt und EUR 96,2 Mrd. (+5%) auf die Tradegate Exchange, die seit ihrem Start in 2010 ihr Umsatzvolumen inzwischen auf das nahezu Fünffache des Frankfurter Marktes gesteigert hat.

Belebt präsentierte sich ebenso der Aktien-Primärmarkt, der mit siebzehn Neuemissionen (Vorjahr: acht) aufwartete. Das Platzierungsvolumen fiel mit EUR 11,6 Mrd. sehr hoch aus (Vorjahr: EUR 2,8 Mrd.). Hierzu haben insbesondere die IPOs von Siemens Healthineers, Knorr Bremse und der DWS beigetragen. Deutschlands IPO-Markt blieb aber auch in 2018 im internationalen Vergleich unbedeutend. Global wurden 1.359 IPOs mit einem Volumen von USD 205 Mrd. emittiert.

Der Markt für Mittelstandsanleihen zeigte sich in 2018 stabil. Die Anzahl der Transaktionen stieg um 30 und damit auf das Niveau von 2014. Das Platzierungsvolumen stieg auf EUR 1.085 Mrd. und liegt damit +33% über dem Vorjahr.

Der Schuldschein-Markt verzeichnete im Jahr 2018 einen Rückgang vom historischen Höchststand in 2017 mit einem Platzierungsvolumen von EUR 24 Mrd. (Vorjahr: EUR 29 Mrd.). Die Anzahl der abgeschlossenen Transaktionen blieb mit 161 unverändert.

Der M&A-Markt für Transaktionen mit deutschen Zielunternehmen stagnierte im Jahr 2018 mit einem Volumen von EUR 128,4 Mrd.

Die Deutsche Bundesbank sieht die deutsche Wirtschaft in einem anhaltenden Aufschwung und erwartet für 2019 mit 1,9% einen erneuten Anstieg der kalenderbereinigten Wirtschaftsleistung. Die gute Arbeitsmarktsituation stützt den privaten Konsum. Der Außenhandel sowie gewerbliche Investitionen werden als eher rückläufig eingeschätzt.

Die Arbeitslosenquote sollte sich auf 5,2% weiter reduzieren, die Verbraucherpreise dürften um 1,8% steigen. Den Wechselkurs des Euro zum US-Dollar taxiert die Deutsche Bundesbank auf 1,14 und bei der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen rechnet sie mit einem Niveau von -0,3%.

Geschäftsverlauf

Die equinet Bank AG blickt auf ihr bislang schlechtes Geschäftsjahr zurück. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2018 beträgt TEUR -6.711 und der Jahresfehlbetrag TEUR 7.483.

Das Provisionsergebnis einschließlich des Nettoertrags aus Finanzgeschäften sind im Vergleich zum Vorjahr um 51% auf 8,6 Mio. Euro gesunken. Die Bank konnte im Kapitalmarkt- und M&A-Geschäft nur einige wenige Transaktionen erfolgreich abschließen und hat damit die selbst gesteckten Ziele für das Geschäftsjahr 2018 deutlich verfehlt. Die schwindenden Margen im Zusammenhang mit der Einführung von MiFID 2 führten zu deutlichen Umsatzeinbrüchen im Wertpapierhandel und zu einem insgesamt negativen Handelsergebnis.

Zum 30. November 2018 zählte die equinet Bank AG mit 66 Mandaten zu den wichtigen Anbietern im Designated Sponsoring in Deutschland. Die Performance-Messung durch die Deutsche Börse AG ergab wie in den Vorjahren das Top-Rating AA. Das Research-Team coverte 116 deutsche Unternehmen.

Als Spezialist auf der Handelsplattform Xetra II der Deutschen Börse AG betreute die Bank bis zum 31. Januar 2018 rd. 3.000 Orderbücher für Aktien und Rentengattungen.

Das Zahlungsdienste-, Einlagen-, Depot- und Kreditgeschäft ist für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank von untergeordneter Bedeutung und wird derzeit nicht werbewirksam betrieben.

Die Tätigkeiten im Verwaltungsbereich konzentrierten sich auf die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Änderungen, insbesondere MiFID 2, die kontinuierliche Verbesserung interner Prozesse und Verfahren sowie wie die organisatorische und technische Umsetzung des BPA mit Pareto.

Ertragslage

Das Provisionsergebnis lag mit EUR 8,9 Mio. 45% unter Vorjahr. Das Nettoergebnis des Handelbestandes sank um EUR 1,6 Mio. auf TEUR -336.

Das Zinsergebnis ist durch die Negativzinsen aus der Anlage der Nettoliquidität geprägt. Im Zinsergebnis enthalten sind TEUR 7 aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie in den Vorjahren im Wesentlichen aus Sachbezügen und dem projektbedingten Auslagenersatz in Höhe von TEUR 184, Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 334 und übrigen Erträgen in Höhe von TEUR 14 zusammen.

Auf der Aufwandsseite stellt der Personalaufwand geschäftstypisch die bedeutendste Position dar. Aufgrund des Übergangs sämtlicher Beschäftigungsverhältnisse auf die deutsche Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, zum 1. Dezember 2018 ist der Aufwand, trotz Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Einstellung der Tätigkeit als Spezialist an der Frankfurterwertpapierbörse um 13% im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Auch die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 28%, was im Wesentlichen auf gesunkene variable Handelskosten zurückzuführen ist.

Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind im Berichtszeitraum aufgrund der im Geschäftsjahr 2017 getätigten Investitionen planmäßig um 32% gestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Änderung der Bilanzierung und Bewertung aufgrund der Abkehr von der Going-Concern Prämisse in Höhe von TEUR 307.

Als Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird ein Verlust in Höhe von TEUR 6.711 (Vorjahr: TEUR 268) ausgewiesen.

Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von TEUR -740 resultiert aus der Veräußerung der wesentlichen Betriebsvermögensbestandteile der equinet Bank AG.

Die Steuern betreffen in voller Höhe Veränderungen von latenten Steuern.

Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 7.483 (Vorjahr: TEUR 1.145) bei einer Cost/Income-Ratio von 1,71 (Vorjahr: 1,05). Durch Entnahmen aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 8.349 und unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 1.145 weist die equinet Bank AG zum Bilanzstichtag einen Bilanzverlust in Höhe von TEUR 279 aus.

Investitionen

Die Bruttoinvestitionen in Höhe von TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 536) betreffen in Höhe von TEUR 150 immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: TEUR 220) und mit TEUR 5 Sachanlagen (Vorjahr: TEUR 316). Investitionen erfolgten in Lizenzen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen wurden aus dem Cashflow und den Liquiditätsreserven finanziert.

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital reduzierte sich im Berichtszeitraum um 56% auf EUR 5,8 Mio., die Bilanzsumme um EUR 9,4 Mio. auf EUR 7,0 Mio. Die Eigenkapitalquote betrug am Bilanzstichtag 82%. Die Eigenmittel nach Art. 72 i. V. m. Art. 25 CRR in Höhe von EUR 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: EUR 13,3 Mio.) betreffen in voller Höhe das Kernkapital (Art. 26 bis Art. 50 CRR).

Vermögens- und Finanzlage

Mit einem Anteil von EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 12,0 Mio.) bzw. 91% der Bilanzsumme stellen Zahlungsmittel und Forderungen an Kreditinstitute den wesentlichsten Posten auf der Aktivseite dar. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Liquiditätsreserven in Tages- und Festgeldanlagen.

Zum Bilanzstichtag hat die Bank keinen Handelsbestand. Der zum Stichtag 30. November 2018 aktivisch und passivisch ausgewiesene Handelsbestand wurde im Rahmen der Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der equinet Bank AG vollständig mitveräußert.

Die Forderungen an Kunden zum Stichtag sind um EUR 0,7 Mio. auf EUR 0,4 Mio. gesunken.

Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen wurden zum 1. Dezember 2018 im Rahmen der der Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der equinet Bank AG, bis auf wenige Ausnahmen, mitveräußert.

Der Buchwert der am Bilanzstichtag ausgewiesenen immateriellen Anlagewerte beträgt TEUR 13. Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf TEUR 120.

Die Buchwerte der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Sachanlagen beträgt TEUR 5. Die planmäßigen Abschreibungen der Sachanlagen beliefen sich auf TEUR 98.

Die sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich auf TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 773). Sie betreffen vorrangig Forderungen an Nichtkunden mit TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 478) und Steuerforderungen mit TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 158).

Auf der Passivseite sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 48 auf TEUR 2 und die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von TEUR 135 auf TEUR 56.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 473 (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus vertraglichen Verpflichtungen mit TEUR 449 (Vorjahr: TEUR 282), und inländische Steuern mit TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 340).

Die sonstigen Rückstellungen reduzierten um EUR 0,5 Mio. auf EUR 0,7 Mio. In den Rückstellungen enthalten sind alle bekannten Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der zu erwartenden Einstellung der Unternehmstätigkeit stehen und derer sich die Bank voraussichtlich nicht entziehen kann, ebenso wie alle drohenden Verluste aus zu erfüllenden Verträgen, deren Gegenleistungen nicht mehr verwertet werden können. Diese betragen insgesamt TEUR 399. Langfristige Rückstellungen sind keine enthalten.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2018 und auch danach jederzeit gegeben. Die Finanzlage war stets geordnet. Zum Bilanzstichtag verfügte die equinet Bank AG über freie liquide Mittel sowie kurzfristige Forderungen (bis drei Monate) in Höhe von EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 14,4 Mio.), ihnen standen kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen von EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.) gegenüber.

Personal

Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte die equinet Bank AG zwei Vorstandsmitglieder. In den einzelnen Bereichen war die Entwicklung wie folgt:

per 31.12. Jahresdurchschnitt
2018 2017 2018 2017
Vorstand 2 3 2,50 3,00
Corporate Finance 0 18 14,00 17,50
Equities & Research 0 27 22,50 25,50
Trading 0 16 6,00 16,75
Verwaltung 0 23 17,25 22,50
Summe 2 87 62,25 85,25

Im Jahresdurchschnitt verringerte sich die Mitarbeiterzahl von 85 auf 62 Personen.

3. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Nach dem Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs der Bank, mit Ausnahme des Einlagen- und Kreditgeschäfts, ist vorgesehen, die restlichen in der Bank verbliebenen Vertragsverhältnisse mit Dritten zu kündigen bzw. aufzulösen. Ferner sollen alle Möglichkeiten dahingehend überprüft werden, den Aktionären der Bank den entsprechenden Gegenwert ihrer Anteile zuzuführen. Mögliche Optionen sind der Verkauf der Gesellschaft bzw. des Bankmantels oder die Liquidation der Gesellschaft nach vorheriger Rückgabe der Banklizenz. Die mit potenziellen Käufern während der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses geführten Gespräche sind als gescheitert einzustufen, da aus historischen Geschäftstätigkeiten, die im Zusammenhang mit Cum/Ex stehen könnten, Rechtsrisiken resultieren könnten, deren Ausgang durch Dritte nicht abschließend beurteilt werden können. Der Vorstand plant daher im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 die Auflösung und geordnete Abwicklung der Gesellschaft gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG den Aktionären zur Abstimmung zu stellen.

Der Vorstand der Gesellschaft geht, unter Beachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Sperrjahres, von einem Zeitraum von 18 Monaten für die planmäßige Liquidation des Vermögens und Begleichung der Schulden aus.

Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Bank mit einem negativen Jahresergebnis von EUR 0,5 Mio. bis zu EUR 1,0 Mio.

4. Risikomanagement

Grundlagen

Die equinet Bank AG verfügt als Kreditinstitut über ein umfangreiches Risikomanagementsystem, das im Risikohandbuch der Gesellschaft dokumentiert ist. Zusammen mit den Organisationsrichtlinien bildet es die Grundlage für die Gestaltung der wesentlichen Geschäftsprozesse und das Management der damit verbundenen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und erweitert.

Aufgrund von spezifischen Risiken im Handelsgeschäft bildeten bis zum 30. November 2018 die Geschäftsbereiche Equities&Research und Trading die wesentlichen Schwerpunkte.

Durch die unmittelbare Mitwirkung der Geschäftsleitung bei allen wesentlichen Prozessen des Risikomanagements war stets sichergestellt, dass sämtliche unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen der Geschäftsleitung bekannt waren bzw. sind. Darüber hinaus informiert die Geschäftsleitung den Aufsichtsrat monatlich und gesondert quartalsweise über die Risikosituation der equinet Bank AG. Die unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen werden dem Aufsichtsrat durch die Geschäftsleitung unverzüglich per E-Mail zur Verfügung gestellt und bei Bedarf in einer Telefonkonferenz erläutert und diskutiert.

Im Einklang mit der übergeordneten, separat dokumentierten Geschäfts- und Handelsstrategie verfolgt die equinet Bank AG eine defensive Risikostrategie.

Die Risikostrategie basiert auf den Grundsätzen (1) der Existenzsicherung, (2) der Tragfähigkeit, (3) der Risikosensibilität, (4) des Beitrags zur Geschäftsstrategie, (5) der Verstetigung und Sicherung des Unternehmenserfolges und (6) der Transparenz. Hieraus wurden verschiedene operative Leitlinien entwickelt, die im Risikohandbuch dokumentiert sind.

Risikoarten

Die Einstufung der Risikoarten erfolgt im Wesentlichen anhand von qualitativen Beurteilungen der Eintrittswahrscheinlichkeit und der im Falle eines Eintritts möglichen Schadenshöhe.

Als wesentliche Risiken im Sinne der MaRisk wurden hierbei Marktpreisrisiken, operationelle Risiken, Kontrahenten- und Wiedereindeckungsrisiken (Adressenausfallrisiken), Adressenausfallrisiken bei der Liquiditätsanlage, Liquiditätsrisiken und Auslagerungsrisiken identifiziert. Als Unterkategorien der operationellen Risiken wurden Auslagerungsrisiken sowie Ertragsrisiken identifiziert und eingestuft.

Weitere nicht wesentliche Risikoarten sind allgemeine Adressenausfall- und Bonitätsrisiken, Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft, Personalrisiken und Risiken aus dolosen Handlungen, rechtliche Risiken, Clearing- und Settlementrisiken, Länderrisiken, strategische Risiken, Markt- und Wettbewerbsrisiken sowie Reputationsrisiken.

a) Marktpreisrisiken

Aus Eigengeschäften oder Kundengeschäften mit Preisvereinbarungen bestand das Risiko eines potenziellen Verlustes aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern (z. B. Aktienkurs-, Zinsänderungs- oder Währungsrisiko). Diese wurden vollautomatisch und portfoliospezifisch im Handelssystem DECIDE erfasst. Aus den Positionsdaten erfolgte eine automatische Berechnung des Brutto-Positionswertes, des Value-at-Risk sowie zweier Worst-Case-Risikowerte (Stresstest & Inverser Stresstest). Darüber hinaus wurden in Echtzeit die realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste in sämtlichen Portfolien und Positionen angezeigt und durch den Überwachungsvorstand, die jeweiligen Bereichsleiter und das Risikomanagement überwacht. Ergänzend bestand für alle Händler die Verpflichtung, Verluste bei Überschreitung definierter Grenzen an die Bereichsleitung und das Risk Management zu melden.

Die Marktpreisrisiken wurden durch Vorgabe von mehrdimensionalen Limiten (Bruttoposition, VaR und Worst Case / Stress Test) auf Basis der Geschäfts-, Handels- und Risikostrategie sowie der Risikotragfähigkeitsberechnung gesteuert.

Die Marktpreisrisiken gemäß Risikotragfähigkeitsberechnung stellten sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

Jahresdurchschnitt Bilanzstichtag
in TEUR 2018 2017 2018 2017
- Real Case (Value-at-Risk) 30 73 0 25
- Worst Case (Stresstest) 82 279 0 83
- Worst Case (Inverser Stresstest) 241 742 0 201
Bruttopositionswert 1.250 4.728 0 1.421
Nettopositionswert 195 644 0 123

b) Operationelle Risiken

Bei den Geschäftsbereichen Equities&Research sowie Trading bestand eine hohe Abhängigkeit hinsichtlich einer funktionierenden leistungsstarken Infrastruktur. Durch operative Mängel, menschliches Versagen oder technische Ausfälle konnte der Betrieb daher erheblich beeinträchtigt werden und kurzfristig zu nicht unerheblichen Schäden und Geschäftseinbußen führen. Im IT-Bereich bestand aufgrund der diesbezüglichen Sensibilität der Handelsbereiche ein überdurchschnittlich hohes Maß an Absicherung.

Im Falle von signifikanten Störungen nutzte die equinet Bank AG ein mehrstufiges Meldesystem, das im Notfallhandbuch dokumentiert ist. Des Weiteren wurden wesentliche Störungen im Rahmen des quartalsweisen Risikoberichts festgehalten und zwischen dem Überwachungsvorstand und den zuständigen Bereichen (z. B. IT) bzw. den externen Leistungserbringern eingehend analysiert und diskutiert, um Maßnahmen zur Vermeidung vergleichbarer künftiger Schäden umzusetzen.

Die Steuerung der Risiken erfolgte durch ein eigenes IT-Team mit hoher Fachkompetenz und zeitlich umfassender Vorort-Präsenz und dem IT-Sicherheitsbeauftragten. Dabei fand das Grundschutz-Handbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Anwendung. Für den Katastrophenfall bestanden eine schriftlich fixierte Notfallplanung und Arbeitsplätze in einem Notfallrechenzentrum.

Darüber hinaus setzte die equinet Bank AG branchenübliche Sicherheitsstandards bei der Zutrittskontrolle ein, verfügte über alle zweckmäßigen Versicherungen gegen allgemeine Betriebsrisiken und hatte einzelne Aktivitäten und Prozesse selektiv an Spezialanbieter ausgelagert.

Die operationellen Risiken wurden über einen rollierenden 12-Monats-Betrachtungszeitraum ermittelt. Sie stellten sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:

Jahresdurchschnitt Bilanzstichtag
in TEUR 2018 2017 2018 2017
- Real Case 242 175 91 166
- Worst Case (Stresstest) 327 1.442 122 933
- Worst Case (Inverser Stresstest) 1.370 2.041 41 2.065

c) Kontrahentenrisiken/Wiedereindeckungsrisiken (Adressenausfallrisiken)

Aus Kundengeschäften in den Handelsbereichen bestand das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns, wenn ein Geschäftspartner seinen Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen gegenüber der equinet Bank AG nicht nachkommen konnte oder wollte. Ein Totalverlust war ausgeschlossen, da das Settlement grundsätzlich im Wege der "Zahlung gegen Lieferung" erfolgt ist.

Ein dadurch entstandenes Wiedereindeckungsrisiko ist de facto ein Marktpreisrisiko und wurde wie ein solches bewertet.

Die Erfassung und Bewertung der Kontrahentenrisiken erfolgte vollautomatisch durch das Handels- und Risikomanagementsystem DECIDE, ihre Überwachung durch den Abgleich der Risikopositionen mit den kontrahentenspezifischen Limiten, die Anzeige von Limitüberschreitungen und die tägliche Erstellung und Auswertung einer Kontrahentenrisikostatistik, die u. a. in die Risikotragfähigkeitsberechnung eingeflossen ist.

Zur Risikosteuerung wurden individuelle Kontrahentenlimite auf Basis einer kundenspezifischen Bonitätsanalyse vorgegeben und umgehend bei erkennbarer bzw. vermuteter Bonitätsverschlechterung angepasst bzw. gelöscht.

Für die Summe der Kontrahentenrisikopositionen bestand ein Gesamtlimit, welches auf Basis der Geschäfts-, Handels- und Risikostrategie sowie der Risikotragfähigkeitsberechnung bemessen wurde.

Die Kontrahentenrisiken gemäß Risikotragfähigkeitsberechnung stellten sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

Jahresdurchschnitt Bilanzstichtag
in TEUR 2018 2017 2018 2017
- Real Case 286 579 0 108
- Worst Case (Stresstest) 714 1.336 0 258
- Worst Case (Inverser Stresstest) 3.134 4.082 0 4.130

d) Adressenausfallrisiken bei der Liquiditätsanlage

Die equinet Bank AG genießt als Kreditinstitut für Einlagen, die sie bei anderen Kreditinstituten unterhält, keinen Schutz durch die Einlagensicherungseinrichtungen.

Dieses Risiko wird durch Gewichtung der Forderungen mit einem Ausfallrisikofaktor bewertet. Die Risikowerte werden monatlich im Rahmen der Liquiditätsplanung und der Risikotragfähigkeitsberechnung erfasst und dokumentiert. Ferner erfolgt eine laufende Analyse der Salden im Rahmen der Liquiditätssteuerung.

Laufende Analysen der Bankbonitäten auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, die Verteilung der Liquidität auf verschiedene, voneinander unabhängige Partnerbanken oder die Anlage wesentlicher Liquiditätsbestandteile bei der Deutschen Bundesbank stellen Steuerungsinstrumente für diese Risikoart dar.

Die Adressenausfallrisiken bei der Liquiditätsanlage gemäß Risikotragfähigkeitsberechnung stellten sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

Jahresdurchschnitt Bilanzstichtag
in TEUR 2018 2017 2018 2017
- Real Case 132 98 48 120
- Worst Case(Stresstest) 311 195 121 239
- Worst Case (Inverser Stresstest) 520 680 137 688
(Auslastungsquote)        

e) Liquiditätsrisiken

Die equinet Bank AG hat das Risiko, künftige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig erfüllen zu können, da Sie nach dem Verkauf ihres operativen Geschäftsbetriebes keine Refinanzierungsmöglichkeiten hat. Im kurzfristigen Zeithorizont sind die Liquiditätsrisiken für die equinet Bank AG gering. Soweit der Liquiditätsbedarf jedoch strukturell bedingt ist, besteht mittelfristig das Risiko, dass die vorhandenen Reserven verbraucht und nicht mehr zur Deckung eines nachhaltigen Liquiditätsbedarfs ausreichen.

Die Bank erstellt monatlich eine Liquiditätsübersicht und ermittelt eine Liquiditätskennzahl, die neben den liquiden Mitteln bei Banken auch Forderungen und Verbindlichkeiten gewichtet berücksichtigt. Zur Erfassung, Bewertung und Überwachung der Liquiditätssituation im Handel bezog die Bank bis zum 30. November einen täglichen Report der Verrechnungsbank. Darüber hinaus ist die Liquidität als eigene Risikodeckungsmasse in die Risikotragfähigkeitsberechnung enthalten. Die Analyse des laufenden und voraussichtlichen Liquiditätsbedarfs obliegt dem Überwachungsvorstand.

Die Steuerung der Risiken erfolgt durch eine flexible und risikobewusste Anlage der liquiden Mittel unter vorausschauender Berechnung eines etwaigen vorhersehbaren Liquiditätsbedarfs.

Die Liquiditätsrisiken gemäß Risikotragfähigkeitsberechnung stellten sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

Jahresdurchschnitt Bilanzstichtaq
in TEUR 2018 2017 2018 2017
Risikodeckungsmasse Liquidität        
davon ungenutzt: 5.958 8.623 1.394 8.259
- Real Case 5.267 7.699 1.255 7.841
- Worst Case (Stresstest) 4.523 5.371 1.151 6.746
- Worst Case (Inverser Stresstest) 693 1.078 1.216 1.176

Organisationsstruktur des Risikomanagements

Die organisatorischen Säulen des Risikomanagementsystems waren neben dem internen Kontrollsystem und der Risikotragfähigkeitsberechnung die Risikosteuerung durch Limite sowie die Innenrevision.

Die Hauptziele des internen Kontrollsystems sind die Sicherstellung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung von sonstigen Gesetzen und Vorschriften ("Compliance"). Das interne Kontrollsystem stellt für das Risikomanagement die aufbau- und ablauforganisatorische Basis dar. Es ist als Übersicht im Organisationsplan und im Detail in den Arbeitsanweisungen, Arbeitsplatz- und Prozessablaufbeschreibungen dokumentiert. Zu den Grundelementen der organisatorischen Maßnahmen zählen das Vier-Augen-Prinzip, die Funktionstrennung, interne Kontrollen (vor, während oder nach einer Geschäftsabwicklung) sowie die Standardisierung und Dokumentation.

Zur Quantifizierung, Überwachung und Steuerung von Risiken erstellt die equinet Bank AG Risikotragfähigkeitsberechnungen. Dabei werden die vorhandenen kapital- und liquiditätsseitigen Risikodeckungsmassen in einem strukturierten Prozess mit allen wesentlichen Risiken verglichen und Stresstests unterworfen.

Anhand der Ergebnisse können die Risiken zielgerichtet gesteuert und - z. B. durch Veränderung bestehender Limite oder operativer Maßnahmen - begrenzt werden, um Art und Umfang der eingegangenen Risiken stets in einem angemessenen Verhältnis zu Kapital und Liquidität des Unternehmens zu halten. Die Berechnung erfolgt monatlich, kann aber in Krisensituationen auch wöchentlich oder täglich durchgeführt werden.

Die wesentlichen Kennzahlen der Risikotragfähigkeitsberechnung stellten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:

Jahresdurchschnitt Bilanzstichtag
in TEUR 2018 2017 2018 2017
Risikodeckungsmasse Kapital        
- Real Case 5.992 8.341 1.946 8.889
- Worst Case (Stresstest) 6.142 8.562 1.946 9.083
- Worst Case (Inverser Stresstest) 5.703 8.163 1.394 8.259
Risikodeckungsmasse Liquidität        
- Liquidität 5.958 8.623 1.394 8.259
Gesamtrisiko        
- Real Case 690 924 139 414
- Worst Case (Stresstest) 1.435 3.251 243 1.513
- Worst Case (Inverser Stresstest) 5.265 7.545 178 7.084

Obwohl es sich bei der Risikotragfähigkeitsberechnung im Wesentlichen um einen quantitativen Ansatz handelt, ist es der Gesellschaft aufgrund ihrer übersichtlichen Unternehmensgröße und transparenten Risikostrukturen möglich, die Ergebnisse nicht ausschließlich quantitativ zu analysieren, sondern fallbezogen auch qualitative Faktoren mit zu berücksichtigen, die risikoerhöhend oder -reduzierend wirken können.

Zur Begrenzung der Marktpreisrisiken, der Kontrahentenrisiken/Wiedereindeckungsrisiken, der operationellen Risiken, der Adressenausfallrisiken und der Liquiditätsrisiken (als wesentliche Risiken gem. MaRisk) wurden durch den Vorstand und das Risikomanagement mehrstufige und z. T. mehrdimensionale Limite vorgegeben. Dem Risikomanagement oblag die laufende Risikokontrolle. Sämtliche Limite und deren Überwachung wurden im Nachgang zur Einstellung der operativen Tätigkeit zum Jahresende aufgehoben.

Die bis zum 31. Dezember 2018 an GAR Gesellschaft für Aufsichtsrecht und Revision mbH, Frankfurt am Main, ausgelagerte Innenrevision schloss die externe Prüfung von wesentlichen Bestandteilen des Risikomanagementsystems ein.

5. Unternehmensführung und -Steuerung

Der Vorstand führt die Gesellschaft eigenverantwortlich. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat bestimmt er die strategische Ausrichtung und die Fortführung des Unternehmens im Einklang mit geltendem Gesetz und ethischen Standards.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2019

equinet Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Lutz Weiler

Anita Prattki

Offenlegung zum 31. Dezember 2018 der equinet Bank AG, Frankfurt am Main, gemäß § 26a Abs. 1 S. 2 KWG

Die equinet Bank AG ist verpflichtet, die in § 26a Abs. 1 S. 2 KWG genannten Informationen offenzulegen.

Die equinet Bank AG gehört gegenwärtig keiner aufsichtsrechtlichen Gruppenhierarchie an. Insofern erfolgt die Offenlegung länderbezogener Angaben ausschließlich auf Ebene des Einzelinstituts.

Der Umsatz entspricht der Summe aus Zinsergebnis, Provisionsergebnis, Nettoertrag des Handelsbestandes und sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Umsatz wird vollständig in Deutschland als Sitz des Unternehmens erzielt.

Die Steuern auf den Gewinn oder Verlust entsprechen dem Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Öffentliche Beihilfen hat die equinet Bank AG im Geschäftsjahr 2018 nicht erhalten.

Die Umsätze wurden im Wesentlichen durch folgende Geschäftsarten generiert:

Finanzkommissionsgeschäft,

Emissionsgeschäft,

Platzierungsgeschäft,

Anlagevermittlung,

Abschlussvermittlung,

Eigenhandel,

Einlagen- und Depotgeschäft,

Betreuung institutioneller Anleger und

Beratung Dritter bei Corporate Finance Geschäften

31.12.2018
TEUR
Umsatz im Geschäftsjahr (Definition siehe oben) 9.064
Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger (in Vollzeitäquivalenten) 2
Gewinn oder Verlust vor Steuern -7.451
Steuern auf Gewinn oder Verlust 32
Erhaltene Öffentliche Beihilfen -

Bilanz zum 31. Dezember 2018

der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Aktivseite

Stand am 31.12.2018
EUR
Stand am 31.12.2017
EUR
1. Barreserve    
Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.977.925,68 2.496.096,15
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 3.977.925,68 (i. V. EUR 2.496.096,15)    
2. Forderungen an Kreditinstitute    
a) täglich fällig 2.403.520,15 9.458.761,71
b) andere Forderungen 15.869,44 70.854,45
  2.419.389,59 9.529.616,16
3. Forderungen an Kunden 434.921,44 1.154.586,78
4. Handelsbestand 0,00 1.428.922,19
5. Beteiligungen 0,00 1.000,00
6. Immaterielle Anlagewerte entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.236,60 242.169,60
7. Sachanlagen 5.282,00 359.458,00
8. Sonstige Vermögensgegenstände 66.468,98 772.785,74
9. Rechnungsabgrenzungsposten 37.440,00 313.500,54
10. Aktive latente Steuern 0,00 31.917,30
11. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 90.484,96 122.791,23
Summe der Aktiva 7.045.149,25 16.452.843,69

Passivseite

   
  Stand am 31.12.2018
EUR
Stand am 31.12.2017
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten täglich fällig 1.718,40 48.036,02
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden andere Verbindlichkeiten    
a) täglich fällig 0,00 3.962,58
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 56.250,00 131.333,58
  56.250,00 135.296,16
3. Handelsbestand 0,00 125.500,28
4. Sonstige Verbindlichkeiten 473.391,67 1.173.523,74
5. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 473.374,00
6. Rückstellungen    
a) Steuerrückstellungen 906,19 0,00
b) andere Rückstellungen 711.370,92 1.212.910,13
  712.277,11 1.212.910,13
7. Eigenkapital    
a) Gezeichnetes Kapital 5.307.665,00 5.307.665,00
b) Kapitalrücklage 687.711,00 3.847.228,63
c) Gewinnrücklagen    
ca) gesetzliche Rücklage 14.916,20 14.916,20
cb) andere Gewinnrücklagen 70.653,63 5.259.750,00
d) Bilanzverlust -279.433,76 -1.145.356,47
  5.801.512,07 13.284.203,36
Summe der Passiva 7.045.149,25 16.452.843,69

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

2018
EUR
2017
EUR
1. Zinserträge aus    
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften -42.219,87 -28.224,63
b) Sonstige 4.462,61 5.452,63
  -37.757,26 -22.772,00
2. Zinsaufwendungen 6.500,00 5.797,00
  -44.257,26 -28.569,00
3. Provisionserträge 10.250.285,06 18.929.980,93
4. Provisionsaufwendungen 1.338.610,09 2.610.070,05
  8.911.674,97 16.319.910,88
5. Nettoertrag des Handelsbestands -335.974,35 2.052.252,74
6. Sonstige betriebliche Erträge 532.450,74 239.817,75
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen    
a) Personalaufwand    
aa) Löhne und Gehälter 8.174.368,10 9.436.754,42
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.057.818,10 1.218.102,30
darunter: für Altersversorgung EUR 169.145,10 (i.V. EUR 185.714,74)    
  9.232.186,20 10.654.856,72
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.804.577,38 8.029.361,43
  15.036.763,58 18.684.218,15
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 217.762,09 164.831,35
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 451.146,24 46.446,07
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 127.000,00 0,00
Übertrag -6.768.777,81 -312.083,20
11. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 443,05 44.291,47
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapierten 57.629,05 0,00
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -6.710.705,71 -267.791,73
14. Außerordentliche Erträge 1.460.000,00 0,00
15. Außerordentliche Aufwendungen 2.200.000,00 0,00
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 31.917,30 877.535,97
darunter: aus latenten Steuern EUR 17.691,30 (i. V. EUR 911.809,45)    
17. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 9 ausgewiesen 68,28 28,77
18. Jahresfehlbetrag -7.482.691,29 -1.145.356,47
19. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 1.145.356,47 0,00
20. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3.159.517,63 0,00
21. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 5.189.096,37 0,00
22. Bilanzverlust -279.433,76 -1.145.356,47

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

I. Allgemeine Angaben

Die equinet Bank Aktiengesellschaft (equinet Bank AG) mit Sitz in Frankfurt am Main ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB48969 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der equinet Bank AG wurde nach den allgemeinen Vorschriften des HGB, des AktG sowie nach der für Kreditinstitute und für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wurde analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon-Vermerke" angewandt.

II. Business Purchase Agreement und die weitere Aussichten

Mit Datum vom 18. September 2018 und Wirkung zum 1. Dezember 2018 wurde mit der deutschen Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, ein Business Purchase Agreement geschlossen. Im Wege des Business Purchase Agreement wurde der operative Geschäftsbetrieb der equinet Bank AG, mit Ausnahme des Einlagen- und Kreditgeschäfts, im Wege eines Asset-Deals auf die deutschen Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, übertragen. Im Zuge dessen sind die Mitarbeiter der equinet Bank AG im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf die Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, übergegangen. Die equinet Bank AG tätigt seither keine nennenswerten Geschäfte. Es ist vorgesehen, die restlichen in der Bank verbliebenen Vertragsverhältnisse mit Dritten zu kündigen bzw. aufzulösen. Ferner sollen alle Möglichkeiten dahingehend überprüft werden, um den Aktionären der Bank den entsprechenden Gegenwert ihrer Anteile zuzuführen. Mögliche Optionen waren der Verkauf oder die Liquidation der Gesellschaft nach vorheriger Rückgabe der Banklizenz. Die mit potenziellen Käufern während der Aufstellung des Jahresabschlusses geführten Gespräche sind als gescheitert einzustufen, da Rechtsrisiken aus historischen Geschäftstätigkeiten resultieren könnten. Aufsichtsrat und Vorstand planen daher im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft gem. § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG den Aktionären zur Abstimmung zu stellen.

III. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen wegen dem Wegfall der Fortführungsannahme nicht mehr den Vorjahresgrundsätzen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt unter Veräußerungsgesichtspunkten mit dem primäre Ziel der Festlegung des vorhandenen Reinvermögen zum Abschlussstichtag, Vermögensänderungen, die sich durch den Wegfall der Fortführungsprämisse ergeben, werden als laufende Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss erfasst und als sonstige betriebliche Erträge oder sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Veräußerungswerte angesetzt, die der Höhe nach auf die (fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. Nennwerte begrenzt sind.

Unter den Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden sämtliche Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit dem originären Dienstleistungsgeschäft resultieren, ausgewiesen.

Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden gem. § 256a HBG zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 93 (Vj. TEUR 148) und Schulden in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 2), die auf Fremdwährung lauten.

Die Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen. Aufgrund von Kompensationsvereinbarungen werden Forderungen an Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Euro teilweise verrechnet. Zinsabgrenzungen auf Forderungen und Verbindlichkeiten sind den entsprechenden Kapitalbeträgen zugeschlagen.

Forderungen an Kunden sind zum Nennwert ausgewiesen. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestandes erfolgt nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlages. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die Nutzungsdauer vorgenommen. Standardsoftware wird unter den immateriellen Anlagewerten ausgewiesen. Von der Möglichkeit der sofortigen Absetzung geringwertiger Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Ihr Abgang wird im Zugangsjahr unterstellt. Die regelmäßigen Nutzungsdauern der Anlagen liegen zwischen einem und fünf Jahren.

Die Abgänge der immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen auf die Veräußerung des Geschäftsbetriebes zurückzuführen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Im aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wurden bestehende Pensionsverpflichtungen mit den entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Der Aktivüberhang wird bilanziert.

Die Pensionsverpflichtung wird versicherungsmathematisch, unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck), nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 3,21 %.

Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtung nicht berücksichtigt, da diese in der Versorgungszusage nicht vorgesehen sind.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 19.

Die Pensionsverpflichtung ist vollständig durch eine Rentenversicherung abgesichert. Sie ist unbelastet, insolvenzsicher und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dient daher ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus der Pensionsverpflichtung. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit der korrespondierenden Pensionsverpflichtung verrechnet und als aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Das Deckungsvermögen wurde nicht zum beizulegenden Zeitwert gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB sondern zum vom Versicherer geschätzten niedrigeren Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung angesetzt.

Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die Aufwendungen, die aus der Änderung der Bewertung des Deckungsvermögen resultieren werden, sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind gemäß § 253 abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Darüber hinaus sind in den Rückstellungen alle bekannten Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der zu erwartenden Einstellung der Unternehmestätigkeit stehen und derer sich die Bank voraussichtlich nicht entziehen kann, ebenso wie alle drohenden Verluste aus zu erfüllenden Verträgen deren Leistung nicht mehr verwertet werden kann, enthalten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

IV. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

A. Bilanz

1. Forderungen an Kreditinstitute

Die anderen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 16 (Vj. TEUR 71) sind innerhalb von bis zu drei Monaten fällig.

2. Forderungen an Kunden

In den Forderungen an Kunden sind keine Darlehen enthalten. Die Forderungen an Kunden setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Restlaufzeit bis drei Monate 435 940
Restlaufzeit mehr als drei Monate bis ein Jahr 0 82
Restlaufzeit mehr als ein Jahr 0 133
  435 1.155

Die Forderungen an Kunden gliedern sich wie folgt:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Unternehmen 270 947
Finanzdienstleister 165 208
  435 1.155

3. Handelsaktiva

Die Handelsaktiva wurde zum Stichtag 1. Dezember 2018 vollständig an die deutsche Niederlassung der Pareto Securities AS veräußert. Zum Bilanzstichtag sind keine Wertpapiere (Vj. TEUR 815 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie TEUR 614 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) vorhanden.

Im Berichtszeitraum wurden keine Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Vj. TEUR 60) vorgenommen. In Höhe von TEUR 22 (Vj. TEUR 24) wurden Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen. Die Zuschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapiere beliefen sich auf TEUR 0 (Vj. TEUR 4) und für Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf TEUR 1 (Vj. TEUR 2). Die Zu- und Abschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderungen des Marktwertes zum Stichtag 30. November 2018.

Für die Wertpapiere der Handelsaktiva wurde kein Risikoabschlag berücksichtigt.

4. Beteiligungen

Die equinet Bank AG gehörte bis zum 31. Dezember 2018 mit einem Anteil von 12,5 % als exklusiver Deutschland-Partner dem European Securities Network LLP (ESN), London/UK, an.

5. Anteile an verbundenen Unternehmen

Die equinet (Schweiz) AG, Zürich, wurde liquidiert und am 29. Oktober 2018 im Handelsregister gelöscht. Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Anlagenspiegel (Anlage 4) dargestellt, welcher integraler Bestandteil des Anhangs ist.

6. Anlagenspiegel

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 ist in der Anlage 4 dargestellt, welche integraler Bestandteil des Anhangs ist.

Von den Sachanlagen entfallen TEUR 5 (Vj. TEUR 359) auf im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden unverändert betrieblich genutzt und werden daher auch weiterhin abgeschrieben. Eine Bewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten wurde daher nicht vorgenommen.

7. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die folgenden wesentlichen Einzelbeträge:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25 478
Forderungen aus Steuern 40 158
Kautionen 0 136
Sonstige 1 1
  66 773

Die Forderungen aus Steuern betreffen mit TEUR 6 Ertragssteuern (Vj. TEUR 150) und mit TEUR 34 Umsatzsteuern (Vj. TEUR 8). Die rechtliche Durchsetzbarkeit und die Werthaltigkeit der Rückforderungsansprüche wurde als gegeben unterstellt.

Seit dem 23. Dezember 2009 ist die equinet Bank AG Mitglied der FIDUCIA Mailing Services eG, Karlsruhe. Der Nennwert des Genossenschaftsanteils beträgt EUR 50,00.

8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEUR 37 (Vj. TEUR 314) beinhaltet im Wesentlichen Vorauszahlungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren. Bei den abgegrenzten Leistungen handelt es sich um Verträge die trotz beabsichtigter Einstellung des Geschäftsbetriebes für erfüllt werden. Eine erfolgswirksame Auflösung wurde daher nicht vorgenommen.

9. Latente Steuern

Temporären Differenzen aus der Bewertung des Deckungsvermögen wurden nicht bilanziert.

Am Bilanzstichtag bestehen somit keine aktiven latenten Steuern (Vj. TEUR 32) und unverändert zum Vorjahr auch keine passive latenten Steuern.

10. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Verrechnung des Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung stellt sich wie folgt dar:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Deckungsvermögen (geschätzter Rückkaufswert) 295 321
Pensionsverpflichtung 205 198
Aktivischer Unterschiedsbetrag 90 123
Deckungsvermögen (Anschaffungskosten) 316 321
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung 6 7
Zinsertrag aus Deckungsvermögen 11 11
Saldo Zinsertrag 5 4

11. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten die folgenden wesentlichen Einzelbeträge:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Score Capital AG, München 56 0
Übrige 0 135
  56 135

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten.

12. Handelspassiva

Die Handelspassiva enthalten keine Lieferverpflichtungen in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Vj. TEUR 71) und keine Lieferverpflichtungen in Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (Vj. TEUR 52).

Im Berichtszeitraum wurden unverändert zum Vorjahr keine Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche und keine Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Vj. TEUR 1) vorgenommen.

Im Berichtszeitraum erfolgten keine Zu- oder Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien. Ein Risikoabschlag war ebenfalls nicht zu berücksichtigen (Vj. TEUR 2).

13. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten die folgenden wesentlichen Einzelbeträge:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Nichtkunden 449 818
Inländische Steuern 24 340
Übrige 0 16
  473 1.174

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen mit TEUR 4 (Vj. TEUR 220) Lohn- und Kirchensteuer und mit TEUR 20 (Vj. TEUR 120) Umsatzsteuer.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb von bis zu drei Monaten fällig.

14. Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen beinhalten:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Ausstehende Rechnungen 508 363
Drohverluste 88 40
Abschluss und Prüfung 70 96
Archivierung 45 45
Nichtkunden 0 669
  711 1.213

In den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sind TEUR 199 rechtlich noch nicht entstandene finanzielle Verpflichtungen, denen dich die Bank voraussichtlich nicht entziehen kann, enthalten.

15. Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken hat zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, einen Saldo von TEUR 0.

16. Eigenkapital

Am Bilanzstichtag betrug das gezeichnete Kapital unverändert EUR 5.307.665,00 eingeteilt in Stück 171.215 auf den Namen lautende Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je EUR 31,00.

Es bestehen und bestanden keine genehmigten Kapitalien im Berichtsjahr.

Das bedingte Kapital betrug zum 31. Dezember 2018 insgesamt TEUR 310 (Bedingtes Kapital 2017). Es dient der Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Im Berichtsjahr wurden keine Bezugsrechte ausgegeben und keine Aktien aus diesem Teilbetrag bezogen, so dass zum 31. Dezember 2018 der Gesamtbetrag von TEUR 310 verbleibt.

B. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Zinsergebnis

In den Zinserträgen in Höhe von TEUR -38 (Vj. TEUR -23) sind negative Habenzinsen in Höhe von TEUR -42 (Vj. TEUR -28) enthalten. Erträge aus Abzinsung (Vj. TEUR 1) sind keine enthalten. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 7 (Vj. TEUR 6).

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Periodenfremde Erträge sind in Höhe von TEUR 334 (Vj. TEUR 129) angefallen. Die periodenfremden Erträge resultieren in Höhe von TEUR 330 aus der Auflösung von Rückstellungen (ohne Auflösung von Drohverlustrückstellungen). Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 0) angefallen.

3. Gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistungen

Der Provisionsertrag in Höhe von TEUR 10.250 (Vj. TEUR 18.930) verteilt sich auf die einzelnen Geschäftsarten wie folgt:

2018
TEUR
2017
TEUR
Vermittlungsgeschäft 4.001 6.802
Kapitalmarktgeschäft 3.087 1.352
Beratung / M&A 1.531 7.027
Designated Sponsoring & Research 1.425 1.590
Spezialistenvergütung / Courtagen 206 * 2.159
  10.250 18.930

* Tätigkeit wurde zum 31. Januar 2018 eingestellt

4. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 532 (Vj. TEUR 240) verteilen sich wie folgt:

2018
TEUR
2017
EUR
Periodenfremde Erträge 334 129
Auslagenersatz 184 95
Sonstige 14 16
  532 240

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 307 Aufwendungen aus der Änderung der Bilanzierung und Bewertung durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse, TEUR 142 (Vj. TEUR 44) Kostenweiterbelastungen und mit TEUR 2 (Vj. TEUR 2) Sachbezüge.

6. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit der Veräußerung der wesentlichen Betriebsvermögensbestandteile der equinet Bank AG.

7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Aufwendungen aus der Auflösung aktiver latenter Steuern.

C. Sonstige Angaben

1. Beteiligungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestehen keine Beteiligungsverhältnisse. Die equinet (Schweiz) Aktiengesellschaft, Zürich (Schweiz), an der die Bank zu 100 % beteiligt war, wurde am 29. Oktober 2018 im Handelsregister gelöscht.

2. Aktionärsstruktur

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.307.665,00 ist in 171.215 auf den Namen lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je EUR 31,00 eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Insgesamt sind 106 Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt. Hiervon waren am Bilanzstichtag zwei Aktionäre für die equinet Bank AG als Organmitglieder oder aktive Mitarbeiter tätig. Mit 14,48 % ist die DAH Beteiligungs GmbH, Mannheim, unverändert größte Einzelaktionärin.

3. Haftungsverhältnisse

Von den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind TEUR 251 an die Caceis Bank S.A., Germany Branch, verpfändet.

Das Pfandrecht der Caceis Bank S.A., Germany Branch, dient der Besicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank aus den bankmäßigen Geschäftsverbindungen gegen die equinet Bank AG zusteht.

Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 316 sind gegen Insolvenz an den Pensionsberechtigten verpfändet.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die rechtlich noch nicht entstandenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden wegen der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit als Rückstellungen für drohende Verluste und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen berücksichtigt.

5. Honorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Berichtsjahr gem. § 285 Nr. 17 HGB gliedert sich wie folgt:

2018
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 120
Sonstige Leistungen 151
  271

Der Ausweis erfolgt brutto inklusive Umsatzsteuer, da die Gesellschaft nicht zum vollen Abzug der Vorsteuer berechtigt ist. Die sonstigen Leistungen umfassen steuerliche und rechtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Business Purchase Agreements in Höhe von TEUR 88, Bewertungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Fairness Opinion in Höhe von TEUR 48 sowie sonstige Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 15.

6. Personal

Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 62 Mitarbeiter beschäftigt.

Zum Stichtag beschäftigt die Gesellschaft die beiden Vorstände.

7. Vorstand

Vorstände der Gesellschaft sind bzw. waren:

Dipl.-Kfm. Lutz Weiler, Königstein/Ts. (Vorsitzender) verantwortlich für: Marktbereiche, Strategie, Change- und Performace-Management, bankweite Organisations- und Personalentwicklung, Marketing/Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation, externe Partnerschaften, Beteiligungen
Dipl.-Betr.wirt Götz Gollan, Kelkheim/Ts. (bis 31. August 2018) verantwortlich für: operatives Controlling, interne Kommunikation, Change- und Performace-Management, bankweite Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, strategische Weiterentwicklung, Neuprodukte, Sonderprojekte
Anita Prattki, Hürth verantwortlich für: Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Personal, Risikosteuerung, Revision, Recht, Compliance, Operations, IT, Personal, Organisation, Sonderprojekte

Auf die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft unterhält eine D&O-Versicherung, welche das persönliche Haftungsrisiko (mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung) für den Fall abdeckt, dass die Mitglieder des Vorstandes bei Ausübung ihrer Führungstätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.

Für ein früheres Organmitglied besteht eine Pensionsverpflichtung in Höhe von TEUR 205. Die damit verbundenen Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 16.

Zum Abschlussstichtag haben die Vorstände Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsratsgremien von großen Kapitalgesellschaften wahrgenommen.

Diese werden gem. § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB im Folgenden aufgeführt:

Lutz Weiler Westend Bank AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrates
  Capitell Vermögens-Management AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrates

8. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Prof. Dr. Andreas Wiedemann, Rechtsanwalt, Stuttgart; Vorsitzender (bis 19. Februar 2019)

Ralf Jourdan, Kaufmann, Pfinztal-Kleinsteinbach; stv. Vorsitzender (bis 19. Februar 2019)

Erwin Hauser, Kaufmann, Blumberg (bis 19. Februar 2019)

Gerald Diezel, Kaufmann, Kronberg; Vorsitzender (seit 19. Februar 2019)

Michael Schuhmacher, Kaufmann, Wachenheim; stv. Vorsitzender (seit 19. Februar 2019)

Dr. Rainer Marquardt, Unternehmensberater, Bensheim (vom 19. Februar bis 30. April 2019)

Die Gesellschaft unterhält eine D&O-Versicherung, welche das persönliche Haftungsrisiko für den Fall abdeckt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.

Der Aufsichtsrat erhielt eine Vergütung von insgesamt TEUR 30.

9. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die DAH Beteiligungs GmbH ist unverändert zum Vorjahr mit Stück 24.800 und einem Anteil von 14,48 % größter Einzelaktionär der equinet Bank AG. Die Organmitglieder der equinet Bank AG halten Stück 16.129 Aktien, die vollständig auf Mitglieder des Vorstandes und ihre Familienangehörigen entfallen.

Sämtliche Lieferungs- und Leistungsbeziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen.

Kreditzusagen an Organmitglieder bestehen nicht.

Forderungen an nahestehende Unternehmen und Personen bestehen nicht.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern enthalten.

10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Februar 2019 haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Amtszeit vorzeitig beendet. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des neuen Aufsichtsrats gewählt (vgl. Abschnitt IV.C.6). Im Nachgang zur Amtsniederlegung von Herrn Dr. Marquart hat der Vorstand zur Sicherstellung der in der nach Satzung und zugleich nah § 95 AktG notwendigen Mindestanzahl an Mitgliedern mit Schreiben vom 6. Mai 2019 die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Wolfgang Erlebach zum Mitglied des Aufsichtsrat beantragt.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die mit potenziellen Käufern der Gesellschaft geführten Gespräche als gescheitert eingestuft. Damit geht der Wegfall der Fortführungsprämisse einher. Hinsichtlich der Auswirkungen, die sich durch den Wegfall der Fortführungsprämisse ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt III.

11. Bilanzergebnis

Das Bilanzergebnis hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Bilanzverlust Stand 1.1.2018 1.145
Jahresfehlbetrag 7.483
Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3.160
Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 5.189
Bilanzverlust Stand 31.12.2018 279

 

Frankfurt am Main, 24. Mai 2019

equinet Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Lutz Weiler

Anita Prattki

Entwicklung des Anlagevermögens der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, im Geschäftsjahr 2018

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2018
EUR
Stand am 1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
I. Beteiligungen 1.000,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00
II. Anteile an verbundenen Unternehmen 66.146,32 0,00 66.146,32 0,00 66.146,32 0,00
III. Immaterielle Anlagewerte            
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten            
1. Marktanteile 897.950,00 0,00 897.950,00 0,00 897.950,00 0,00
2. EDV-Software 836.375,47 0,00 779.549,82 56.825,65 609.540,47 61.650,51
3. Standardsoftware 2.738.822,51 149.791,25 2.888.613,76 0,00 2.729.698,51 58.269,25
4. Ähnliche Rechte und Werte 6.210,60 0,00 0,00 6.210,60 0,00 0,00
5. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  4.479.358,58 149.791,25 4.566.113,58 63.036,25 4.237.188,98 119.919,76
IV. Sachanlagen            
1. Technische Anlagen 136.480,10 0,00 136.480,10 0,00 122.573,10 2.040,01
2. Büroeinrichtungen 149.730,83 0,00 149.730,83 0,00 77.386,83 8.565,64
3. EDV-Anlagen 4.353,48 0,00 4.353,48 0,00 4.353,48 0,00
4. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 460,00 460,00 0,00 0,00 460,00
5. Mietereinbauten 470.635,68 0,00 470.635,68 0,00 429.865,68 5.171,90
6. Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.281.661,10 4.701,78 1.154.516,03 131.846,85 1.049.224,10 81.604,78
  2.042.861,19 5.161,78 1.916.176,12 131.846,85 1.683.403,19 97.842,33
  6.589.366,09 154.953,03 6.549.436,02 194.883,10 5.986.738,49 217.762,09
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2018
EUR
Stand am 31.12.2018
EUR
Stand am 31.12.2017
EUR
I. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 1.000,00
II. Anteile an verbundenen Unternehmen 66.146,32 0,00 0,00 0,00
III. Immaterielle Anlagewerte        
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten        
1. Marktanteile 897.950,00 0,00 0,00 0,00
2. EDV-Software 621.391,33 49.799,65 7.026,00 226.835,00
3. Standardsoftware 2.787.967,76 0,00 0,00 9.124,00
4. Ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00 6.210,60 6.210,60
5. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00
  4.307.309,09 49.799,65 13.236,60 242.169,60
IV. Sachanlagen        
1. Technische Anlagen 124.613,11 0,00 0,00 13.907,00
2. Büroeinrichtungen 85.952,47 0,00 0,00 72.344,00
3. EDV-Anlagen 4.353,48 0,00 0,00 0,00
4. Geringwertige Wirtschaftsgüter 460,00 0,00 0,00 0,00
5. Mietereinbauten 435.037,58 0,00 0,00 40.770,00
6. Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.004.264,03 126.564,85 5.282,00 232.437,00
  1.654.680,67 126.564,85 5.282,00 359.458,00
  6.028.136,08 176.364,50 18.518,60 602.627,60

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Abschluss und Vollzug des Business Purchase Agreements mit der deutschen Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen

2) Realisation von Erträgen im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel

3) Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Zu 1) Abschluss und Vollzug des Business Purchase Agreements mit der deutschen Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen

a) Das Risiko für den Abschluss

Mit Datum vom 18. September 2018 und Wirkung zum 1. Dezember 2018 wurde mit der deutschen Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, ein Business Purchase Agreement geschlossen. Im Wege des Business Purchase Agreement wurde der operative Geschäftsbetrieb der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, mit Ausnahme des Einlagen- und Kreditgeschäfts, im Wege eines Asset-Deals auf die deutschen Zweigniederlassung der Pareto Securities AS, Oslo/Norwegen, übertragen. Wir verweisen auf Abschnitt II. des Anhangs und Abschnitt 2. des Lageberichts.

Aufgrund der Art des Geschäftsvorfalls, der grundsätzlich bestehenden Komplexität eines Asset-Deals sowie der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir das geschlossene Business Purchase Agreement insoweit geprüft und uns davon überzeugt, dass dieses in Bezug auf die einschlägigen aktienrechtlichen sowie satzungsmäßigen Anforderungen wirksam ist. Darüber hinaus haben wir geprüft, ob die buchhalterische Abbildung der Übertragung des operativen Geschäftsbetriebs, mit Ausnahme des Einlagen- und Kreditgeschäfts, den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass das geschlossene Business Purchase Agreement in Bezug auf die einschlägigen aktienrechtlichen und satzungsmäßigen Anforderungen wirksam ist und die buchhalterische Abbildung der Übertragung vertragskonform und den deutschen handelsrechtlichen Vorgaben entsprechend erfolgt ist.

Zu 2) Realisation von Erträgen im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel

a) Das Risiko für den Abschluss

Die equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, hat bis zum Vollzug des Business Purchase Agreement mit der Pareto Securities AS, Oslo / Norwegen, am 1. Dezember 2018 den Wertpapierhandel betrieben. Im Mittelpunkt des Wertpapierhandels der Gesellschaft stand das Kundenkommissionsgeschäft. Zudem wurden im Rahmen der Designated Sponsoring- und bis zum 31. Januar 2018 der Spezialisten-Aktivitäten Positionen im Rahmen der Zurverfügungstellung von Liquidität im Markt und zur Erzielung von Kursgewinnen eingegangen. Die von der Bank abgerechneten Vergütungen wurden systemseitig ermittelt und den Kunden automatisch im Rahmen der Geschäftsabwicklung belastet. Wir verweisen auf Abschnitt IV.B.3. des Anhangs sowie Abschnitt 1. des Lageberichts.

Aufgrund der Vielzahl an Geschäftsvorfällen (Massentransaktionen) in Verbindung mit der Bedeutung für die Ertragslage der Gesellschaft insgesamt sowie der Abhängigkeit von der Angemessenheit und Wirksamkeit der Berechnung durch das eingesetzte Wertpapierhandelssystems war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir im Rahmen einer Aufbau- und Ablaufprüfung die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems in den betroffenen Bereichen der Geschäftsorganisation und der IT-Systeme der Gesellschaft beurteilt. Dabei haben wir Funktionstests für die implementierten Kontrollen in Abhängigkeit von der jeweiligen Kontrollart und -häufigkeit vorgenommen. Weiter haben wir die systemseitig hinterlegten Vergütungsparameter auf Basis risikoorientierter Stichproben geprüft.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen grundsätzlich angemessen und geeignet sind, um eine sachgerechte Abbildung der Erträge im Wertpapierhandel zu ermöglichen.

Im Rahmen unserer Prüfung der Wirksamkeit der Kontrollen ergaben sich keine Feststellungen bezüglich der Durchführung von Kontrollen. Ebenfalls ergaben sich keine Feststellungen in Bezug auf die Ermittlung der Provisionsansprüche.

Zu 3) Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

a) Das Risiko für den Abschluss

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Während die Rechnungslegung einer werbenden Gesellschaft im Wesentlichen durch den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung geprägt ist, ist das primäre Bilanzierungsziel bei Wegfall der Fortführungsannahme die Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens. Aufgrund des Scheiterns der mit potenziellen Investoren geführten Gesprächen planen Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019, die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG den Aktionären zur Abstimmung zu stellen. Dem folgend hat der Vorstand im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Abstand genommen und entsprechend auf eine Bilanzierung zu Liquidationswerten umgestellt. Wir verweisen auf Abschnitt III. des Anhangs sowie Abschnitt 1. des Lageberichts.

Aufgrund der Auswirkungen der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir entsprechend den berufsständischen Vorgaben mit den gesetzlichen Vertretern deren Einschätzung der Fähigkeit der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit erörtert. Darüber hinaus haben wir die Auswirkungen der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und eine Bilanzierung zu Liquidationswerten sachgerecht ist und die hieraus resultierenden Auswirkungen im Jahresabschluss und im Lagebericht der Gesellschaft angemessen abgebildet wurden.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Oktober 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2018 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Abschlussprüfer der equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig. Die equinet Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, gilt seit dem Jahr 2009 als CRR-Kreditinstitut i S. d. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Lorenz Muschal.

 

Stuttgart, 27. Mai 2019

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jens-Uwe Herbst, Wirtschaftsprüfer

Lorenz Muschal, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

Dem Aufsichtsrat der equinet Bank gehörten im Geschäftsjahr die Herren Prof. Dr. Andreas Wiedemann, Ralf Jourdan und Erwin Häuser an. Die Hauptversammlung hat am 19. Februar 2019 die Herren Gerald Diezel, Michael Schuhmacher und Dr. Rainer Marquart zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt. Herr Dr. Marquart hat mit Wirkung zum 30. April 2019 sein Mandat niedergelegt. Der Vorstand hat mit Schreiben vom 6. Mai 2019 beim Amtsgericht Frankfurt die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Wolfgang Erlebach beantragt. Die Bestellung durch das Handelsregister Frankfurt erfolgte am 3. Juni 2019.

Der amtierende Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der im Geschäftsjahr 2018 tätige Aufsichtsrat im Berichtszeitraum vom Vorstand umfassend und zeitnah über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung, insbesondere die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutsame Geschäftsvorgänge mündlich und schriftlich unterrichtet wurde. Hierzu zählten die regelmäßigen Informationen im Wege von schriftlichen Berichten, insbesondere Quartals- und Risikoberichten, sowie die Erörterungen mit dem Vorstand im Rahmen von vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2018.

Der Aufsichtsrat der equinet Bank AG hat dabei die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2018 mit großer Sorgfalt wahrgenommen und sich intensiv mit den Geschäftsvorfällen der Gesellschaft befasst. Den aktienrechtlichen Regelungen entsprechend hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung der equinet Bank AG überwacht und stand dem Vorstand insbesondere im Hinblick auf das zum Ende des Geschäftsjahres 2017 initiierte "Parship"-Projekt beratend zur Seite.

Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Aufsichtsratsmitglieder haben darüber hinaus in telefonischen und persönlichen Gesprächen mit dem Vorstand die Entwicklung des Unternehmens diskutiert. In Entscheidungen von besonderer Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden.

Gegenstand der regelmäßigen Beratungen waren insbesondere die Unternehmenszahlen sowie die Entwicklung der Geschäftsbereiche. Gegenstand der Beratungen mit dem im jeweiligen Zeitpunkt amtierenden AR waren der Geschäftsverlauf, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, und die besorgniserregende Abweichung der Ergebnisse von den Plänen und Zielen der Bank die im Einzelnen erläutert und mit dem Aufsichtsrat mit Blick auf die allgemeinen Veränderungen im Börsenumfeld und deren Auswirkungen auf das Investment Banking diskutiert wurden.

Vom Aufsichtsrat intensiv begleitet wurde zudem die geplante Veräußerung der Anteile der Bank bzw. des Geschäftsbetriebes der Bank an die Pareto Securities AS, Oslo, Von wesentlicher Bedeutung und mit erheblichen Sonderbelastungen verbunden waren dabei der regelmäßige Austausch über die Inhalte und das Zustandekommen des Share Purchase bzw. Business Purchase Agreement, die damit verbundenen Maßnahmen und Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Bank,

Der vom Vorstand mit Datum vom 24, Mai 2019 aufgestellte Jahresabschluss der equinet Bank AG zum 31, Dezember 2018 und der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung hat, wie aus dem Prüfungsbericht hervorgeht, zu keinen Einwendungen geführt.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Abschlussprüfers mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wurden dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugesandt. Der Abschlussprüfer hat denn Aufsichtsrat über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Prüfbericht und den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der equinet Bank AG geprüft. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die equinet Bank AG durch den Abschlussprüfer an,

Auf das satzungsmäßige Recht der vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der equinet Bank AG zu billigen hat der Aufsichtsrat mit Blick auf die geplante Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft verzichtet und entschieden, das Recht zu Feststellung des Jahresabschlusses im Einklang mit § 173 AktG der Hauptversammlung zu überlassen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Frankfurt am Main, den 12. Juni 2019

Gerald Diezel, Vorsitzender

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