Wein-Henkel
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.673,00 |
868,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.673,00 |
868,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.327,20 |
80.102,85 |
| I.
Vorräte |
38.500,00 |
42.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.453,17 |
26.139,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.374,03 |
11.463,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
220,00 |
1.310,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
56.932,54 |
27.003,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.152,74 |
109.284,33 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
52.568,07 |
668.058,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.929,06 |
-615.490,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
56.932,54 |
27.003,48 |
| B.
Rückstellungen |
15.398,40 |
16.147,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.754,34 |
93.137,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.152,74 |
109.284,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedriger Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag,
gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Abgrenzungsposten entsprechen in ihrer Höhe
den Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die für
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem
Stichtag geleistet werden.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 3.810,57 eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben €
25.849,81 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und €
10.943,03 eine Restlaufzeit von über fünf Jahren.
Für Verbindlichkeiten in Höhe von €
57.804,51bestehen Rangrücktrittserklärungen der
Gläubiger zugunsten aller übrigen
gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der
Gesellschaft
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Herrn Günter Henkel, Bankkaufmann
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Augsburg,
Günter Henkel,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2012 festgestellt.
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