Hoffmann-Electronic GmbHLiquidiert

Marienstraße 29, 63840 Hausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 3032
Eingetragen
4.12.1985
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von elektronischen Geräten und Kabelsystemen und der Handel mit elektronischen Bauelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Albert Hoffmann
seit 2.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hoffmann-Electronic GmbH

Hausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.782,30
B. Anlagevermögen 13.411,00 17.014,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 13.408,00 17.011,00
C. Umlaufvermögen 71.465,50 54.120,50
I. Vorräte 5.234,21 5.103,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.783,36 7.355,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.447,93 41.661,56
D. Rechnungsabgrenzungsposten 450,00 420,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 85.326,50 84.336,80

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 64.613,92 67.791,37
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
II. Gewinnvortrag 42.226,78 27.437,78
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 14.789,00
IV. Bilanzgewinn 9.604,85 0,00
B. Rückstellungen 9.068,50 9.007,28
C. Verbindlichkeiten 11.644,08 7.538,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.644,08 7.538,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 85.326,50 84.336,80

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden
III. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

C. Angaben zu Posten der Bilanz
  I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
 II. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

  I. Gewinnvortrag
 II. Geschäftsführungsorgane

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Soweit sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden
(§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II.  Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.

Selbständig nutzungsfähige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungs- / Herstellungswert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang als Betriebsausgaben behandelt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, wenn die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen.
Der Sammelposten wird beginnend mit dem Wirtschaftsjahr der Bildung linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III.  Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, wurden diese in Euro umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter Forderungen aus laufenden Verrechnungen in Höhe von EUR 357,00.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Gewinnvortrag

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 42.226,78 einbezogen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von:

Albert Hoffmann, Industriemeister

Hausen, den 28. Dezember 2011
  

Albert Hoffmann
 
 

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 357,00 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 357,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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