Ergo-Velo Magdeburg GmbHLiquidiert
Bundschuhstraße 6, 39116 Magdeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Volkmar Streil | 33.33% |
Johann Hein | 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ergo-Velo Magdeburg GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangZUM JAHRESABSCHLUSS 20101. ALLGEMEINES 1. Größenklasse (§ 267 HGB) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft. 2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 4 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden insoweit beibehalten, als nach der bisherigen Gliederung unter einem bisherigen Posten - letztmalig - Vorjahresvergleichszahlen auszuweisen waren. Nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB brauchten § 252 Abs. 1 Nr. 6 (Beibehaltung der Bewertungsmethoden), § 65 Abs. 1 HGB (Beibehaltung der Gliederung der Bilanz und der GuV) sowie § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) nicht angewendet zu werden. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. - 2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. 3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 3.1. "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" Aufgrund des in 2010 erwirtschafteten Jahresfehlbetrags von € -483,78 ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von € 24.337,02. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet. Da Rangrücktrittserklärungen von Verbindlichkeiten vorliegen, die diesen Betrag übersteigen, liegt keine Überschuldung im Sinne der InsO vor. 3.2 Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB) Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.
4. SONSTIGE ANGABEN Herr Volkmar Streil ist zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 30.06.2011 Volkmar Streil BESCHEINIGUNGWir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Ergo-Velo GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen. Es ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v. € 24.337,02. 'Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet. Da Rangrücktrittserklärungen zu Verbindlichkeiten vorliegen, die diesen Betrag übersteigen, liegt keine tatsächliche Überschuldung im Sinne der InsO vor.
Magdeburg, den 30.06.2011 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 660,00 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 660,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2011 festgestellt. |
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