REISSWOLF
Systems GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
308.898,94 |
487.809,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
308.022,94 |
486.064,94 |
| II.
Sachanlagen |
876,00 |
1.745,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.215.956,31 |
775.426,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.195.024,71 |
754.834,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.931,60 |
20.592,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.180,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.098.479,41 |
3.386.351,11 |
| Aktiva |
5.623.334,66 |
4.655.767,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.411.351,11 |
3.088.060,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
712.128,30 |
323.290,56 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.098.479,41 |
3.386.351,11 |
| B.
Rückstellungen |
12.020,00 |
18.940,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.611.314,66 |
4.636.827,41 |
| Passiva |
5.623.334,66 |
4.655.767,41 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die REISSWOLF Systems GmbH, Glinde, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter
HRB 122906 eingetragen.
Der Jahresabschluss wird gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB unter Beachtung der
rechtsformspezifischen Besonderheiten für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB aufgestellt.
Von der Möglichkeit, Posten zusammenzufassen
(§ 265 Abs. 7 HGB), wird kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten des
§ 288 HGB wird bei der Aufstellung des Anhangs
teilweise und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
gemäß § 326 HGB vollständig
Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da
Rangrücktrittsvereinbarungen in Höhe von EUR
4.518.981,54 bestehen.
Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten aktiviert und ab
Fertigstellung linear über einen Zeitraum von 5 Jahren
abgeschrieben. Die Herstellungskosten werden nach
§ 255 Abs. 2 und Abs. 2a HGB bemessen.
Sie umfassen Materialkosten, Fertigungs- und
Fertigungsgemeinkosten.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht §
255 Abs. 1 HGB. Sie umfassen demnach auch
Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungskostenminderungen.
Die Abschreibungen erfolgen im Jahr des Zugangs pro
rata temporis.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos mit
dem Nennwert bewertet.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital wird gemäß § 272
Abs. 1 HGB mit seinem Nennbetrag angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wird möglichen
Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen. Der Ansatz
erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer
Erwägung anzusetzenden Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem
nachfolgenden Anlagenspiegel. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus diesem.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegen nahestehende Unternehmen in
Höhe von EUR 1.170.178,30 (Vorjahr
EUR 716.011,41) enthalten.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 1.137.183,40
(Vorjahr EUR 673.589,28).
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind
überwiegend Rückstellungen für Abschluss-
und Prüfungskosten enthalten. Daneben wurden
Rückstellungen für Verpflichtungen im
Personalbereich (rückständiger Urlaub,
Überstunden und für sonstige Aufwandsabgrenzungen
gebildet.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf
EUR 2.371.087,36 (Vorjahr
EUR 2.063.873,80).
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 15
Arbeitnehmer beschäftigt.
Glinde, den 13. Mai 2024
REISSWOLF Systems GmbH
Torsten Wellnitz
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Eugen Zimmermann
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-
Geschäftsführer -
|
-
Geschäftsführer-
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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