TERRAG D & E GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Dr. Scherer seit 3.5.2006 | Prokura |
Frank Becker seit 16.3.2005 | Geschäftsführer |
Johann Albert Winzent seit 16.3.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TERRAG D & E GmbHHomburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2009A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach freiwilliger, vorzeitiger Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 264c und 266 ff. HGB wurden angewandt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266, 288 und 326 HGB in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt. oweit in Einzelfällen Änderungen im Ausweis gegenüber dem Vorjahr vorgenommen wurden, erfolgten zu Vergleichszwecken Anpassungen der Vorjahreszahlen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die nachstehend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG. Von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten wird kein Gebrauch gemacht; im Übrigen sind die Grundsätze unverändert gegenüber dem Vorjahr. Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und, soweit notwendig, außerplanmäßige Abschreibungen. Bewegliche Anlagegüter werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstbeträgen linear bzw. degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von über € 150,00 bis € 1.000,00 werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften des § 6 EStG in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren pauschal abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Den Bestandsrisiken, die sich aufgrund wertmindernder Umstände ergeben, wird bei der Bewertung durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen. Die Unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen werden zu steuerlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten einbezogen. Verluste aus Aufträgen werden gemäß dem Prinzip der verlustfreien Bewertung von den unfertigen Bauten abgesetzt, soweit der jeweils vorhandene Bautenwert nicht überstiegen wird. Die die jeweiligen Bautenwerte evtl. übersteigenden Verluste werden handelsrechtlich als Rückstellung für drohende Verluste ausgewiesen. Erhaltene Abschlagszahlungen werden mit den Nettowerten offen von den Beständen abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt, erkennbaren Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Berichtsjahr bezahlte Aufwendungen, die Zeiträume nach dem Bilanzstichtag betreffen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und werden grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag, einschließlich voraussichtlicher Preis- und Kostensteigerungen, angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre, bezogen auf die Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven latenten Steuern werden gemäß § 274 Abs.1 Satz 1 HGB angesetzt. Der Berechnung der latenten Steuer haben wir einen Steuersatz von 28,2% zugrunde gelegt. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 8.432 T€. Die Gewinnrücklagen beinhalten Änderungen aus der erstmaligen Anwendungen der Bestimmungen des BilMoG, die ergebnisneutral in die Gewinnrücklage einzustellen bzw. mit diesen zu verrechnen waren. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 31T€. Die latenten Steuern wurden aufgrund temporärer Differenzen sowie steuerlicher Korrekturposten gebildet. D. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführer sind: Albert Winzent, St. Wendel Frank Becker, Mandelbachtal
Homburg, 29. Juni 2010 Die Geschäftsführung Albert Winzent Frank Becker |
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