goreal
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
961,00 |
1.449,00 |
| I.
Sachanlagen |
961,00 |
1.449,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.329,89 |
7.268,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.619,82 |
626,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.710,07 |
6.641,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
280,00 |
3.301,19 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
12.684,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.570,89 |
24.703,03 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.990,71 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-38.184,72 |
| III.
Bilanzgewinn |
6.490,71 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
12.684,72 |
| B.
Rückstellungen |
4.140,00 |
3.045,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.440,18 |
21.658,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.570,89 |
24.703,03 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der goreal GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Von dem Wahlrecht, die neuen Vorschriften zur
Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) in vollem Umfang bereits für das
Geschäftsjahr 2009 anzuwenden, wurde kein Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Das Wahlrecht, bestimmte Angaben entweder in der
Bilanz oder im Anhang zu machen, wurde in Anspruch
genommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Es wurden in der Bilanz jeweils die entsprechenden
Beträge des vorangegangenen Geschäftsjahres
ausgewiesen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264, 268, 274, 274a, 276, 277, 284, 285, 288
und 326 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Insbesondere
enthält der Jahresabschluss keinen Lagebericht (§
264 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz HGB).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
- soweit erforderlich - außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen, um sie mit dem niedrigeren Wert
anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Der Wertansatz der nach den Vorschriften des § 6
Abs. 2 EStG bewerteten Sammelpostens für die in 2008
und 2009 angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,00
Euro bis 1.000,00 Euro, entspricht dem handelsrechtlich
gebotenen Wertansatz für diese
Vermögensgegenstände.
Das Sachanlagevermögen ist in einem
EDV-gestützten Anlageverzeichnis erfasst.
Das Umlaufvermögen wurde unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Wirtschaftsgüter des
Umlaufvermögens erfolgte nach § 253 Abs. 3 HGB.
Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden
mit einem unter niedrigeren Wert als den Anschaffungskosten
bewertet, sofern sich ein niedrigerer Wert aus einem
Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt.
Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen
und übersteigen die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten den Wert, der den
Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag
beizulegen ist, so wurde auf diesen Wert abgeschrieben.
Außerdem wurden Abschreibungen vorgenommen, soweit
diese nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind, um zu verhindern, dass in der
nächsten Zukunft der Wertansatz dieser
Vermögensgegenstände auf Grund von
Wertschwankungen geändert werden muss (strenges
Niederstwertprinzip).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Da ein Ausfallrisiko am Abschlussstichtag nicht
erkennbar war, wurden entsprechende Wertberichtigungen
nicht vorgenommen.
Die Kontenstände bei den Kreditinstituten sind
durch Kontoauszüge bzw. Saldenbestätigungen der
jeweiligen Banken belegt.
Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag wurden,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen, Rechnungsabgrenzungsposten
gebildet.
Das ausgewiesene Stammkapital stimmt mit den
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen überein. Die
Einlagen wurden durch den Gesellschafter so erbracht, dass
sie unwiderruflich und zur freien Verfügung des
Geschäftsführers der Gesellschaft standen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
wahrscheinlichen Betrag ihrer Inanspruchnahme, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Da keine weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und
keine drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften
erkennbar waren, wurden entsprechende Passivposten nicht
gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Der zum Ende des vorangegangenen
Wirtschaftsjahres vorhandene Verlustvortrag ist in den
Posten Bilanzgewinn einbezogen worden.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
44.675,43.
Einschließlich dem zu berücksichtigenden
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 38.184,72
Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 6.490,71 Euro, der
wie folgt zu verwenden ist:
- In die Rücklagen werden 0,00 Euro eingestellt.
- Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 Euro
vorgesehen.
- Auf neue Rechnung werden 6.490,71 Euro vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des
vorangegangenen Geschäftsjahres
In der Gesellschafterversammlung vom 15.10.2009 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung für das Jahr 2008 angenommen und im
Berichtsjahr 2009 vollzogen.
Berlin, den 21. Juni 2010
goreal GmbH
Geschäftsführer: Martin Wollenhaupt
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