RECON GmbH
Reststoff-Consulting
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
475.341,75 |
425.463,48 |
| I.
Sachanlagen |
77.334,00 |
27.657,00 |
| II.
Finanzanlagen |
398.007,75 |
397.806,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
414.420,61 |
390.105,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.349,23 |
51.265,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
350.071,38 |
338.839,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.850,40 |
2.780,57 |
| Aktiva |
892.612,76 |
818.349,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
727.393,29 |
707.940,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
702.393,29 |
682.940,84 |
| davon
Gewinnvortrag |
682.940,84 |
682.283,67 |
| B.
Rückstellungen |
149.431,71 |
97.269,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.787,76 |
13.138,75 |
| Passiva |
892.612,76 |
818.349,45 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die RECON GmbH Reststoff-Consulting hat ihren Sitz in
Erfurt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena
unter HRB 111585 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss der RECON GmbH
Reststoff-Consulting wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 Euro wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs.1 S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen,
entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie
der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
4.
Angaben zur Bilanz
Die
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Die
Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Es bestehen
keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 10.166,52
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Mietverträge
5.
Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Erfurt, 18. November
2024
gez.
Eberhard Brückmann (Geschäftsführer)
gez.
Stefan Brückmann (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024
festgestellt.
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