MSC MICHAEL
SPATZ CONSULTING GMBH
Leinfelden-Echterdingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
390,00 |
664,00 |
| I.
Sachanlagen |
390,00 |
664,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.693,22 |
625,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.693,22 |
625,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
280,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
282.237,82 |
271.281,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.321,04 |
272.851,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
296.881,70 |
285.232,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.956,12 |
11.649,47 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
282.237,82 |
271.281,70 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
288.721,04 |
271.451,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
288.721,04 |
271.451,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.321,04 |
272.851,30 |
Anhang
der MSC MICHAEL SPATZ CONSULTING GMBH,
Leinfelden-Echterdingen
für das Geschäftsjahr 2010
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des HGB, insbesondere der
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Gesellschaft.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von
den größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Aufwendungen und
Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Sämtliche Bilanzpositionen sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.
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