Olympic Auto GmbH
Eckernförder Straße 210, 24119 Kronshagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Elke Haase seit 15.4.2026 | Prokura |
Marek Wittenberg seit 30.6.2025 | Prokura |
Matthias Gnoyke seit 10.3.2020 | Prokura |
Ralf Günter Beckmann seit 14.10.2004 | Prokura |
Gisbert Schücking seit 14.10.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Olympic Auto GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023LageberichtI. Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Wirtschaftliches Umfeld Bei nüchterner Betrachtung der PKW-Besitzumschreibungen und Neuzulassungen 2022 könnte man meinen, die Zeit sei aus den Fugen geraten. 2.651.357 Neuzulassungen (+1,1 % ggü. 2021) und 5.641.516 Besitzumschreibungen (-15,8 % ggü. 2021) sprechen eine deutliche Sprache. 2022 war erneut ein sehr schwaches Neuwagenjahr und ein absolut negatives Gebrauchtwagenjahr. Schwache Zahlen bei starker Nachfrage - den Menschen in Deutschland ist allerdings keineswegs die Lust aufs Automobil vergangen. Im Gegenteil: Die Nachfrage nach individueller Mobilität ist seit dem Auftreten von SARS- CoV-2 sogar gestiegen, das belegen Erkenntnisse aus den DAT- Reports der vergangenen zwei Jahre. Die schwachen Zahlen 2022 sind auf die Lieferkettenprobleme aufgrund der prekären Mischung aus Corona-Pandemie und den Folgen des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Hieraus resultierte der Umstand, dass die Nachfrage gar nicht oder nur zu einem gestiegenen Preisniveau erfüllt werden konnte. Trotz widriger Umstände auf dem Automarkt konnte Olympic Auto zum zweiten Mal hintereinander ein Rekordergebnis einfahren. Zu Gute auch in diesem Jahr kam uns, dass wir als Mehrmarkenhändler bei schwankenden Lieferzeiten des einen oder anderen Herstellers unseren Kunden stets auch Alternativen anbieten konnten. Durch den Abverkauf dieser Fahrzeuge im Wirtschaftsjahr (2.139 Fzg. zu 2.652 Fzg. im Vorjahr) sowie den gestiegenen Preisen auf dem Neu- und Gebrauchtwagenmarkt konnten wir gute Ergebnisse realisieren. Nur dank des hohen Einsatzes und der Unterstützung unserer stets loyalen Mitarbeiter konnten wir dieses erfreuliche Resultat erzielen und damit auch die Arbeitsplätze sichern. Der Umsatz mit 42,3 Mio. € liegt 5,4 % niedriger zum Vorjahr. Den Rohertrag konnten wir mit 17,8 % auf hohem Niveau stabilisieren und weiter ausbauen (Vorjahr: 14,9 %). Zu den Margentreibern zählte neben dem klassischen Aftersales, insbesondere das Gebrauchtwagengeschäft. Mit 984 fakturierten Gebrauchtfahrzeugen und damit 127 weniger Fahrzeugen zum Vorjahr, konnten wir einen um 18 % höheren Umsatz von 14,2 Mio. € erzielen. Der durchschnittliche Deckungsbeitrag I pro. Fzg. ist von 1.551,- € auf 2.540,- € gestiegen (+ 64 %). Bei unseren Marken liegt MG mit einem Deckungsbeitrag III von + 0,6 Mio. € weit vor Nissan, Mitsubishi und Fiat. Mit allen unseren Marken sind wir Marktführer in Schleswig-Holstein. Die Liquidität im gesamten Fiskaljahr war jederzeit gesichert. Mit Aufnahme eines weiteren Geschäftsführers Herrn Marcel Simon seit dem 1. Oktober 2022, der auch als Minderheitengesellschafter mit 15% an der Olympic Auto GmbH beteiligt ist, haben wir zum einem den Grundstock für eine geordnete Unternehmensnachfolge gelegt und zum anderen den Verjüngungsprozess in der Geschäftsführung vorangetrieben. Im Rahmen eines Asset Deals unseres langjährigen Vertriebspartners an der Westküste in Langenhorn (Kreis Nordfriesland / Nordsee) haben wir zum 01. Januar 2023 die Autohaus Hunecke GmbH vollständig übernommen sowie alle Mitarbeiter nach den Vorschriften des BGBs. Somit wird nächstes Wirtschaftsjahr erstmalig ein volles Geschäftsjahr innerhalb unserer Firmengruppe mit konsolidiert. Ergebnis vor Steuern / Umsatz Die Olympic Auto GmbH erzielte im Geschäftsjahr 01. April 2022 - 31. März 2023 einen Umsatz von 42,3 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt + 809 T€. Im Personalaufwand sind Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter mit bilanziert. Ferner haben wir weiterhin ausreichend Risikovorsorge im Bereich von Rückstellungen, Wertberichtigungen bei Personalaufwendungen, Gebrauchtfahrzeugen, Teilen und Forderungen bilanziert. Bilanzstruktur / EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote beträgt 19,3 % (Vorjahr: 25,8 %). Das Eigenkapital beträgt 3.773 T€ (Vorjahr: 3.161 T€), die Bilanzsumme ist 19.554 T€ (Vorjahr: 12.264 T€). Die Erhöhung der Bilanzsumme ist maßgeblich auf höhere Fahrzeugbestände zurückzuführen. Finanzlage Mit Herstellerfinanzierungen, Geldmarktdarlehen und sonstigen Ausleihungen im Geschäftsjahr standen der Gruppe ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, sodass die Gesellschaft jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnte. Personal / Händlerverträge / Agenturverträge -MG-Die Olympic Auto Gruppe verfügt aktuell über Händlerverträge für die Marken Nissan, Fiat, Fiat Professional, Abarth, Mitsubishi und über Agenturverträge mit der Marke MG. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer und Auszubildende) beträgt im Geschäftsjahr 94 (davon 17 Auszubildende und Aushilfen). Investitionen / Aufwendungen in neue Corporate Identity (CI))An den Standorten Kiel - Kronshagen, Lütjenburg und Westerrönfeld sind wir seit Anfang des Jahres 2023 dabei die notwendigen und aktuellen CI Maßnahmen für die Marke Nissan zu implementieren. Mit einer endgültigen Fertigstellung und Abnahme rechnen wir ca. Mitte dieses Jahres. II. Risiko- und Chancenbericht Das nächste Wirtschaftsjahr kann als eine Herausforderung betrachtet werden. Es ist und bleibt kompliziert. Alle bisher im Lagebericht genannten Unsicherheiten und Risiken alleine stellen uns schon vor extrem schwierige Aufgaben. Die hohe Inflation und der Anstieg der Zinsen führen zu einer massiven Kaufzurückhaltung der Kunden, insbesondere im Neuwagengeschäft. In den Monaten April und Mai 2023 verzeichneten wir unterproportional schwache Auftragseingänge bei den Neuwagen über alle unsere Marken. Auch die politische Entscheidung, die Plug-in-Hybride seit Beginn des Kalenderjahres 2023 nicht mehr zu fördern, trägt zu einem empfindlichen Rückgang der Kaufverträge bei. Zum 31. August 2023 läuft auch für Gewerbekunden die Förderung der Elektromobilität aus. Als Potential sehen wir ein zunehmend besseres Aftersalesgeschäft sowie den Gebrauchtwagenmarkt, wo wir mit weiteren hohen Roherträgen rechnen. Ferner werden bzw. haben wir seit Oktober 2022 den Zukauf von Gebrauchtwagenfahrzeugen weiter intensiviert, um unseren Kunden Ware zu erschwinglichen Preisen unabhängig der Antriebsart anbieten zu können. III. Prognosebericht Auch die Olympic Auto-Gruppe kann wie alle Experten und Politiker keine verlässliche Aussage zur Zukunft machen. Ebenso ist es momentan nicht absehbar, wann und in welchem Ausmaße die Konjunktur wieder Fahrt aufnimmt. Die Automobilbranche als eines der Zugpferde in Deutschland steckt nach wie vor in ihrem wahrscheinlich größten Wandlungsprozess, der enorme Chancen als auch Risiken birgt. Viele Interessenten zögern aufgrund der allgemeinen unsicheren Situation eine Autokaufentscheidung hinaus. Solange deren real verfügbare Einkommen der Ausgabesituation nicht annähernd angepasst ist, werden größere Investitionen zurückgestellt. Aber nicht nur die Einkommensangleichung lässt die Nachfrage sinken, auch das Angebot stellt für die Kunden Probleme dar. Bezahlbare neue Kleinst- und Kleinwagen für interessierte Neukunden fehlen und die aufgerufenen Fahrzeugpreise liegen im Neu- sowie Gebrauchtwagenmarkt so hoch wie noch nie. Zudem fühlen sich viele Kunden verunsichert, wie die Verkehrs- und Klimapolitik der Zukunft aussieht und damit, welche Entscheidung zur Antriebsart wohl die richtige sein wird. Wir werden sicherlich weniger Umsatz in diesem Wirtschaftsjahr machen und hoffen auch auf ein zumindest ausgeglichenes bzw. positives Ergebnis. Als Mehrmarkenhändler sind wir vom Produktportfolio gut aufgestellt, womit wir latente Risiken besser ausgleichen können als andere Händler mit geringer Produkttiefe bzw. als Partner nur eines Herstellers. Mit dem Space Star von Mitsubishi haben wir u. a. zumindest noch in diesem Jahr einen "bezahlbaren" Kleinwagen im Portfolio. Außerdem steuern wir aktiv durch den Zukauf von Gebrauchtwagen im unteren Preissegment aller Marken gegen den Trend der Neuwagenhersteller, um unseren Kunden im unteren Preissegment eine Alternative bieten zu können. Schleswig-Holstein gehört weiterhin zu den Bundesländern mit der höchsten Nachfrage nach Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten. Mit den Marken MG electro, und dem vollelektrischen Fiat 500'er als Stilikone haben wir unseren Kunden viel zu bieten. MG bspw. bietet als einziger Hersteller ein komplettes Produktportfolio vom kleinen Elektrofahrzeug MG4 über dem Kombi MG5 (einziger Elektrokombi weltweit) bis hin zum Marvel R als großen SUV. Tendenziell sehen wir auch Nissan mit seinen qualitativ hochwertigen Fahrzeugen (speziell den X-Trail und den Qashqai mit der neuen E-Powertechnik) besser aufgestellt als zum Vorjahr. Allerdings ist insgesamt bei der Kaufprämie zur Förderung von Elektromobilität in Deutschland ein Ende abzusehen, denn der Fördertopf wird voraussichtlich nach Ausschöpfung nicht weiter fortgeführt. Der Umweltbonus für Gewerbekunden wird nur noch bis Ende August 2023 gewährt. Momentan besteht noch eine große Nachfrage nach E-Fahrzeugen durch gewerbliche Kunden, diese dürfte ab dem 1. September 2023 allerdings schlagartig zurückgehen. Für den für unser Ergebnis wichtigen Aftersales-Bereich haben wir in Kooperation mit dem Marktführer CarGarantie eine Kampagne zum Abschluss von Reparaturkostenversicherungen gestartet, welche die Kunden langfristig an unsere Werkstatt bindet und die Stabilität unserer Umsätze im Servicegeschäft absichern soll. Wir werden maßvoll mit unseren Ressourcen und Investitionen umgehen, und die weitere Entwicklung im Auge behalten. Notwendige Entscheidungsprozesse werden weiterhin bei Olympic Auto schnell, unbürokratisch und mit erfahrener Hand getroffen. Die Olympic Auto Gruppe wird auch in 2023/2024 auf eine seriöse, solide Finanzierung und Bilanzierung einen Schwerpunkt legen. Die Fokussierung auf die individuellen Kundenwünsche in unserer Region ist wie in den vergangenen Jahren oberste Maxime. IV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht des Anhangs.
Kronshagen, den 13. Mai 2023 Olympic Auto GmbH gez. Gisbert Schücking BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Rechtliche Verhältnisse Die Olympic Auto GmbH mit Sitz in Kronshagen ist unter der Nummer HRB-Nr. 2684 KI in das Handelsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. 2. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern-Prinzip). 3. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Änderungen in der Form der Darstellung haben sich nicht ergeben. Die Gliederung enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine Besonderheiten. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte. Die Herstellungskosten beinhalten keine Zinsen für Fremdkapital. Die in der Bilanz zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Unsere Schätzung basiert auf der positiven wirtschaftlichen Entwicklung an diesem Standort. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Bei den Vermögensgegenständen erfolgen die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für Bauten ist eine Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren zu Grunde gelegt. Bei Maschinen, technischen Anlagen beträgt die Nutzungsdauer 2 bis 15 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre. Als Ausnahme bei Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung gelten die angemeldeten Vorführwagen. Diese werden pro rata temporis mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 auf einem Sammelkonto erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungs- bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen wie Boni und Rabatte bewertet. Anschaffungsnebenkosten werden angemessen berücksichtigt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung vom nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angaben der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt (Seite 3). b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten die handelsrechtlich vorgeschriebenen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für Zeiten nach dem Bilanzstichtag darstellen. d) Rückstellungen Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem Geschäftsführer. Die Bewertung erfolgt mit dem Barwert. Für die Berechnung der Rückstellung wurde die PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) angewendet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung nach BilMoG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, war eine Anpassung der Rückstellung erforderlich. Der Zuführungsbetrag zum 1. April 2010 betrug EUR 67.568,00, die Unterdeckung zum Bilanzstichtag betrug EUR 9.009,10. Dabei hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und im Berichtsjahr den Rückstellungen 1/15 des Unterschiedsbetrages zugeführt. Der Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zwischen dem Barwert bei Sieben- und jenem bei Zehnjahreszins beträgt im Geschäftsjahr EUR 55.312,00. Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit einer Ausschüttungssperre belegt. Unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" wurden die folgenden Rückstellungen zusammengefasst:
e) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden auf eigenen und fremden Grundstücken und Sicherungsübereignungen besichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 576.030,28 (Vorjahr: EUR 126.118,38) enthalten. f) latente Steuern Der sich bei der Olympic Auto GmbH nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Es ergeben sich zum 31. März 2023 aktive latente Steuern für die Körperschaft- und Gewerbesteuer von insgesamt EUR 99.640,09. Die korrespondierenden Beträge werden, sofern einschlägig, unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen. Die Latenzen beruhen zum einen auf Abweichungen zwischen den Buchwerten im Anlagevermögen (Bildung einer Rücklage nach R 6.6 EStR) und dem Ansatz von Sonderposten in der Steuerbilanz sowie einer unterschiedlichen Bewertung der Vorräte und der Pensionsrückstellung in der Handels- und Steuerbilanz. Zum anderen fließt die steuerliche Nichtanerkennung einer Drohverlustrückstellung in die Ermittlung ein. Die Bewertung erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 28,85 %. Die aktiven Steuerlatenzen haben sich im Berichtsjahr von EUR 265.560,17 um EUR 91.825,83 auf EUR 173.734,34 verringert, die passiven Steuerlatenzen haben sich von EUR 74.963,30 um EUR 869,05 auf EUR 74.094,25 verringert. Insgesamt ergibt sich somit ein Aktivüberhang an latenten Steuern. Vom Aktivierungswahlrecht für die aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Der Zinsaufwand beinhaltet mit TEUR 21.618 Aufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen. 6. periodenfremde Erträge Bei den periodenfremden Erträgen in Höhe von TEUR 44 handelt es sich um Erstattungen von im Vorjahr geleisteten Bearbeitungsgebühren seitens der FCA Bank. 7. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der Nordfleet GmbH, Kiel. Die Nordfleet GmbH weist zum 31. März 2023 ein Eigenkapital von EUR 34.300,23 aus. Auf Grund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 0,00 aus. Die Gewinnabführung im Berichtsjahr betrug EUR - 5.547,13. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für Gebäude- und Grundstücksmieten in Höhe von TEUR 533 p. a. und Leasingverpflichtungen für Geschäfts- und Lagerausstattung in Höhe von TEUR 127 p. a. 9. Mitarbeiterzahl Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr (ohne Geschäftsführer und Auszubildende):
10. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 19.500,00. 11. Ergebnisverwendung Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis von EUR 611.444,65 in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. 12. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn Gisbert Schücking (alleinvertretungsberechtigt), Kiel, Herrn Kai Leinbaum (gemeinschaftlich), Owschlag sowie Herrn Marcel Simon (gemeinschaftlich), Osdorf, geführt. Die Bestellung der Geschäftsführer Leinbaum und Simon erfolgte durch Gesellschafterbeschluss vom 2. März 2023. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 13. Nachtragsbericht Neben den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine können sich die aktuelle hohe Inflation sowie der Anstieg der Zinsen negativ auf das Kaufverhalten der Kunden, auf die Lieferketten und somit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jahres 2023/2024 auswirken. Die Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verlässlich prognostiziert werden.
Kronshagen, 13. Mai 2023 gez. Gisbert Schücking Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2023 unverändert festgestellt. Bestätigungsvermerk2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Olympic Auto GmbH Prüfungsurteile zu Jahresabschluss und Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Olympic Auto GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Olympic Auto GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. • Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung, zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Kiel, 5. Juni 2023 wetreu
NTRG
gez. Rainer Dröse-Seidler, Wirtschaftsprüfer gez. Dörte Reese, Wirtschaftsprüferin |
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