Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 6800
Eingetragen
13.12.2021
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Die gewerbliche Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen, insbesondere Beschaffungsdienstleistungen, Einkaufsberatung und Personalbeschaffung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Gareis
seit 13.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96247 Michelau-Schwürbitz
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Innoproc GmbH

Lichtenfels

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 174.791,38 0,00
I. Sachanlagen 7.943,00 0,00
II. Finanzanlagen 166.848,38 0,00
B. Umlaufvermögen 658.985,46 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 154.055,46 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 504.930,00 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.530,00 0,00
Summe Aktiva 842.306,84 0,00

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 309.331,32 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.100,00 0,00
II. Jahresüberschuss 284.231,32 0,00
B. Rückstellungen 22.458,22 0,00
C. Verbindlichkeiten 510.517,30 0,00
Summe Passiva 842.306,84 0,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Innoproc GmbH hat ihren Sitz in Lichtenfels und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg (Re.Nr. HRB 6800).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Der Bestandsnachweis für das Anlagevermögen erfolgt durch eine Anlagenbuchhaltung, aus der neben Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten auch die Abschreibungen, die jeweiligen Restbuchwerte sowie die Zu- und Abgänge ersichtlich sind.

Die Sachanlagen wurden mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt und unter Zugrundelegung der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze abgeschrieben.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach Par. 7 Abs. 1-3 EStG abgeschrieben. Die gewählte Abschreibungsart und Nutzungsdauer sind aus der Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden gemäß Par. 6 Abs. 2 EStG und Par. 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Die gewählte Abschreibungsart ist ebenfalls aus der Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs auf Euro umgerechnet.

B. Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung
Gareis Thorsten Geschäftsführer

(2) Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 0.

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Bezeichnung EUR
Mehrjährige Verpflichtungen aus Mietverträgen 1.050

Zum Abschlussstichtag bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 19.100 Euro. Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich die folgenden Wirtschaftsgüter:

Bezeichnung EUR
Fahrzeuge 19.100

D. Ergebnisverwendung

Das Jahresergebnis wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.5.2023.

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