"Anegra
GmbH"
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.483,00 |
3.593,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.234,67 |
35.956,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.113,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.717,67 |
40.662,47 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.484,47 |
34.726,87 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
188,00 |
280,00 |
| C.
Rückstellungen |
1.588,00 |
1.788,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
457,20 |
3.867,60 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
3.167,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
457,20 |
3.867,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.717,67 |
40.662,47 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der "Anegra GmbH" wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die erforderlichen Angaben für die Rechnungslegung
befinden sich teilweise in der Bilanz, teilweise in der
Gewinn - und Verlustrechnung, sowie teilweise auch in
diesem Anhang.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf.
Das Stammkapital in Höhe von 25.000 € ist
vollständig eingezahlt
.
Rechtliche Verhältnisse
Sitz:
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Norderstedt
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Anschrift:
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Scharpenmoor 70, 22848
Norderstedt
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Eintragung in das
Handelsregister:
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Kiel, HRB 11812
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Gegenstand des
Unternehmens:
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Die Herstellung und der
Vertrieb von Naturheil- und
Nahrungsergänzungsmittel sowie
freiverkäufliche Arzneimittel
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Geschäftsjahr:
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1. Januar bis 31.
Dezember
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Geschäftsführung:
|
Zur Vertretung ist der
Geschäftsführer berechtigt und
verpflichtet. Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit
.
|
Steuerrechtliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem.
den §§ 16 - 18 UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG.
Die Gesellschaft unterliegt der
Körperschaftsteuerpflicht gem. § 1 KStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
vorgenommen.
II. Besonderheiten des Jahresabschlusses
Im Kalenderjahr 2014 sind Abtretungen von
Geschäftsanteilen erfolgt. Weiterhin hat die
Geschäftsführung gewechselt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nach
den Vorschriften des BilMoG und den geänderten
Bestimmungen des HGB vorgenommen.
Angaben über Grundlagen für
Fremdwährungsumrechnung sind nicht erforderlich.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Minderung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
und Sachanlagen mit Anschaffung oder Herstellung ab dem
01.01.2010 erfolgt die Abschreibung pro rata temporis
linear. Abschreibungsmethoden des am 31.12.2009 bereits
vorhandenen Anlagevermögens wurden beibehalten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 150,00 € werden im
Erwerbsjahr voll abgesetzt. Soweit für
Wirtschaftsgüter mit AHK zwischen 150,01 € und
410,00 € die Sofortabschreibung gewählt wurde,
erfolgte keine Bewertung eines Sammelpostens für
Wirtschaftsgüter mit AHK zwischen 150,01 € und
1.000,00 €, sondern die Verteilung auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bei Bildung eines
Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit AHK
zwischen 150,01 € und 1.000,00 € erfolgt eine
Verteilung der AHK auf fünf Jahre.
Soweit in den Vorjahren steuerrechtlich
begründete erhöhte Abschreibungen bei den
Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgt der
Ausweis im Sonderposten mit Rücklagenanteil.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§253 HGB).
Die Bewertung der Vorräte, Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen ist (§253 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips zum Nominalwert angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253
HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§253
HGB). Rückstellungen für latente Steuern wurden
gem. § 274a HGB nicht gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 HGB).
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen
vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Ausstehende Einlagen auf das Haftkapital sind nicht
vorhanden.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte
sowie die Geschäftsjahresabschreibung sind im
Anlagenspiegel dargestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen aus überzahlten Nebenkosten und
Lohnüberzahlungen.
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestehen nicht.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen nicht.
Sonderposten wurden entsprechend Art 67 Abs. 3
EGHGB-E fortgeführt.
Steuerrückstellungen sind nicht zu bilden
.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Kosten für
Abschluss - Prüfung und Veröffentlichung.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit branchenüblichem Eigentumsvorbehalt
gesichert. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
457,20 € haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und
sind nicht besichert. Sie setzen sich zusammen aus
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus
Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
Gegenüber den Gesellschaftern gem. § 42
Abs.3 GmbHG / § 264 c Abs.1 HGB bestehen keine
Ausleihungen und Verbindlichkeiten.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 €.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
Der Bilanzgewinn per 31.12.2013 betrug 9.726,87
€, der Bilanzverlust per 31.12.2014 beträgt
2.515,53 €.
In anderen Gewinnrücklagen wurde der Betrag in
Höhe von 0,00 € eingestellt.
Weitere als die in der Bilanz angegebenen
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB ist die Gesellschaft nicht
eingegangen.
Mit dem Risiko der Inanspruchnahme nach § 251
HGB unter der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse ist nicht zurechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Marianne Grenz (Kauffrau) und Udo Grenz (Kaufmann)
geführt.
Weitere Gesellschaftsorgane bestanden im
Geschäftsjahr nicht.
Norderstedt, den 23.11.2015
(Udo Grenz)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2015 festgestellt.
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