Artesis GmbHLiquidiert

70173 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 23601
Eingetragen
17.11.2000
Branche
FondsmanagementManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Gudrun Dautel
seit 7.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Artesis GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.476.390,24 2.493.615,24
I. Sachanlagen 2.476.390,24 2.493.615,24
B. Umlaufvermögen 21.598,26 4.038,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 260,37 225,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.337,89 3.812,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.497.988,50 2.497.653,87

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.490.269,34 2.495.353,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.596.340,76 2.581.340,76
III. Verlustvortrag 106.796,49 89.340,76
IV. Jahresfehlbetrag 24.274,93 21.646,13
B. Rückstellungen 4.900,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 2.819,16 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.819,16 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.497.988,50 2.497.653,87

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010


Allgemeine Angaben

Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Artesis GmbH, Stuttgart, - im folgenden auch die "Gesellschaft" - basieren auf dem Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2000. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister in Stuttgart eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Der Jahresabschluss der Artesis GmbH, Stuttgart, zum 31.12.2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, insbesondere §§ 242 ff. und 264 ff. HGB,  und den ergänzenden Regeln des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts in Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 264, 274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Einzelne Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Anlagegegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten angesetzt und linear über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Von dem Ansatzwahlrecht für selbst erstellte immaterielle Anlagegüter wird kein Gebrauch gemacht.


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der handelsrechtlich  zulässigen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Es wird, soweit möglich, bei allen Anlagegütern davon ausgegangen, dass die handelsrechtlichen Nutzungsdauern den steuerlichen Nutzungsdauern entsprechen. Für Anlagegüter, die steuerlich dem Sammelposten für geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis bis zu € 1.000 zuzuordnen sind, wird von einer übereinstimmenden handelsrechtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Im Übrigen werden geringwertige Anlagegüter bis zu € 410 im Jahr des Erwerbs voll als Aufwand geltend gemacht und im Rahmen des Anlageverzeichnes als Abgang erfasst


  Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet


Soweit erforderlich werden Anlagegüter auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Finanzanlagen erfolgt dies nur bei dauernder Wertminderung.


Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung etwaiger erforderlicher Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt bzw. soweit erforderlich wertberichtigt, d. h. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die flüssigen Mittel/Guthaben bei Kreditinstituten sind mit mit dem Valutawert, der dem Nennwert entspricht und das Eigenkapital ist  zum Nennwert angesetzt.


Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung des marktgerechten Zinssatzes abgezinst.


Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


Latente Steuern:
Die Berechnung der latenten Steuern basiert auf dem Temporary-Konzept. Das Wahlrecht zur Bilanzierung des Überhangs latenter Steuern auf temporäre  Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Bilanzansatz wurde nicht in Anspruch genommen.


Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen
Eine von den gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist in einer Beilage zu diesem Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital
Durch den Gesellschafterbeschluss vom 07.03.2011 wurde der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 21.646,13 in voller Höhe in den Verlustvortrag eingesellt.


Rückstellungen
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Hierbei wurden sonstige Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet.


Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Im Einzelnen werden die Verbindlichkeiten im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel aufgegliedert (Angaben in T€; auf die Angabe von Vorjahreszahlen wurde verzichtet):
  

 
bis zu
1 bis
über
 
Insgesamt  einem Jahr
5 Jahre
5 Jahre
 
T€  
T€  
T€  
T€  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
0
0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen              
2
2
0
0
3. Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen               
0
0
0
0
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1
1
0
0
 
3
3
0
0


Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Es ergeben sich keine speziellen Anhangangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne der §§ 285 ff. HGB



Sonstige Angaben

Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer.

Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer:       Gudrun Dautel, Backnang
 
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.


Stuttgart, den ...

  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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