Romero e.K.
Selbe AdresseGroßhandel mit Sanitärkeramik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Diego Romero seit 3.8.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Romero GmbHBetzdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325, 326 HGB
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen war nicht erforderlich, da sich bei der Berichtsgesellschaft keine Abweichungen von den bisherigen Bilanzansätzen aufgrund der Anwendung der Vorschriften des BilMoG ergeben haben. Der Jahresabschluss der Berichtsgesellschaft besteht aus Bilanz (§ 242 Absatz 1 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Absatz 2 HGB) und Anhang (§ 264 Absatz 1 HGB). Der Größe nach handelt es sich bei der Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der kleinen Kapitalgesellschaft maßgeblichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des HGB werden beachtet. Die Gesellschaft macht von dem Recht zur verkürzten Darstellung der Bilanz gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 HGB Gebrauch. Außerdem macht die Gesellschaft für die Offenlegung von den Erleichterungen gem. § 274a Nr. 1 und § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, sondern im Anhang angegeben (Wahlrecht gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag enthält keine gesonderten Bestimmungen zur Rechnungslegung. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche und selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 410 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Der im Vorjahr für bewegliche und selbstständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 gebildete Sammelposten wird weiter planmäßig über insgesamt fünf Jahre gewinnmindernd gleichmäßig aufgelöst. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Berücksichtigung von erkennbaren Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen erfolgt, sofern erforderlich, durch die Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigung. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. 3. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Herr Diego Romero, Zum Stellwerk 1, 57518 Betzdorf. 4. Sonstige Angaben Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Euro 87.208,07 (Vorjahr: Euro 964,24) Der Gesellschafter hat eine schriftliche Rangrücktrittserklärung für einen Teilbetrag seiner Forderung in Höhe von Euro 20.000 abgegeben.
Diego Romero Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.01.2012 |
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