Erlanger Stadtwerke Aktiengesellschaft
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Oneseit seit 3.9.2019 | Vorstandsmitglied |
Christian Sponsel seit 31.1.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Regnitzstromverwertung AktiengesellschaftErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Geschäftsmodell und Geschäftsverlauf Der Gesellschaft obliegt unter anderem die Aufgabe, den Strombedarf der Erlanger Stadtwerke AG, der Stadtwerke Forchheim GmbH, der infra fürth gmbh, der Stadtwerke Zirndorf GmbH, der Herzo Werke GmbH und seit 2023 der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH zu decken. Sie ist eine horizontale Kooperation für die Energiebeschaffung und bietet den einzelnen Energieversorgungsunternehmen ökonomische und nicht-ökonomische Vorteile:
Zwischen der RSV und den oben genannten Unternehmen wurden Stromlieferungsverträge geschlossen. Diese werden bei Bedarf überarbeitet und wurden so gestaltet, dass sich diese bei ausbleibender Kündigung automatisch verlängern. Um die Handlungsfähigkeit beim Stromeinkauf zu gewährleisten, wurde zusätzlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der RSV und den genannten Stadtwerken geschlossen. Diese Verträge werden auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Für die RSV wurden somit sämtliche Verträge geschlossen, welche für den Geschäftszweck derzeit notwendig sind. Des Weiteren wird der Kunde Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH seit 2023 mit Strom beliefert, sowie ab 2024 der Verkauf von Terminmarktmengen wie beispielsweise Standardhandelsprodukte oder Fahrplanlieferungen, mit dem Unternehmen SÜC Energie und H2O GmbH angestrebt, welche sich einer anderen Beschaffungskooperation angeschlossen hat. Zwischen der infra fürth dienstleistung gmbh und der RSV besteht ein Betreibervertrag, der die Bereitstellung von Hardware und das Betreiben von Software für den Energiebezugsprozess regelt. Preisbeeinflussende Faktoren wie z. B. der Ausbau von Erneuerbaren Energien, variable Umlagen, sowie politische Einflüsse, stellen alle Marktakteure vor eine große Herausforderung. Zusätzlich stehen die Kooperationspartner der RSV mit einer Vielzahl von Wettbewerbern in direkter Konkurrenz. Dadurch herrscht ein hoher Preisdruck, welchem mit einer professionellen Beschaffungsstrategie begegnet wird, die einem kontinuierlichem Verbesserungsprozess unterliegt. Auch das vergangene Handelsjahr unterlag starken Preisbewegungen. Am Handelsmarkt sind weiterhin hohe Volatilitäten, sowie eine - gegenüber der Vergangenheit aufgrund der Inflation - eingeschränkte Liquidität spürbar. Große Einflussfaktoren sind weiterhin die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts, aktuelle politische Entscheidungen und der starke Ausbau der erneuerbaren Energien. 2. Leistungsindikatoren Für die Steuerung des Unternehmens werden grundsätzlich die Umsatzerlöse, der Materialaufwand sowie das Jahresergebnis als finanzielle Leistungsindikatoren herangezogen. Im Bereich der Energiebeschaffung ist die RSV nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig, sondern gibt die Bezugskosten an die einzelnen Stadtwerke unter Berücksichtigung der Handlingkosten weiter, so dass im Bereich Stromhandel immer ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt wird. Im Bereich der Stromerzeugung hängt die Höhe der Umsatzerlöse von den Vergütungssätzen sowie den Energieerzeugungsmengen auf Basis des Wasserdargebotes ab. Die laufenden Kosten setzen sich im Wesentlichen aus planbaren Abschreibungen, Zinsen sowie Verwaltungsaufwendungen zusammen. Nur die Kosten der Instandhaltung hängen von technischen Parametern ab, die aber nicht direkt durch die RSV beeinflusst werden können. Im Berichtsjahr kam es in diesem Bereich zu einer deutlichen Umsatz- und Ergebnisminderung aufgrund notwendig gewordener Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen der Kraftwerke Wellerstadt und Wöhrmühle. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das wirtschaftliche Ergebnis in Höhe von -519 T€, welches sich aus den Ergebnissen der Sparten Handel (0 T€) und Erzeugung (-519 T€) zusammensetzt, liegt mit 678 T€ unter der abgegebenen Prognose. Im Bereich der Stromerzeugung entstanden in den Kraftwerken Wellerstadt und Wöhrmühle durch Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen lange Stillstandszeiten. Im Vergleich zum Jahresüberschuss des Vorjahres stellt dies eine Verschlechterung um 1.163 T€ dar. Die negative Entwicklung ist insbesondere auf die nachfolgenden Effekte zurückzuführen. Im Wasserkraftwerk Wellerstadt wurde der Generator der Turbine 2 ab dem 17. Mai bis Ende Oktober 2023 überholt und wieder in Betrieb genommen. Aufgrund eines Wicklungsschadens des Generators im Kraftwerk Wöhrmühle musste diese ab dem 15. Juni 2023 außer Betrieb genommen werden. Der Einbau war Ende November 2023 abgeschlossen. Demzufolge beträgt die Eigenkapitalrendite (Jahresergebnis im prozentualen Verhältnis zum Eigenkapital) des Geschäftsjahres -21,15 % (Vorjahr: 21,68 %). Die Umsatzerlöse im Jahr 2023 (361.202 T€) sind gegenüber dem Vorjahr (144.882 T€) deutlich gestiegen und sind maßgeblich auf die Sparte Handel zurückzuführen. Der Anstieg resultiert vorwiegend aus gestiegenen Verkäufen, bedingt durch die gewachsenen Marktpreise, sowie zusätzlich unterjährig abgeschlossenen Terminmarktgeschäften, an Stromlieferanten. Auch die prognostizierten Umsatzerlöse konnten damit um rund 12 % übertroffen werden. Der Materialaufwand (Strombezugskosten, Kosten für Herkunftsnachweise u.a.) im Geschäftsjahr ist im analogen Verhältnis zu den Umsatzerlösen gestiegen. Der Materialaufwand betrug im Geschäftsjahr 361.166 T€ (Vorjahr: 143.878 T€). Auch im Vergleich zu der abgegebenen Prognose in Höhe von 320.615 T€, stellt dies einen Anstieg dar. Im Februar 2023 entstanden durch eine nicht verarbeitete Drittmengenmeldung zwischen N-ERGIE und RSV, Mehrkosten auf Basis von Spot- und Ausgleichsenergiepreisen. Dies wurde zum Anlass genommen die Verhandlungen zur Verlängerung für das derzeitige Dienstleistungsverhältnis für die Lieferjahre 2026 bis 2028 aufzunehmen, sodass - trotz gestiegener Dienstleistungspreise im aktuellen Marktumfeld - eine Preisreduzierung erreicht werden konnte. Grundsätzlich führt dies im Berichtsjahr zu einem höheren Materialaufwand. Der Preisvorteil wirkt sich auf die Geschäftsjahre 2026 bis 2028 entsprechend aufwandsmindernd aus. Die erhöhten Bezugskosten im Jahr 2023, sowie der Preisvorteil in der Zukunft werden entsprechend an die Kooperationspartner weitergegeben. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen liegen mit 461 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 244 T€). Sie resultieren aus planmäßigen Abschreibungen der Kraftwerke. Darüber hinaus ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 220 T€ auf die Sparte Wasserkraft enthalten. In der folgenden Bilanz sind die Vermögenswerte und die Schuldposten nach ihrer sachlichen Zugehörigkeit und Fristigkeiten strukturiert.
Das langfristig gebundene Vermögen sinkt in Verbindung mit den planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf 4.159 T€. In Verbindung mit den gestiegenen Marktpreisen haben sich auch die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die kurzfristigen Schulden deutlich erhöht. Die Eigenkapitalquote - bezogen auf die Bilanzsumme - sinkt von 15,8 % auf 5,7 %. Dies ist vor allem auf die gestiegene Bilanzsumme sowie den erzielten Verlust im Geschäftsjahr zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Geschäftsjahres 2023 dar. Finanzierungsrechnung Mittelverwendung
Die Investitionen entfallen auf die Erstellung des Wasserrechtsantrages, die fischökologische und limnologische Untersuchung zur Fischdurchgängigkeit für die Thalermühle, auf die Anschaffung einer Kettensäge, sowie den Visualisierungs-/Steuer-PC für Wellerstadt (16 T€). Die Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeit (25.024 T€) resultierte in einem Anstieg der flüssigen Mittel (14.686 T€) sowie der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (9.844 T€). Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität wird zudem über die Steuerung der Abschlagszahlungen mit den Kunden sichergestellt. Die wirtschaftliche Lage zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung wird durch den Vorstand als positiv beurteilt. Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 106 T€ (Vorjahr: 386 T€) sind als Sicherheit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verpfändet. 4. Prognosebericht Der Aufgrund von Kundenabschlüssen zu Festpreisen benötigte Strombedarf wurde von der RSV an die zu beliefernden Stadtwerke für das Lieferjahr 2024 gedeckt. Anzumerken ist, dass in der Lieferphase noch ein Handel am Spotmarkt stattfindet. Des Weiteren ist aufgrund von Prognoseabweichungen und Kundenzugewinnen auch noch ein Handel am unterjährigen Terminmarkt möglich. Für die Lieferjahre 2023 bis 2025 wurden von der RSV Verträge geschlossen, welche größtenteils das Ausgleichsenergierisiko übernehmen. Die Verhandlungen zur Vertragsverlängerung bis zum Lieferjahr 2028 sollen bis Mitte 2024 abgeschlossen werden. Die RSV hat analog zu den Vereinbarungen mit den Gesellschaftern und der infra fürth gmbh Verträge mit den Stadtwerken Zirndorf GmbH und der Herzo Werke GmbH für die Beschaffung und Dienstleistung abgeschlossen. Die RSV berechnet aus der strukturierten Beschaffung für die Erlanger Stadtwerke AG, die infra fürth gmbh, die Stadtwerke Zirndorf GmbH, die Herzo Werke GmbH, die Stadtwerke Forchheim GmbH und seit 2023 die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH jeweils einen Strompreis für das entsprechende Lieferjahr. Mengenabweichungen werden zu Spot- und zum Teil Ausgleichsenergiepreisen in Rechnung gestellt. Das Frontoffice verbessert und optimiert, wie auch schon in den zurückliegenden Jahren, die Beschaffungsstrategie fortlaufend. Somit wird eine optimale Risikobewältigung für die volatilen Märkte sichergestellt. Die Wasserkraftanlagen der RSV haben 2023 ca. 4,2 Mio. kWh (Vorjahr: 5,4 Mio. kWh) regenerativen Strom erzeugt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf Stillstandszeiten in Verbindung mit Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zurückzuführen. Bezüglich der Wasserkraftanlage in Wellerstadt wurde der alte Steuer-PC des Kraftwerkes durch einen neuen Industrie-Panel-PC ersetzt und in Betrieb genommen. Der Saugkorb der Wiesenbewässerungspumpe 4 wurde aufgrund starker Korrosion repariert, da die Pumpe undicht war. Die Turbine 2 hatte bereits seit längerer Zeit ein schlechteres Laufverhalten als die Turbine 1. Anfang des Jahres verschlechterte sich dies. Deshalb wurde entschieden, die Turbine und den Generator ab dem 17. Mai 2023 außer Betrieb zu nehmen, um einen möglichen Maschinenschaden durch Wellenbruch oder Festfressen der Lager zu vermeiden. Der Einbau war Ende Oktober abgeschlossen. Die Revision der Turbine 1 wird voraussichtlich im Jahr 2028 erfolgen. Bezüglich der Wöhrmühle wurden Verschraubungen von den Hydraulikleitungen der Grundablassschütze aufgrund sehr starker Korrosion in Eigenleistung komplett ausgetauscht. Zudem Musste das Kraftwerk aufgrund eines Wicklungsschadens des Generators von Mitte Juni 2023 bis Ende November 2023 außer Betrieb genommen werden. Mit dem Austausch des großen Riemens wird im Jahr 2025 gerechnet. In Betracht auf die Betriebserlaubnisverlängerung der Thalermühle hat die Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen am 14. Dezember 2023 einen Bescheid über eine beschränkte, befristete Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2026 mit Auflagen zur Erfüllung bis spätestens 31. Dezember 2025 erteilt. Diese umfassen u. a. die Planung eines Fischschutz- und abstiegssystem gemäß dem Stand der Technik (Leitrechen-Bypass-System nach Ebel, Gluch und Kehl). Zudem soll ein 2D-Strömungsmodell nach Maßgabe des Bescheides erstellt werden. Insofern das 2D-Strömungsgutachten den Nachweis für die geforderte Durchgängigkeit erbringt, entfällt die Planung und Umsetzung eines Fischschutz- und abstiegssystem. Bei Umsetzung dieser Vorgehensweise kann für die Thalermühle gegebenenfalls ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich sein, was jedoch noch im Detail geprüft werden muss. Sollte es zu einer anderen Vorgehensweise kommen, muss die Einschätzung über die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Weiterbetriebs überprüft werden. Im Gesamtumfeld der RSV werden regelmäßig Gespräche, mit dem Ziel Optimierungspotential zu erkennen und umzusetzen, geführt. Dies betrifft auch Gespräche mit anderen Kooperationen. Für das Jahr 2024 wird ein positives Jahresergebnis (203 T€) erwartet, welches auf die Sparte Erzeugung zurückzuführen ist. Insgesamt erwarten wir für 2024 eine Erzeugungsmenge im langfristigen Mittel. Die Höhe der Umsatzerlöse der Sparte Erzeugung wird sich aus den veröffentlichten Marktwerten ergeben, so dass auf Basis der zu erwartenden Preisentwicklungen in Verbindung mit den erwarteten Betriebsstunden der Anlagen mit einem Anstieg der Umsatzerlöse aus der Erzeugung zu rechnen ist. Sollten die Erlöse perspektivisch wieder auf die EEG-Werte zurückgehen, ist auch im Bereich der Erzeugung nur noch von einem ausgeglichenen Ergebnis auszugehen. Dies hängt aber auch im Wesentlichen von der Entwicklung der Personalaufwendungen und der Pensionszahlungen ab. Im Energiehandel wird aufgrund des zurückgegangenen Preisniveaus auch mit rückläufigen Umsatzerlösen kalkuliert. Die gesamten Umsatzerlöse werden in Höhe von 214.989 T€ prognostiziert und werden im Wesentlichen im Geschäftsfeld Energiehandel erwartet. Gegenläufig wird mit einem Materialaufwand in Höhe von 214.431 T€ gerechnet. 5. Chancen- und Risikobericht Sämtliche entstehende Chancen und Risiken der Energiebeschaffung werden an die Kooperationspartner infra fürth gmbh, Stadtwerke Zirndorf GmbH, Herzo Werke GmbH und Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH, sowie an die Gesellschafter Erlanger Stadtwerke AG und Stadtwerke Forchheim GmbH der RSV weitergegeben. Die strukturierte Energiebeschaffung erfolgt nach einem Handbuch für die gemeinsame und optimierte Energiebeschaffung. In diesem Handbuch ist auch das Risikomanagementsystem ausführlich beschrieben. Darüber hinaus besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der RSV und den genannten Kooperationspartnern/Gesellschaftern, der nebst seinen Anlagen grundsätzlich ein geeignetes Mittel darstellt, um die Risiken der gemeinsamen Energiebeschaffung der RSV zu minimieren. Durch die grundsätzliche Weitergabe sämtlicher Beschaffungskosten, ergeben sich aus der Ukrainekrise und den volatilen Märkten nur indirekte Auswirkungen auf die Gesellschaft, die sich in deutlich höheren Umsätzen sowie Materialaufwendungen zeigen. Zudem kann es zu erhöhtem Liquiditätsbedarf infolge einer deutlich gestiegenen Sicherheitengestellung kommen, der aber ebenfalls an die Kunden durchgereicht wird. Gemäß den Vorgaben aus dem Risikomanagement ist zum Ende des Jahres 2023 der voraussichtliche Strombedarf 2024 der Menge nach bereits eingedeckt und die Preise zum Großteil vertraglich fixiert, wobei jeweils für das aktuelle Lieferjahr auch noch unterjährig Mengen gehandelt werden. Außerdem werden bereits für die Folgejahre Positionen gehalten. Aufgrund der Vertragsgestaltung in der Sparte Stromhandel werden Chancen und Risiken, wie beispielsweise ein Lieferantenausfall, an die beziehenden Gesellschafter und Kooperationspartner weitergegeben. Seit dem Lieferjahr 2023 werden Mengenabweichungen der Vertriebsportfolien größtenteils zu Spotpreisen verrechnet, weshalb das Marktpreisrisiko deutlich zunimmt. Daher finden weiterhin regelmäßige Abstimmungen mit den Gesellschaftern und Kooperationspartnern statt, um frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten und dem Risiko entgegenwirken zu können. Im Geschäftsfeld der Erzeugung könnten durch die aktuelle Krisensituation vereinzelt Lieferungen von Ersatzteilen verzögert werden, sowie Lieferanten ausfallen. Da es sich bei der Stromerzeugung jedoch um eine systemrelevante Branche handelt, sind auch diese Risiken als sehr gering einzustufen. Mit der Strompreisbremse hat der Bundestag am 15. Dezember 2022 auch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt beschlossen. Wasserkraftanlagen fallen demnach in die Kategorie "sonstige Erneuerbare-Energien-Anlagen". Für die RSV ergibt sich jedoch keine Verpflichtung zur Zahlung von Abschöpfungsbeträgen, da alle Wasserkraftanlagen eine installierte Leistung von jeweils unter 1 MW aufweisen. Dieser Beschluss endete zum 30. Juni 2023 und wurde nicht verlängert. Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Risiken lagen im Berichtsjahr nicht vor und sind derzeit auch nicht erkennbar. Dies setzt aber auch voraus, dass die Stadtwerke so wie bisher auch ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der RSV fristgerecht und vollständig nachkommen. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Beschaffung von Strom erfolgt über ausgewählte Handelspartner am Termin- und Spotmarkt. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. 7. Bericht über Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält neben dem Hauptsitz in Erlangen eine Geschäftsstelle in Forchheim. 8. Gesamtaussage Das Geschäftsjahr endet mit einem Verlust in Höhe von 519 T€ und liegt damit mit 678 T€ deutlich unterhalb des prognostizierten Ergebnisses, was insbesondere auf die ungeplanten, langen Stillstandszeiten der Kraftwerke Wellerstadt und Wöhrmühle zurückzuführen ist. Die wirtschaftliche Lage wird durch den Vorstand langfristig aber als positiv beurteilt. Des Weiteren kann festgehalten werden, dass die RSV ihrer Bestimmung gemäß, auch als kommunale Beschaffungs- und Energieerzeugungsallianz weiterhin Synergien zwischen den einzelnen Stadtwerken an der Regnitzachse sichern kann.
Erlangen, 31. März 2024 REGNITZSTROMVERWERTUNG Aktiengesellschaft Der Vorstand Christian Sponsel Frank Oneseit Bilanz zum 31. Dezember 2023der Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft, ErlangenAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft, Erlangen
Nachrichtlich: Für das Geschäftsjahr 2022 gab es aufgrund der Verlustvorträge der Vorjahre keine Dividendenausschüttung ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft (RSV) mit Sitz in Erlangen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 536 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaften (AktG) und den zusätzlich enthaltenen Anforderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BIlRUG), sowie nach Regelungen der Satzung und den ergänzenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Alle nach den gesetzlichen Vorschriften zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke und die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, werden zur Klarheit der Darstellung im Anhang aufgeführt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den §§ 266 und 275 HGB. Die Posten des Anlagevermögens wurden zur Verbesserung der Darstellung um weitere branchenspezifische Posten erweitert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften für die Energie- und Wasserversorgung. Dabei wurden die Anlagenzugänge linear, geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 800,00 € nicht überstiegen im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorlag, wurden außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. Barwerten bilanziert. Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden angemessene Rückstellungen in Höhe des, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem, ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Die für die Bewertung verwendeten Parameter für die Rückstellungen für Pensionen werden in Kapitel 3.4 dargestellt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zum Bilanzstichtag bestehen aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus der abweichenden steuerbilanziellen Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie sonstiger Rückstellungen resultieren. Vom Wahlrecht des Ansatzes aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Für die Bewertung der latenten Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 29,82 % (Vorjahr: 29,82 %) herangezogen. Die Höhe der aktiven latenten Steuern wurde mit 105 T€ (Vorjahr: 104 T€) ermittelt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind in einem Anlagengitter separat dargestellt. 3.2 Umlaufvermögen Die ausgewiesenen Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben analog zum Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen zum größten Teil Forderungen aus den Stromlieferungen für November und Dezember 2023 und bestehen sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr vollständig gegenüber Gesellschaftern. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten u. a. noch nicht im Geschäftsjahr abziehbare Vorsteuer und Forderungen aus Stromlieferungen gegenüber einem Lieferanten für Dezember 2023. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten betragen insgesamt 21.065 T€ (Vorjahr: 6.379 T€). Davon sind 106 T€ (Vorjahr: 386 T€) als Sicherheit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verpfändet. 3.3 Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt analog zum Vorjahr 199.680,00 € und ist eingeteilt in 199.680 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die einen rechnerischen Wert von jeweils 1,00 € repräsentieren. Die Stückaktien verteilen sich wie folgt:
Darüber hinaus betragen Kapitalrücklage 2.400 T€ (Vorjahr: 2.400 T€) und Gewinnrücklagen 204 T€ (Vorjahr: 204 T€). 3.4 Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens in Höhe von 814 T€ (Vorjahr: 820 T€) ausgewiesen und decken laufende Renten. Die Berechnung erfolgte nach der projected unit credit (puc) Methode. Die Gesellschaft hat die seit 2018 geltenden biometrischen Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck, einen Rechnungszinssatz von 1,82% p.a. (Vorjahr: 1,78% p.a.) sowie eine Anpassung der laufenden Leistungen um 6,12% alle drei Jahre (Vorjahr: 6,12% alle drei Jahre) zu Grunde gelegt. Die Bewertung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 %, Vorjahr: 1,78 %) ergibt zum Stichtag 31.12.2023 einen Sollwert in Höhe von 814 T€ (Vorjahr: 820 T€). Wird für die Bewertung der Rückstellung der durchschnittliche Marktzinssatz, aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74%, Vorjahr: 1,44%), herangezogen, ergibt sich zum Stichtag 31.12.2023 ein Sollwert in Höhe von 821 T€ (Vorjahr: 851 T€). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich somit auf 7 T€ (Vorjahr: 31 T€). Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Jahresabschluss- und Prüfungskosten, die Aufbewahrungskosten, die Kosten für Ausgleichsenergie des Netzportfolios, die Kosten für Mengenflexibilität des Vertriebsportfolios, sowie Freistromlieferungsverpflichtungen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. 3.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung beinhalten im Wesentlichen Rechnungen bezüglich des Strombezuges für den Monat Dezember 2023, sowie Endabrechnungen des Jahres 2022 (36.711 T€, Vorjahr: 11.818 T€) sowie Betriebsführungskosten (221 T€, Vorjahr: 219 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten hauptsächlich noch offene Rechnungen der Betriebsführungskosten (259 T€, Vorjahr: 230 T€). Die Fälligkeiten ergeben sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel Vorjahr:
Zur Absicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden u. a. jeweils erst-rangige, vollstreckbare Gesamtbuchgrundschulden für die Objekte Wöhrmühle und Wellerstadt eingetragen. Außerdem wurden die Ansprüche aus der Einspeisevergütungen und Stromlieferungen sowie Forderungen aus Versicherungen abgetreten. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Stromverkauf (357.043 T€, Vorjahr: 141.856 T€), Erträge aus Grundpreis (2.209 T€, Vorjahr: 1.100 T€), Erlöse aus der Stromeinspeisung und Direktvermarktung (505 T€, Vorjahr: 1.282 T€), sowie sonstige Weiterverrechnungen (59 T€, Vorjahr: 41 T€) und Miet- und Pachterträge (7 T€, Vorjahr: 7 T€). Im Geschäftsjahr belaufen sich die periodenfremden Erträge auf (1.377 T€, Vorjahr: 595 T€) und resultieren aus den endgültigen Jahresabrechnungen, der EEG-Differenzmenge für das Kalenderjahr 2022, sowie Korrekturen der EEG-Differenzmenge für die Jahre 2019 - 2021. Der Posten Materialaufwand (361.166 T€, Vorjahr: 143.878 T€) enthält u.a. die Strombezugskosten (356,318 T€, Vorjahr: 140.735 T€), die Kosten für Herkunftsnachweise (1.235 T€, Vorjahr: 855 T€), sowie die Kosten für den Grundpreis des Spotmarktgeschäftes (585 T€, Vorjahr: 231 T€). Die Kosten für die Wasserkraftwerke Wellerstadt, Thalermühle und Wöhrmühle betragen im Geschäftsjahr 2023 (205 T€, Vorjahr: 52 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen belaufen sich in Summe auf (1.331 T€, Vorjahr: 1.109 T€). Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 1.492 T€ (Vorjahr: 897 T€) und resultieren im Wesentlichen aus der Abrechnung der EEG-Differenzmenge für das Kalenderjahr 2022, den endgültigen Jahresabrechnungen 2022, sowie der dazugehörigen zweiten Bilanzkreisabrechnung. Der Personalaufwand beträgt 64 T€ (Vorjahr: 58 T€). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert unter anderem aus Rentenanpassungen. Aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung in der Sparte Wasserkraft wurde im Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 220 T€ (Vorjahr: 0 T€) berücksichtigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (146 T€, Vorjahr: 51 T€) enthalten im Wesentlichen Versicherungs- und sonstige Beiträge (19 T€, Vorjahr: 17 T€), Aufsichtsratsbezüge (3 T€, Vorjahr: 4 T€), sowie Prüfungs- und Beratungskosten (72 T€, Vorjahr: 23 T€). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge (153 T€, Vorjahr: 0 T€) resultieren aus der Anlage freier liquider Mittel seit Juli 2023. Aus der Aufzinsung von Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 Zinsaufwendungen in Höhe von (15 T€, Vorjahr: 15 T€) ergeben. Die restlichen Zinsaufwendungen sind auf Zinsen für Darlehen (20 T€, Vorjahr: 37 T€) zurückzuführen. 5. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 518.947,87 € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 169.752,69 € zu verrechnen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 349.195,18 € auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Sonstige Angaben 6.1 Bilanzierung schwebender Energiebeschaffungs- und absatzmengen Es besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Energiebeschaffung- und Energieabsatzgeschäften. Die Beschaffungs- sowie Absatzgeschäfte sind gleichartigen Risiken ausgesetzt. Die Zusammenfassung der Vertragsportfolios wurde auf Basis der Gleichartigkeit aufgebaut. Diese sind nach Laufzeitbändern unterteilt, in welchen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen werden. Aus der Gegenüberstellung von Beschaffungs- und Absatzgeschäften ergeben sich keine offenen Energiehandelspositionen. 6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 vertragliche Verpflichtungen aus Beschaffungen (Saldo aus Käufen und Verkäufen) für 2024 von ca. 164.709 T€, für 2025 von ca. 76.748 T€, für 2026 von ca. 26.639 T€ und für 2027 von ca. 333 T€. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse. 6.3 Honorar des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2023 beträgt das vom Abschlussprüfer berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 13 T€. Darüber hinaus sind für Steuerberatungsleistungen 1 T€ angefallen. 6.4 Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird als Gemeinschaftsunternehmen lediglich im Rahmen der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss der Erlanger Stadtwerke Aktiengesellschaft (ESTW) mit Sitz in Erlangen einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der ESTW werden im Unternehmensregister veröffentlicht. 7. Nachtragsbericht Im Kalenderjahr 2023 hat die RSV AG Mengen u.a. Terminmarktmengen für die Lieferjahre 2023 bis 2027 gehandelt. Durch Beauftragung eines Kooperationspartners können auch Mengen darüber hinaus als back-to-back-Fahrplan gehandelt werden. Die Gesamtbezugskosten je Lieferjahr werden u.a. durch den Marktpreis, die Abnahmemenge der Endkunden, als auch über die Anzahl der belieferten Endkunden der Kooperationspartner beeinflusst. Für die Lieferjahre 2023 bis 2025 wurden von der RSV ein Verträge geschlossen, welche für die Vertriebsportfolien größtenteils die Ausgleichsenergierisiken übernehmen. Die Verhandlungen zur Vertragsverlängerung bis zum Lieferjahr 2028 sollen bis Mitte 2024 abgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität des Strommarkts, sowie der im Wettbewerb stehenden Kooperationspartner, werden ganzjährig sowohl Käufe als auch Verkäufe je nach Marktlage im Rahmen des Risikohandbuchs getätigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies nur den aktuellen Stand der Geschäfte widerspiegelt und unterjährig - neben dem Handel am Terminmarkt - auch der Handel zu Spot- und Ausgleichsenergiepreisen stattfindet. 8. Organe 8.1 Vorstand Christian Sponsel, technischer Geschäftsführer Stadtwerke Forchheim GmbH, Forchheim Frank Oneseit, Vorstandsmitglied Erlanger Stadtwerke AG, Erlangen 8.2 Aufsichtsrat Vorsitzende/r:
Stellvertretende Vorsitzende: 1. Stellvertretender Vorsitzender:
2. Stellvertretender Vorsitzender:
Weitere Mitglieder:
Auf die Angaben der Bezüge des Vorstandes wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft beschäftigt neben den Vorständen kein eigenes Personal. Der Personalaufwand betrifft insbesondere Vorstandsvergütungen und Ruhegeldzahlungen. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands, ehemalige Mitarbeiter und Witwen betragen 64 T€ (Vorjahr: 59 T€). Die Pensionsrückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften früherer Mitglieder des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2023 450 T€ (Vorjahr: 455 T€). Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr betragen 3 T€ (Vorjahr: 4 T€).
Erlangen, 31. März 2024 REGNITZSTROMVERWERTUNG Aktiengesellschaft Der Vorstand Christian Sponsel Frank Oneseit Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft, Erlangen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft, Erlangen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar- über hinaus haben wir den Lagebericht der Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft, Erlangen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 16. April 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Deuerlein, Wirtschaftsprüfer AUFSICHTSRATSSITZUNG DER RSV AM 17.05.2024 Punkt 6) Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2023 durch mündliche und schriftliche Berichte des Vorstandes laufend über die Entwicklung des Unternehmens und dessen wirtschaftliche Lage unterrichtet. Er hat im Rahmen seiner Zuständigkeit an den Entscheidungen mitgewirkt und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Den Jahresabschluss zum 31.12.2023, den Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 und den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresergebnisses 2023 hat der Aufsichtsrat geprüft. Weiter hat der Aufsichtsrat von dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Prüfung nach § 53 HGrG durch den Abschlussprüfer, der den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und somit ist dieser festgestellt. Mit dem Lagebericht des Vorstandes und dessen Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat einverstanden. Dem Vorstand und den Beschäftigten spricht der Aufsichtsrat für die geleistete Arbeit seinen Dank aus.
Erlangen, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat HAUPTVERSAMMLUNG DER RSV AM 17.05.2024 Punkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 518.947,87 € mit dem Gewinnvortrag 2022 in Höhe von 169.752,69 € auf neue Rechnung vorzutragen. Auf eine Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 wird verzichtet.
Erlangen, im Mai 2024 Die Vorsitzende |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Glasergewerbe
Großhandel mit Anstrichmitteln
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen