Kothes
GmbH
Kempen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
197.779,00 |
207.422,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.105,00 |
10.215,00 |
| II.
Sachanlagen |
191.674,00 |
197.207,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.333.230,07 |
3.906.567,80 |
| I.
Vorräte |
42.979,01 |
439.064,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.612.635,04 |
2.298.912,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
677.616,02 |
1.168.590,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
240.889,84 |
217.120,68 |
| Aktiva |
4.771.898,91 |
4.331.110,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.686.618,10 |
2.392.049,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
149.500,00 |
149.500,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.163,00 |
19.310,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
2.215.886,77 |
2.260.838,09 |
| V.
Jahresüberschuss |
294.568,33 |
-63.098,32 |
| B.
Rückstellungen |
247.177,19 |
341.404,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.483.331,31 |
1.251.794,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.483.331,31 |
1.251.794,75 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
354.772,31 |
345.861,18 |
| Passiva |
4.771.898,91 |
4.331.110,48 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederung-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetztes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§326 HGB bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
II. Angaben zu Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des §250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Angaben zu Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie nicht unter die §§253 (1) und
252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1.Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
2.Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
für bewegliche und unbewegliche
Vermögensgegenstände war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze von
Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
800,00 Euro, angelehnt an die steuerrechtliche Behandlung
von Geringwertigen Wirtschaftsgütern, im Jahr der
Anschaffung vollständig abgeschrieben. Diese
Behandlung wird erstmals für
Vermögensgegenstände angewendet, die im
Wirtschaftsjahr 2020 angeschafft wurden.
3.Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den nach §255 (4) HGB niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
4.Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferung
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5.Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden gemäß §253 HGB (2)
abgezinst.
6.Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Wert angesetzt.
IV. Währungsumrechnung
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so
wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.
V. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibung des
Geschäftsjahres.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
VI. Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag
die Führung der Geschäfte bei Herrn Lars Kothes.
Die Angabe der Gesamtbezüge des
Geschäftsführers unterbleibt mit Verweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB.
Kempen, 04. Dezember
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Lars Kothes
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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