Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 37655
Eingetragen
21.10.1986
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Handelsvertretung für Automation in der kunststoffverarbeitenden Industrie, der Handel mit Automaten und Anlagen für Kunststoffverarbeitung aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Lippelt
seit 3.3.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

K. Lippelt GmbH

Radevormwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 150.008,25 605.968,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.653,50 6.208,50
II. Sachanlagen 44.869,01 6.660,01
III. Finanzanlagen 100.485,74 593.099,93
B. Umlaufvermögen 632.354,28 756.417,66
I. Vorräte 1.758,45 1.531,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 164.488,36 112.302,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.298,40 1.429,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 466.107,47 642.583,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.579,61 2.372,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 783.942,14 1.364.758,97

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 242.935,32 350.061,06
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 1.457,18 1.457,18
III. Gewinnvortrag 323.039,29 261.222,54
IV. Jahresfehlbetrag 107.125,74 -61.816,75
B. Rückstellungen 458.954,36 802.223,46
C. Verbindlichkeiten 82.052,46 212.474,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 783.942,14 1.364.758,97

Anhang


Klaus Lippelt GmbH, Radevormwald

Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung  der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, sie umfassen die Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag entfallen.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Der aktivierte entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 48.183,38 haben eine Laufzeit von über einem Jahr (Vorjahr € 40.463,11).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
  

durchschnittlicher Marktzinsvon 5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Es wurde eine Rentendynamik in Höhe von 1 % p.a. berücksichtigt

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 54.663,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Bei den Pensionsrückstellungen wurde eine Verrechnung mit Planvermögen in Höhe von € 343.336,22 (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) vorgenommen. Das Planvermögen wurde mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) betragen € 82.052,46 (Vorjahr € 212.474,45) und haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 31.012,34  (Vorjahr: € 23.445,56).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Klaus Lippelt, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 107.125,74  auf neue Rechnung vorzutragen.

Radevormwald, den 15. Dezember 2011


Klaus Lippelt GmbH
Klaus Lippelt
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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