K. Lippelt
GmbH
Radevormwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150.008,25 |
605.968,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.653,50 |
6.208,50 |
| II.
Sachanlagen |
44.869,01 |
6.660,01 |
| III.
Finanzanlagen |
100.485,74 |
593.099,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
632.354,28 |
756.417,66 |
| I.
Vorräte |
1.758,45 |
1.531,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
164.488,36 |
112.302,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.298,40 |
1.429,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
466.107,47 |
642.583,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.579,61 |
2.372,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
783.942,14 |
1.364.758,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
242.935,32 |
350.061,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.457,18 |
1.457,18 |
| III.
Gewinnvortrag |
323.039,29 |
261.222,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
107.125,74 |
-61.816,75 |
| B.
Rückstellungen |
458.954,36 |
802.223,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.052,46 |
212.474,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
783.942,14 |
1.364.758,97 |
Anhang
Klaus Lippelt GmbH, Radevormwald
Geschäftsjahr
2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Der
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz
4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den
Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3
Satz 1 und 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, sie umfassen die Vollkosten (§ 255
Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
entfallen.
Das
Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear
abgeschrieben.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 48.183,38 haben eine Laufzeit von über einem
Jahr (Vorjahr € 40.463,11).
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Es wurde eine Rentendynamik in
Höhe von 1 % p.a. berücksichtigt
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 54.663,00. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs.1
Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Bei den Pensionsrückstellungen wurde eine
Verrechnung mit Planvermögen in Höhe von €
343.336,22 (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) vorgenommen. Das
Planvermögen wurde mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) betragen € 82.052,46
(Vorjahr € 212.474,45) und haben eine Restlaufzeit von
einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 31.012,34
(Vorjahr: € 23.445,56).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Klaus Lippelt, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 107.125,74
auf neue Rechnung vorzutragen.
Radevormwald, den 15. Dezember 2011
Klaus Lippelt GmbH
Klaus Lippelt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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