SRV
Verkehrstechnik GmbH
Limbach-Oberfrohna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
857.019,00 |
1.227.546,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.295,00 |
9.496,00 |
| II.
Sachanlagen |
850.724,00 |
1.218.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.120.020,72 |
3.266.215,91 |
| I.
Vorräte |
293.521,80 |
354.914,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
496.230,21 |
233.503,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.330.268,71 |
2.677.798,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.788,00 |
18.438,50 |
| Summe
Aktiva |
3.989.827,72 |
4.512.200,41 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.449.490,05 |
3.031.133,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.423.390,05 |
3.005.033,69 |
| B.
Rückstellungen |
175.324,00 |
447.523,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
365.013,67 |
1.033.543,09 |
| Summe
Passiva |
3.989.827,72 |
4.512.200,41 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft beachtet außerdem die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstmals in der
Fassung, wie sie durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) geändert
wurde.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Absetzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung:
a) Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 233.358,40 €.
Die Zusammensetzung sowie die Laufzeiten der
Verbindlichkeiten sind aus folgendem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
Verbindlichkeit |
Gesamtbetrag |
Restlaufzeit |
|
|
|
|
bis zu 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
97.511,02 |
71.471,13 |
26.039,89 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
135.847,38 |
135.847,38 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
131.655,27 |
131.655,27 |
0,00 |
0,00 |
|
365.013,67 |
338.973,78 |
26.039,89 |
0,00 |
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die durchschnittliche Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 28
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Dipl.-Bauing. Sven Riebisch, Herrn
Dipl.-Betriebsw. (BA) Robert Riebisch und Herrn Dipl.-Ing.
Andreas Schwingeler (ab 29.10.2020) geführt.
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter
besteht zum Bilanzstichtag ein Verrechnungskonto zu Gunsten
der Gesellschaft in Höhe von 0,00 €.
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Gewinnvortrag
beträgt 3.005.033,69 €.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von
418.356,36 € sowie der bisherige Gewinnvortrag
werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Limbach-Oberfrohna,
gez.
Sven Riebisch, Geschäftsführer
Robert Riebisch, Geschäftsführer
Andreas Schwingeler, Geschäftsführer
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