Plöger
- Microtunneling GmbH
Neutrebbin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.105,00 |
39.216,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.105,00 |
39.216,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.784,86 |
123.811,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.369,94 |
8.545,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.414,92 |
115.265,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
773,14 |
473,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.663,00 |
163.501,19 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.332,66 |
141.064,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
116.064,31 |
103.860,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
49.731,65 |
-12.203,51 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.030,34 |
20.236,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.030,34 |
20.236,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.663,00 |
163.501,19 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen - die Gliederung wurde
nicht geändert.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG
linear vorgenommen
Geringwertige Wirtschaftsgüter < 410,- €
des Sachanlagevermögens wurden ab dem Jahr 2010 im
Jahr der Anschaffung in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesezt.
2. Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Pensionszusagen wurden nicht gewährt.
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden laut Auskunft der
Geschäftsführung keine
Haftungsverhältnisse.
Neutrebbin, den 14. Dezember 2015
gez. Marika Plöger, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2015 festgestellt.
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