Daetz-Centrum Lichtenstein GmbHLiquidiert
09350 Lichtenstein/Sa., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulf Thomas seit 2.8.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Lichtenstein | 78.00% |
Daetz Stiftung | 22.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Daetz-Centrum Lichtenstein GmbHLichtenstein/Sa.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.02.2014 bis zum 14.02.2015BILANZ
ANHANGDaetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L., Lichtenstein/Sa. Anhang für das Geschäftsjahr vom 15. Februar 2014 bis 14. Februar 2015 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss In der Gesellschafterversammlung vom 15. Februar 2012 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 15. Februar 2012 beschlossen. Aufgrund der Liquidation der Gesellschaft und der Geschäftsübergabe wurde der Jahresabschluss unter Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Der Geschäftsbetrieb ist mit der Ausstattung der Gesellschaft zum 1. Juli 2014 in einen Regiebetrieb der Stadt Lichtenstein überführt wurden. Die Übernahme erfolgte zu Buchwerten. Sie umfasste das Anlagevermögen, inklusive des Sonderpostens für Investitionszuschüsse, in Höhe von TEUR 5, Vorratsbestände mit einem Buchwert von TEUR 1 sowie Rückstellungen in Höhe von TEUR 4. Die Gesellschaft weist zum 14. Februar 2015 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 262 aus. Die Ausstattung mit finanziellen Mitteln bis zur Liquidation ist, aufgrund von Stadtratsbeschlüssen der Stadt Lichtenstein und durch Gesellschafterbeschlüsse, über Kostenzuschüsse der Stadt Lichtenstein jederzeit gewährleistet. Der Jahresabschluss der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes wurden beachtet. Die Gesellschaft weist zum 14. Februar 2015 die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HGB auf. Aufgrund der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erfolgt die Bilanzierung entsprechend der Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Aufgrund der Überführung des Geschäftsbetriebs zum 1. Juli 2014 ist ein Vorjahresvergleich bei Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht möglich. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses bekannten Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung erfasst worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und sofern sie der Abnutzung unterlagen, bis zur Überführung des Geschäftsbetriebs um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer orientierte sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Afa-Tabellen (Höchstsätze). Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, bis zur Überführung des Geschäftsbetriebs um planmäßige lineare Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer orientierte sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Afa-Tabellen (Höchstsätze). Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wurden über fünf Jahre abgeschrieben. Für Anlagevermögen, das mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen angeschafft wurde, war ein entsprechender Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesen. Der Sonderposten wurde bis zur Überführung des Geschäftsbetriebs in Höhe der jährlichen Abschreibungen des bezuschussten Anlagevermögens erfolgswirksam aufgelöst. Die Gegenstände des Vorratsvermögens wurden bis zur Überführung zu Anschaffungskosten bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit Restlaufzeiten unter einem Jahr wurden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Bilanzerläuterungen Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie zum 14. Februar 2014 eine Laufzeit bis zu einem Jahr auf. Sie enthalten in Höhe von TEUR 2 Forderungen gegen die Stadt Lichtenstein. Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärung (TEUR 26). Die Verbindlichkeiten haben wie zum 14. Februar 2014 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Verpfändung von Bankguthaben über TEUR 68 besichert. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 219 (14. Februar 2014 TEUR 219) enthalten. D. Sonstige Pflichtangaben Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Februar 2012 wurde die Liquidation der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH beschlossen. Zum Liquidator wurde Herr Rechtsanwalt Jens Steinert, Lichtenstein bestellt. Die Eintragung des Liquidationsbeschlusses im Handelsregister erfolgte am 28. Februar 2012. In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 30. Juli 2013 wurde die Abberufung von Herrn Rechtsanwalt Jens Steinert als Liquidator der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Juli 2013 beschlossen. Zeitgleich wurde Herr Ulf Thomas, Lichtenstein, Referent der Stadt Lichtenstein, zum Liquidator der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. ab 1. August 2013 bestellt. Die Beschlüsse wurden am 2. August 2013 im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
vom 15. Februar 2014 bis 14. Fe-
Die Angaben lt. § 285 Nr. 9 HGB zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung können nach § 286 Abs. 4 HGB entfallen. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 3 und für Steuerberatungsleistungen TEUR 2. Der Jahresfehlbetrag von TEUR 26 soll zusammen mit dem Verlustvortrag von TEUR 558 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Lichtenstein, den 30. November 2016 gez. Ulf Thomas (Liquidator) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.02.2017 |
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