Sparkasse Markgräflerland
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maik Gerhard Ebner seit 4.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Stephan Grether seit 10.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.00% | |
| 15.44% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse MarkgräflerlandWeil am Rhein und MüllheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse MarkgräflerlandDie Sparkasse Markgräflerland ist gemäß § 1 SpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, Stuttgart und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer A 300464 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse sind die Gemeinden Auggen, Bad Bellingen, Badenweiler, Binzen, Buggingen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Grenzach-Wyhlen, Malsburg-Marzell, Müllheim im Markgräflerland, Neuenburg, Rümmingen, Schliengen und Weil am Rhein. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, Kreditausschuss und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassengeschäftsverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,50 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per Saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02 % verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Nach einem ungünstigen Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) stieg nach Rückgängen im August und Oktober zum Jahresende deutlich. Neben der zunehmenden Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation und den ausbleibenden Aufschwung kam es insbesondere im vierten Quartal 2023 zu einem starken Aktienkursanstieg aufgrund von Zinssenkungsfantasien. Mit einem Jahresschlussstand von 13.923 Punkten Ende 2022 und 16.751 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Für den EURO STOXX 50, als wichtiger Indikator für die Entwicklung des europäischen Aktienmarktes, ging es von 3.793 Punkten zum Jahresende 2022 auf 4.521 Punkte Ende 2023 aufwärts. Der S&P 500, der als Kursbarometer für die USA gilt, legte im Jahresverlauf von 3.839 Punkte auf 4.770 Punkte zu. Am Devisenmarkt verteuerte sich der Euro zum US-Dollar von 1,07 US-Dollar je Euro zu Jahresbeginn auf über 1,10 Ende des Jahres. Haupttreiber der Aufwertung war die sich verfestigende Erwartung einer Wende in der US-Geldpolitik. Diese Einschätzung übte trotz der im Euroraum ebenfalls bestehenden Leitzinssenkungserwartung Druck auf den US-Dollar aus. Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem Schweizer Franken eine Abwertung erfahren: Von 0,99 Schweizer Franken je Euro zu Beginn des Berichtsjahrs auf 0,93 Schweizer Franken je Euro Ende 2023. Die regionale Konjunktur der vergangenen Monate ist gemäß der IHK Hochrhein-Bodensee besser gelaufen, als die Unternehmen dies noch im Herbst erwartet hatten. Dennoch bleibt die Lage zu Beginn des Jahres angesichts des Ukraine Krieges, des Krieges im Gazastreifen und den damit verbundenen Unruhen im Nahen Osten, der erhöhten Inflation und weltweiter Zurückhaltung mit Blick auf die konjunkturellen Aussichten angespannt. Der von den Unternehmen befürchtete Konjunktureinbruch in den Wintermonaten hat sich nicht bewahrheitet, eine gewisse Skepsis für die kommenden Monate ist aber weiterhin mehrheitlich gegeben. Der Fachkräftemangel bleibt das von den Betrieben insbesondere von den Dienstleistungsunternehmen am häufigsten genannte Risiko für die eigene wirtschaftliche Entwicklung. Weitere dringliche Themen sind die Inlandsnachfrage, die Arbeitskosten und die Energiepreise. Deutlich zugenommen haben zudem die Sorgen um den aktuellen Kurs der Wirtschaftspolitik. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. 2.2 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2.2.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenWie im Vorjahr erwartet, wies die Bilanzsumme insbesondere aufgrund des Kreditwachstums und des Ausbaus des Wertpapiervermögens einen leichten Anstieg auf. Demzufolge wuchs auch das Geschäftsvolumen an. 2.2.2 AktivgeschäftKundenkreditvolumenInfolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war wie erwartet eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen. Das Wachstum des Kundenkreditvolumens vollzog sich hauptsächlich im langfristigen Bereich. Bei den gewerblichen Kreditkunden waren wie bereits im Vorjahr stärkere Zuwächse als im Privatkundenbereich zu verzeichnen. Die Fremdwährungsbestände (ohne Avale) beliefen sich auf 255,8 Mio. EUR bzw. 10,8 % des Kundenkreditvolumens. Es ergab sich, wie im Vorjahr, eine deutliche Abnahme des Bestandes. Unsere Prognosen zum leicht steigenden Kundenkreditvolumen sind vollumfänglich eingetreten. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Grund des starken Rückgangs ist insbesondere die verringerte Einlagenfazilität der EZB und die Verwendung des Bausparguthabens. WertpapiervermögenFür die starke Zunahme des Wertpapiervermögens waren insbesondere die Investitionen in Immobilienfonds und Alternative Investments maßgeblich. Die Bestände an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wurden ebenfalls durch Anlagen in Pfandbriefen aufgestockt. AnlagevermögenIm Zuge des Fortschritts unseres Bauprojekts "S-Zentrale Weil am Rhein" stieg auch der Wert unseres Anlagevermögens. 2.2.3 PassivgeschäftMittelaufkommen von KundenDas Mittelaufkommen von Kunden vollzog ein erneutes Wachstum und war durch die Entwicklung der Sparkassenbriefe und der Termingelder geprägt. Hier erfolgten aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus deutliche Zuwächse und Umschichtungen zu Lasten der Sichteinlagen und der Spareinlagen. Bei den Sicht- und Spareinlagen waren deutliche Bestandsrückgänge zu verzeichnen. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben annähernd unverändert. Es handelt sich hier überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. 2.2.4 DienstleistungenIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrDer Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 480 auf 62.874. Vermittlung von WertpapierenDie Wertpapierumsätze betrugen 242,9 Mio. EUR und stiegen gegenüber dem Vorjahr mit 14,9 % deutlich an. Der Schwerpunkt der Umsätze lag mit 102,6 Mio. EUR bei den Investmentanteilen. ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf den wohnwirtschaftlichen Bereich. Es wurden insgesamt 54 Objekte (Vorjahr: 71) mit einem Volumen von 23,4 Mio. EUR vermittelt. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 60,7 Mio. EUR (Vorjahr: 75,9 Mio. EUR) abgeschlossen. Im Bereich Lebensversicherungen konnten Verträge mit einer Bewertungssumme von 18,5 Mio. EUR (Vorjahr: 18,3 Mio. EUR) vermittelt werden. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.3.1 VermögenslageDie bankenaufsichtlichen Kennzahlen zeigen nachstehende Entwicklung:
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gegenüber dem Verbandsdurchschnitt durch überdurchschnittliche Anteile bei dem Kundenkreditvolumen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gekennzeichnet. Dem gegenüber sind unser Mittelaufkommen von Kunden deutlich unterdurchschnittlich und die Eigenanlagen unterdurchschnittlich ausgeprägt. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse ohne den Bilanzgewinn 2023 ein Eigenkapital von 163,1 Mio. EUR (Vorjahr 159,1 Mio. EUR) aus. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung aus dem Bilanzgewinn wird sich die Sicherheitsrücklage um 4,8 Mio. EUR auf 167,9 Mio. EUR weiter erhöhen. Die Eigenmittelanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte) als bedeutsamster Leistungsindikator übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,2 % (im Vorjahr: 16,2 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie den kombinierten Kapitalpufferanforderungen zzgl. den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der Eigenmittelempfehlung nach § 6d KWG deutlich. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen. Die für 2023 prognostizierte, fallende Gesamtkapitalquote nach CRR, ist wie erwartet eingetreten. Die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlichen vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,44 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden. 2.3.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 122,0 % bis 187,1 % deutlich oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 177,0 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 108,5 bis 114,1; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei zwei Kreditinstituten und wurden dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert. 2.3.3 ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die folgenden Aussagen und Werte beziehen sich auf die Ermittlungslogik des Betriebsvergleichs. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,71 % (Vorjahr 0,72 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Es lag damit deutlich unter dem Gruppendurchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Das Betriebsergebnis hatte auch Auswirkungen auf die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierte Cost-Income-Ratio als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator. Hier ist die prognostizierte deutliche Verschlechterung erfreulicherweise nicht eingetreten und die Kennzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nur marginal verschlechtert. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 3,6 Mio. EUR auf 49,8 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ging auf eine erhebliche Verbesserung des Zinsertrages aus Eigen- und Kundengeschäften infolge des gestiegenen Zinsniveaus zurück. Die Ausschüttungen der Investmentanlagen wurden als Ertragskonzentration identifiziert. Auch der Provisionsüberschuss entwickelte sich besser als geplant und erzielte einen Zuwachs von 0,4 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR. Des Weiteren ist der Personalaufwand gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastungen aus der Tariferhöhung. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind in Summe ebenfalls gestiegen und waren u.a. durch die Aufwendungen in Zusammenhang mit der Fertigstellung unseres Dienstleistungsgebäudes der "S-Zentrale in Weil am Rhein" geprägt. Das Bewertungsergebnis wurde zum einen durch ein positives Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich infolge von Wertaufholungen zum Vorjahr bestimmt. Insbesondere die festverzinslichen Wertpapiere im Eigenbestand und der HI-MGL-LCR Fonds konnten hier entsprechend zugeschrieben werden. Zum anderen stiegen die Bewertungsmaßnahmen im Kreditgeschäft deutlich an, was in Summe zu einem fast ausgeglichenen Bewertungsergebnis ohne Veränderung der Vorsorgereserven geführt hat. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 0,5 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR erhöhter Steueraufwand auszuweisen. Die Erhöhung beruhte in erster Linie auf der Umsetzung von Steueränderungen der Vorjahre. Das Jahresergebnis liegt entgegen der Prognose deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Der im Vorjahr mit deutlich fallend prognostizierte Rückgang konnte insbesondere durch den gestiegenen Zinsüberschuss in Verbindung mit einem deutlich positiven Bewertungsergebnis Wertpapiere und einem positiven neutralen Ergebnis deutlich überkompensiert werden. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich unserer Ertragslage wurden aufgrund des verbesserten Zinsüberschusses und des ausgeglichenen Bewertungsergebnisses übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, beträgt 0,15 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Die Entwicklung des Jahres 2023 konnte entgegen unserer Prognosen an das zufriedenstellende Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen. Ebenso veränderte sich die CIR, aufgrund des gestiegenen Zinsüberschusses und entgegen unserer erwarteten prognostizierten deutlichen Verschlechterung, kaum. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen, Bilanzsumme und Ertragslage war in erster Linie das Wachstum unseres Kundenkreditgeschäfts, in Verbindung mit positiven Bewertungsmaßnahmen im Wertpapierbereich. Auch in diesem Jahr ist damit eine die Prognose überschreitende, deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 457,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 280,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich bzw. monatlich (Marktpreisrisiken) ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für operationelle Risiken einmalig überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit angepasst. Für alle übrigen wesentlichen Risiken reichten die bereitgestellten Limite vollumfänglich zur Risikodeckung aus. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt integriert. 4.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft. Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 40,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 54,6 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich, neben den Privatkunden, bilden mit 6,7 % das Grundstücks- und Wohnungswesen, mit 6,0 % das Verarbeitende Gewerbe und mit 5,0 % das Baugewerbe. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 66,2 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen kleiner 1,5 Mio. EUR. 33,8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen ab 1,5 Mio. EUR. Die Adressenrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 266,5 Mio. EUR. Aufgrund unseres Geschäftsmodells schließen wir Geschäfte nahezu ausschließlich mit Kunden in unserer Region ab. Die hieraus resultierenden Konzentrationsrisiken sind für uns jedoch von untergeordneter Bedeutung. Wir sehen in unserer regionalen Beschränkung Vorteile hinsichtlich Kundennähe und dem Erlangen von Informationen über den Kunden. Unsere regional angesiedelten Kunden verteilen sich über alle gegebenen Segmente, so dass wir insgesamt über ein gut diversifiziertes Portfolio verfügen. Durch unsere geografische Lage ist unser Bestand an CHF-Darlehen erhöht. Hieraus leiten wir jedoch keine überdurchschnittlichen Adressrisiken ab. Ein Großteil der Kreditnehmer verfügt über entsprechende Währungseinkünfte. Teilweise haben unsere Kunden das Währungsrisiko über entsprechende Sicherungsgeschäfte beschränkt. Außerdem berücksichtigen wir bei der Vergabe von Fremdwährungsdarlehen erhöhte Kreditvergabestandards. Aufgrund des Volumens und der damit verbundenen Identifizierung als "bemerkenswertes Engagement" haben wir bei den entsprechenden "Bedeutenden" Engagements im Kundenkreditgeschäft Risikokonzentrationen festgestellt. Darüber hinaus wurden keine Risikokonzentrationen im Rahmen der Risikoinventur identifiziert. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang erläutert.
1 Im Vorjahr in den Rückstellungen
enthalten.
4.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 726,1 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (81,6 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (371,6 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentfonds (272,9 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung 2 :
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Bei ca. 36% der Gesamtanlagen liegt systemisch bedingt kein Rating vor. Beimischungen unterhalb des Investmentgrades erfolgen entsprechend den Regelungen der Anlagerichtlinien. Im Eigengeschäft besteht ein bemerkenswertes Länderengagement in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Zeitpunkt der Risikoinventur wurde bei der Landesbank Baden-Württemberg eine Risikokonzentration festgestellt. Aufgrund der Engagementreduzierung wird zum 31.12.2023 bei der LBBW keine Risikokonzentration mehr festgestellt. Es ist jedoch folgendes anzumerken: Aufgrund ihrer Funktion als Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg und ihrer Aufgaben zur Förderung und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen nimmt die LBBW eine Sonderstellung im Rahmen ihrer Funktion im Markt ein. Die Sparkasse Markgräflerland geht diese mögliche Konzentration bewusst ein und berücksichtigt diese in der Risikosteuerung. 4.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Strukturelle Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken aufgrund des hohen Anteils an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse sowie des hohen Anteils variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse in einzelnen Zinsbindungsbändern. Die Konzentrationen sind Gegenstand der Stresstests, des Weiteren sind sie implizit in den Risikoberechnungen enthalten. 4.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Risikokonzentrationen bestehen bei den Spreadrisiken aufgrund des hohen Anteils an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse in den Spreadklassen SR_SOV_BBB und SR_CRP_BBB (Spreadklassenzuordnung der SR). Die Konzentrationen sind Gegenstand der Stresstests, des Weiteren sind sie implizit in den Risikoberechnungen enthalten. 4.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht. 4.2.2.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Nicht renditeorientierte Immobilen im Eigenbestand dienen derzeit überwiegend der betrieblichen Nutzung. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.2.2.5 WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit Kunden entstehen, sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition. Darüber hinaus befinden sich in den Spezialfonds Wertpapiere, die in Fremdwährungen notieren. Diese sind im Verhältnis zum gesamten Volumen der Wertpapierspezialfonds von untergeordneter Bedeutung. Zudem ist das mögliche Anlagevolumen in Anleihen, die in Fremdwährungen notieren, durch Limite begrenzt. Die Währungsrisiken sind hinsichtlich ihrer GuV-Wirkung limitiert. Innerhalb des Währungsportfolios besteht eine Risikokonzentration in der Währung USD. Vergebene Fremdwährungsdarlehen werden i.d.R. währungs- und laufzeitkongruent refinanziert. Von Kunden hereingenommene Sichteinlagen in Fremdwährung sind von untergeordneter Bedeutung. Das damit einhergehende Zinsänderungsrisiko ist aufgrund des überschaubaren Volumens und der beschränkt zulässigen Laufzeitinkongruenzen lediglich geringfügig. 4.2.2.6 InfrastrukturrisikoDas Infrastrukturrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus alternativen Anlagen ergibt. Unter Alternativen Anlagen werden Investments in Infrastruktur- und Privat Debt Anlagen summiert. In der normativen Perspektive umfasst das Infrastrukturrisiko neben dem Risiko der Marktwertveränderung das Risiko, dass Erträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
4.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 6 Monate. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen:
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen beim operationellen Risiko in folgendem Bereich: Bei der Finanzinformatik sehen wir aufgrund ihrer Monopolstellung als der einzige Dienstleister von betriebsnotwendigen IT-Systemen eine Risikokonzentration für unser Haus. 4.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits. Eine Limitanpassung ergab sich zum 31.03.2023 aufgrund einer Überschreitung eines Teillimits. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 65,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.) sowie im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Trotz der tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen kann mittelfristig im Rahmen der Kapitalplanung (normative Perspektive) mit einer stabilen Risikotragfähigkeit gerechnet werden. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1 ChancenberichtUnser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Durch die anhaltende Stärkung unserer Eigenmittel in den vergangenen Jahren sehen wir uns für die quantitativ und qualitativ zunehmenden Kapitalanforderungen gut gerüstet. Damit sind wir in der Lage, die erforderlichen Kriterien für ein kontinuierliches Geschäftswachstum, vor allem im Kundenkreditgeschäft, zu erfüllen. Ein kontinuierliches Kundenwachstum, unter bewusstem Eingehen von Risiken, ist eine wesentliche Grundlage für die Ausweitung unseres geschäftlichen Erfolgs. Vor allem aus dem weiteren Ausbau der Verbund- und Vermittlungsgeschäfte wird die Möglichkeit zu einer Verbreiterung der Ertragsbasis gesehen. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe die Möglichkeit, dem starken Wettbewerb und dem anhaltend hohen Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.2 PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, sowie das deutlich gestiegene Zinsniveau, haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt. 5.2.1 RahmenbedingungenNach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Der DAX dürfte sich nach Meinung der Landesbank Baden-Württemberg bis zum Jahresende 2024 nochmals auf voraussichtlich 18.000 Punkte verbessern. Für den Euro Stoxx 50 wird ebenso mit einer positiven Entwicklung gerechnet. Am Devisenmarkt wird nach Meinung der Landesbank Baden-Württemberg mit einem Wechselkurs von 1,10 US-Dollar je Euro am Jahresende gerechnet. Beim Schweizer Franken und Euro wird Parität zum Ende des laufenden Jahres unterstellt. Die schwächelnde Binnenkonjunktur bleibt lt. Aussage der IHK Hochrein-Bodensee für weite Teile der regionalen Wirtschaft eine große Herausforderung, genauso wie die ungelösten Krisen in der Ukraine und in Nahost und die schwächelnden Volkswirtschaften in Südamerika und China. Die politischen und wirtschaftlichen Probleme in einigen europäischen Staaten schränken zudem die Exportmöglichkeiten vieler Produktionsunternehmen in der Region ein. Steigende Arbeitskosten dürften auch vor dem Hintergrund aktuell laufender Tarifverhandlungen ein sehr reales Szenario bleiben. 5.2.2 Geschäftsentwicklung der SparkasseAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 und dem bisherigen Kapitalplanungsszenario gestalten sich unsere Prognosen für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir (ohne Berücksichtigung der CHF-Kursentwicklung) auf Basis der prognostizierten Jahresendbestände ein leichtes Wachstum der Bilanzsumme. Dies ist im Wesentlichen auf das Kreditwachstum zurückzuführen. Bei den Unternehmen erwarten wir Nachfragen nach Kreditmitteln zur Sicherung der Liquidität in der Krise sowie für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen. Bei den Privathaushalten steht die Finanzierung von Wohnimmobilien und Modernisierungsmaßnahmen weiterhin im Vordergrund. Hinsichtlich des Rohertrags (Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Nettoergebnis des Handelsbestands sowie dem Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen) erwarten wir ein rückläufiges Ergebnis. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt insbesondere im Zuge der Tarifabschlusserwartungen an. Insgesamt erwarten wir deshalb eine deutliche Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr. Das Jahresergebnis (Jahresüberschuss vor Bildung von Vorsorgereserven) wird deshalb, auch aufgrund erwarteter Bewertungsmaßnahmen im Kreditgeschäft, deutlich zurückgehen. Die Gesamtkapitalquote wird aufgrund der geringeren Wachstumserwartungen für das Kreditgeschäft und in Verbindung mit den Eigenkapitalzuführungen des Jahres 2023 auf einem leicht höheren Niveau erwartet. 5.3 GesamtaussageUnsere Perspektiven für 2024 beurteilen wir unter den genannten Rahmenbedingungen als zufriedenstellend. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanz- und Kapitalplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankenaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang1.1 Allgemeine AngabenDie Sparkasse Markgräflerland hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. 1.2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien sowie bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen entspricht i.d.R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Über den im Jahr 2021 aufgelegten und im Anlagevermögen gehaltenen Immobilien-Spezialfonds "Immo-MGL" hält die Sparkasse indirekt Immobilienfonds, die ebenfalls zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet werden. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Beteiligungen einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 1.000 Euro) sofort abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 259 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in den Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 37.194 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellung für Prämien für Prämiensparverträge ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Es wurde ein Fluktuationsabschlag von 1,94 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Die Rückstellungen für Einzelrisiken im Kreditgeschäft werden nicht abgezinst, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Das akute Ausfallrisiko haben wir vorsichtig geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte "Forward Darlehen" und "Schuldscheindarlehen mit einer Zinsuntergrenze" wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Daneben bestehen offene Positionen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Sortenbestände wurden zum Bewertungskurs der Landesbank Hessen-Thüringen bzw. dem EZB-Referenzkurs bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam Vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgten saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. 1.3 Erläuterungen zur Jahresbilanz1.3.1 Aktivseite3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREIn dieser Position sind enthalten:
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREAnteile an InvestmentvermögenAn den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Für den HI-MGL-Fonds und den HI-MGL-LCR-Fonds lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. Gemäß den vertraglichen Regelungen erfolgt die Rückgabe der Fondsanteile am Immobilien-Spezialfonds "Immo-MGL" nach Abgabe einer unwiderruflichen schriftlichen Rückgabeerklärung der Sparkasse am letzten Bankarbeitstag des letzten Monats vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten. 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
1.3.1.1 Mehrere Positionen betreffende Angaben
Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGBDie Sparkasse hat Wertpapiere, die ohne Verrechnung in Aktivaposition 6 auszuweisen gewesen wären, mit Anschaffungskosten in Höhe von 825 TEUR und beizulegenden Zeitwerten von 846 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit - ohne Verrechnung bei Passivaposition 7 auszuweisenden - Altersversorgungsverpflichtungen (Erfüllungsbetrag 846 TEUR) verrechnet. Die in diesem Zusammenhang zu kompensierenden Aufwendungen (GV-Posten 10a) und 12) und Erträge (GV-Posten 3a) und 14) des Geschäftsjahres beliefen sich auf 19 TEUR. ANLAGENSPIEGEL
1.3.2 Passivseite1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 21.514 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,88 % und Restlaufzeiten von 2 bis 13 Jahren. 1.3.2.1 Mehrere Positionen betreffende Angaben
1.3.2.2 Passivseite unter dem Strich1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
2. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" 2 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse in Höhe von 6.887 TEUR und 11.577 TEUR enthalten. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 6.887 TEUR um Kontokorrentkredite und mit 11.577 TEUR um Avalkredite. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. 1.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEIn dieser Position sind enthalten:
12. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENIn dieser Position sind enthalten:
23. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGIn dieser Position sind enthalten:
29. BILANZGEWINNDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 17. Mai 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. 1.5 Sonstige AngabenBeteiligungen
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GBR, Berlin. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,1 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,8 % berücksichtigt.
1 Konzernabschluss gemäß IFRS
AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
MitarbeiterinnenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge und Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 521 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 9.492 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 145 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 1.130 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 7.890 TEUR ausgereicht. Organe
Eines unserer Vorstandsmitglieder ist Mitglied im Verwaltungsrat der LBS Landesbausparkasse Süd, Stuttgart/München.
Weil am Rhein/Müllheim im Markgräflerland, den 15. April 2024 Der Vorstand Feuerstein Grether Ebner Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGzum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Markgräflerland hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Markgräflerland besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Markgräflerland definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 72.031 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 302. Der Gewinn vor Steuern beträgt 12.524 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.702 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Markgräflerland hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Markgräflerland, Weil am Rhein und Müllheim im MarkgräflerlandVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Markgräflerland (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kundena) Sachverhalt und Problemstellung Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 1.2) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt 1.3.1) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.2 ("Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs"), 2.2.2 ("Aktivgeschäft" ("Kundenkreditvolumen")) und 4.2.1.1 ("Adressenrisiko im Kundengeschäft")). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Petersen.
Stuttgart, den 29. April 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Petersen, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Vorstand hat den Verwaltungsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Jahr 2023 unterrichtet. Der Verwaltungsrat hat in Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben alle wichtigen Vorgänge eingehend behandelt. Im Berichtsjahr fanden 4 Sitzungen des Verwaltungsrates und 9 Sitzungen des Kreditausschusses statt. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023 in der vom Vorstand vorgelegten Form festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn gemäß § 31 Abs. 2 SpG in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Markgräflerland für die erfolgreiche Arbeit im Berichtsjahr.
Weil am Rhein/Müllheim im Markgräflerland, im Mai 2024 Der Vorsitzende Wolfgang Dietz, Oberbürgermeister Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss am 17.05.2024 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn gemäß § 31 Abs. 2 SpG in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Sparkasse Markgräflerland Der Vorstand Ulrich Feuerstein Stephan Grether Maik Ebner |
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