Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 12446
Eingetragen
2.11.1999
Branche
GlasergewerbeHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Akustik- und Trockenbau.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Stein
seit 3.5.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Hofbichl 5, 83229 Aschau
30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Stein GmbH

Aschau im Chiemgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.506,36
B. Anlagevermögen 19.704,00 28.081,00
I. Sachanlagen 19.704,00 28.081,00
C. Umlaufvermögen 238.818,53 145.830,75
I. Vorräte 46.428,38 26.762,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.308,97 59.590,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.081,18 59.477,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.793,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 258.522,53 189.211,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 104.548,22 91.946,33
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.506,36 0,00
2. eingefordertes Kapital 17.493,64 30.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 50.136,82
III. Bilanzgewinn 87.054,58 11.809,51
B. Rückstellungen 65.408,87 32.576,00
C. Verbindlichkeiten 88.565,44 64.688,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 88.565,44 64.688,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 258.522,53 189.211,11

Anhang


I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein außerordentliches Ergebnis bilanziert.

 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

In Ausführung befindliche Bauaufträge werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die ausführungsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

 

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von €  9.486,73  (Vorjahr: € 10.446,56).

Die Bilanz wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i. H. v. €   61.946,33 einbezogen

Das Eigenkapital wurde um eine ausstehende Einlage (§172 I HGB) i. H. v. €   12.506,36 gemindert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 21.654,41 (Vorjahr: €    0,00).


IV.  Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Peter Stein, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:

Kreditentwicklung Betrag

Stand bisheriger Kredite 10.446,56  Euro

Rückzahlungen im Berichtsjahr 959,83  Euro

Neuvergaben im Berichtsjahr 0,00  Euro

= neuer Kreditbestand 9.486,73  Euro




Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.



Peter Stein GmbH
gez. Peter Stein
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.

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