Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Tagespflege 2000 GmbH
Oberdorfstraße 46, 53757 Sankt Augustin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Ruth Schäfer seit 28.1.2015 | Geschäftsführer |
Maria Welsch seit 28.1.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.25% | |
A*** W***** | 3.75% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tagespflege 2000 GmbHSankt AugustinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Tagespflege 2000 GmbH, Oberdorfstraße 46, 53757 Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 13281) mit Sitz Sankt Augustin wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) in der Fassung vom 21.12.2016 unter Beachtung der Bestimmungen § 242, § 243 I und II, §§ 244 bis 256a, § 264 Ia und II, § 265 II, V, VIII, § 268 III, §§ 272,274,275 IV, § 277 I und III 1, § 284 II Nr. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des BilRUG und der Artikel 28, 42 und 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 I HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden, soweit nach § 8 II PBV zulässig, in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2023 erfolgte unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Gründe, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen, sind nicht erkennbar. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Soweit erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Ø Die Abschreibungen wurden bei Vermögensgegenständen des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens nach der linearen Methode vorgenommen. Ø Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs sofort erfolgswirksam als Aufwand gebucht. Ø Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 bis 800,00 € wurden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung ein Anlageabgang unterstellt und im Jahr der Anschaffung die Anschaffungskosten in voller Höhe abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Ø Das Unternehmen hält keine Anteile im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB. 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige Vermögensgegenstände Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 105.426,52 € enthalten (§ 42 III GmbHG). 5. Steuerlicher aktivischer Abgrenzungsposten Ø Im Geschäftsjahr wurde kein steuerlicher aktivischer Abgrenzungsposten gebildet. 6. Kapital Ø Das Stammkapital in Höhe von 25.000 € ist in Höhe von 12.550 € eingezahlt. 7. Sonderposten mit Rücklagenanteil Ø Im Geschäftsjahr bestanden keine Sonderposten mit Rücklageanteil. 8. Rückstellungen Ø Die sonstigen Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 9. Verbindlichkeiten Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Ø Verbindlichkeiten aus Lieferungen unterliegen dem üblichen Eigentumsvorbehalt. Ø In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe € 21.912,02 enthalten (§ 42 III GmbHG). Ø Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Verbindlichkeiten:
Ergänzende Angaben Im Geschäftsjahr gab es keine Geschäftsvorfälle mit Erträgen oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 beinhaltet einen Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 85.326,27 €. I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß §251 HGB zum Bilanzstichtag.
Sankt Augustin, den 26. März 2025 gez. Schäfer, Sabine; Welsch, Maria Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. März 2025 |
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