COMP
EDV-Anlagen Service GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2013
EUR |
30.9.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,50 |
3.686,50 |
| I.
Sachanlagen |
2,50 |
3.686,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.155,89 |
21.158,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.705,11 |
18.903,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.450,78 |
2.255,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.158,39 |
24.845,36 |
Passiva
|
|
30.9.2013
EUR |
30.9.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.508,53 |
22.760,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
2.803,96 |
10.233,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
252,10 |
-7.429,62 |
| B.
Verbindlichkeiten |
5.649,86 |
2.084,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.649,86 |
2.084,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.158,39 |
24.845,36 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 30. September 2013
Comp EDV-Anlagen Service GmbH, Essen, ist mit
Gesellschaftsvertrag im Jahre 1984 gegründet worden
und unter HRB 6194 im Handelsregister des Amtsgerichtes
Essen eingetragen worden. Die Gesellschaft hat im Jahre
1985 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Die Gesellschaft hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom
1.Oktober bis zum 30. September des Folgejahres.
Da die Gesellschaft die Größenmerkmale des
§ 267 (1) HGB nicht überschreitet, handelt es
sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB.
Die für kleine Kapitalgesellschaft geltenden
Erleichterungen für die Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
§ 264 Abs. 2 HGB
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften inbesondere des HGB und des GmbHG
erstellt. Die Änderungen durch das
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in der Fassung vom
25. Mai 2009 wurden berücksichtigt.
Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010.
Art.67 Abs.8 Satz 2 EGHGB
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
268 Abs. 5 Satz 1; § 285 Nr. 1 a, 1 b; Nr.
2 HGB
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über
fünf Jahren liegen nicht vor. Pfandrechte bestehen
nicht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten/ Herstellungskosten abzüglich
der linearen Abschreibung bilanziert.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Abschreibung erfolgen linear. Die GWG bis € 410,00
Anschaffungskosten wurden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
zum 30. September 2013 bestehen nicht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden mit Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage liegen nicht vor.
§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB
Zinsen für Fremdkapital im Zusammenhang mit
Herstellungskosten sind nicht aktiviert
§ 285 Nr. 10 HGB
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2013:
Robert Fuderer
Rodenbusch 85
40885 Ratingen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2014 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2014 vom
Geschäftsführer Herrn Robert Fuderer
unterzeichnet.
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