Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 83533
Vorher
Kabel BW Holdings GmbHKabel BW GmbHUnitymedia BW GmbH
Eingetragen
14.3.2006
Branche
Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationLeitungsgebundene TelekommunikationHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsnetzen, die Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen über Breitbandkabelnetze, die Entwicklung und Bereitstellung von neuen digitalen Mediendiensten, einschließlich Internetdiensten, für Breitbandkommunikation, die Entwicklung von neuen Diensten im Medienbereich, technologischem Knowhow sowie Marketing, die Bereitstellung von Sprach- und Internettelefonie, die Erbringung aller anderen Arten von Telekommunikationsdienstleistungen, die Bereitstellung von High-Speed-Internet, die Vermarktung der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen, die Erbringung aller anderen Dienstleistungen im Bereich von oder Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen in Baden-Württemberg.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marc Hoelzer
seit 21.12.2021
Prokura
Michael Rabes
seit 21.12.2021
Prokura
Isabel Dr. Tilly
seit 23.11.2021
Prokura
Andreas Fuchs
seit 21.9.2021
Prokura
Jürgen Dr. Raith
seit 26.4.2021
Prokura
Markus Oswald
seit 26.4.2021
Prokura
Christian Biechteler
seit 26.4.2021
Prokura
Martin Dr. Fischer
seit 26.4.2021
Prokura
Stefanie Reichel
seit 26.4.2021
Prokura
Martin Schumann
seit 25.11.2020
Prokura
Pascal Nguyen
seit 25.11.2020
Prokura
Annekatrin Brückmann
seit 25.11.2020
Prokura
Chris Dobbelstein
seit 25.11.2020
Prokura
Stefan Rüter
seit 25.11.2020
Prokura
Burkhard Franke
seit 21.10.2020
Prokura
Claudia Diane Lenders
seit 19.6.2020
Prokura
Ulrich Irnich
seit 19.6.2020
Prokura
Dominik Klarmann
seit 19.6.2020
Prokura
Vera Schierholt
seit 14.5.2020
Prokura
Pascal Gries
seit 17.4.2020
Prokura
Rebecca Roes
seit 3.1.2020
Prokura
Carsten Haake
seit 3.1.2020
Prokura
Eva Hutter
seit 3.1.2020
Prokura
Prokura
Christoph Backert
seit 3.1.2020
Prokura
Geschäftsführer
Andreas Laukenmann
seit 29.8.2019
Geschäftsführer
Gerhard Mack
seit 29.8.2019
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Alexander Saul
seit 29.8.2019
Geschäftsführer
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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vodafone BW GmbH (vormals: Unitymedia BW GmbH)

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2020

Inhaltsverzeichnis

I Bilanz zum 31. März 2020

II Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020

III Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020

1 ALLGEMEINES

2 GRUNDLAGEN DER BILANZIERUNG UND DARSTELLUNG

3 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

3.1 Anlagevermögen

3.2 Umlaufvermögen

3.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3.4 Eigenkapital

3.5 Rückstellungen

3.6 Verbindlichkeiten

3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

3.8 Latente Steuern

3.9 Währungsumrechnungen

3.10 Schätzungen

4 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

4.1 Anlagevermögen

4.2 Umlaufvermögen

4.3 Eigenkapital

4.4 Rückstellungen

4.5 Verbindlichkeiten

4.6 Passive latente Steuern

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

6 SONSTIGE ANGABEN

6.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

6.2 Haftungsverhältnisse

6.3 Ausschüttungssperre

6.4 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses

6.5 Honorare des Abschlussprüfers

6.6 Arbeitnehmer

6.7 Geschäftsführung

6.8 Konzernverhältnisse

6.9 Nachtragsbericht

Bilanz zum 31. März 2020

AKTIVA

31. März 2020 31. Dezember 2019
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.162.916,46 1.161.934,76
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.296.500,00 1.353.607,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 530.464.766,00 552.264.688,00
4. Kundenstamm 98.062.027,00 120.691.726,00
5. Geleistete Anzahlungen 281.932,00 281.932,00
631.268.141,46 675.753.887,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 38.928,58 38.928,58
2. Mietereinbauten 5.038.644,00 3.998.532,00
3. Breitbandkabelnetzwerk 910.407.868,00 907.296.195,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.187.012,00 17.303.861,00
5. Anlagen im Bau 32.838.709,02 44.883.970,53
966.511.161,60 973.521.487,11
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 344.352.019,73 319.786.030,24
1.942.131.322,79 1.969.061.405,11
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30.006.204,60 29.007.004,80
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 991.931.373,86 935.262.317,83
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.279.559,84 3.965.011,61
1.023.217.138,30 968.234.334,24
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 297.986,56 433.836,11
1.023.515.124,86 968.668.170,35
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.490.067,95 570.081,41
2.967.136.515,60 2.938.299.656,87

PASSIVA

31. März 2020 31. Dezember 2019
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 5.088.000,00 5.088.000,00
./. Nennbetrag eigener Anteile -2.543.750,00 -2.543.750,00
Ausgegebenes Kapital 2.544.250,00 2.544.250,00
II. Kapitalrücklage 56.838.461,05 56.838.461,05
III. Andere Gewinnrücklagen 29.697.595,35 29.697.595,35
IV. Gewinnvortrag 49.986.990,39 180.302.417,30
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 7.266.899,90 -130.315.426,91
146.334.196,69 139.067.296,79
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 19.077.680,00 18.703.246,00
2. Steuerrückstellungen 64.296.370,28 53.301.747,08
3. Sonstige Rückstellungen 67.628.381,61 71.559.261,39
151.002.431,89 143.564.254,47
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 50.000,00 50.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.993.118,42 17.280.115,61
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.441.577.435,73 2.479.024.006,05
4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.001.514,79 8.006.710,44
2.453.622.068,94 2.504.360.832,10
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 138.381.782,74 69.951.856,99
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 77.796.035,34 81.355.416,52
2.967.136.515,60 2.938.299.656,87

Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020

1. Januar 2020 - 31. März 2020 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 228.363.139,66 883.217.121,58
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.754.588,06 5.862.176,84
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.011.976,40 8.418.760,50
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -399.411,04 -1.387.326,77
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -31.943.849,12 -119.874.431,67
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -9.649.399,66 -60.859.839,94
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.039.841,30 -7.517.453,39
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -83.376.653,71 -332.462.208,58
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -63.619.781,55 -426.818.056,31
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.995.344,31 13.745.249,09
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.701.118,35 11.053.871,60
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -25.377.813,54 -102.085.725,72
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -14.152.503,92 -1.607.387,68
12. Ergebnis nach Steuern 7.266.912,94 -130.315.250,45
13. Sonstige Steuern -13,04 -176,46
14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 7.266.899,90 -130.315.426,91

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020

1 Allgemeines

Die Vodafone BW GmbH (Vodafone BW) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 50933 Köln, Aachener Straße 746 - 750. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 83533 geführt. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Januar 2020 wurde die Firma von Unitymedia BW GmbH in Vodafone BW GmbH geändert. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 13. Januar 2020. Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Januar 2020 wurde auch das Geschäftsjahr geändert. Das Geschäftsjahr läuft seitdem vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.

Gegenstand der Vodafone BW ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsnetzen, die Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen über Breitbandkabelnetze, die Entwicklung und Bereitstellung von neuen digitalen Mediendiensten, einschließlich Internetdiensten, für Breitbandkommunikation, die Entwicklung von neuen Diensten im Medienbereich, technologischem Know-how sowie Marketing, die Bereitstellung von Sprach- und Internettelefonie, die Erbringung aller anderen Arten von Telekommunikationsdienstleistungen, die Bereitstellung von High-Speed-Internet, die Vermarktung der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen, die Erbringung aller anderen Dienstleistungen im Bereich von oder im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen in Baden-Württemberg.

Die Vodafone BW hat mit Ablauf des 30. April 2011 das operative Geschäft der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg, als Breitbandkabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg übernommen. Die Kabel Baden- Württemberg Verwaltungs-GmbH ist mit Wirkung zum 30. April 2011 aus der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG als Komplementärin ausgeschieden. Infolgedessen sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG auf die Kommanditistin Vodafone BW als dem letzten verbleibenden Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen (Anwachsung).

Die Vodafone BW ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Köln (Vodafone Hessen) und ein indirektes Tochterunternehmen der Vodafone GmbH, Düsseldorf. Seit 31. Juli 2019 gehört die Vodafone BW zur Vodafone Gruppe und ist ein indirektes Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc, Newbury, Berkshire, RG14 2FN, Großbritannien, Registernummer 1833679 (Vodafone Group).

2 Grundlagen der Bilanzierung und Darstellung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Vodafone BW ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Bilanzposten Kundenstamm, Mietereinbauten und Breitbandkabelnetzwerk in die Bilanz aufgenommen.

Durch das Rumpfgeschäftsjahr mit einem Berichtszeitraum von drei Monaten ist die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr mit einem Berichtszeitraum von zwölf Monaten eingeschränkt.

3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1 Anlagevermögen

3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger und, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände enthalten Einzelkosten sowie die angemessenen Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear unter Verwendung der folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern:

Jahre
Geschäfts- oder Firmenwert 15
Kundenstamm 10
Software 3 bis 4
Lizenzen/Nutzungsrechte 3 bis 20

3.1.2 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger und, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Einzelkosten sowie die angemessenen Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear unter Verwendung der folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern:

Jahre
Mietereinbauten
- Einbauten Mietdauer
Breitbandkabelnetzwerk
- Breitband- und Glasfaserkabel 20 bis 30
- Rohranlagen 20 bis 30
- Anlagen der Netzebene 4 10
- Sonstige Netzelemente 3 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 12

3.1.3 Finanzanlagen

Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung unter Berücksichtigung von außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.

3.2 Umlaufvermögen

3.2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden mit diesen Schulden verrechnet.

3.2.2 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.

3.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

3.4 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Der Nennbetrag der eigenen Anteile wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde mit den Kapitalrücklagen verrechnet.

3.5 Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Durch das am 21. März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinien und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften werden Altersversorgungsverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Abschlussstichtag bestehenden drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die erwarteten Kosten- und Preissteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen werden über die voraussichtliche Mietdauer angesammelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, werden bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen behandelt. Da der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs den Barwert des Erfüllungsbetrags der garantierten Mindestleistungen übersteigt, werden die Pensionsverpflichtungen in analoger Anwendung von § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die zu verrechnenden Vermögensgegenstände werden ebenfalls mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

3.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Abschlussstichtag angesetzt.

3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Vorauszahlungen von Kunden für zeitraumbezogene, zukünftig zu erbringende Leistungen. Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt mit Leistungserbringung. Zuschüsse von Kunden für die Anschaffung oder Herstellung von Sachanlagen werden passiviert und über die Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände in den Umsatzerlösen realisiert.

3.8 Latente Steuern

Latente Steuern werden nach dem bilanzorientierten Temporary-Konzept ermittelt. Für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen werden latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Perioden voraussichtlich wieder umkehren und sich daraus Steuerbelastungen oder -entlastungen ergeben. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, wie in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich ein ausreichend zu versteuerndes Einkommen vorliegt. Latente Steuern werden mit den Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz bewertet. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden in der Bilanz unter Inanspruchnahme des Ausweiswahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB saldiert dargestellt.

3.9 Währungsumrechnungen

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden bei der Zugangsbewertung mit dem Kassakurs im Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Am Abschlussstichtag erfolgt eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs, unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips und des Realisationsprinzips. Bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt die Bewertung mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

3.10 Schätzungen

Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfordert teilweise Schätzungen und Annahmen. Tatsächliche Ergebnisse können - unbesehen der Tatsache, dass die Schätzungen nach bestem Wissen der Geschäftsführung über gegenwärtige Ereignisse und Maßnahmen getroffen wurden - von diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen angemessen erscheinen.

4 Erläuterungen zur Bilanz

4.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Der im Rahmen der Anwachsung zum 30. April 2011 angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert von EUR 1.308,0 Mio. wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert beruht vor allem auf dem erwarteten Wachstumspotential bei den bestehenden und neuen Produkten. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der durchschnittlichen Restnutzungsdauer des übernommenen Breitbandkabelnetzwerks. Darüber hinaus spiegelt die Nutzungsdauer auch die Stabilität des Breitbandkabelmarkts und die bestehenden langfristigen Verträge (z. B. Verträge über die Anmietung von Kabelkanalanlagen) wider.

Die beizulegenden Zeitwerte des Kundenstamms wurden zum Zeitpunkt der Anwachsung mit EUR 905,2 Mio. bestimmt. Für den Kundenstamm wurde auf der Grundlage der erwarteten Cashflow-Entwicklung und der linearen Abschreibungsmethode eine Nutzungsdauer von 10 Jahren festgelegt.

Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 553) aktiviert. Insgesamt sind im Geschäftsjahr Entwicklungskosten von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 553) angefallen. Forschungskosten sind nicht angefallen.

4.1.2 Sachanlagen

Die im Rahmen der Anwachsung übernommenen materiellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen das Breitbandkabelnetzwerk, welches zum Zeitpunkt der Anwachsung nach dem kostenorientierten Bewertungsverfahren der Reproduktionskosten neu bewertet wurde und über eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von rund 15 Jahren abgeschrieben wird.

4.1.3 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen betreffen langfristige Ausleihungen an die Gesellschafterin Vodafone Hessen.

4.2 Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen verzinsliche Forderungen mit einem Nominalwert von TEUR 983.138 (31. Dezember 2019: TEUR 907.368), Zinsforderungen von TEUR 6.694 (31. Dezember 2019: TEUR 24.566) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 2.099 (31. Dezember 2019: TEUR 3.328) gegen die Gesellschafterin Vodafone Hessen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Vermögensgegenstände von TEUR 517 (31. Dezember 2019: TEUR 517) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

4.3 Eigenkapital

Das Stammkapital der Vodafone BW beträgt TEUR 5.088. Die Vodafone BW hält sechs eigene Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von insgesamt TEUR 2.544. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag der eigenen Anteile und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile von TEUR 410.877 ist mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die anderen Gewinnrücklagen resultieren aus der erstmaligen Anwendung des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 von TEUR 130.315 wurde mit dem Gewinnvortrag von TEUR 180.302 verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

4.4 Rückstellungen

4.4.1 Rückstellungen für Pensionen

Bei der Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen wurde ein Rechnungszins (zehnjähriger Durchschnittszins) von 2,60 % (31. Dezember 2019: 2,79 %) zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. März 2020 TEUR 1.554 (31. Dezember 2019: TEUR 1.644). Gewinne werden nur ausgeschüttet, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem genannten Unterschiedsbetrag entsprechen. Bei den versicherungsmathematischen Bewertungen wurde ein Gehaltstrend von 2,75 % (31. Dezember 2019: 2,75 %), ein Rententrend von 1,30 % (31. Dezember 2019: 1,30 %) und eine Fluktuationsrate von 7,0 % (31. Dezember 2019: 7,0 %) angesetzt. Die Anschaffungskosten bzw. der beizulegende Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Vermögensgegenstände beträgt TEUR 315 (31. Dezember 2019: TEUR 321) bzw. TEUR 315 (31. Dezember 2019: TEUR 321). Zinsaufwendungen und Zinserträge in Höhe von TEUR 6 (2019: TEUR 7) wurden verrechnet.

4.4.2 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Gewerbesteuer von TEUR 64.296 (31. Dezember 2019: TEUR 53.302). Des Weiteren werden aufgrund von Steuerüberzahlungen Körperschaftsteuerforderungen von TEUR 384 (31.Dezember 2019: TEUR 2.310) unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

4.4.3 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem Verpflichtungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr von TEUR 27.633 (31. Dezember 2019: TEUR 33.141), personalbezogene Rückstellungen von TEUR 26.434 (31. Dezember 2019: TEUR 25.317) und Rückbauverpflichtungen von TEUR 2.964 (31. Dezember 2019: TEUR 2.481) sowie Rückstellungen für sonstige Risiken von TEUR 10.597 (31. Dezember 2019: TEUR 10.620).

4.5 Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach ihren Restlaufzeiten ist im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:

Davon mit einer Restlaufzeit
Summe bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
31.03.2020 50 50 0 0
31.12.2019 50 50 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.03.2020 2.993 2.993 0 0
31.12.2019 17.280 17.280 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
31.03.2020 2.441.577 142.621 1.618.956 680.000
31.12.2019 2.479.024 180.068 0 2.298.956
Sonstige Verbindlichkeiten
31.03.2020 9.002 8.530 472 0
31.12.2019 8.007 7.547 460 0
Summe
31.03.2020 2.453.622 154.194 1.619.428 680.000
31.12.2019 2.504.361 204.945 460 2.298.956

4.5.1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehensverbindlichkeiten von TEUR 2.298.956 (31. Dezember 2019: TEUR 2.298.956) und Zinsverbindlichkeiten von TEUR 20.763 (31. Dezember 2019: TEUR 46.171) gegenüber der Gesellschafterin Vodafone Hessen. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 111.643 (31. Dezember 2019: TEUR 122.216) und Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Vodafone GmbH TEUR 10.215 (31. Dezember 2019: TEUR 11.681) enthalten.

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Vodafone Hessen resultieren aus Darlehen mit einem Nominalwert von TEUR 1.618.956 und einer Laufzeit bis zum 15. Januar 2025 und TEUR 680.000 mit einer Laufzeit bis zum 15. Januar 2027. Zinszahlungstermine sind jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

4.5.2 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 804 (31. Dezember 2019: TEUR 638) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 5 (31. Dezember 2019: TEUR 5).

4.6 Passive latente Steuern

Für die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der zum Abschlussstichtag gültige Steuersatz beträgt 29,73 % (2019: 29,73 %) und setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer von 15,00 % (2019: 15,00 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und der Gewerbesteuer von 13,91 % (2019: 13,91 %).

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, wie in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen vorliegt. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, ob ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können, wird eine fünfjährige Mittelfristplanung herangezogen. Die dabei vorgenommenen Einschätzungen können sich durch zukünftige Entwicklungen ändern. Sofern die in den Planungen unterstellten Prämissen nicht eintreten, können sich Auswirkungen auf die angesetzten aktiven latenten Steuern für die steuerlichen Verlustvorträge ergeben.

Die folgende Tabelle zeigt die latenten Steueransprüche und -schulden vor Saldierung für einzelne Bilanzpositionen:

31. März 2020 31. Dezember 2019 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände -29.348 -36.004 6.656
Sachanlagen -87.969 -92.418 4.449
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94 95 -1
Rückstellungen für Pensionen 1.702 1.594 108
Sonstige Rückstellungen 1.219 1.176 43
Passive Rechnungsabgrenzungsposten -1.808 -1.839 31
Latente Steuern für temporäre Differenzen -116.110 -127.396 11.286
Latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge 38.314 46.041 -7.727
Latente Steuerschulden -77.796 -81.355 3.559

Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist zum Abschlussstichtag nicht anzuwenden, da die passiven latenten Steuern die angesetzten aktiven latenten Steuern übersteigen.

5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse, die überwiegend in Baden-Württemberg erzielt wurden, betreffen die folgenden Produktgruppen:

1. Januar 2020 31. März 2020 1. Januar 2019 31. Dezember 2019
TEUR TEUR
Kabel-TV 96.382 380.663
Breitbandinternet und Telefonie 123.245 471.686
Sonstige Umsatzerlöse 8.736 30.868
228.363 883.217

Die Produktgruppe Kabel-TV umfasst vor allem Signal-Bereitstellungs-, Anschluss- und Einspeiseentgelte sowie Entgelte aus Premium-TV-Paketen. Die Produktgruppe Breitbandinternet und Telefonie umfasst vor allem Entgelte aus Breitbandinternet- und Telefoniediensten, die über das Breitbandkabel in verschiedenen Tarifmodellen angeboten werden, sowie Entgelte aus mobilen Sprach- und Datendiensten. Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten vor allem Erlöse aus Produkten für mittelständische und große Unternehmen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 368 (2019: TEUR 4.139).

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für die Altersversorgung von TEUR 303 (2019: TEUR 1.325) sowie außergewöhnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen von TEUR 161 (2019: TEUR 23.281).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Vorjahr außergewöhnliche Aufwendungen von TEUR 53.015 in Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung von bestehenden Vertragsbeziehungen bei Austritt aus der Liberty Global Gruppe.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen Erträge aus verbundenen Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge aus verbundenen Unternehmen von TEUR 2.699 (2019: TEUR 10.821).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Aufzinsungen von TEUR 511 (2019: TEUR 1.504) sowie Zinsen an verbundene Unternehmen von TEUR 24.861 (2019: TEUR 99.719).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen tatsächliche Ertragsteuern von TEUR 17.712 (2019: TEUR 36.092) und latente Steuererträge von TEUR 3.559 (2019: TEUR 34.485). Die tatsächlichen Steuern enthalten periodenfremde Steueraufwendungen von TEUR 241 (2019: TEUR 6.236).

6 Sonstige Angaben

6.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum 31. März 2020 TEUR 338.217 (31. Dezember 2019: TEUR 349.383).

Aus den Mindestleasingzahlungen von nicht kündbaren Operating-Leasingverhältnissen resultieren zum Abschlussstichtag folgende finanzielle Verpflichtungen:

31. März 2020 31. Dezember 2019
TEUR TEUR
bis 1 Jahr 33.811 34.125
1 bis 5 Jahre 120.134 121.339
über 5 Jahre 172.793 179.757
326.738 335.221

Die Mindestleasingzahlungen resultieren vor allem aus Verpflichtungen für Gebäude, Kabelkanalanlagen, und technische Anlagen. Zu den Operating-Leasingverhältnissen gehören auch die mit der Deutsche Telekom AG abgeschlossenen Leasingverträge ohne Laufzeitbegrenzung für Kabelschächte. Die Leasingzahlungen für diese Verträge betragen jährlich EUR 24,6 Mio. Für diese Verträge ist eine Kündigungsfrist von 24 Monaten vereinbart. Die zum Ersetzen der geleasten Kapazität notwendigen technologischen Anforderungen wären jedoch mit derartigen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, dass von einer längeren Laufzeit der Leasingverträge ausgegangen werden muss. Aufgrund der durch die deutschen gesetzlichen Regelungen begrenzten Vertragslaufzeit stellen die Vereinbarungen faktische Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren dar, nach deren Ablauf die Deutsche Telekom bestimmte zusätzliche Rechte aus dem Leasingverhältnis hat. Die Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse aus der vorstehenden Tabelle weisen daher Zahlungen im Rahmen der Leasingverträge mit der Deutsche Telekom bis zum jeweiligen Kündigungstermin aus.

Aus Dienstleistungs- und Lieferverträgen sowie Investitionsverpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag finanzielle Verpflichtungen von TEUR 11.479 (31. Dezember 2019: TEUR 14.162), welche überwiegend eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben.

6.2 Haftungsverhältnisse

Die Vodafone BW hat Garantien für die von der Vodafone West GmbH ausgegebenen Anleihen (Senior Notes) mit einem Nominalwert von EUR 63,7 Mio. mit Fälligkeit in 2027 abgegeben. Als Sicherheiten für die Anleihen wurden von der Vodafone BW materielle und immaterielle Vermögensgegenstände übereignet, Bankkonten verpfändet und Forderungen abgetreten. Derzeit besteht kein Risiko aus einer Inanspruchnahme der gewährten Sicherheiten, da die Vodafone West GmbH und ihre Tochterunternehmen ihre finanziellen Verpflichtungen stets erfüllt haben.

6.3 Ausschüttungssperre

Aufgrund der aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 8 HGB von TEUR 1.156 sowie des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB von TEUR 1.554 dürfen Gewinne nur abgeführt werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Betrag von TEUR 2.710 entsprechen.

6.4 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses

Die Gesellschafterversammlung der Vodafone BW schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 7.266.899,90 und den Gewinnvortrag von EUR 49.986.990,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

6.5 Honorare des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Aufwendungen für Abschlussprüferhonorare von TEUR 16 erfasst (2019: TEUR 41).

6.6 Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 574 (2019: 569) Angestellte beschäftigt.

6.7 Geschäftsführung

Der Geschäftsführung der Vodafone BW gehören die folgenden Personen an:

Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender), Chief Executive Officer Vodafone Deutschland, Düsseldorf,

Anna Dimitrova, Finance & Strategy, Düsseldorf,

Bettina Karsch, Human Resources, Düsseldorf,

Andreas Laukenmann, Privatkunden, Düsseldorf,

Gerhard Mack, Technik & Commercial Operations, Köln und

Alexander Saul, Firmenkunden, Düsseldorf.

Grundsätzlich wird die Vodafone BW durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

Die Geschäftsführer haben wie im Vorjahr keine Bezüge von der Gesellschaft bezogen.

6.8 Konzernverhältnisse

Die Vodafone BW wird als indirektes Tochterunternehmen der Vodafone Group Plc in deren nach den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Die Vodafone Group Plc erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Gesellschaften. Der Konzernabschluss ist auf den Internetseiten der Vodafone Group Plc veröffentlicht.

6.9 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

 

Köln, den 17. Juli 2020

Dr. Johannes Ametsreiter, Chief Executive Officer

Anna Dimitrova, Geschäftsführerin Finance & Strategy

Bettina Karsch, Geschäftsführerin Human Resources

Andreas Laukenmann, Geschäftsführer Privatkunden

Gerhard Mack, Geschäftsführer Technik & Commercial Operations

Alexander Saul, Geschäftsführer Firmenkunden

Entwicklung des Anlagevermögens im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31. März 2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.171.501,85 28.609,20 0,00 0,00 1.200.111,05
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.256.257,15 0,00 0,00 0,00 3.256.257,15
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1.307.995.312,88 0,00 0,00 0,00 1.307.995.312,88
4. Kundenstamm 905.187.944,12 0,00 0,00 0,00 905.187.944,12
5. Geleistete Anzahlungen 281.932,00 0,00 0,00 0,00 281.932,00
2.217.892.948,00 28.609,20 0,00 0,00 2.217.921.557,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 38.928,58 0,00 0,00 0,00 38.928,58
2. Mietereinbauten 13.240.710,39 184.634,78 0,00 1.076.217,18 14.501.562,35
3. Breitbandkabelnetzwerk 2.091.716.137,12 24.315.942,51 0,00 16.242.330,80 2.132.274.410,43
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.164.111,46 187.434,29 0,00 1.890.674,65 48.242.220,40
5. Anlagen im Bau 44.883.970,53 7.163.961,12 0,00 -19.209.222,63 32.838.709,02
2.196.043.858,08 31.851.972,70 0,00 0,00 2.227.895.830,78
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 319.786.030,24 24.565.989,49 0,00 0,00 344.352.019,73
4.733.722.836,32 56.446.571,39 0,00 0,00 4.790.169.407,71
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2020 Abschreibungen im Geschäftsjahr Abgänge Stand am 31. März 2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -9.567,09 -27.627,50 0,00 -37.194,59
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -1.902.650,15 -57.107,00 0,00 -1.959.757,15
3. Geschäfts- oder Firmenwert -755.730.624,88 -21.799.922,00 0,00 -777.530.546,88
4. Kundenstamm -784.496.218,12 -22.629.699,00 0,00 -807.125.917,12
5. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
-1.542.139.060,24 -44.514.355,50 0,00 -1.586.653.415,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Mietereinbauten -9.242.178,39 -220.739,96 0,00 -9.462.918,35
3. Breitbandkabelnetzwerk -1.184.419.942,12 -37.446.600,31 0,00 -1.221.866.542,43
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -28.860.250,46 -1.194.957,94 0,00 -30.055.208,40
5. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
-1.222.522.370,97 -38.862.298,21 0,00 -1.261.384.669,18
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
-2.764.661.431,21 -83.376.653,71 0,00 -2.848.038.084,92
Buchwerte
Stand am 31. März 2020 Stand am 31. Dezember 2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.162.916,46 1.161.934,76
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.296.500,00 1.353.607,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 530.464.766,00 552.264.688,00
4. Kundenstamm 98.062.027,00 120.691.726,00
5. Geleistete Anzahlungen 281.932,00 281.932,00
631.268.141,46 675.753.887,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke 38.928,58 38.928,58
2. Mietereinbauten 5.038.644,00 3.998.532,00
3. Breitbandkabelnetzwerk 910.407.868,00 907.296.195,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.187.012,00 17.303.861,00
5. Anlagen im Bau 32.838.709,02 44.883.970,53
966.511.161,60 973.521.487,11
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 344.352.019,73 319.786.030,24
1.942.131.322,79 1.969.061.405,11

Lagebericht

INHALTSVERZEICHNIS

1 GRUNDLAGEN

1.1 Unternehmen

1.2 Geschäftsmodell

1.2.1 Unsere Märkte

1.2.2 Unsere Produkte und Dienstleistungen

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Lage des Unternehmens

2.3.1 Ertragslage

2.3.2 Vermögenslage

2.3.3 Finanzlage

2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3 RISIKOBERICHT

3.1 Potentielle Risiken der künftigen Entwicklung

3.1.1 Finanzielle Risiken

3.1.2 Regulatorische Risiken

3.1.3 Betriebliche Risiken

3.1.4 Sonstige Risiken

3.2 Risiko- und Chancenmanagement

4 CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

1 Grundlagen

1.1 Unternehmen

Die Vodafone BW GmbH (Vodafone BW) mit Sitz in Köln gehört zur Vodafone Gruppe und betreibt in Deutschland im Bundesland Baden-Württemberg ein Breitbandkabelnetz. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 83533 geführt. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Januar 2020 wurde die Firma von Unitymedia BW GmbH in Vodafone BW GmbH geändert. Die Änderung der Firma wurde am 13. Januar 2020 in das Handelsregister eingetragen. Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. Januar 2020 wurde auch das Geschäftsjahr geändert. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.

Baden-Württemberg verfügt über eine Bevölkerung von 11,1 Mio. Einwohnern in rund 5,3 Mio. Haushalten. Neben dem Angebot von digitalen Kabel-TV-Diensten ist Vodafone BW ein Anbieter von integrierten 3play-Diensten, die für das Wachstum in den Bereichen Breitbandinternet, Festnetztelefonie und Premium-TV verantwortlich sind. Durch die großflächige Netzmodernisierung kann die überwiegende Anzahl der rund 4,1 Mio. anschließbaren Haushalte 1 in Baden-Württemberg die Breitbandinternet- und Telefonieangebote bereits nutzen. Zum 31. März 2020 hatte Vodafone BW 2,5 Mio. Kunden (31. Dezember 2019: 2,5 Mio.), die 2,2 Mio. (31. Dezember 2019: 2,2 Mio.) TV-Abonnements (RGUs 2 ), 1,4 Mio. (31. Dezember 2019: 1,4 Mio.) Internet-Abonnements und 1,4 Mio. (31. Dezember 2019:1,3 Mio.) Telefonie-Abonnements bezogen haben.

Die Vodafone BW ist ein indirektes Tochterunternehmen der Vodafone GmbH, Düsseldorf, die über ihre weiteren Tochterunternehmen Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Köln (Vodafone Hessen) in Hessen und Vodafone NRW GmbH, Köln (Vodafone NRW) in Nordrhein-Westfalen und Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Unterföhring in weiteren 13 Bundesländern Breitbandkabelnetze betreibt. Damit umfasst das Breitbandversorgungsgebiet der Vodafone GmbH mit ihren Tochterunternehmen die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Zum 31. März 2020 hatte die Vodafone GmbH mit ihren Tochterunternehmen 30,1 Mio. Mobilfunkkunden, 10,7 Mio. Festnetzkunden (davon 7,9 Mio. Kabelinternetkunden) und 13,6 Mio. TV-Kunden. Das Mutterunternehmen der Vodafone GmbH ist die Vodafone Group Plc, Newbury, Großbritannien (Vodafone Group) die eigene Mobilfunknetze in 24 Ländern und in 42 weiteren Ländern mit Partnern sowie Festnetz-Breitbandnetze in 19 Märkten betreibt. Zum 31. März 2020 hatte die Vodafone Group rund 267 Mio. Mobilfunkkunden, 24 Mio. Festnetz-Breitbandkunden und 18 Mio. TV-Kunden.

1.2 Geschäftsmodell

1.2.1 Unsere Märkte

Die Märkte für TV-, Breitbandinternet- und Telefoniedienste sind wettbewerbsintensiv und entwickeln sich in einem rasanten Tempo. Insbesondere der Medien- und Kommunikationsmarkt in Deutschland ist in zunehmendem Maße durch Konvergenz gekennzeichnet, denn Kunden möchten zunehmend ihre Medien- und Kommunikationsdienste von einem Anbieter zu attraktiven Preisen beziehen. Daher bieten Dienstanbieter TV-, Breitbandinternet-, Telefonie- und Mobilfunkdienste zunehmend gebündelt in 3play- oder 4play-Angeboten an. Folglich stehen wir und werden wir weiterhin einem zunehmenden Wettbewerb bei unseren Produkten und Diensten gegenüberstehen. Unseres Erachtens sind Kabelnetzbetreiber in einer günstigen Ausgangslage, um von dieser Konvergenz zu profitieren, denn sie verkaufen zunehmend Breitbandinternet, Telefonie, Zugänge zu einer großen Anzahl von frei empfangbaren TV- und Premium-Kanälen, Premium High Definition (HD) Kanälen und Mobilfunkdiensten an ihre bestehenden Basis-Kabel-TV-Kunden.

1 Anschließbare Haushalte sind Haushalte oder Mehrfamilienhäuser, die an unser Netzwerk angeschlossen werden können, ohne dass eine wesentliche Erweiterung der Verteilanlage notwendig wäre. Unsere Daten über anschließbare Haushalte basieren auf Zählungen, die sich durch Überarbeitungen der Daten oder neue Zählungsergebnisse ändern können.
2 Umsatzgenerierende Einheit (Revenue Generating Unit - RGU) ist jeweils ein Basis-Kabel-TV-, Premium-Kabel-TV-, Internet oder Telefonie-Abonnement. Ein Privathaushalt, ein Haushalt in einem Mehrfamilienhaus oder ein Geschäftskunde kann ein oder mehrere RGUs haben. Falls ein Privathaushalt beispielsweise unsere Premium-Kabel-TV-, Festnetztelefonie- und Breitbandinternetdienste abonniert, würde er drei RGUs repräsentieren. Unsere gesamten RGUs sind die Summe aller Abonnements für Basis-Kabel-TV, Premium-Kabel-TV, Internet und Telefonie. RGUs werden in der Regel auf Basis unterschiedlicher Räumlichkeiten gezählt, sodass eine gegebene Räumlichkeit für jede Dienstleistung nur einmal erfasst wird. Falls eine Person unsere Dienstleistungen andererseits in zwei Räumlichkeiten bezieht (z. B. ein Haupt- und ein Ferienwohnsitz), gilt diese Person für diesen Dienst als zwei RGUs. Jeder Kabel-TV-, Internet- oder Telefoniedienst innerhalb eines Pakets gilt als eigenständige RGU, unabhängig von Paketrabatten oder Gutschriften. Nicht zahlende Kunden werden während ihrer entgeltfreien Servicezeit als Abonnent gezählt. Einige dieser Kunden könnten sich nach dem Ende ihrer entgeltfreien Servicezeit zu einer Abmeldung entschließen. Wir erfassen keine Abonnements von mobilen Diensten in unserer extern berichteten RGU Anzahl.

Kabel-TV-Markt

Der deutsche Fernsehmarkt ist mit rd. 39,5 Mio. Fernsehhaushalten im August 2019 und einer gemeinsamen Durchdringung von Kabel-, Satelliten-, terrestrischem Fernsehen und Internetfernsehen (Internet Protocol Television - IPTV) von rund 95 % auf Basis von rd. 41,4 Mio. Haushalten in Deutschland im Dezember 2018 der größte Fernsehmarkt Europas (Quellen: Digitalisierungsbericht, Statistisches Bundesamt von Deutschland). Ähnlich wie in anderen europäischen Märkten konzentriert sich das Fernsehkonsumverhalten in Deutschland stärker auf digitale, innovative, hochauflösende und interaktive Fernsehdienste wie Video-on-Demand (VoD), die eine hohe Bandbreite und bidirektionale Distributionsplattformen voraussetzen. Obwohl die Marktdurchdringung von Pay-TV im Moment noch gering ist, befindet sich das Kabel als Verteilungsplattform wegen seiner Netzcharakteristiken in einer guten Ausgangslage, um von den Wachstumschancen dieser neuen Dienste zu profitieren. Nur einige wenige Distributionsplattformen sind in der Lage, Interaktion zu ermöglichen, z. B. für die Verbreitung von VoD.

Unser Produkt Kabel-TV steht im direkten Wettbewerb mit einem breiten Spektrum von Anbietern, darunter:

herkömmliches "Over-the-Air"-Fernsehen,

Anbieter von Satellitendirektempfang (Direct-to-Home - DTH),

digitales terrestrisches Fernsehen (Digital Video Broadcasting Terrestrial - DVB-T), d. h. die Verbreitung digitaler Fernsehsignale über terrestrische Antennen und andere erdgebundene Leitungen,

andere Festnetzbetreiber und Breitbandanbieter (darunter die Deutsche Telekom AG, Bonn (Deutsche Telekom) als etablierter Telefonanbieter), die hauptsächlich über DSL-Technologien IPTV und VoD anbieten, und

Over-the-Top (OTT) Anbieter von TV-Inhalten, die Fernsehsignale als Videostream über die Breitbandinternetdienste anderer Anbieter zur Verfügung stellen.

Der deutsche Fernseh- und Rundfunkmarkt ist durch eine vergleichsweise hohe Verfügbarkeit kostenloser Fernsehkanäle gekennzeichnet. Das kostenlose Fernsehangebot wird durch zwei Sendergruppen dominiert, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Anstalten und bedeutenden Privatsendern zusammensetzen. Aufgrund der Verbesserungen bei den Internetzugangs- und Datenübertragungstechnologien, insbesondere der Aufrüstung von DSL (Digital Subscriber Line) auf VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) oder Fiber-to-the-Home (FTTH), wird das Internet immer mehr als Plattform für die Bereitstellung von IPTV- und VoD-Diensten verwendet. Derzeit sehen wir einen verstärkten Wettbewerb durch Anbieter von OTT-Inhalten. Diese Anbieter übertragen TV-Signale als Videostream über die Breitbandinternetzugänge Dritter (einschließlich unserem Netz). Es gibt mehrere aktive OTT-Anbieter im deutschen Markt, wie zum Beispiel Prime Video von Amazon, Netflix, Joyn von ProSiebenSAT.1 Media AG (ProSiebenSAT.1), Sky Ticket von der Sky Deutschland AG (Sky Deutschland) und Apple TV von Apple Inc. Auf der Grundlage einer Verbreitungsvereinbarung mit ProSiebenSAT.1 können wir die SVoD (Subscription-Video-on-Demand)-Inhalte von maxdome in unsere Pakete integrieren. Im März 2017 haben wir die Netflix-App unserer Horizon TV Plattform hinzugefügt, um die SoVD-Inhalte von Netflix den Kabel-TV-Kunden mit einem bestehenden Netflix Abonnement verfügbar zu machen.

Markt für Breitbandinternet

Deutschland ist der größte Internetmarkt in Europa gemessen an der Anzahl der Internetuser (Quelle: internetworldstats, Stand: 30. Juni 2019). Zugangsleitungen mit Geschwindigkeiten von mehr als 1 MBit/s werden im Allgemeinen als Breitbandinternet klassifiziert. Die vorherrschenden Breitbandzugangstechnologien in Deutschland sind DSL (einschließlich VDSL und ADSL+) und Kabel. Im Geschäft mit Breitbandinternet konkurrieren wir mit Unternehmen, die Internetdienste über herkömmliche Telefonleitungen mit niedrigen Geschwindigkeiten oder zu geringen Kosten anbieten. Beim Breitbandinternetzugang ist DSL zurzeit die dominierende Technologie und die Deutsche Telekom mit 13,8 Mio. Breitbandinternetkunden zum 31. März 2020 der größte DSL-Anbieter in Deutschland. Die Deutsche Telekom hat mit der Einführung der Vectoring-Technologie begonnen und rüstet derzeit auf Super-Vectoring auf, um die maximalen Bandbreiten von derzeit bis zu 50 MBit/s bei VDSL auf 100 MBit/s bzw. 250 MBit/s zu erhöhen.

Andere Wettbewerber im Markt für Breitbandinternet sind Wiederverkäufer von Leistungen der Deutsche Telekom AG wie die United Internet AG und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Telefónica Germany), die einen entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Deutsche Telekom mieten oder auf andere Formen des Zugangs zum Netz der Deutsche Telekom zurückgreifen. Darüber hinaus werden von den Mobilfunkanbietern mobile Breitbanddienste angeboten. Auch wenn mobile Breitbanddienste im Allgemeinen geringere Geschwindigkeiten und Kapazitäten als Kabel und DSL/VDSL aufweisen, werden die Netzkapazitäten mit dem Rollout der 5G-Netze weiter ausgebaut. Über unser Breitbandkabelnetz können wir den Kunden in unserem Verbreitungsgebiet bedarfsorientierte Download- und Uploadgeschwindigkeiten in verschiedenen Stufen anbieten.

Telefoniemarkt

Festnetztelefonie. Die Deutsche Telekom dominiert den Markt für Festnetztelefonie mit 17,7 Mio. Kunden zum 31. März 2020. Der Markt für Festnetztelefonie steht unter einem steigenden Preisdruck durch Wiederverkäufer, alternative Betreiber, sinkende Mobilfunkentgelte und alternative Zugangstechnologien wie VoIP-Dienste (Voice-over-Internet-Protokoll), die über DSL oder andere Breitbandinternetanschlüsse angeboten werden, sowie durch andere Dienstanbieter wie Skype und WhatsApp. Der deutsche Festnetzmarkt ist relativ preissensibel. Wir erwarten in Zukunft einen anhaltenden Wettbewerb, einschließlich eines Preiswettbewerbs durch traditionelle und nicht traditionelle Festnetz- und Mobilfunkanbieter. In den letzten Jahren sind Festnetzgespräche zu einem Allgemeingut geworden und zunehmend von der Qualität des Breitbandangebots abhängig, da Telefoniedienste immer mehr mit Breitbandinternetdiensten gebündelt werden. Ausgelöst durch das gestiegene Angebot von Flatrate-Produkten hat die Festnetztelefonie einen starken Preisverfall erlebt. Durch die Geschwindigkeit unserer Netzverbindungen, der Preisgestaltung und innovativen Produkten wollen wir uns von den Wettbewerbern abheben. Wir bieten verschiedene kundengerecht abgestimmte Tarife und zahlreiche Paketoptionen für unsere digitalen Kabel-TV- und Breitbandinternetdienste.

Mobilfunk. Es gibt drei Netzbetreiber im deutschen Markt: Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Germany. Jeder dieser Betreiber verfügt über ein eigenes Mobilfunknetz. Nach der Ersteigerung der 5G-Frequenzen plant die 1&1 Drillisch AG, Maintal als vierter Mobilfunkanbieter auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt aufzutreten. Seit einigen Jahren gestatten die großen Netzbetreiber MVNOs (Mobile Virtual Network Operators) über ihre Netze eigene Mobilfunkprodukte zu verkaufen. Die Tochtergesellschaft mobilcom-debitel der freenet AG ist gegenwärtig, gemessen anhand der Erlöse der größte Anbieter im deutschen Markt für den Bereich Mobilfunk Service Provider (Quelle: Dialog Consult/VATM 2019). Discounter und große Einzelhandelsketten sind gemeinsam mit Mobilfunkbetreibern ebenfalls in den Markt eingestiegen und bieten mobile Sprach- und Datendienste unter ihren eigenen Marken an. Das Volumen der von Mobilfunkanschlüssen abgehenden Sprachverbindungsminuten und Datenübertragungen hat im Laufe der Jahre zugenommen (Quelle: Dialog Consult/VATM 2019). Gleichzeitig sinkt das Preisniveau, und wir rechnen mit einem stärkeren Wettbewerb, einschließlich Preiserosion.

Konvergenz

Die Deutsche Telekom und Vodafone haben vor einigen Jahren begonnen, ihre Mobilfunkprodukte mit ihren Festnetzprodukten zu bündeln. Bestimmten Kunden, die beide Dienste beziehen, erhalten zusätzliche Vorteile wie einen Rabatt auf ihre Mobilfunkdienste. Zum 31. März 2020 berichtete die Deutsche Telekom 4,7 Mio. SIM Karten für ihr konvergiertes Angebot in Deutschland. Vodafone berichtete 1,5 Mio. Kunden für ihr konvergiertes Angebot. Dieser Konvergenztrend könnte es Deutsche Telekom und Vodafone ermöglichen, durch ihre konvergierten Produktangebote "MagentaEINS" bzw. "GigaKombi" Kundenabwanderungen zu reduzieren oder neue Kunden anzuziehen. Seit dem Zusammenschluss mit Vodafone vermarkten wir die Mobilfunkprodukte der Vodafone GmbH zusammen mit unseren Breitbandprodukten. Der Trend zu mehr konvergierten Angeboten könnte von uns verlangen, zusätzliche Produkte und Dienste zu erbringen und dazugehörige Investitionen zu tätigen.

1.2.2 Unsere Produkte und Dienstleistungen

Wir bieten gegenwärtig digitale Kabel-TV-Sender und digitale und analoge Radiosender, einschließlich digitaler Premium-TV-Produkte, für unsere Kunden in Baden-Württemberg an. Außerdem haben Kunden im aufgerüsteten Teil unseres Netzes (das über 99 % unseres gesamten Verbreitungsgebiets umfasst) Zugang zu 3play-Diensten, bestehend aus digitalem Kabel-TV, Breitbandinternet und Festnetztelefonie. Wir bieten auch 4play-Pakete an, die bestimmte mobile Sprach- und Datendienste beinhalten. Der aufgerüstete Teil unseres Netzes zeichnet sich durch volle Rückkanalfähigkeit aus, sodass wir dort digitale Premium-TV-Dienste, Breitbandinternetdienste mit Geschwindigkeiten bis 1 Gbit/s sowie Festnetztelefoniedienste zur Verfügung stellen können.

Wir erzielen Umsatzerlöse hauptsächlich aus unseren Kundenbeziehungen, die Nutzungsentgelte für die bereitgestellten Dienste zahlen. Die Nutzungsentgelte für die Kabel-TV-Dienste werden normalerweise direkt von den Einfamilienhaushalten (Single-Dwelling Unit (SDUs)) entrichtet. Bei Mehrfamilienhäusern (Multi-Dwelling Units (MDUs)) schließen wir einen Rahmenvertrag mit dem Eigentümer oder Wohnungsunternehmen des Gebäudes oder Wohnkomplexes auf Basis der Anzahl der angeschlossenen Einheiten. Einzelvertragskunden entrichten auch direkt an uns die Nutzungsentgelte für Premium-Kabel-TV-Dienste sowie für bezogene Breitbandinternet-, Festnetztelefonie- und Mobilfunkdienste. Im Allgemeinen gestattet uns der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, digitales Kabel-TV (einschließlich unserer Premium-Kabel-TV-Dienste), Breitbandinternet und Festnetztelefonie direkt an die einzelnen Mietparteien zu vertreiben.

1.2.2.1 Produktgruppe Kabel-TV

Zum 31. März 2020 nutzten 2.204 Tausend (31. Dezember 2019: 2.203 Tausend) RGUs die über unser Netz bereitgestellten digitalen Kabel-TV-Dienste. Wir bieten TV-Dienste über Einzelverträge mit einzelnen Wohneinheiten oder Geschäftskundenverträge mit Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen oder Netzebene 4 Betreibern an.

Unser digitales Basisangebot "Digitaler Kabelanschluss" bietet einen Einstieg in die digitalen Kabelprodukte. Das Basisangebot umfasst über 90 digitale Fernsehsender und ungefähr 90 digitale Radiosender. Dieses digitale Basisangebot ermöglicht auch den Zugang zu über 30 HD-Fernsehsendern. Unser Basiskabel-TV-Programm wird regelmäßig aktualisiert, um die geänderten Zuschauerinteressen zu berücksichtigen, beispielsweise durch eine weitere Erhöhung der Anzahl von HD-Programmen. Wir haben die analoge TV-Verbreitung in unserem Kabelnetz im Juni 2017 eingestellt und bieten nur noch digitale TV-Sender an.

Zu unseren digitalen Premium-TV-Diensten gehören HD-Sender, VoD, DVR-Funktionalitäten und Premium-TV-Programme, die wir zu Paketen zusammenstellen. Wir bieten eine HD-Option an, die frei empfangbare HD-TV-Programme von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sendeanstalten umfasst. Unsere Kunden mit digitalen Kabelanschlüssen können diese HD-Option gegen ein zusätzliches monatliches Entgelt abonnieren, wenn sie über die geeigneten HD-fähigen Geräte verfügen. Die HD-Option umfasst derzeit 25 HD-Programme zusätzlich zu den über 30 HD-Programmen, welche bereits in unserem Basiskabelangebot enthalten sind. In unserem Verbreitungsgebiet bieten wir die Plattform "Horizon TV" an. Horizon TV ist eine Gesamtlösung in Form einer Set-Top-Box mit integriertem Euro DOCSIS 3.0-Modem und einer WiFi-Verbindung, die über eine intuitive Benutzeroberfläche den Zugang zu Premium-TV und VoD ermöglicht. Um den Umstieg auf digitalen Empfang weiter zu forcieren, bieten wir eine klassische interaktive HD-Set-Top-Box ohne Rekorderfunktion sowie ein Cl+-Modul (beide mit einer SmartCard) an, mit denen Fernsehhaushalte mit HD-fähigen Fernsehgeräten SD- oder HD-Inhalte empfangen können. Kunden können diese Geräte kaufen, gegen ein zusätzliches monatliches Entgelt mieten oder als Teil eines 3play-Kombipakets zu einem ermäßigten Preis und gegen eine einmalige Aktivierungsgebühr erwerben. Unser Horizon TV, HD-DVR und interaktiven HD-Receiver bieten Zugang zu unseren umfangreichen VoD-Angeboten, die auf Abrufbasis angesehen werden können.

Wir bieten verschiedene Premium-Programmpakete ("Genre Pakete") an, die separat für ein zusätzliches monatliches Entgelt gebucht werden können. Unser SERIES & MOVIES Paket enthält 11 Sender, unser DOCU Paket enthält 8 Sender, unser SPORTS Paket enthält 7 Sender und unser KIDS Paket enthält 8 Sender. Außerdem können Kunden unsere DigitalTV ALLSTARS Paket für einen zusätzlichen Paketvorteil buchen. Das Paket enthält die vorgenannten Genre Pakete und 18 weitere Sender. Zudem erhalten Abonnenten unserer HD-Option die überwiegende Anzahl der Premium-TV-Sender in HD. Unsere Kabel-TV-Kunden haben mit der SmartCard auch die Möglichkeit, die von der Sky Deutschland angebotenen SD- und HD-Premiumpakete gegen ein zusätzliches Abonnentenentgelt über unser Netz zu buchen. Diese Kunden können die Premium-Programme von Sky Deutschland über Kombipakete zusammen mit unserem DigitalTV ALLSTARS Paket empfangen. Insgesamt bieten wir derzeit 124 HD-Sender (einschließlich HD-Sender von Sky Deutschland), jeweils einschließlich der frei empfangbaren Sender und Premium-Sender öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkanstalten.

Außerdem bieten wir digitale Fremdsprachenpakete unter dem Namen "DigitalTV INTERNATIONAL" an. DigitalTV INTERNATIONAL umfasst unsere individuellen fremdsprachigen Programmpakete in Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Kroatisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch/Spanisch, Russisch, Serbisch und Türkisch.

Wir berechnen Sendeanstalten Einspeiseentgelte für die Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme über unser Netz (im Gegensatz zu den Programmen, die in Premium-Abo-Paketen vermarktet werden). Wir haben Einspeiseverträge mit Fernsehsendern abgeschlossen, gemäß denen wir Entgelte für die Übertragung und Verbreitung ihrer Signale erhalten.

1.2.2.2 Produktgruppe Breitbandinternet und Telefonie

Zum 31. März 2020 nutzten 1.443 Tausend RGUs unsere Internetdienste (31. Dezember 2019: 1.420 Tausend). Die Verfügbarkeit von ultraschnellen Internetanschlüssen wurde durch die Aufrüstung der Netzinfrastruktur auf Euro DOCSIS 3.0 (einen internationalen Standard, der die Anforderungen für die Datenübertragung über ein Kabelsystem definiert) inzwischen auf 99 % unserer angeschlossenen Haushalte erweitert.

Wir vermarkten unsere Internetdienste über ein Produktportfolio mit einem besonderen Schwerpunkt auf 2play- und 3play-Produktpaketen. Derzeit bieten wir Breitbandinternet mit Download-Geschwindigkeiten von bis zu 500 MBit/s im gesamten Verbreitungsgebiet ohne Zeit- oder Volumenrestriktionen. Darüber hinaus bieten wir in ausgewählten Regionen bereits Breitbandinternet mit Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s an. Die Kunden können zwischen verschiedenen Paketen wählen, die jeweils unseren Breitbandinternetanschluss beinhalten. Wir bieten Breitbandinternetdienste auf eigenständiger Basis, für die 2play-Option, die unsere Breitbandinternetdienste mit Festnetztelefonieanschlüssen inklusive Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz bündeln, und für die 3play-Option, die unsere Breitbandinternetdienste mit Festnetztelefonieanschlüssen inklusive Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz und bestimmte digitale Kabelprodukte bündeln.

Darüber hinaus erbrachten wir zum 31. März 2020 Festnetztelefoniedienste an 1.367 Tausend RGUs (31. Dezember 2019: 1.343 Tausend). Entsprechend unserem Portfolio für Breitbandinternet bieten wir diese Dienste über das Voice-over-Internet-Protokoll (VoIP) auf eigenständiger Basis oder im Rahmen der 2play- und 3play-Produktpakete zusammen mit Internetdiensten an. Die in den Flatrate-Paketen enthaltenen Festnetztelefoniedienste ermöglichen ebenfalls unbegrenztes Telefonieren ins deutsche Festnetz. Telefoniekunden können zu ihren bestehenden Telefonieverträgen auch Zusatzoptionen buchen, die Gespräche zwischen Fest- und Mobilfunknetz preislich günstiger gestalten oder unbegrenztes Telefonieren in bestimmte Länder ermöglichen. Wir bieten internationale Flatrates an, mit denen Kunden Festnetzgespräche ohne zeitliche Begrenzung führen können. Mit "Europa FLAT PLUS" telefonieren Kunden zum monatlichen Festpreis in das Festnetz von 25 Ländern, während die Zusatzoption "International FLAT PLUS" Gespräche in 75 Länder rund um den Globus, einschließlich der Länder der Option "Europa FLAT PLUS", ermöglicht. Eine weitere Zusatzoption für Telefoniekunden umfasst einen Premium-Router mit zusätzlichen Funktionen wie ISDN (Integrated Services Digital Network) Kompatibilität, Anrufbeantworter und einer zweiten oder dritten Leitung gegen ein monatliches Entgelt und ein Aktivierungsentgelt.

Wir bieten Breitbandinternet und Telefonie auch für Geschäftskunden (Business-to-Business - B2B) an. Zielgruppe ist das Marktsegment Klein- und Kleinstunternehmen und Selbstständige (Small Offices/Home Offices - SOHO) und, in geringerem Ausmaß, das Segment der mittelständischen Unternehmen. Die Produkte ähneln unserem Angebot für Privatkunden. Die maximale Download-Geschwindigkeit beträgt bis zu 1.000 MBit/s. Das Produktangebot für B2B-Kunden zeichnet sich durch zusätzliche Merkmale wie statische IP-Adressen, höhere Upload-Geschwindigkeiten, Premium Router, Homepage Pakete, Sicherheitspakete, erweitertem Kundenservice und eine Premium-Preisstruktur aus. Außerdem bieten wir in bestimmten Fällen individuelle B2B-Lösungen über direkte Glasfaseranschlüsse mit extrem hohen Breitbandgeschwindigkeiten von bis zu 10 GBit/s an. Wir bieten auch mobile Daten- und Sprachdienste und ein Kabel-TV-Produkt für B2B-Kunden an.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Quartal des Kalenderjahres 2020 ist geprägt durch die Corona-Pandemie, welche eine schwerwiegende Rezession in Deutschland ausgelöst hat. Im ersten Quartal 2020 ist das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland nach den Angaben des statistischen Bundesamts vom 15. Mai 2020 um 2,2% im Vergleich zum Vorquartal gesunken. Das preisbereinigte Bruttoninlandsprodukt von Baden-Württemberg ist in 2019 um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (2018: 2,3 %). Wie vom statistischen Landesamt berichtet, ist der Verbraucherpreisindex in Baden-Württemberg im ersten Quartal des Kalenderjahres 2020 um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2019: 1,5 %; 2018: 2,0 %).

Der Breitbandkabelmarkt zeigt sich robust mit weiterhin starkem Wachstum. Gemäß einer Studie des ANGA Verbands Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., Köln (ANGA) ist Deutschland Europas größter Markt für Breitbandkabelkommunikation. Rund 17,2 Mio. Haushalte in Deutschland beziehen ihre Fernsehprogramme über das Breitbandkabelnetz. In Deutschland ist gemäß dem Digitalisierungsbericht 2019, herausgegeben von die medienanstalten - ALM GbR (Stand: August 2019), das Breitbandkabel mit 44,7 % (2018: 45,1 %) nach Satellit der führende Übertragungsweg für Fernsehsignale. Der Anteil alternativer Übertragungswege beträgt für Satellit 44,8 % (2018: 45,0 %), DVB-T (Digital Video Broadcasting - Terrestrial) 6,0 % (2018: 6,4 %) und IP TV 8,6 % (2018: 7,9 %). Der Gesamtprozentsatz beträgt mehr als 100, weil einige Haushalte mehr als einen Empfangsweg nutzen. DVB-T wird häufig als Plattform für ein zweites Fernsehgerät verwendet.

Ein überproportionales Wachstum kann die Anzahl der verfügbaren Gigabit-Anschlüsse im Breitbandkabel verzeichnen. Nach einer Studie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) wird im ersten Halbjahr 2020 die Zahl der verfügbaren Gigabit-Anschlüsse mit DOCSIS 3.1-Technik in Breitbandkabelnetzen in Deutschland von 14,3 Mio. zum 31. Dezember 2019 um rd. 4,9 Mio. steigen. Diese modernen, hochleistungsfähigen digitalen Netze sind die Grundlage der Entwicklung der Kabelnetzbetreiber hin zu erfolgreichen Entertainment- und Kommunikationsanbietern.

2.2 Geschäftsverlauf

Zum 31. März 2020 bedienten wir 2.204 Tausend RGUs im Bereich Kabel-TV, 1.443 Tausend Breitbandinternet-RGUs und 1.367 Tausend Festnetztelefonie-RGUs über ein Breitbandkommunikationsnetz, das 4,1 Mio. Haushalte erreicht. Zum 31. Dezember 2019 bedienten wir 2.203 Tausend RGUs im Bereich Kabel-TV, 1.420 Tausend Breitbandinternet-RGUs und 1.343 Tausend Festnetztelefonie-RGUs. Die Anzahl der Einzelvertragskunden belief sich zum 31. März 2020 auf 2.503 Tausend (31. Dezember 2019: 2.491 Tausend).

Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 fügten wir insgesamt 48 Tausend (Geschäftsjahr 2019: 88 Tausend) RGUs hinzu. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich vor allem aus dem Wachstum unserer Breitbandinternetdienste mit 23 Tausend RGUs (Geschäftsjahr 2019: 60 Tausend), Festnetztelefoniedienste mit 24 Tausend RGUs (Geschäftsjahr 2019: 56 Tausend) und den Zugängen an RGUs im Bereich Kabel-TV von 1 Tausend (Geschäftsjahr 2019: Rückgang von 28 Tausend). Das Angebot von kombinierten Diensten war weiterhin ein wesentlicher Faktor für unser RGU-Wachstum. Unsere Up-Selling-Strategie zur Umstellung unserer Basis-Kabel-TV-Kunden auf Premium-TV- und HD-Dienste wurde fortgesetzt.

Wir haben im Geschäftsjahr 2020 unsere Wachstumsstrategie mit einem Mengenwachstum im Privatkundensegment und einem Ausbau unseres B2B-Geschäfts fortgesetzt. Die Zahl der gigabitfähigen Internet-Anschlüsse der Vodafone Gruppe in Deutschland stieg auf rd. 17,7 Mio. zum 31. März 2020. Damit kommen rd. 80% der in Deutschland verfügbaren Gigabit-Anschlüsse von der Vodafone Gruppe und bis 2022 soll Gigabit für rd. 25 Mio. Haushalte verfügbar werden. Die Zahl der Highspeed-Zugänge steigt, weil Kunden immer schneller im Netz unterwegs sein wollen. Mehr als die Hälfte der Neukunden entscheidet sich mittlerweile für einen Anschluss mit 400 Mbit oder mehr. Wo verfügbar, wählen 45% sogar die Top-Geschwindigkeit von einem Gigabit im Download.

Mit dem Kauf von Unitymedia vollzieht Vodafone den Wandel vom ehemaligen Mobilfunk-Konzern zum bundesweiten Breitbandanbieter und damit zum integrierten Digitalisierungskonzern. Bereits einen Monat nach der Unitymedia-Übernahme startete Anfang September 2019 die gemeinsame Vermarktung von Mobilfunk- und Kabelprodukten. Im Februar 2020 hat die Vodafone Gruppe ihre Breitbandkabelnetze in Deutschland vereint und zeitgleich die Marke Unitymedia vom Markt genommen. Die Shops werden umgestaltet und erhalten das deutschlandweit bekannte Vodafone-Logo und die entsprechende Ausstattung.

Ebenfalls im Februar 2020 startete die Vodafone Gruppe mit der Vermarktung eines neuen Gigabit-Tarifs, welcher deutschlandweit im gesamten Kabel-Verbreitungsgebiet buchbar ist. Der GigaCable Max Tarif bietet neben einer Internet-Flatrate mit Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s auch eine Sprach-Flatrate ins deutsche Festnetz. Dabei zahlt der Kunde vom ersten bis zum letzten Vertragsmonat dauerhaft monatlich nur EUR 39,99. Seit Anfang April 2020 bietet die Vodafone Gruppe ein neues deutschlandweit erhältlichen Kabel-Tarifangebot. Das neue Red Internet & Phone Cable Portfolio umfasst drei Highspeed-Tarife mit Geschwindigkeiten von 250, 500 und 1.000 Mbit/s. Ein vierter Kabel-Tarif mit 50 Mbit/s rundet das Portfolio nach unten ab. Mit der Wechselgarantie können Kunden alle neuen Red Internet & Phone Cable Tarife sechs Monate zum Preis von monatlich EUR 19,99 beziehen. In diesem Zeitraum kann der Kunde in einen beliebigen anderen Tarif aus dem Kabel-Portfolio wechseln.

Die Entwicklung neuer Technologien und Produkte sind wesentlich für unsere Marktposition. Diese Entwicklungen erfolgen im Konzernverbund der Vodafone Gruppe. Mit der Einführung von Docsis 3.1 Technologie haben wir die Grundlage für ein leistungsstarkes Netz geschaffen. Durch die Entwicklung neuer Netztechnologien werden die Voraussetzungen für höhere Breitbandgeschwindigkeiten geschaffen. Bei der Produktentwicklung stehen neben den Weiterentwicklungen im Entertainmentbereich die Entwicklung neuer innovativer Lösungen für Privat- und Geschäftskunden im Vordergrund.

Festlegungen zum Frauenanteil

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und am öffentlichen Dienst besteht die Pflicht, turnusmäßig Zielgrößen für den Anteil an Frauen im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung sowie Fristen zu deren Umsetzung festzulegen. Über die Ergebnisse der Zielerreichung soll jeweils nach Ablauf der Umsetzungsfrist berichtet werden.

Für die Geschäftsführung sowie die erste und zweite Führungsebene der Vodafone BW wurden keine separaten Zielgrößen und Zielerreichungsfristen für Frauenquoten festgelegt. Die Festlegung erfolgte für die Vodafone West GmbH mit ihren direkten und indirekten Tochterunternehmen, einschließlich der Vodafone BW.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Vodafone West GmbH folgende Festlegungen hinsichtlich Zielgrößen und Umsetzungsfristen getroffen:

Stand zum 31. März 2020 Zielgröße Umsetzungsfrist
Aufsichtsrat 25,0 % 0% 30. Juni 2022
Geschäftsführung 23,1 % 10% 30. Juni 2022
Erste Führungsebene 15,0 % 15% 30. Juni 2022
Zweite Führungsebene 13,5 % 25% 30. Juni 2022

2.3 Lage des Unternehmens

2.3.1 Ertragslage

Durch das Rumpfgeschäftsjahr mit einem Berichtszeitraum von drei Monaten (1. Januar 2020 bis 31. März 2020; im Folgenden "Rumpfgeschäftsjahr 2020") ist die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Vorjahr mit einem Berichtszeitraum von zwölf Monaten (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) eingeschränkt. Daher ist in der nachfolgenden Übersicht die Entwicklung unserer Ertragslage im Vergleich zu den Pro-Forma Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. März 2019 (im Folgenden "Rumpfperiode 2019") dargestellt:

1. Januar 2020 - 31. März 2020
TEUR %
Umsatzerlöse 228.363 98,8
davon
Kabel-TV 96.382 41,7
Breitbandinternet und Telefonie 123.245 53,3
Sonstige 8.736 3,8
Aktivierte Eigenleistungen 1.755 0,8
Sonstige betriebliche Erträge 1.012 0,4
Betriebsleistung 231.130 100,0
Materialaufwand -32.344 -14,0
Personalaufwand -11.689 -5,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -63.620 -27,5
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 123.477 53,4
Abschreibungen -83.376 -36,1
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 40.101 17,3
Zinserträge 6.696 2,9
Zinsaufwendungen -25.378 -11,0
Finanzergebnis -18.682 -8,1
Ergebnis vor Steuern (EBT) 21.419 9,2
Steueraufwendungen -14.152 -6,1
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 7.267 3,1
1.Januar 2019 - 31. März 2019 Veränderung
TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 218.456 98,4 9.907 4,5
davon
Kabel-TV 95.056 42,8 1.326 1,4
Breitbandinternet und Telefonie 116.040 52,3 7.205 6,2
Sonstige 7.360 3,3 1.376 18,7
Aktivierte Eigenleistungen 1.469 0,7 286 19,4
Sonstige betriebliche Erträge 2.063 0,9 -1.051 -51,0
Betriebsleistung 221.988 100,0 9.142 4,1
Materialaufwand -26.370 -11,9 -5.974 22,7
Personalaufwand -12.638 -5,7 949 -7,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen -90.725 -40,9 27.105 -29,9
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 92.255 41,5 31.222 33,8
Abschreibungen -82.940 -37,3 -436 0,5
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 9.315 4,2 30.786 330,5
Zinserträge 5.591 2,5 1.105 19,8
Zinsaufwendungen -25.256 -11,4 -122 0,5
Finanzergebnis -19.665 -8,9 983 -5,0
Ergebnis vor Steuern (EBT) -10.350 -4,7 31.769 -307,0
Steueraufwendungen -1.482 -0,6 -12.670 854,9
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -11.832 -5,3 19.099 -161,4

2.3.1.1 Ertragsentwicklung

Im Berichtsjahr erzielten wir eine Betriebsleistung von EUR 231,1 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 222,0 Mio.). Der Anstieg der Betriebsleistung um 4,1 % bzw. EUR 9,1 Mio. ist vor allem auf das Wachstum in der Produktgruppe Breitbandinternet und Telefonie zurückzuführen.

Die Umsatzerlöse der Produktgruppe Kabel-TV sind von EUR 95,1 Mio. um 1,4 % bzw. EUR 1,3 Mio. auf EUR 96,4 Mio. gestiegen. Der Anstieg beruht vor allem auf der Begleichung von Vorjahresbeträgen in Zusammenhang mit dem Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit einer Rundfunkanstalt. Von den Erlösen der Produktgruppe Kabel-TV entfallen auf Einspeiseentgelte 10,6 % (Rumpfperiode 2019: 8,0 %) und auf Premium-TV-Dienste 14,0 % (Rumpfperiode 2019: 15,2 %).

Durch den Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der RGUs bei den Internet- und Telefoniediensten im Vergleich zum Vorjahr und die Vermarktung höherwertiger Produkte sind die Erlöse der Produktgruppe Breitbandinternet und Telefonie von EUR 116,0 Mio. um 6,2 % bzw. EUR 7,2 Mio. auf EUR 123,2 Mio. gestiegen. In den Erlösen aus Breitbandinternet- und Telefoniediensten sind auch Erlöse aus mobilen Daten- und Sprachdiensten von EUR 1,4 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 1,5 Mio.) enthalten. Der Anteil der Erlöse der Produktgruppe Breitbandinternet und Telefonie an unseren Umsatzerlösen beträgt 54,0 % (Rumpfperiode 2019: 53,1 %).

Die sonstigen Umsatzerlöse von EUR 8,7 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 7,4 Mio.) enthalten überwiegend Erlöse aus Produkten für Geschäftskunden und sonstige Einmalentgelte von Privat- und Geschäftskunden. Insgesamt sind die Umsatzerlöse um EUR 9,9 Mio. bzw. 4,5 % auf EUR 228,4 Mio. gestiegen.

Die aktivierten Eigenleistungen von EUR 1,8 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 1,5 Mio.) betreffen insbesondere Personalkosten für Erweiterungen und Verbesserungen des Kabelnetzes. Die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 1,0 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 2,1 Mio.) enthalten periodenfremde Erträge von EUR 0,4 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 0,8 Mio.) aus der Auflösung von Rückstellungen. Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen auch Erträge aus Schadensfällen und dem Eingang von ausgebuchten Forderungen erfasst.

2.3.1.2 Aufwandsentwicklung

Der Anteil der Materialaufwendungen an der Betriebsleistung beträgt 14,0 % (Rumpfperiode 2019: 11,9 %). Die Materialaufwendungen betreffen Aufwendungen für Instandhaltungsmaterial und bezogene Waren von EUR 0,4 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 1,7 Mio.) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen von EUR 31,9 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 26,1 Mio.). Der Anstieg resultiert vor allem aus dem Bezug von technologiebasierten Leistungen von EUR 7,5 Mio. nach dem Austritt aus der Liberty Global Gruppe. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten zudem im Wesentlichen Aufwendungen aus technischen Aufwendungen und Instandhaltungsaufwendungen von EUR 11,1 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 13,0 Mio.), Nutzungsentgelten für Kundenendgeräte von EUR 6,0 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 6,0 Mio.), Urheberrechtsentgelten von EUR 2,6 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 2,6 Mio.), Zusammenschaltungsentgelten von EUR 1,7 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 1,9 Mio.), Netznutzungsgebühren von EUR 1,1 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 1,2 Mio.) und Kosten für Programminhalte von EUR 0,6 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 0,6 Mio.). Die Nutzungsentgelte für Kundenendgeräte resultieren aus einem bestehenden Dienstleistungsvertrag mit der Vodafone NRW für die Nutzung von Kundenendgeräten für die Dauer der jeweiligen Bereitstellung an unsere Kunden.

Der Anteil der Personalaufwendungen an der Betriebsleistung beträgt in 2020 5,1 % (Rumpfperiode 2019: 5,7 %). Der Rückgang der Personalaufwendungen um EUR 0,9 Mio. bzw. 7,5 % ist vor allem auf geringere Kosten für Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 27,1 Mio. auf EUR 63,6 Mio. resultiert vor allem aus der Beendigung von bestehenden Vertragsbeziehungen bei Austritt aus der Liberty Global Gruppe zum 31. Juli Rumpfperiode 2019. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus bezogenen Konzerndienstleistungen von EUR 60,9 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 87,2 Mio.). Die Abschreibungen resultieren aus Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände von EUR 44,5 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 44,5 Mio.) und Sachanlagen von EUR 38,9 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 38,5 Mio.). In den planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr Abschreibungen für den Geschäfts- oder Firmenwert von EUR 21,8 Mio. und den Kundenstamm von EUR 22,6 Mio. enthalten.

2.3.1.3 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis (inklusive den Erträgen aus Ausleihungen) hat sich von EUR -19,7 Mio. in Rumpfperiode 2019 auf EUR -18,7 Mio. in 2020 verändert. Den Zinserträgen von EUR 6,7 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 5,6 Mio.) stehen Zinsaufwendungen von EUR 25,4 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 25,3 Mio.) gegenüber. Die Zinserträge resultieren in Höhe von EUR 6,7 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 5,6 Mio.) aus kurz- und langfristigen Ausleihungen an die Vodafone Hessen. Die Zinsaufwendungen resultieren in Höhe von EUR 24,9 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 24,6 Mio.) aus den Darlehen von der Vodafone Hessen.

Durch die Vereinbarung vom 24. April 2018 haben wir mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Ausleihungen an die Vodafone Hessen in einen kurzfristige und einen langfristigen Anteil aufgeteilt. Die langfristigen Ausleihungen von EUR 344,4 Mio. (31. Dezember Rumpfperiode 2019: EUR 319,8 Mio.) haben eine Laufzeit bis zum 1. Januar 2028 und werden mit 4,59 % verzinst. Die kurzfristigen Ausleihungen von EUR 983,1 Mio. (31. Dezember Rumpfperiode 2019: EUR 907,4 Mio.) werden mit 1,22 % verzinst und können innerhalb von fünf Tagen von der Vodafone Hessen zurückgefordert werden.

Gegenüber der Vodafone Hessen bestehen Darlehen mit einem Nominalwert von EUR 1.619,0 Mio. und EUR 680,0 Mio. Das Gesellschafterdarlehen mit einem Nominalwert von EUR 1.619,0 Mio. hat eine Laufzeit bis zum 15. Januar 2025 und wird mit 4,5 % verzinst. Das Gesellschafterdarlehen mit einem Nominalwert von EUR 680,0 Mio. hat eine Laufzeit bis zum 15. Januar 2027 und wird mit 3,75 % verzinst. Die Zinsen der beiden Darlehen sind halbjährlich am 15. Januar und 15. Juli fällig.

2.3.1.4 Steueraufwendungen

Wir haben im Berichtsjahr einen Aufwand aus Ertragsteuern von EUR 14,1 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 1,5 Mio.), bestehend aus latenten Steuererträgen von EUR 3,6 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 11,0 Mio.) und tatsächlichen Steueraufwendungen von EUR 17,7 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 12,5 Mio.) realisiert.

In der Steuerbilanz führen wir die steuerlichen Buchwerte der von der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG im April 2011 übernommenen Vermögensgegenstände fort. Der latente Steuerertrag resultiert aus der Verminderung des Passivüberhangs der latenten Steuern für temporäre Differenzen von EUR 11,3 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 11,4 Mio.) und einer Verminderung der aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge von EUR 7,7 Mio. (Rumpfperiode 2019: Erhöhung von EUR 0,4 Mio.). Der Ansatz von aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge beruht auf der erwarteten Nutzbarkeit der Verlustvorträge auf der Grundlage einer fünfjährigen Mittelfristplanung.

2.3.1.5 Ergebnisentwicklung

Die beschriebene Entwicklung der Betriebsleistung und der Betriebsaufwendungen führte im Berichtsjahr zu einem Anstieg des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um EUR 31,2 Mio. bzw. 33,8 % auf EUR 123,5 Mio. Der Anteil des EBITDA an der Betriebsleistung hat sich von 41,5 % auf 53,4 % erhöht. Unter Berücksichtigung der um EUR 0,4 Mio. höheren Abschreibungen ergibt sich ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 40,1 Mio. (Rumpfperiode 2019: EUR 9,3 Mio.). Unter Einbeziehung der geringeren Nettofinanzaufwendungen hat sich das Ergebnis vor Steuern von EUR -10,4 Mio. auf EUR 21,4 Mio. verändert. Nach Steuern ergibt sich im Rumpfgeschäftsjahr 2020 ein Jahresüberschuss von EUR 7,3 Mio. (Rumpfperiode 2019: Jahresfehlbetrag von EUR 11,8 Mio.).

2.3.1.6 Angepasstes EBITDA

Das angepasste EBITDA ist die primäre, von unserem Management angewandte Messgröße zur Bewertung des Unternehmenserfolgs. Zudem verwenden unsere internen Entscheidungsträger das angepasste EBITDA als einen Hauptmaßstab zur Beurteilung der Effektivität unseres Managements für die Zwecke von jährlichen und sonstigen erfolgsbasierten Vergütungen. Wir definieren das EBITDA als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. In diesem Dokument bedeutet der Begriff angepasstes EBITDA das EBITDA vor Wertminderungs- und Restrukturierungsaufwendungen, Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen sowie anderen operativen Aufwendungen oder Erträgen und Aufwendungen und außerordentliche Posten, die nach Ansicht unseres Managements nicht die zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Unternehmens widerspiegeln. Unsere internen Entscheidungsträger sind der Meinung, dass das angepasste EBITDA eine aussagekräftige Messgröße darstellt und den anderen verfügbaren Maßstäben der Rechnungslegungsstandards überlegen ist, da es eine transparente vergleichende Darstellung unserer operativen Leistung ermöglicht, die von unserer Kapitalstruktur unbeeinflusst bleibt und es unserem Management ermöglicht, sich auf einfache Weise einen Überblick über Entwicklungen der operativen Tätigkeit zu verschaffen und Strategien zur Verbesserung der operativen Leistung auszuarbeiten. Außerdem sind wir der Meinung, dass das angepasste EBITDA ein sehr nützliches Instrument darstellt, um unsere Leistung mit der Leistung anderer Unternehmen aus derselben Branche bzw. aus ähnlichen Branchen vergleichen zu können, wenngleich die von uns angewandte Ermittlung des angepassten EBITDA unter Umständen nicht direkt mit der Ermittlung des EBITDA durch andere Unternehmen vergleichbar ist. Das angepasste EBITDA sollte als eine Messgröße für die operative Performance betrachtet werden, die lediglich eine Ergänzung und nicht einen Ersatz für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), den Nettogewinn (-verlust), den Cashflow aus operativer Tätigkeit und sonstige Maßstäbe der Rechnungslegungsstandards für Betriebsergebnisse oder Cashflows darstellt.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung des EBITDA zu unserem angepassten EBITDA:

1. Jan. 2020 - 31. März 2020 1. Jan. 2019 - 31. März 2019
TEUR TEUR
EBITDA 123.477 92.255
Restrukturierungskosten, die von Vodafone BW getragen werden 790 2.185
Verluste (Gewinne) aus Anlagenabgängen 0 -2
Angepasstes EBITDA 124.267 94.438

Das angepasste EBITDA ist um EUR 29,8 Mio. bzw. 31,6 % auf EUR 124,3 Mio. gestiegen. Ursächlich für den Anstieg sind vor allem die gesunkenen Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen. Der Anteil des angepassten EBITDA an unseren Umsatzerlösen hat sich von 43,2 % auf 54,4 % erhöht.

2.3.2 Vermögenslage

Unsere Vermögensstruktur ist durch das Anlagevermögen geprägt, welches zum 31. März 2020 65,5 % (31.12.2019: 67,0 %) der Bilanzsumme beträgt. Der Anteil der immateriellen Vermögensgegenstände am Gesamtvermögen beträgt 21,3 % (31.12.2019: 23,0 %) und der Anteil des Sachanlagevermögens 32,6 % (31.12.2019: 33,1 %). Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen durch den Geschäfts- oder Firmenwert mit EUR 530,5 Mio. (31.12.2019: EUR 552,3 Mio.) und den Kundenstamm mit EUR 98,0 Mio. (31.12.2019: EUR 120,7 Mio.) geprägt. Das Sachanlagevermögen ist durch das Breitbandkabelnetz mit EUR 910,4 Mio. (31.12.2019: EUR 907,3 Mio.) geprägt. Ursächlich für die Verminderung der immateriellen Vermögensgegenstände waren im Wesentlichen die planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- und Firmenwerts von EUR 21,8 Mio. und des Kundenstamms von EUR 22,6 Mio. Die Verminderung der Sachanlagen um EUR 7,0 Mio. beruht vor allem auf den planmäßigen Abschreibungen von EUR 38,9 Mio., welchen Zugänge von EUR 31,9 Mio. gegenüberstehen.

Das Umlaufvermögen von EUR 1.023,5 Mio. (31.12.2019: EUR 968,7 Mio.) resultiert vor allem aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 991,9 Mio. (31.12.2019: EUR 935,3 Mio.) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 30,0 Mio. (31.12.2019: EUR 29,0 Mio.). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten kurzfristige Ausleihungen von EUR 983,1 Mio. (31.12.2019: EUR 907,3 Mio.), Zinsforderungen von EUR 6,7 Mio. (31.12.2019: EUR 24,6 Mio.) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 2,1 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 3,3 Mio.) an den Gesellschafter.

Unsere Eigenkapitalquote hat sich von 4,7 % zum 31. Dezember 2019 auf 4,9 % zum 31. März 2020 erhöht, da der relative Anstieg des Eigenkapitals von EUR 139,0 Mio. um EUR 7,3 Mio. auf EUR 146,3 Mio. infolge des Jahresüberschusses im Rumpfgeschäftsjahr 2020 den relativen Anstieg der Bilanzsumme von EUR 2.938,3 Mio. um EUR 28,8 Mio. auf EUR 2.967,1 Mio. übersteigt.

Der Anstieg der Rückstellungen um EUR 7,4 Mio. auf EUR 151,0 Mio. resultiert aus dem Nettoeffekt des Anstiegs der Steuerrückstellungen um EUR 11,0 Mio. und der Pensionsrückstellungen um EUR 0,3 Mio. und des Rückgangs der sonstigen Rückstellungen um EUR 3,9 Mio.

Die Verbindlichkeiten haben sich um EUR 50,7 Mio. auf EUR 2.453,6 Mio. vermindert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehensverbindlichkeiten (einschließlich abgegrenzten Zinsen) gegenüber der Vodafone Hessen von EUR 2.319,7 Mio. (31.12.2019: EUR 2.345,1 Mio.), Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft von EUR 10,2 Mio. (31.12.2019: EUR 11,7 Mio.) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 111,7 Mio. (31.12.2019: EUR 122,2 Mio.). Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten neben den Vorauszahlungen der Kunden von EUR 111,4 Mio. (31.12.2019: EUR 43,6 Mio.) abgegrenzte Baukostenzuschüsse von EUR 27,0 Mio. (31.12.2019: EUR 26,4 Mio.). Ursächlich für den Anstieg der Vorauszahlungen der Kunden sind Jahresvorauszahlungen zu Beginn des Kalenderjahres 2020.

Aus der Saldierung der latenten Steuerschulden mit den latenten Steueransprüchen resultiert zum 31. März 2020 ein Passivüberhang von EUR 77,8 Mio. (31.12.2019: EUR 81,4 Mio.). Die aktiven latenten Steuern für körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von EUR 38,3 Mio. (31.12.2019: EUR 46,0 Mio.) wurden mit den aktiven und passiven latenten Steuern für temporäre Differenzen von EUR -116,1 Mio. (31.12.2019: EUR -127,4 Mio.) verrechnet. Die latenten Steuerschulden resultieren vor allem aus der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zu den beizulegenden Zeitwerten bei der Anwachsung am 30. April 2011 in der Handelsbilanz und einer Fortführung der Buchwerte in der Steuerbilanz.

Zum 31. März 2020 beträgt der Anteil des Eigenkapitals und der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten am Gesamtvermögen 82,4 % (31.12.2019: 83,0 %) und bezogen auf das Anlagevermögen 125,9 % (31.12.2019: 123,8 %).

2.3.3 Finanzlage

Die Mittelzuflüsse und -abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit stellen sich wie folgt dar:

1. Jan. 2020 - 31. März 2020 1. Jan. 2019 - 31. Dez. 2019
TEUR TEUR
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 7.267 -130.315
Abschreibungen 83.376 332.462
Finanzergebnis 18.682 77.287
Steueraufwendungen 14.152 1.607
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 123.477 281.041
Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 70 -17.010
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 39.191 69.150
Zwischensumme 39.261 52.140
Abnahme/Zunahme der Rückstellungen für Pensionen -122 137
Gezahlte Steuern -4.792 -62.212
Gezahlte Zinsen -50.312 -102.853
Erhaltene Zinsen 1 233
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 0 -4
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 107.513 168.482
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 0 27
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände -28 -835
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -31.851 -115.321
Auszahlungen für gewährte langfristige Gesellschafterdarlehen -24.566 -111.627
Cashflow aus Investitionstätigkeit -56.445 -227.756
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 42.226
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten 0 -91.901
Rückzahlung von gewährten kurzfristigen Gesellschafterdarlehen 0 109.123
Auszahlungen für kurzfristige Gesellschafterdarlehen -51.204 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -51.204 59.448
Veränderung des Finanzmittelfonds -136 174
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 434 260
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 298 434

Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 erwirtschafteten wir einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von EUR 107,5 Mio. (2019: EUR 168,5 Mio.). Der positive Cashflow-Effekt aus dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen von EUR 123,5 Mio. und den Nettovermögensveränderungen der kurzfristigen Vermögensgegenstände und Schulden um EUR 39,3 Mio. infolge der erhaltenen Vorauszahlungen von Kunden wurde teilweise kompensiert durch die gezahlten Zinsen von EUR 50,3 Mio. und die Steuerzahlungen von EUR 4,8 Mio. Die halbjährlichen Zinszahlungen für die erhaltenen Gesellschafterdarlehen wurden im Januar 2020 geleistet.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von EUR -56,4 Mio. (2019: EUR -227,8 Mio.) resultiert vor allem aus den langfristigen Ausleihungen an die Vodafone Hessen von EUR 24,6 Mio. (2019: EUR 111,6 Mio.) und den Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen von EUR 31,9 Mio. (2019: EUR 115,3 Mio.). Der Anteil der Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände an unseren Umsatzerlösen hat sich von 13,2% in 2019 auf 14,0 % in 2020 leicht erhöht. Die Investitionen enthalten Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von EUR 0,0 Mio. (2019: EUR 0,6 Mio.). Diese Entwicklungskosten beziehen sich vor allem auf die Einführung und die Erweiterungen von IT-Systemen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von EUR -51,2 Mio. (2019: EUR 59,4 Mio.) resultiert aus den Auszahlungen für kurzfristige verzinsliche Ausleihungen an die Gesellschafterin. In 2019 hatten wir einen Nettoeffekt aus der Rückzahlung von kurzfristigen verzinslichen Ausleihungen der Gesellschafterin von EUR 109,1 Mio. und der Tilgung von Finanzkrediten in Höhe von netto EUR 49,7 Mio.

Insgesamt führen die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zu einem Rückgang des Finanzmittelbestands von EUR 0,1 Mio. Zum 31. März 2020 beträgt der Finanzmittelbestand EUR 0,3 Mio.

Wir definieren operativen Free Cashflow als Free Cashflow plus (i) Nettoauszahlungen für Zinsen und (ii) Nettoauszahlungen für Ertragsteuern. Wir definieren Free Cashflow als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit plus (i) Zahlungsabflüsse für die von Dritten berechneten Kosten in direktem Zusammenhang mit erfolgreichen und nicht erfolgreichen Unternehmenserwerben und -abgängen und (ii) Ausgaben, die durch eingeschaltete Kreditinstitute finanziert werden, abzüglich (a) Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, (b) Tilgungszahlungen für Beträge, die durch Lieferanten und eingeschaltete Kreditinstitute finanziert wurden, und (c) Tilgungszahlungen für Finanzierungsleasing. Wir sind der Meinung, dass unsere Darstellung der Free Cashflows nützliche Informationen liefert, da diese Messgröße als Maßstab für unsere Fähigkeit zur Bedienung unserer Finanzschulden und zur Finanzierung neuer Investitionsmöglichkeiten verwendet werden kann. Free Cashflow sollte nicht als unsere Fähigkeit zur Finanzierung von ermessensbehafteten Ausgaben verstanden werden, denn wir haben verschiedene rechtsverbindliche und vertragliche Verpflichtungen, einschließlich Tilgungen von Finanzschulden, die bei der Ermittlung dieser Kennzahl nicht abgezogen werden. Investoren sollten den Free Cashflow lediglich als Ergänzung und nicht als Ersatz für Messgrößen von Liquidität, die in unserer Kapitalflussrechnung enthalten sind, betrachten.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung unseres Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit zum operativen Free Cashflow:

1. Jan. 2020 - 31. März 2020 1. Jan. 2019 - 31. Dez. 2019
TEUR TEUR
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 107.513 168.482
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -31.879 -116.156
Ausgaben, die durch eingeschaltete Kreditinstitute finanziert wurden 0 42.226
Tilgungszahlungen für Beträge, die durch eingeschaltete Kreditinstitute finanziert wurden 0 -91.901
Free Cashflow 75.634 2.651
Nettoauszahlungen für Zinsen 50.311 102.620
Nettoauszahlungen für Ertragsteuern 4.792 62.212
Operativer Free Cashflow 130.737 167.483

Der operative Free Cashflow hat sich im Rumpfgeschäftsjahr 2020 positiv entwickelt und die Ziele für einen steigenden operativen Free Cashflow wurden erfüllt. Die Cashflow Entwicklung im Zeitraum vom Januar 2020 bis März 2020 ist auch geprägt durch die Jahresvorauszahlungen von Kunden.

2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Wir haben im Rumpfgeschäftsjahr 2020 den Wachstumskurs fortgesetzt. Die Ziele für das Wachstum von Umsatzerlöse und RGUs sowie des angepassten EBITDA wurden erreicht. Die Vermögenslage der Gruppe ist weiterhin stabil. Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 verfügten wir über eine ausreichende Liquidität und wir bedienten die Finanzverbindlichkeiten unterstützt durch die positive Entwicklung der operativen Free Cashflows planmäßig. Die Investitionen waren durch unser kapitalintensives Geschäft geprägt (wie im Abschnitt 3.1.3 beschrieben). Durch unsere kundenbezogenen Initiativen möchten wir die Zufriedenheit unserer Kunden steigern. Im Berichtsjahr konnten wir die gesetzten Ziele bei der Kundenzufriedenheit noch nicht erreichen. Insgesamt bestätigen uns die Ergebnisse in der Fortsetzung unserer Geschäftsstrategie.

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Unsere Unternehmensziele richten sich an sogenannten Key Performance Indikatoren (KPls) 3 aus, um den Unternehmenserfolg zu messen. Unsere wesentlichen finanziellen und operativen KPls sind Umsatzerlöse (wie im Abschnitt 2.3.1.1 definiert und beschrieben), RGUs (wie im Abschnitt 1.1 definiert und beschrieben), angepasstes EBITDA (wie im Abschnitt 2.3.1.6 definiert und beschrieben) und operativer Free Cashflow (wie im Abschnitt 2.3.3 definiert und beschrieben). Unser wesentlicher nichtfinanzieller KPI ist die Kundenzufriedenheit. Die Messung der Kundenzufriedenheit stützt sich auf unseren regelmäßig durchgeführten Kundenbefragungen und auf Umfragen von Dritten. Wir gehen davon aus, dass eine hohe Kundenzufriedenheit Abwanderungen von Kunden reduziert und Weiterempfehlungsraten steigert.

3 Risikobericht

3.1 Potentielle Risiken der künftigen Entwicklung

Die wichtigsten Risiken und Unsicherheiten, denen wir gegenwärtig ausgesetzt sind, betreffen finanzielle, externe und operative Risiken (wie in den nachfolgenden Abschnitten 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 näher beschrieben). Im Abschnitt 3.1.4 werden bestimmte weitere Risiken angegeben. Diese Faktoren stellen einige, jedoch nicht alle Faktoren dar, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen oder Ereignissen abweichen. Wir beschreiben die nachfolgenden Risiken vor unseren Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Unsere Risikolage hat sich im Rumpfgeschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert. Nach unserer Einschätzung führen die in unserem Risikobericht beschriebenen Risiken unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der finanziellen Auswirkungen nicht zu einer Gefährdung unserer Unternehmensfortführung.

Der Ansatz und die Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände basieren auf Annahmen bezüglich unserer künftigen Entwicklung. Änderungen dieser Faktoren können zu Abweichungen von den in der Geschäftsplanung formulierten Erwartungen und Änderungen von Schätzungen, zum Beispiel im Hinblick auf Wachstumsraten, Margen, Cashflows und zu versteuerndes Einkommen, führen und sich unter anderem auf die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, des Kundenstamms, des Breitbandkabelnetzwerks sowie der angesetzten latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge auswirken.

3.1.1 Finanzielle Risiken

Wir sind verschiedenen finanziellen Risiken wie Liquiditäts-, Markt- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Unser Risikomanagementsystem konzentriert sich auf unvorhersehbare Entwicklungen und ist bestrebt, mögliche negative Auswirkungen auf die Ertragsentwicklung zu minimieren.

Das Risikomanagement wird durch unsere Finanzabteilung aufgrund der an sie übertragenen Verantwortlichkeiten gemäß den von unserer Muttergesellschaft festgelegten Grundsätzen und Richtlinien unter Beachtung zusätzlicher Beschränkungen unseres Handlungsspielraums durchgeführt. Die Finanzabteilung identifiziert und beurteilt die finanziellen Risiken in enger Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft. Unsere Muttergesellschaft definiert die Richtlinien für das globale Risikomanagement bestimmter Bereiche wie Währungsrisiko, Zinsrisiko, den Einsatz von Derivaten und die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen.

Wir und unser Mutterunternehmen setzen Budgetplanungsinstrumente und Instrumente für die Erstellung von Cashflow-Prognosen ein, um sicherzustellen, dass wir in ausreichendem Maße Finanzmittel haben werden, um unseren Liquiditätsbedarf jederzeit zu decken. Außerdem halten sowohl wir als auch unsere verbundenen Unternehmen eine Liquiditätsreserve als Vorsorge für unvorhergesehene Mittelabflüsse.

3 Quelle für die definierten und beschriebenen sowie anderen Key Performance Indikatoren in diesem Lagebericht ist das Management Reporting von Vodafone. Die verwendeten Key Performance Indikatoren sind keine definierten Begriffe nach den Rechnungslegungsstandards und daher unter Umständen nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar.

Ausfallrisiko

Unter Ausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass wir einen finanziellen Verlust erleiden, wenn unsere Kunden oder die Gegenparteien unserer sonstigen Finanzinstrumente und Geldanlagen ihren uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommen.

Im Rahmen des Managements der mit unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbundenen Ausfallrisiken führen wir Kreditprüfungen durch, wenden festgelegte Mahnverfahren an und beauftragen Inkassounternehmen. Außerdem sperren wir Leistungen an Kunden, die sich im Verzug befinden. Beim Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen wegen der hohen Kundenzahl kaum bzw. nur geringfügige Risikokonzentrationen.

Die Ausfallrisiken im Zusammenhang mit unseren sonstigen Finanzinstrumenten sowie Geldanlagen steuern wir vorwiegend durch die Bewertung und Überwachung der Kreditwürdigkeit und der Risikokonzentrationen mit den jeweiligen Gegenparteien. Ein Großteil unserer Zahlungsmittel ist aktuell in Tagesgeldeinlagen bei Kreditinstituten angelegt, deren Kreditrating mindestens mit A bei Standard&Poors oder einem gleichwertigen Rating von Moodys Investor Service bewertet wird. Bisher war weder der Zugang zu unseren Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten noch deren Wert durch Liquiditätsprobleme von Finanzinstituten beeinträchtigt.

Obgleich wir die Kreditwürdigkeit von unseren wichtigsten Lieferanten aktiv überwachen, könnte der finanzielle Ausfall eines wichtigen Lieferanten unseren Geschäftsbetrieb beeinträchtigen und sich auf unsere Umsatzerlöse und Cashflows nachteilig auswirken.

Zurzeit haben wir keine besonderen Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit von Gegenparteien, bei denen wir einem erheblichen Ausfallrisiko ausgesetzt sind; jedoch kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine oder mehrere unserer Gegenparteien ihren Verpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommen bzw. diese nicht erfüllen. Ein solches Ereignis könnte sich negativ auf unsere Cashflows, betrieblichen Ergebnisse, die Finanzlage und/oder Liquidität auswirken.

Unser maximales Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert unserer finanziellen Vermögensgegenstände, vermindert um unsere Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Da sich unsere kurz- und langfristigen Ausleihungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen beziehen, haben wir dieses Finanzinstrument bei der Bewertung unseres Ausfallrisikos nicht berücksichtigt.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, unsere finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere Liquiditätsquellen werden in der Regel zur Leistung unseres Schuldendienstes sowie zur Finanzierung von Investitionen und anderen Liquiditätsanforderungen, die von Zeit zu Zeit entstehen können, verwendet. Dies umfasst, sofern rechtlich möglich, auch die Übertragung überschüssiger Mittel an unsere Muttergesellschaft und deren verbundener Unternehmen in Form von Darlehen oder Ausschüttungen. Unsere Fähigkeit, aus operativer Tätigkeit Zahlungsmittel zu generieren, wird von unserer zukünftigen operativen Leistung abhängen, die wiederum in gewissem Umfang von allgemeinen wirtschafts-, finanz-, wettbewerbs-, markt- und aufsichtsrechtlichen Faktoren sowie sonstigen überwiegend außerhalb unserer Kontrolle liegenden Faktoren abhängt.

Zu unseren Hauptliquiditätsquellen zählen die Mittelzuflüsse aus unserem laufenden Geschäft, unsere vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (EUR 0,3 Mio. zum 31. März 2020 bzw. EUR 0,4 Mio. zum 31. Dezember 2019) und unsere kurzfristigen verzinslichen Ausleihungen an unsere Gesellschafterin (EUR 983,1 Mio. zum 31. März 2020 bzw. EUR 907,4 Mio. zum 31. Dezember 2019). Unsere Liquiditätsquellen können unter Umständen auch Mittelausstattung durch unsere Muttergesellschaft (und letztendlich durch die Vodafone Group oder anderen Tochtergesellschaften der Vodafone Group) in Form von Darlehen oder Kapitaleinlagen umfassen. Wir haben als Sicherheiten für die Anleihen und bestimmte Finanzierungen von verbundenen Unternehmen unsere Bankkonten verpfändet. Sofern die verbundenen Unternehmen den in ihren Anleihebedingungen vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen, könnte auch die Liquidität der Vodafone BW beeinträchtigt werden. Die Einhaltung der Bedingungen wird durch die Vodafone West GmbH regelmäßig im Rahmen der Budgetplanung und durch die laufende Kontrolle der entsprechenden Hauptfinanzdaten überwacht. Es kann keine Zusicherung dahingehend abgegeben werden, dass uns Finanzierungsmittel von der Vodafone West GmbH und deren Tochterunternehmen (und letztendlich von der Vodafone Group oder anderen Tochterunternehmen der Vodafone Group) oder externen Quellen zur Verfügung stehen werden, oder dass Finanzierungsmittel zu günstigen Bedingungen oder überhaupt verfügbar sein werden.

Unsere bedeutendsten finanziellen Verpflichtungen bestehen in unseren Darlehensverbindlichkeiten gegenüber unserer Gesellschafterin Vodafone Hessen. Unsere Schulden werden jedoch erst in einigen Jahren fällig (EUR 1.619,0 Mio. am 15. Januar 2025 und EUR 680,0 Mio. am 15. Januar 2027). Wir gehen davon aus, dass wir eine Refinanzierung oder eine anderweitige Verlängerung der Laufzeiten unserer Schulden anstreben werden. Es besteht keine Gewähr, dass wir solche Refinanzierungen oder anderweitigen Verlängerungen unserer Schuldverpflichtungen zum Abschluss bringen können. Unsere Möglichkeiten zur Leistung unseres Schuldendienstes, zur Refinanzierung unserer Schulden sowie zur Einhaltung der Grenzen für den Fremdfinanzierungsgrad hängen hauptsächlich von unserer Fähigkeit ab, das angepasste EBITDA (wie im Abschnitt 2.3.1.6 definiert) aufrecht zu erhalten bzw. zu steigern und mit unseren Investitionen ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Zudem hängt unsere Fähigkeit zur Aufnahme zusätzlicher Schulden von den Grenzen für den Fremdfinanzierungsgrad ab, die für die Vodafone Group und deren Tochterunternehmen anwendbar sind. Es kann keine Zusicherung dahingehend abgegeben werden, dass uns ausreichende Liquiditätsquellen zur Verfügung stehen werden, oder dass externe Finanzierungsmittel zu günstigen Bedingungen oder überhaupt verfügbar sein werden, um solche verpflichtenden Rückzahlungen zu finanzieren.

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit haben wir Verträge abgeschlossen, die unser Unternehmen zu Auszahlungen in künftigen Perioden verpflichten. Dies umfasst insbesondere unkündbare Operating-Leasingverträge, Vereinbarungen mit Anbietern von Programminhalten, Kaufverträge über Kundenendgeräte und sonstige Vertragsgegenstände. Wir haben Garantien für die von der Vodafone West GmbH ausgegebenen Anleihen abgegeben. Weitere Informationen zu den finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen sind in den Abschnitten 6.1 und 6.2 im Jahresabschluss zum 31. März 2020 dargestellt.

Marktrisiko

Unsere Berichtswährung ist der Euro. Es gibt keine Erlöse und nur in geringem Umfang Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die in anderen Währungen als dem Euro denominiert sind.

Langfristige Finanzinstrumente unterliegen einem Cashflow-Risiko, wenn die Zinszahlungen variablen Zinssätzen unterliegen. Unsere langfristigen Finanzschulden sind festverzinslich. Daher beeinflussen Änderungen des Zinssatzes zwar grundsätzlich den Zeitwert des Schuldinstruments, jedoch nicht unsere Cashflows. Wenn wir jedoch unsere festverzinslichen Schulden refinanzieren, sind wir in Bezug auf die zur Refinanzierung aufgenommenen Schulden einem Zinsrisiko ausgesetzt. Sowohl wir als auch Vodafone achten kontinuierlich darauf, dieses Risiko abzumildern, indem die jeweiligen Schulden frühzeitig refinanziert werden; es kann jedoch nicht garantiert werden, dass wir neue Schulden zu Konditionen aufnehmen können, die nicht schlechter als die Konditionen der bestehenden Schulden sind.

Unsere Aufwendungen unterliegen im Allgemeinen einem Inflationsrisiko. Wir versuchen unsere Kostensteigerungen durch Produktivitätssteigerungen und disziplinierte Kostenverwaltung unter der Inflationsrate zu halten. Letztendlich könnten jedoch Kostensteigerungen nicht vollständig durch Erlössteigerungen ausgeglichen werden.

3.1.2 Regulatorische Risiken

Unser Geschäft unterliegt zahlreichen aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen einschließlich Telekommunikations- und Mediengesetzen, allgemeinem Kartellrecht sowie technischen und anderen Vorschriften. Im Rahmen des geltenden Rechts müssen wir und andere Marktteilnehmer zahlreiche Vorschriften einhalten.

Telekommunikationsregulierung

Das Telekommunikationsgeschäft unterliegt in Deutschland den regulatorischen Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und einigen unter dem Telekommunikationsgesetz bekanntgemachten Verordnungen. Das deutsche Telekommunikationsgesetz deckt den Transport von Signalen durch Telekommunikationsnetze ab, was die von uns übermittelten Fernsehsignale, Internetdaten und Sprachtelefonie einschließt. Am 11. September 2013 hat die EU-Kommission eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation vorgeschlagen. Ziel dieses Vorschlags war die Schaffung einer EU-weiten Genehmigung und regulatorischen Aufsicht für Kommunikationsanbieter, eine koordinierte Frequenznutzung innerhalb der EU, eine weitere Reduzierung der Roamingentgelte für Endverbraucher, eine Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften und die Einführung klarer Grundregeln für die Netzneutralität. Der Vorschlag der Kommission wurde nach dem Konsultationsverfahren zwischen den verschiedenen europäischen Gesetzgebungsorganen als Verordnung mit Fokus auf Roaming und Netzneutralität verabschiedet. Die Verordnung trat am 30. April 2016 in Kraft und könnte unser Geschäft beeinflussen. Aus der Verordnung ergeben sich zusätzliche Transparenz- und Informationspflichten und ein Grundsatz der Nichtdiskriminierung für Internetzugangsanbieter. Die Bereitstellung von spezialisierten Diensten sowie exklusive Kooperationen mit Inhalteanbietern, die bestimmte Servicequalitäten verlangen, werden durch die Verordnung weder erschwert noch verboten. Zwischenzeitlich haben die Bundesländer NRW und Thüringen ihre Landesmediengesetze ergänzt, um regulatorische Handlungen zur Sicherung der Netzneutralität zu ermöglichen. Gleichwohl haben die Landesmedienanstalten entsprechende Maßnahmen noch nicht verabschiedet.

Nach dem Telekommunikationsgesetz können die durch Anbieter für Telekommunikationszugangsdienste angebotenen Entgelte einer Entgeltregulierung unterliegen, falls eine beträchtliche Marktmacht festgestellt wurde oder der Betreiber den Zugang zu Endkunden kontrolliert. Das deutsche Telekommunikationsgesetz unterscheidet zwischen Entgelten, die einer vorherigen aufsichtsrechtlichen Genehmigung bedürfen (ex ante) und solchen, die einer Überprüfung ex post unterliegen. Die Art der Entgeltregulierung hängt davon ab, ob eine beträchtliche Marktmacht besteht und ob Zugangsverpflichtungen auferlegt werden. In der regulatorischen Praxis der Bundesnetzagentur unterlagen Entgelte, die wir für die Terminierung von Gesprächen an festen Orten (Markt 1) berechnen, traditionell einer ex-post Kontrolle. Allerdings wurden bestimmte Transparenz- und Nichtdiskriminierungsanforderungen angewandt. Am 11. August 2014, 6. Dezember 2016 und am 16. Januar 2019 entschied die Bundesnetzagentur, dass unsere Entgelte für die Anrufzustellung an unsere Telefoniekunden nicht einer Ex-ante-Genehmigung unterworfen werden, sofern wir solchen Telefonverkehr von anderen Netzbetreibern über Public Switched Telephone Network (PSTN) Schnittstellen erhalten. Folglich unterliegen ausschließlich Anrufzustellungen über Next Generation Network (NGN) Schnittstellen einer Ex-ante-Preisgenehmigung. Nach jahrelangen Meinungsverschiedenheiten mit der Europäischen Kommission hat die Bundesnetzagentur nun entschieden, der Empfehlung der Europäischen Kommission zu folgen und Terminierungsentgelte durch Anwendung der pureLRIC Kostenrechnungsmethode zu begrenzen. Die Entgelte, die wir den Zusammenschaltungspartnern seitdem berechnen dürfen, sind somit beträchtlich geringer als die zuvor durch die Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte. Gleichzeitig sind die Kosten, die uns für die Zusammenschaltungs- und Terminierungsdienste von anderen Telekommunikationsnetzbetreibern entstehen, vergleichbar gesunken. Solche Entscheidungen der Bundesnetzagentur können durch Gerichte aufgehoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass solche Entscheidungen auch rückwirkend wirksam werden können. Dies führt zu beträchtlichen Ansprüchen, wenn die Entgelte durch Gerichte angepasst werden.

Am 19. Dezember 2016 hat die Bundesnetzagentur eine Verordnung zur Erweiterung der Transparenz für Endkunden veröffentlicht. Das wesentliche Element der Verordnung ist die Einführung eines Produktinformationsblatts für Breitbandprodukte, die den Kunden vor Vertragsabschluss bereitzustellen sind und die wesentlichen Merkmale (wie Bandbreite und Vertragslaufzeit) zeigen. Weniger bedeutsame Merkmale umfassen Informationen über das Geschwindigkeitsmesssystem der Bundesnetzagentur, verpflichtende Informationen beim Erreichen von Datenbegrenzungen sowie zusätzliche Informationen auf Rechnungen betreffend die Kündigungsrechte. Die meisten Verpflichtungen dieser Verordnung sind zum 1. Juni 2017 in Kraft getreten.

Die EU hat am 20. Dezember 2018 eine Richtlinie zur Novellierung des Rechtsrahmens der elektronischen Kommunikation erlassen, welche bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie verschiebt den Adressatenkreis, indem sie nunmehr auch OTT-Dienste teilweise einbezieht. Darüber hinaus werden viele bereichsspezifischen Aspekte der Telekommunikation novelliert, darunter die Frequenzregeln, der Universaldienst, die Marktregulierung und das Kundenschutzrecht. Die konkrete Umsetzung in nationales Recht ist noch nicht absehbar, da die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs mehrmals verschoben und nun für den Juni 2020 angekündigt wurde. In jedem Falle aber werden die geänderten Regelungen einen erheblichen Umsetzungsbedarf und noch nicht genauer absehbare Risiken mit sich bringen. So besteht künftig eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur aufgegeben wird, da die EU-Kommission auf der Grundlage des Art. 75 EECC EU-weite Höchstpreise festlegen wird. Außerdem werden sich die Mechanismen der Marktregulierung und weitere Teile des Kundenschutzrechts grundlegend ändern. Nach derzeit verfügbaren Informationen wird die Möglichkeit, Verträge mit einer Laufzeit von initial 24 Monaten zu schließen und automatischer Verlängerung fortbestehen. Jedoch soll während der automatischen Verlängerung eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit mit Monatsfrist bestehen.

Das Recht der Endkunden zur Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen ihrer Wahl in allen Telekommunikationsnetzen wurde in einem Gesetz geregelt (Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten), welches im Januar 2016 veröffentlicht wurde und am 1. August 2016 wirksam wurde. Das Gesetz begrenzt die Möglichkeiten der Netzbetreiber zur Beschränkung des Einsatzes von Geräten Dritter, einschließlich Router und Kabelmodems. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben.

Medienregulierung

Auf der Grundlage von und abgesehen von der AVMSD (Audiovisual Media Services Directive) unterliegt die Gesetzgebungskompetenz zur Medienregulierung den deutschen Bundesländern. Die Mediengesetze der 16 Bundesländer wurden durch den Rundfunkstaatsvertrag teilweise harmonisiert. Der Rundfunkstaatsvertrag begründet die wesentlichen Rahmenbedingungen der deutschen Rundfunkregulierung. Insbesondere beinhaltet er ein System zur Sicherung der Meinungsvielfalt innerhalb der öffentlich-rechtlichen und gewerblichen Radio- und Fernsehkanäle und ihrer jeweiligen Belegung. Dieses System wirkt sich auf unsere Fähigkeit aus, über die Nutzung unserer digitalen Plattform zu entscheiden, und kann sich daher auf unser Geschäft auswirken.

Der Rundfunkstaatsvertrag legt die Regeln für die Zuweisung und Nutzung digitaler Übertragungskapazitäten und digitaler Playout-Einrichtungen für Fernsehkanäle fest. Die Zuweisung und Nutzung analoger Kabelübertragungskapazitäten wird sowohl für Radio- als auch Fernsehkanäle durch Gesetze der jeweiligen Länder geregelt. Die Zuweisung und Nutzung digitaler Kabelübertragungskapazitäten für digitale Fernseh- und Radiokanäle wird jedoch primär durch die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Übertragungsverpflichtung geregelt. Nach unserer Einstellung der analogen Verbreitung der TV Sender im Kabelnetz im Juni 2017 bezieht sich die Zuweisungsentscheidung der Landesmedienanstalten nun ausschließlich auf die analogen Radiosender.

Der Rundfunkstaatsvertrag wird zukünftig durch den noch zu ratifizierenden Medienstaatsvertrag ersetzt, der neben klassischen TV-Plattformen erstmals auch Hersteller von TV-Endgeräten und sogenannte Intermediäre in den Regulierungsrahmen einbezieht. Insbesondere im Bereich der Navigation bzw. der sogenannten Benutzeroberflächen ist eine umfassendere Regulierung vorgesehen. Zudem sollen im Medienstaatsvertrag die europäischen Vorgaben der novellierten AVMD-Richtlinie (EU 2018/1808) umgesetzt werden, die unter anderem eine regulatorische Berücksichtigung von Video-Sharing Plattformen sowie eine Förderung europäischer Inhalte vorsieht.

3.1.3 Betriebliche Risiken

Die wichtigsten operativen Risiken ergeben sich aus dem Wettbewerb in einem dynamischen TV- und Telekommunikationsmarkt, Änderungen in den Fernsehpräferenzen der Verbraucher und ihrer Akzeptanz neuer Angebote, Kundenabwanderung, vertraglichen Risiken, dem raschen technologischen Wandel, Investitionen in die Erweiterung und Modernisierung des Kabelnetzes, rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit Urheberrechten und anderen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Eine ausführliche Beschreibung der Märkte und des Wettbewerbs ist im Abschnitt 1.2.1 dargestellt.

Märkte und Wettbewerb

Die Märkte für Kabel-TV-, Breitbandinternet- und Telefoniedienste sind wettbewerbsintensiv. Wir stehen einem deutlichen Wettbewerb von bestehenden und neuen Wettbewerbern gegenüber. In einigen Fällen konkurrieren wir gegen Unternehmen mit größeren Skalenvorteilen, einfacherem Zugang zu Finanzierungen, umfassenderen Produktangeboten, größeren Personalressourcen, größerer Wahrnehmung von Markennamen und Erfahrungen oder langjährigen Beziehungen mit Regulierungsbehörden und Kunden. Diese Unternehmen haben in einigen Fällen geringere regulatorische Belastungen, mit denen sie übereinstimmen müssen, weil sie unter anderem andere Technologien für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, keinen direkten Netzzugang besitzen oder nicht den Verpflichtungen unterliegen, die für Netzbetreiber mit bedeutender Marktmacht anzuwenden sind.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir die Funktionalitäten, Verfügbarkeit und Eigenschaften unseres Netzes weiter erhöhen und verbessern. Wir müssen insbesondere unsere Breitbandkapazitäten ausbauen, um mit der steigenden Nachfrage nach breitbandintensiven Diensten Schritt zu halten und um digitale Premium-Kabel-, Breitbandinternet-, Festnetztelefonie- und Mobilfunkdienste einzuführen. Die Kabel-TV-, Breitbandinternet- und Mobilfunkbranche steht besonderen Herausforderungen gegenüber. Dies umfasst schnelle und bedeutende technologische Veränderungen, Änderungen von Nutzungsverhalten und Kundenbedürfnissen und Prioritäten, häufige Einführung von neuen Produkten und Diensten oder Aufrüstung von bestehenden Produkten und Diensten in Verbindung mit neuen Technologien und der Einführung von neuen Branchenstandards und -praktiken, die gegenwärtige Unternehmenstechnologien und -systeme technisch überholen. Es ist schwierig, die Wirkung von technologischen Innovationen auf unser Geschäft vorherzusagen. Wir könnten nicht in der Lage sein, neue Technologien erfolgreich zu integrieren oder neue bzw. bestehende Technologien zu übernehmen, um die Kundenbedürfnisse innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu erfüllen. Sofern wir dazu nicht in der Lage sind, könnte dies eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf unser Geschäft, die Finanzlage und Ertragslage haben.

Im März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WTO) den Ausbruch von COVID-19 zu einer globalen Pandemie. Als Antwort auf die COVID-19 wurden von Regierungen Sofortmaßnahmen gegen Pandemien verhängt, darunter Reisebeschränkungen, Beschränkungen für soziale Aktivitäten und die Schließung nicht wesentlicher Geschäfte. Diese Maßnahmen haben sich nachteilig auf die Weltwirtschaft ausgewirkt, die globalen Lieferketten gestört und führten zu einer erheblichen Volatilität und Störung der Finanzmärkte. Mitte März 2020 haben wir unserer eigenen Shops und Partnershops vorübergehend geschlossen. Darüber hinaus haben die meisten unserer Mitarbeiter begonnen, von zu Hause zu arbeiten. Die Tatsachen und Umstände der COVID-19- Pandemie ändern sich weiterhin schnell und dementsprechend sind die Auswirkungen von COVID-19 auf die Gesamtwirtschaft und unser Unternehmen sehr unsicher und unmöglich vorherzusagen. Bislang haben wir keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, da die Nachfrage nach den von uns angebotenen Produkten und Dienstleistungen nach dem Aufenthalt zu Hause gestiegen ist. Die rückläufigen Bruttokundenzuwächse konnten wir weitgehend durch die Senkung der Abwanderungsraten ausgleichen. Obwohl wir noch keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Ausfallrisiko von Kundenforderungen festgestellt haben, könnten sich bei einem anhaltenden wirtschaftlichen Abschwung die Ausfallrisiken erhöhen.

Urheber- und Leistungsschutzrechte

Rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Urheberschutzrechten könnten sich nachteilig auf unseren Geschäftsbetrieb auswirken. Nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) sind Kabelnetzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, für die Weiterübertragung bestimmter Radio- und Fernsehprogramme eine Vergütung zu zahlen. Solche Vergütungsansprüche können nur durch eine Verwertungsgesellschaft und nicht durch den Urheber des geschützten Werks selbst geltend gemacht werden. Sendeunternehmen haben jedoch die Möglichkeit, ihre Rechte selbst oder über eine Verwertungsgesellschaft geltend zu machen. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wurde von den meisten relevanten deutschen Verwertungsgesellschaften mit der Einziehung dieser Vergütungen von den Kabelnetzbetreibern beauftragt. Des Weiteren wurde die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media) von einigen privaten Sendern in Deutschland beauftragt, ihre Vergütungsansprüche aufgrund von Kabelweitersenderechten geltend zu machen. Die Höhe des Vergütungsanspruchs ist im Urheberrechtsgesetz nicht festgelegt, und die GEMA und die VG Media haben in der Vergangenheit jeweils Vergütungsbeträge geltend gemacht, die von uns bestritten wurden.

Im Dezember 2009 reichte die GEMA beim Schiedsgericht des Patent- und Markenamts in München eine Klage auf Zahlung von Gebühren in unbezifferter Höhe im Zusammenhang mit der Verbreitung von Premium- Programmen ein. Wir können zu diesem Zeitpunkt weder das Ergebnis dieses Rechtsstreits Vorhersagen noch unsere potenzielle Haftung abschätzen. Fast alle derzeitigen Verträge mit unseren Lieferanten von Premium- Programmen sehen eine Erstattung der von uns an die GEMA geleisteten Verbreitungsentgelte vor.

Wir haben eine Lizenzvereinbarung mit der GEMA für nicht lineare Verbreitungsrechte zur Bereitstellung von Abrufinhalten oder aufgenommenen Inhalten abgeschlossen. Im Vorjahr haben wir eine Lizenzvereinbarung mit der Vereinigung von Rechteverwaltern an eine Kooperation von Verwertungsgesellschaften, die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), abgeschlossen. Danach führen wir die Urheberrechtsabgaben, die nach deutschem Urheberrecht für diese Set-Top-Boxen fällig werden, an die ZPÜ ab.

Rechtsstreitigkeiten

Gelegentlich können wir im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Gerichtsverfahren beteiligt sein. Wir gehen davon aus, dass die endgültige Entscheidung dieser bestehenden Eventualverpflichtungen unsere Geschäftstätigkeit oder unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage voraussichtlich nicht wesentlich nachteilig beeinflussen wird. Der Ausgang von Gerichtsverfahren ist jedoch sehr schwer mit Gewissheit vorherzusagen, und wir können diesbezüglich keine Zusicherungen abgeben.

Rechtsstreit mit der Deutsche Telekom. Am 28. Dezember 2012 reichten wir eine Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH, eine operative Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom, ein, in welcher wir einen Anspruch wegen überhöhter Entgelte für die Mitnutzung der Kabelkanäle der Deutsche Telekom in unserem Verbreitungsgebiet geltend machen. Die Bundesnetzagentur hatte im März 2011 Entgelte für die Nutzung bestimmter Kabelkanäle der Telekom Deutschland GmbH genehmigt. Teilweise auf der Grundlage dieser genehmigten Entgelte verlangen wir eine Senkung der jährlichen Nutzungsgebühr (rd. EUR 25 Mio. in 2019) um rund 5/6 und die Erstattung zu viel bezahlter Entgelte von 2009 bis zum letzten Abrechnungsstichtag zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Im Oktober 2016 hat das Gericht in der ersten Instanz unsere Ansprüche abgelehnt. Im März 2018 hat das Oberlandesgericht unsere Klage abgewiesen und die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Wir haben beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Bis zum Abschluss des Verfahrens kann es jedoch mehrere Jahre dauern und es kann nicht garantiert werden, dass wir unsere Ansprüche erfolgreich durchsetzen werden.

Klageansprüche gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Wir haben Vergleichsvereinbarungen mit der ARD im März 2018 und mit dem ZDF im September 2018 geschlossen. Beide Fälle umfassen auch neue langfristige Kooperationsvereinbarungen für die lineare und die nicht lineare Verbreitung von Sendern und Programminhalten von ARD und ZDF über unser Netz. Nach dem Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit dem DLR in 2019 konnten wir im März 2020 eine neue Kooperationsvereinbarung mit arte abschließen. Nach dem Abschluss der Vergleichs- und Kooperationsvereinbarungen haben wir die rechtlichen Streitigkeiten mit den öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eingestellt.

Abhängigkeit von Zubehör- sowie Dienstleistungs- und Programmanbietern

Unsere Lieferanten könnten das Angebot ihrer Produkte oder Dienstleistungen einstellen, die Produkte und Dienstleistungen nicht mehr rechtzeitig und zu nicht angemessenen Preisen liefern und somit unsere Fähigkeit beeinträchtigen, unsere Produkte und Dienstleistungen unseren Kunden zur Verfügung zu stellen. Dies könnte technische Probleme verursachen, unserem Ruf schaden, zur Abwanderung von Kunden führen und sich negativ auf unser Wachstum und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Der Erfolg unseres Geschäfts mit TV-Abonnements hängt zum großen Teil von unserer Fähigkeit ab, unseren Kunden eine große Auswahl von beliebten Programminhalten bereitzustellen. Wenn es uns nicht gelingt, ein vielseitiges Angebot von beliebten Programminhalten für unsere Pay-TV Dienste, einschließlich einer angemessenen Auswahl von HD-Sendern sowie nicht linearen Inhalten, zu zufriedenstellenden Bedingungen zu bekommen, könnten wir nicht in der Lage sein, ein überzeugendes TV-Produkt für unsere Kunden zu einem Preis anzubieten, den sie zu zahlen bereit sind.

Für unser Kabelgeschäft sind wir auf den Zugang und Betrieb eines beträchtlichen Teils unseres Kabelnetzes von Dienstleistungen der Deutsche Telekom und ihren Tochtergesellschaften abhängig. Die Verletzung eines Vertrags durch die Deutsche Telekom oder eine mangelhafte Ausführung der Dienstleistungen könnte sich negativ auf unsere Kundenbeziehungen auswirken. Wir haben, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll war, unser Netz von Anlagen der Deutsche Telekom getrennt und damit unsere Abhängigkeit reduziert.

Kapitalintensives Geschäft

Die von uns getätigten Kabel-TV-, Breitbandinternet- und Festnetztelefoniegeschäfte sind kapitalintensiv. Investitionen in unsere Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind notwendig, um unseren Netzen weitere Kunden hinzuzufügen und unsere Breitbandkommunikationsnetze sowie Kundenendgeräte aufzurüsten, sodass wir unser Serviceangebot erweitern und die Kundenzufriedenheit verbessern können. Dies beinhaltet Ausgaben für Geräte und Personalkosten. Erheblicher Wettbewerb, die Einführung neuer Technologien, die Erweiterung bestehender Technologien wie FTTH oder ungünstige aufsichtsrechtliche Entwicklungen könnten uns zu bisher nicht geplanten Upgrades unserer Netzwerke und Kundenendgeräte veranlassen. Überdies kann nicht zugesichert werden, dass zukünftige Upgrades eine positive Rendite erwirtschaften oder dass wir ein ausreichendes Kapital zur Finanzierung künftiger Upgrades aufweisen. Falls wir nicht in der Lage sein sollten, Kosten für das Hinzufügen neuer Kunden zu bezahlen, unsere Netze zu erweitern oder aufzurüsten oder geplante bzw. nicht geplante Investitionen in unsere Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände vorzunehmen, könnte dies unser Wachstum begrenzen und unsere Wettbewerbsstellung schädigen.

Trotz der implementierten Redundanzkonzepte könnten Netz- und IT-Ausfälle eintreten, die sich negativ auf den Geschäftsbetrieb und die Kundenreputation und folglich auf die Ertragslage auswirken können. Unsere Sicherheits- und Verschlüsselungssysteme könnten durch illegale Piraterie kompromittiert werden und damit die Geschäftstätigkeit und Profitabilität negativ beeinflussen.

3.1.4 Sonstige Risiken

Ergänzend zu den vorstehenden Risiken werden nachfolgend einige, jedoch nicht alle Faktoren aufgeführt, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen oder Ereignissen abweichen:

wirtschaftliche und geschäftliche Rahmenbedingungen und Branchentrends in Deutschland;

das Wettbewerbsumfeld in Deutschland, einschließlich der Reaktion von Wettbewerbern auf unsere Produkte und Dienstleistungen;

Instabilität an den globalen Finanzmärkten, einschließlich der Staatsverschuldungsprobleme und der damit verbundenen Haushaltsreformen;

verfügbares Einkommen der privaten Haushalte und Verbraucherausgaben, einschließlich der Verfügbarkeit und Höhe privater Kreditaufnahmen;

Änderungen in den Fernsehgewohnheiten und -präferenzen der Verbraucher;

Verbraucherakzeptanz der bestehenden Dienstleistungsangebote, einschließlich unserer Kabel-TV-, Breitbandinternet- und Festnetztelefon- und Mobilfunkdienste und neuer Technologien, Programmalternativen und anderer Produkte und Dienstleistungen, die wir künftig anbieten könnten;

unsere Fähigkeit, auf schnelle technologische Änderungen zu reagieren;

unsere Fähigkeit, die Abonnentenzahl für unsere Digital-TV-, Breitbandinternet-, Festnetztelefonie- und Mobilfunkdienste sowie die Durchschnittserträge pro Haushalt aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen;

unsere Fähigkeit, einen zufriedenstellenden Kundenservice, einschließlich Support für neue und aufkommende Produkte und Dienstleistungen, zur Verfügung zu stellen;

unsere Fähigkeit, die Endverbraucherpreise aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen oder Kostensteigerungen an unsere Endkunden weiterzugeben;

die Auswirkung unseres künftigen Finanzergebnisses oder der allgemeinen Marktbedingungen auf die Verfügbarkeit, die Bedingungen und den Einsatz von Kapital;

Änderungen, Nichteinhaltung oder fehlende Fähigkeit der Einhaltung behördlicher Vorschriften in den Märkten, in denen wir tätig sind, sowie nachteilige Ergebnisse aufsichtsrechtlicher Verfahren;

staatliche Intervention, die unsere Wettbewerbsstellung schwächt, einschließlich Interventionen, die unsere vertraglichen Beziehungen zu Wohnungsunternehmen und Netzebene 4 Betreibern beeinträchtigen oder unsere Breitbandkommunikationsnetze für Wettbewerber öffnen würden;

die Fähigkeit aufsichtsrechtliche Genehmigung zu erlangen und andere notwendige Bedingungen für den Abschluss von Übernahmen zu erfüllen und die Auswirkungen der von den Kartell- und anderen Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit Übernahmen auferlegten Bedingungen;

unsere Fähigkeit erfolgreich neue Geschäfte zu erwerben und nach dem Erwerb zu integrieren und hinsichtlich des erworbenen oder zu erwerbenden Geschäfts erwartete Effizienten zu realisieren und unseren Geschäftsplan umzusetzen;

Änderungen der Steuergesetze oder Abkommen oder deren Auslegung in Deutschland;

Änderungen der Gesetze und behördlichen Vorschriften, die sich auf die Verfügbarkeit und Kosten für Kredite auswirken;

die Fähigkeit von Lieferanten und Anbietern, qualitativ hochwertige Produkte, Ausrüstungen, Software und Dienstleistungen pünktlich zu liefern;

die Verfügbarkeit attraktiver Programminhalte für unser Digital-TV-Angebot und die Kosten in Verbindung mit solchen Programminhalten, einschließlich Entgelte für Weiterverbreitung und Urheberrechte, die an öffentliche und private Sender zu zahlen sind;

Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Integration neuer Geschäftssparten und Geschäftsstrategien;

unsere Fähigkeit, künftige Netzanforderungen richtig vorherzusagen und zu planen, einschließlich der Kosten und dem Nutzen in Verbindung mit geplanten Neubau- und Aufrüstungsprojekten;

die Verfügbarkeit von Kapital für den Erwerb und/oder Ausbau von Telekommunikationsnetzen und -diensten;

Probleme, die nach dem Erwerb eines Betriebs auftreten können, einschließlich den Finanzberichtsprozessen von Geschäften, die wir erwerben;

der Verlust von sensiblen Kundendaten;

der Ausgang anhängiger oder drohender Rechtsstreitigkeiten;

der Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen und die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal;

Änderungen in der Gestaltung wichtiger strategischer Beziehungen mit Partnern;

Änderungen in der Gestaltung wichtiger Beziehungen mit der Deutsche Telekom und ihren Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem Zugang zu und dem Betrieb eines bedeutenden Teils unseres Kabelnetzes;

unsere Fähigkeit erfolgreich mit Betriebsräten und Gewerkschaften umzugehen; und

Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie politische Unruhen in internationalen Märkten, Terroranschläge, böswillige Handlungen, Naturkatastrophen, Pandemien (wie COVID-19) und ähnliche Ereignisse.

Die Branche der Breitbandverbreitungsdienste ist in einem schnellen Wandel begriffen, sodass die in diesem Lagebericht enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen über Erwartungen, Pläne und Absichten mit erheblichen Risiken behaftet sind. Diese zukunftsbezogenen Aussagen und die vorstehend beschriebenen Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren sind nur zum Datum dieses Lageberichts gültig. Wir übernehmen keine Verpflichtung oder Verantwortung zur Veröffentlichung von Aktualisierungen oder Korrekturen der in diesem Lagebericht enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen, um unsere geänderten Erwartungen im Hinblick auf die zukunftsbezogenen Aussagen oder bezüglich Änderungen der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände widerzuspiegeln, auf denen diese Aussagen beruhen. Dem Leser wird nahegelegt, nicht in unangemessenem Maße auf die zukunftsbezogenen Aussagen zu vertrauen.

3.2 Risiko- und Chancenmanagement

Unsere Risiko- und Chancenmanagementsysteme sind darauf ausgerichtet, nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen und den Unternehmenswert zu steigern, und gleichzeitig Risiken zu vermeiden und zu reduzieren. Unser Risikomanagementsystem soll Risiken frühzeitig erkennen und analysieren, damit geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Geschäftsführung versucht, Risiken soweit wie möglich dadurch zu minimieren, dass die vollständige Finanzierung des Geschäftsplans gesichert und ein erfolgreiches und erfahrenes Managementteam vorhanden ist.

Wichtige Schwerpunktbereiche bilden die zeitnahe Analyse der Geschäftsentwicklung, der Entwicklung der Liquidität und des Eigenkapitals sowie die Einhaltung der in den Anleihen- und Kreditverträgen vereinbarten Bedingungen. Die Ergebnisse dieser Analysen werden der Geschäftsführung unverzüglich vorgelegt. Darüber hinaus finden ein regelmäßiger Austausch und ein Berichtswesen bezüglich der aktuellen Chancen- und Risikolage statt, z. B. im Rahmen der regelmäßigen Direktoren- und Managementmeetings oder der jährlichen Budgetgespräche. Ein weiteres Instrument unseres Risikomanagements ist unsere Langfristplanung, die kontinuierlich an das sich ändernde Umfeld angepasst wird. Diese Planung ermöglicht es uns, die künftige Entwicklung unseres Produktportfolios, seiner Stärken und Schwächen und Verbesserungspotenziale zu analysieren. Kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanungen sowie Absatzanalysen und technische Analysen sind ebenfalls integriert.

Unsere Geschäftsführung ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung von angemessenen internen Kontrollen in Bezug auf die Rechnungslegung verantwortlich. Unsere internen Kontrollen in Bezug auf die Rechnungslegung basieren auf den im Internal Control - Integrated Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) festgelegten Kriterien und sind darauf ausgerichtet, mit hinreichender Sicherheit gewährleisten zu können, dass die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung von Abschlüssen für externe Zwecke im Einklang mit allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung stehen.

4 Chancen- und Prognosebericht

Allgemein

Der folgende Ausblick basiert auf den in unserer langfristigen Planung einbezogenen Annahmen. Bestimmte Aussagen in diesem Ausblick können zukunftsbezogene Aussagen darstellen. Soweit sich die Aussagen in diesem Ausblick nicht auf historische Tatsachen beziehen, handelt es sich um zukunftsbezogene Aussagen, die definitionsgemäß Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den genannten oder implizierten Prognosen abweichen. Hierzu gehören insbesondere Aussagen über unsere künftigen projizierten vertraglichen Verpflichtungen, unsere künftige Finanzlage, Betriebs- und Geschäftsergebnisse, unsere Erwartungen in Bezug auf den prozentualen Anteil unserer Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände an den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2021 (1. April 2020 bis 31. März 2021), Kundenwachstums- und Kundenbindungsraten, wettbewerbliche, aufsichtsrechtliche und wirtschaftliche Faktoren, die Entwicklung unserer Märkte, die Dauer und die Auswirkungen der Corona-Pandemie (COVID-19), erwartete Kostensteigerungen, Liquidität, Ausfallrisiken, Währungsrisiken und angestrebte Verschuldung. Viele dieser Annahmen, Risiken und Unsicherheiten entziehen sich unserer Kontrolle. Daher können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsbezogenen Aussagen beruhen auf einer Vielzahl von Annahmen in Bezug auf unsere gegenwärtige und zukünftige Geschäftsstrategie und unser Betätigungsumfeld. Obwohl die in den zukunftsbezogenen Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen oder Ansichten über künftige Ergebnisse oder Ereignisse in gutem Glauben und auf einer unserer Auffassung nach angemessenen Grundlage getroffen wurden, kann nicht garantiert werden, dass die Erwartungen oder Annahmen tatsächlich eintreten, sich erfüllen oder erreicht werden.

Wachstumsstrategie

Der Ausblick für unsere Breitbandkabeldienste sieht weiterhin günstig aus. Wir beabsichtigen, unsere Position als führender Kabelnetzbetreiber gemessen an der Anzahl der angeschlossenen Kabel-TV Haushalte in unserem Verbreitungsgebiet durch ein starkes, rentables Wachstum der operativen Tätigkeit auszubauen und weitere Marktanteile bei den Breitbandinternet- und Telefoniediensten zu gewinnen. In unserem Verbreitungsgebiet gibt es eine große Anzahl an unser Netz anschließbarer privater Haushalte und Geschäftskunden, die noch keine Leistungen von uns beziehen. Weiteres Potenzial entsteht durch den laufenden Netzausbau. Abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, darunter die wirtschaftlichen und operativen Ergebnisse unseres Neubauprogramms, könnte der Netzausbau in unserem Ermessen fortgeführt, geändert oder beendet werden. Wir planen, unsere bestehenden Kundenbeziehungen nachhaltig zu sichern und weitere Abonnenten, vor allem bei den Breitbandinternet- und Festnetztelefonieprodukten, zu gewinnen. Wir erwarten auch einen künftigen Wachstumsbeitrag von den erweiterten Angeboten bei HD-TV und VoD. Unseres Erachtens können uns direkte Kundenbeziehungen dabei helfen, unsere Leistungen gegenüber alternativen Übertragungstechnologien herauszustellen und neue Angebote zu verkaufen. Außerdem rechnen wir mit fortgesetztem Wachstum bei unseren Telekommunikationsdienstleistungen für Geschäftskunden, d. h. für Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Wir planen auf dem Telekommunikations- und Medienmarkt in Baden-Württemberg weiter zu wachsen und rechnen mit einem organischen Wachstum der Anzahl an Abonnenten (RGUs) im Geschäftsjahr 2021. Wir beabsichtigen, die Nachfrage nach unseren Bündelangeboten weiter zu nutzen, um neue attraktive Produkte einzuführen und auszubauen und die Durchdringung unserer Breitbanddienste innerhalb unseres Kundenstamms weiter voranzutreiben. Wir möchten dem Verbraucher durch unsere Paketangebote, neue digitale TV-Funktionalitäten und hochwertige Programminhalte eines der besten Preis-Leistungs-Verhältnisse auf dem Markt anbieten.

Durch das Angebot von Gigabitanschlüssen konnten wir unsere Marktposition in unserem Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren ausbauen. Damit befinden wir uns in einer guten Ausgangslage, um das Wachstumspotenzial der Breitband- und Premium-TV-Märkte weiter auszuschöpfen. Wir konnten unseren Bereich der Basiskabelanschlusskunden trotz einiger wettbewerbsbedingter Abwanderungen verhältnismäßig stabil halten. Unsere Basiskabelanschlusskunden bleiben weiterhin eine solide Cashflow-Quelle für den weiteren Ausbau unserer neuen Dienste und die damit verbundenen Umsatz- und EBITDA-Wachstumschancen. Durch unser aufgerüstetes Netz verfügen wir über eine technologische Infrastruktur für die Bereitstellung von Breitbanddiensten mit Geschwindigkeiten von derzeit bis zu 1 Gbit/s. Dies sollte es uns ermöglichen, von Wettbewerbern zu differenzieren, neue Abonnenten zu gewinnen, die Kundenbindung zu erhöhen und Umsatzerlöse von bestehenden Kunden durch Cross-Selling und Up-Selling zu erwirtschaften. Die im Vergleich zu anderen Ländern Westeuropas relativ geringe Verbreitung von neuen Diensten bietet uns Potenzial für künftiges Wachstum. Wir bleiben weiterhin fokussiert auf hochwertige Paketangebote. Durch die Integration in die Vodafone Gruppe haben wir die Möglichkeit, unsere Kabelprodukte gemeinsam mit den Mobilfunkprodukten unseres Mutterunternehmens zu vermarkten. Neben umsatzseitigen Synergiepotenzialen ergeben sich durch die Einbindung in die Vodafone Gruppe beschaffungsseitige Synergiepotenziale durch das Nachfragepotenzial des Konzerns.

Wir sind überzeugt, dass die weitere Umstellung unserer Basisanschlusskunden auf erweiterte Digital-TV-Dienste und das anhaltende Wachstum der Zahl unserer Breitbandinternet- und Telefoniekunden durch das Angebot überzeugender Paketangebote und unsere Führungsposition bei den Internetgeschwindigkeiten weiteres Wachstum generieren werden. Neue Produkte und weiteres RGU Wachstum sollen die Grundlage für eine Steigerung der Umsatzerlöse in künftigen Geschäftsjahren bei gleichzeitiger Verbesserung der relativen Kostenbasis bilden. Die Vertriebsmaßnahmen konzentrieren sich auf Netto-Kundenzugänge, d. h. die Gewinnung neuer Abonnenten und die Steuerung der Abwanderungsraten. Hierzu soll die Kundenzufriedenheit durch die Qualität unserer Leistungen gesteigert werden. Für das Geschäftsjahr 2021 planen wir weiter in die Kundenzufriedenheit und die Servicequalität zu investieren. Wir erwarten hieraus eine leicht höhere Kundenzufriedenheit als im Vorjahr. Die Umfirmierung im Januar 2020 und die Nutzung der Bekanntheit der Marke Vodafone sollte die Kundenakquise unterstützen.

Mit unserer TV-Erfahrung und unseren Breitbandgeschwindigkeiten sowie unsere Fähigkeit, die Größe und Expertise der Vodafone Gruppe zu nutzen, gehen wir davon aus, dass wir gut positioniert sind, um die Konvergenz von Technologie und Inhalten zugunsten der Kunden zu nutzen, um ultraschnelle Breitbandgeschwindigkeiten gebündelt mit vielfältigen Unterhaltungsangeboten anzubieten. Zur Unterstützung unserer Konnektivitätsstrategie führen wir unsere Kunden in eine Gigabit-Gesellschaft. Nahezu unser gesamtes Breitbandnetz ist bereits in der Lage, die nächste Generation von ultraschnellen Internetdiensten mit Gigabit-Geschwindigkeiten zu unterstützen. Um diese Geschwindigkeiten zu liefern, werden wir unseren Kunden Netzzugangsgeräte anbieten, welche die DOCSIS 3.1 Technologien in unserem Verbreitungsgebiet unterstützen. Die DOCSIS 3.1 Technologie liefert uns eine deutlich höhere Effizienz unserer Netze und ermöglicht es uns, schnellere Geschwindigkeiten, WiFi in der Wohnung und bessere Dienste anzubieten. Die neuen Netzzugangsgeräte und die fortlaufende Aufrüstung unserer Netze in den kommenden Jahren geben uns die Möglichkeit, die hohen Konnektivitäten über unser Breitbandnetz zu maximieren, Gigabit-Dienste in kostengünstiger Weise bereitzustellen und die Erwartungen unserer Kunden für Internetzugänge mit hohen Geschwindigkeiten zu erfüllen.

Umsatzerlöse und Kosten

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2021, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung die Nachfrage nach Premiumpaketen bei Breitbandinternet, Telefonie und TV beeinflusst. Die Frühjahrsprojektion 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. April 2020 zeigt infolge der Corona-Pandemie eine schwerwiegende Rezession in Deutschland. Für das Gesamtjahr 2020 wird mit einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % und einen Rückgang der privaten Konsumausgaben um 7,4 % im Vergleich zum Vorjahr gerechnet. Für 2021 wird im Zuge des Aufholprozesses ein Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 5,2 % erwartet. Für unser Produktsegment Kabel-TV rechnen wir für das Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (1. April 2019 bis 31. März 2020) mit Umsatzerlösen aus Kabelanschlussentgelten auf Vorjahresniveau. In den Produktsegmenten Breitbandinternet und Telefonie, die den größten Beitrag zum Umsatzwachstum der letzten Jahre beigesteuert haben, rechnen wir mit einer Fortsetzung dieses Wachstums auf einem leicht geringeren Niveau im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die künftige Entwicklung wird hauptsächlich von der Kundennachfrage nach Angeboten bei den Breitbandinternet- und Festnetztelefoniediensten angetrieben.

Wir gehen davon aus, dass die direkten Kosten im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum überproportional zu unseren Umsatzerlösen steigen. Ursächlich hierfür sind vor allem höhere Kosten in Verbindung mit der Erweiterung unserer digitalen TV-Inhalte und das Wachstum bei der Anzahl unserer Premium-TV-Abonnenten. Bei den betrieblichen Aufwendungen (Personalaufwendungen, allgemeine Kosten und Verwaltungskosten sowie technische Aufwendungen) planen wir mit einem moderaten Wachstum. Wir erwarten, dass unsere Ausgaben für Marketing und Werbung durch strategische Marketingmaßnahmen beeinflusst werden, die darauf abzielen, unser Unternehmen auf zukünftiges Wachstum auszurichten. Als Folge der erwarteten Entwicklung der Umsatzerlöse, der direkten Kosten und der indirekten Kosten (wie vorstehend beschrieben) planen wir unser angepasstes EBITDA im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum leicht zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen und Umlagen an verbundene Unternehmen, der Abschreibungen und unserer Nettofinanzaufwendungen rechnen wir für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Nettogewinn. Für unsere Geschäftstätigkeit gelten zahlreiche regulatorische Vorgaben und Verpflichtungen. Regulierungsbehörden könnten uns neue Verpflichtungen auferlegen, welche unsere Rentabilität und Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen könnten.

Investitionen und Free Cashflow

Wir planen fortgesetzte Investitionen in unser Netz und die Kundengewinnung. Wir gehen davon aus, dass unsere künftigen Investitionen hauptsächlich durch RGU-Wachstum und damit in Zusammenhang stehende nachfragebezogene Investitionen angetrieben werden. Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir ähnliche Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen als Prozentsatz unserer Umsatzerlöse. Der tatsächliche Betrag unserer Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen kann von den erwarteten Beträgen aus unterschiedlichen Gründen abweichen, darunter (i) Änderungen (a) des wettbewerblichen und regulatorischen Umfelds, (b) im Geschäftsplan oder (c) bei unseren derzeitigen oder erwarteten künftigen operativen Ergebnissen und (ii) die Verfügbarkeit von ausreichendem Kapital. Folglich kann nicht gewährleistet werden, dass unsere tatsächlichen Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen nicht wesentlich von unseren Erwartungen abweichen. Wir erwarten durch die steigenden operativen Ergebnisse und die geplanten Investitionen positive Auswirkungen auf unseren Free Cashflow und einen leicht steigenden operativen Free Cashflow, sodass wir in der Lage sein werden, in Wachstum zu investieren und die Verpflichtungen aus unseren Finanzschulden zu erfüllen. Die weitere Integration in die Vodafone Gruppe kann sich auf unsere finanzielle Entwicklung auswirken.

Going Concern

Insgesamt sieht die Geschäftsführung nach Berücksichtigung aller potenziellen Chancen und Risiken die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs als nicht gefährdet an.

 

Köln, den 17. Juli 2020

Dr. Johannes Ametsreiter, Chief Executive Officer

Anna Dimitrova, Geschäftsführerin Finance & Strategy

Bettina Karsch, Geschäftsführerin Human Resources

Andreas Laukenmann, Geschäftsführer Privatkunden

Gerhard Mack, Geschäftsführer Technik & Commercial Operations

Alexander Saul, Geschäftsführer Firmenkunden

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vodafone BW GmbH (vormals: Unitymedia BW GmbH)

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Vodafone BW GmbH (vormals: Unitymedia BW GmbH), Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vodafone BW GmbH (vormals: Unitymedia BW GmbH) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1.Januar 2020 bis zum 31. März 2020 geprüft. Die in Abschnitt 2.2 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 17. Juli 2020

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