Malolepszy
GmbH
(vormals:
Malolepszy & Linssen GmbH)
Kempen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.640,00 |
25.409,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
408,00 |
21.901,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.232,00 |
3.508,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.801,83 |
18.066,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.087,30 |
9.218,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.714,53 |
8.848,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.475,93 |
2.900,17 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
548.385,89 |
543.317,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
568.303,65 |
589.692,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
568.881,77 |
469.330,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.068,71 |
99.550,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
548.385,89 |
543.317,18 |
| B.
Rückstellungen |
242.516,83 |
241.308,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
325.786,82 |
348.384,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
325.786,82 |
348.384,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
568.303,65 |
589.692,93 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der
§§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Durchbrechungen der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit, die sich aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S.
1 EG-HGB nicht angegeben.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
a. Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
b. Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es
wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Als Geschäfts- und Firmenwert wird der
Unterschiedsbetrag angesetzt, um den die für die
Übernahme eines Unternehmens bzw. Teilbetriebs
bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen
übernommenen Vermögensgegenstände
abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme
übersteigt. Die Abschreibung erfolgt gem. § 255
Abs. 4 S.3 HGB.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 410 €
wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter
Berücksichtigung der Grundsätze der
Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Für die in 2008 angeschafften
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150
€ und 1.000 €, bei denen die sog. steuerliche
Pool-Regelung angewendet wurde, wird die
Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 8 EG-HGB in
Anspruch genommen.
Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten
bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung
und Leistung wird durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Rückstellungen sind mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie
ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
2. Angaben zur Bilanz
a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen
Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur
Bilanz verwiesen.
b. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs.2 HGB).
3.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen
Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur
Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.
b. Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
c. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
4.
Sonstige
Angaben
a. Bezüglich der Darlehen gegenüber dem
Gesellschafter - Geschäftsführer, Herrn Helmut
Malolepszy, existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung
zwischen Herrn Malolepszy und der Firma Malolepszy &
Linssen GmbH vom 05.11.1997.
Herr Malolepszy wird eine Erfüllung seiner gegen
die Firma Malolepszy & Linssen GmbH jeweils bestehenden
Forderungen erst nach Befriedigung aller
Drittgläubiger verlangen und im Übrigen auf die
Geltendmachung der Forderungen solange und soweit
verzichten, wie dies zur Vermeidung der Überschuldung
erforderlich ist.
b. Es liegt eine buchmäßige
Überschuldung vor, die nicht als Insolvenztatbestand
gem. § 19 InsO zu qualifizieren ist.
Eine Insolvenzverschleppung im Sinne der InsO liegt
insofern nicht vor.
Zur Ermittlung der Überschuldung im Sinne des
Insolvenztatbestandes sind nicht die für den
Jahresabschluss geltenden Bewertungsbestimmungen nach
Handels- und Steuerrecht maßgebend, sondern es ist
eine nach Zeitwerten ermittelte Vermögensbilanz
heranzuziehen.
Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang die
bestehende Rangrücktritts-vereinbarung zu
berücksichtigen.
c. Geschäftsführer und Vergütung der
Geschäftsführer:
Helmut Malolepszy
Claus Linssen
Markus Malolepszy
Von der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf
§ 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 282.533,48 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 311.389,64 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2011 festgestellt.
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