Energetische Verwertung von Abfällen
BSQ AGLiquidiert
Am Plärrer 14, 90429 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Gonschor seit 28.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Norbert Roth seit 25.7.2018 | Prokura |
Andreas Rosin seit 17.6.2010 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BSQ Bauspar AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtGrundlagen der BSQ Bauspar AGDie BSQ Bauspar AG mit Sitz in Nürnberg ist ein Spezialkreditinstitut, dessen Geschäftstätigkeit dem deutschen Bausparkassengesetz unterliegt. Der Geschäftsbetrieb ist demnach grundsätzlich darauf ausgerichtet, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Nach der Aufsichtsratssitzung vom 16. November 2009 wurde aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung das Bausparneugeschäft eingestellt. Seitdem ist das Ziel der Bausparkasse eine qualifizierte Betreuung der Bestandskunden sowie der Abbau der Bausparbestände. Mit Beschluss vom 9. November 2018 zur Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Genehmigung des Antrags auf aufsichtsrechtliche Abwicklung des Bauspargeschäfts der BSQ Bauspar AG, inklusive der entsprechenden Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) am 18. Dezember 2018 durch die BaFin, befindet sich die BSQ Bauspar AG im Abwicklungsmodus i. S. des § 16 BauSparkG. An diesem Ziel werden die hierzu notwendigen organisatorischen und betrieblichen Strukturen konsequent ausgerichtet. Neben der aufsichtsrechtlichen Abwicklung der Bausparkasse soll nunmehr auch die Bestandsbetreuung der verbleibenden Kreditnehmer aufgegeben werden. Mit der projektbasierten Initiierung des Eintritts in die finale Phase und die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse ist nicht mehr von einer Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den ökonomischen Folgen des Kriegs in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernden, wenn auch im Jahresverlauf nachlassenden Folgen der Corona-Pandemie. Die Wirtschaft konnte sich trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 Prozent höher als im Jahr 2021. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das Bruttoinlandsprodukt 2022 um 0,7 Prozent höher. Der Arbeitsmarkt zeigte sich auch 2022 weiterhin in schwierigem Umfeld robust. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2022 von 45,6 Mio. Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 1,3 Prozent mehr Erwerbstätige als im Vorjahr. Das Jahr 2022 war durch einen starken Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus geprägt. Dies bleibt ein bedeutender Faktor für die Lage des nationalen und internationalen Finanzsystems. Geschäftsverlauf und Lage der BSQ Bauspar AG Neugeschäft und Vertragsbestand Im laufenden Geschäftsjahr wurde ein (98 Tsd Euro) Vertrag eingelöst. Die Darlehenszusagen, insbesondere für Bauspardarlehen, beliefen sich auf 10,2 Mio. Euro. Die Bausparsummen im Vertragsbestand ermäßigten sich im Kontext des eingestellten Neugeschäfts um 22,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. So betrug die Anzahl der Verträge im Bausparbestand 2.251 Stück, die Bausparsumme belief sich auf 157,7 Mio. Euro. Im nicht eingelösten Bestand befanden sich am Bilanzstichtag keine Verträge. Zuteilungsmasse, Spar- und Tilgungsaufkommen Die Zuführungen zur Zuteilungsmasse im Berichtsjahr betrugen 40,4 Mio. Euro, die Entnahmen beliefen sich auf 30,3 Mio. Euro. Von den Zuführungen entfielen auf Sparbeiträge 1,2 Mio. Euro und 11,6 Mio. Euro auf Tilgungsbeträge. Am 31. Dezember 2022 ergab sich ein Überschuss der Zuteilungsmasse in Höhe von 11,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Baufinanzierungen Die Auszahlungen von Baudarlehen insgesamt betrugen im Berichtsjahr 11,4 Mio. Euro (Vorjahr: 15,4 Mio. Euro); sie entfielen im Wesentlichen auf zugeteilte Bauspardarlehen. Der ausgewiesene Bestand an Baudarlehen ermäßigte sich im Berichtsjahr um 22,1 Prozent auf 128,6 Mio. Euro. Geldmarktanlagen Nicht benötigte liquide Mittel werden in zulässigen Anlagen gemäß § 4 Abs. 3 BauSparkG und unter Beachtung interner Limite angelegt. Die eingeführten Überwachungsmechanismen erachten wir als zweckmäßig und halten mögliche Risiken in diesem Bereich für sehr gering. Anlagen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, im Geschäftsjahr ergaben sich keine Abschreibungen. Bauspareinlagen Den Bauspareinlagen konnten im Geschäftsjahr 2022 insgesamt Sparbeiträge in Höhe von 1,4 Mio. Euro und Zinsgutschriften in Höhe von 0,9 Mio. Euro zugeführt werden; Auszahlungen ergaben sich u.a. aufgrund von Zuteilungen in Höhe von 20,1 Mio. Euro und aufgrund von Vertragskündigungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Am Bilanzstichtag ergibt sich ein Stand der Bauspareinlagen in Höhe von 19,4 Mio. Euro (Vorjahr: 38,5 Mio. Euro). In den Sparbeiträgen sind 0,2 Mio. Euro vermögenswirksame Leistungen enthalten, die somit rund 10,5 Prozent am gesamten Spargeldaufkommen ausmachen. Vermögenslage Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital zum 31. Dezember 2022 hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 11,6 Mio. Euro reduziert. Das Eigenkapital nach COREP beläuft sich auf 10,5 Mio. Euro, so dass sich nach Feststellung eine Gesamtkapitalquote gemäß COREP in Höhe von 15,14 Prozent ergibt. Die Vermögenslage ist somit geordnet. Bilanzsumme Die Bilanzsumme verringerte sich im Berichtsjahr von 201,2 Mio. Euro um 20,7 Prozent auf 159,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022. Dies erklärt sich unter anderem aus dem Rückgang der Bauspareinlagen um rund 49,7 Prozent, dem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 12,9 Prozent sowie dem Abbau der Baudarlehen um 22,1 Prozent. Refinanzierungsmittel Zur Refinanzierung von Baudarlehen bestehen außerkollektive Refinanzierungsmittel. Immaterielle Anlagewerte Die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte betreffen die Investition in das Bausparkassen-Verwaltungsprogramm "BSQ online". Die Fertigstellung und der Produktivbetrieb erfolgten im Jahr 2017. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten über insgesamt 6,4 Mio. Euro aktiviert und werden bis zum Ende der geplanten Abwicklung des Bauspargeschäfts abgeschrieben. Ertragslage Das Zinsergebnis betrug im Berichtsjahr 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,7 Mio. Euro). Die Zinserträge und Zinsaufwendungen haben sich aufgrund der Bestandsminderungen im Rahmen der Abwicklungsstrategie reduziert. Der Provisionsüberschuss lag bei 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich um 1,3 Mio. Euro (davon 1,2 Mio. Euro Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und andere Verwaltungsaufwendungen 0,1 Mio. Euro). Aufgrund von niedrigeren sonstigen betrieblichen Erträgen (0,2 Mio. Euro), der erhöhten Verwaltungsaufwendungen und des niedrigeren Zinsergebnisses, ergab sich ein Teilbetriebsergebnis von -1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro). Die Einzelwertberichtigungen reduzierten sich im Geschäftsjahr von 14,9 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR. Die saldierte Risikovorsorge aus Zuführungen, Abschreibungen und Auflösungen beträgt 0,7 Mio. EUR (Vorjahr -0,2 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis beträgt somit -2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Als Bilanzergebnis des Jahres ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von -2,7 Mio. Euro. Die cost-income-ratio ist somit im laufenden Geschäftsjahr auf 149,66 Prozent, gegenüber 104,10 Prozent im Vorjahr, gestiegen. Liquiditätslage Aufgrund bestehender Refinanzierungsmittel in Form eines Konsortialdarlehens der privaten Bausparkassen und einer Holdinggesellschaft sowie umfangreichen Zuflüssen durch den Abbau von Aktiva zeigte sich die Liquiditätslage der Bausparkasse im Berichtsjahr weiterhin sehr stabil. Eine ausreichende Zahlungsbereitschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets gewährleistet. Die Refinanzierungspositionen sind mit einem Festzinssatz überwiegend bis zum 30. Dezember 2023 vereinbart. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die wirtschaftliche Lage der BSQ Bauspar AG wurde auch im Geschäftsjahr 2022 wesentlich durch Maßnahmen der laufenden aufsichtsrechtlichen Abwicklung des Bauspargeschäfts beeinflusst. Die Gesamtlage kann vor diesem Hintergrund zusammenfassend als zufriedenstellend bezeichnet werden. Mitarbeiter / Personal Am Bilanzstichtag waren 30 (Vorjahr: 32) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Hause angestellt. Davon standen 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement. Mit dem Betriebsrat war die Zusammenarbeit stets konstruktiv und vertrauensvoll. Dafür danken wir auch den Mitgliedern des Betriebsrats. Steuerungssystem Das Steuerungssystem der BSQ Bauspar AG ist seit der Einstellung des Bausparneugeschäfts in 2009 auf einen geordneten und kontrollierten Abbau der Aktiv- und Passiv-Bestände des Bauspargeschäfts ausgerichtet. Dabei wird stets auf eine ausreichende Liquidität geachtet. Auf Basis der Abwicklungsstrategie wird unter Berücksichtigung der aktuellen und erwarteten Rahmenbedingungen eine Unternehmensplanung bis zur finalen aufsichtsrechtlichen Abwicklung aufgestellt und mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Zentrale Leistungsindikatoren, neben der Liquidität, sind in diesem Kontext das geplante Kapital (Eigenkapital und Eigenmittel) und der entsprechend erwartete Liquidationserlös aus dem Bauspargeschäft. Aus der Unternehmensplanung werden die quantitativen Zielvorgaben für die bedeutsamen Steuerungsgrößen, wie Bilanz- und GuV-Positionen sowie aufsichtsrechtliche Kennziffern, abgeleitet. Unterjährig wird die Entwicklung monatlich kontrolliert und quartalsweise an den Aufsichtsrat berichtet. Lagebericht zur Risikosituation Allgemeines Bereits die Einstellung des Neugeschäftes zum Jahresende 2009 hatte zur Folge, dass beim Management der als wesentlich erkannten Risiken, insbesondere bei der Berichterstattung und der Entwicklung möglicher Steuerungsmaßnahmen, den Aspekten der aufsichtsrechtlichen Abwicklung Rechnung getragen wird. In diesem Kontext wird unter anderem berücksichtigt, dass insbesondere Risiken eines im Zeitverlauf abschmelzenden Darlehensbestandes ohne nennenswertes Darlehensneugeschäft auftreten können. Der institutionelle Aspekt des Risikomanagements ist durch ein dezentral organisiertes Risikomanagementsystem gekennzeichnet. Im Risikomanagementprozess sehen sich die Leiter der einzelnen Organisationseinheiten als Risikoverantwortliche. Diese dezentrale Risikoverantwortung erfährt Unterstützung durch die zentrale Organisationseinheit Unternehmenssteuerung / Risk-Management, die
Unsere funktionelle Sichtweise des Risikomanagements zielt darauf ab, systematisch Risiken zu erkennen, sie zu bewerten und durch den Einsatz risikopolitischer Instrumente zu steuern. Hierbei werden die Unternehmensziele stets berücksichtigt. Ein wesentlicher Aspekt des Risikomanagementprozesses ist die Überwachung der für die identifizierten Risiken gesetzten Grenzen. Basis dieser Überwachung ist zum einen die auf einer aggregierten Ebene ansetzende Gesamtbanksteuerung und zum anderen die teilweise bis auf die Ebene eines einzelnen Risikoträgers differenzierende Steuerung von Adressenausfall-, Marktpreis-, operationellen und abwicklungsbedingten Risiken. Die Kommunikation der Risikolage ist durch ein standardisiertes Berichtswesen an Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und andere risikoverantwortliche Stellen sichergestellt. Plötzlich auftretenden Veränderungen in der Risikolage wird durch ein Ad-hoc-Berichtswesen Rechnung getragen. Besondere Ereignisse werden im Risikobericht mit ihrem Risikogehalt und dem erforderlichen Handlungsbedarf aufgezeigt. Grundlage für die gemeinsame Kommunikation ist die Dokumentation des Risikomanagementsystems in einem Risikohandbuch sowie die zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie. Gesamtbanksteuerung Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wird das Risikodeckungspotenzial anteilig in Form von risikobegrenzenden Limiten den Adressenausfallrisiken, den Marktpreisrisiken, den operationellen Risiken und den Abwicklungsrisiken gegenübergestellt. Das Risikodeckungspotenzial stellt die Gesamtheit aller zur Verfügung stehenden Ressourcen dar, die zur Deckung auftretender Verluste herangezogen werden können. Durch die Gegenüberstellung der Inanspruchnahme berechnen wir damit regelmäßig die Kennziffer für den Ausnutzungsgrad der Risikotragfähigkeit. Adressenausfallrisiken Unter dem Begriff Adressenausfallrisiken fassen wir die Kreditrisiken, die Emittentenrisiken und die Kontrahentenrisiken zusammen, die wir entsprechend ihrer jeweiligen risikospezifischen Ausprägungen gesondert würdigen. Kreditrisiken Kreditrisiken definieren wir als unerwartete Wertverluste, die durch Bonitätsverschlechterungen bzw. den teilweisen oder vollständigen Ausfall eines Kreditnehmers und/oder durch eine Verschlechterung der Werthaltigkeit des Pfandobjektes bzw. der sonstigen Sicherheiten verursacht werden können. Sowohl in unserem bisherigen klassischen Geschäftsfeld als auch in der restlichen Bestandsabwicklung vereinbaren wir bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zur Sicherstellung der Kredite i.d.R. erstrangige inländische Grundpfandrechte. Das Kundenkreditgeschäft der BSQ Bauspar AG ist somit als risikoarm im Sinne der MaRisk zu klassifizieren. Über Bestandsanalysen ermitteln wir regelmäßig risikorelevante Objekt- und Kreditmerkmale, die in ein System zur Segmentierung und Klassifizierung unseres Kreditportfolios einfließen. So wird das Bestandsgeschäft regelmäßig hinsichtlich der Kriterien Darlehensnehmerstrukturen, Besicherungsart, Lage des Grundpfandrechtes sowie weiterer risikorelevanter Merkmale und das restliche Neugeschäft nach Ausfallwahrscheinlichkeiten analysiert. Darüber hinaus beobachten wir Leistungsstörungen der Kreditnehmer, indem mittels spezieller DV- gestützter Systeme Zahlungseingänge überwacht werden. Anhand dieser Auswertungen können wir schließlich geeignete, kundenindividuelle Gegenmaßnahmen zur Rückführung der Leistungsstörungen ergreifen. Zudem basiert die Risikovorsorge, die in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet wird, auf den beobachteten Leistungsstörungen. Die BSQ Bauspar AG hat mit Bescheid vom 11. März 2010 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Zulassung zum auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) erhalten. Mit Bescheid vom 7. Juli 2016 wurde diese IRBA-Zulassung widerrufen. Die Parameter, die im Rahmen unseres ehemals genehmigten Ratingsystems ermittelt wurden, werden nach wie vor jährlich validiert und im Rahmen der internen Risikosteuerung und Risikoberichterstattung auch weiterhin verwendet. So ist z.B. der auf diesen Parametern basierende "Credit Value at Risk" ein Baustein zur Kreditrisikoanalyse, ebenso wie die Risikoklassifizierung des Darlehensbestandes anhand des erwarteten Verlustes. Emittentenrisiken Unter dem Emittentenrisiko verstehen wir den unerwarteten Verlust, der sich bei einem Ausfall des Schuldners von Kapitalanlagen ergeben kann. Die quantitative Überwachung des Emittentenausfallrisikos mittels Limit ist Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Im Geschäftsjahr wurde das gesetzte Limit für Emittentenausfallrisiken zu keinem Zeitpunkt überschritten. Auf qualitativer Basis erfolgt ebenfalls eine Limitierung durch die Verwendung von Mindestratings bei der Kapitalanlage. Insgesamt wird das Emittentenausfallrisiko auch aufgrund der in § 4 BauSparkG vorgegebenen Anlagemöglichkeiten als sehr gering eingeschätzt. Kontrahentenrisiko Das Kontrahentenausfallriskio besteht grundsätzlich darin, dass die Kontrahenten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und dadurch ein Wiedereindeckungsaufwand entsteht. Die quantitative Überwachung des Kontrahentenrisikos mittels Limit ist Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Im Geschäftsjahr wurde das gesetzte Limit zu keinem Zeitpunkt überschritten. Operationelle Risiken Generell ist die Ablauf- und Aufbauorganisation auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bzw. einer Funktionstrennung ausgerichtet, um so Risiken zu minimieren. Unter operationellen Risiken werden alle Risiken verstanden, die direkt oder indirekt negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage aufgrund von Fehlern oder Unzulänglichkeiten in den internen Abläufen, technischen Systemen, Menschen oder aufgrund von externen Effekten haben können. Dies schließt folgerichtig grundsätzlich auch Rechts- und ESG-Risiken mit ein. Entwicklungen der Rechtsordnung, die sich zum Beispiel durch den Gesetzgeber oder auch durch aktuelle Rechtsprechung ergeben, werden von uns laufend beobachtet, begleitet und sofern es geboten ist, in unseren Verträgen umgesetzt. Die Aufgaben der BSQ Bauspar AG im Bereich der IT werden im Wesentlichen im Eigenbetrieb unter Zuhilfenahme externer Dienstleister erbracht. Wesentliche Auslagerungen bestehen dabei lediglich mit der Fa. Proact GmbH, Nürnberg. Über entsprechende dort vorhandene Sicherheitssysteme haben wir uns anhand von Prüfberichten, Expertisen und Vor-Ort-Begehungen informiert. Für die bei der BSQ Bauspar AG benutzten Anwendersysteme und Netzwerke haben wir ein umfangreiches Risikomanagementsystem in Anlehnung an die ISO 27001 mit entsprechenden technischen und logischen Sicherungsmaßnahmen installiert. Im Notfallhandbuch sind Steuerungsmechanismen detailliert beschrieben. Von den Risikoverantwortlichen wird regelmäßig für jedes operationelle Risiko eine Risikoinventur im Rahmen eines Self-Assessments durchgeführt. Der Risikomanager analysiert diese identifizierten Risiken, aktualisiert den Risikokatalog und informiert den Vorstand über die wesentlichen Veränderungen. Unsere Untersuchungen und Beurteilungen bestehender und zukünftiger operationeller Risiken lassen insgesamt keine Signale erkennen, welche die künftige Entwicklung während der aufsichtsrechtlichen Abwicklung des Bauspargeschäfts der BSQ Bauspar AG gefährden. Marktpreisrisiko (Zinsänderungsrisiko) Einziges Marktpreisrisiko der BSQ Bauspar AG ist das Zinsänderungsrisiko. Darunter verstehen wir das Risiko einer negativen Veränderung des geplanten bzw. erwarteten Ertrages in der Zukunft aufgrund von Marktzinsveränderungen (Änderungen der Lage bzw. Struktur der Zinskurve). Dies kann insbesondere bei fristeninkongruenter Refinanzierung außerkollektiver Baudarlehen auftreten. Die regelmäßige Analyse und Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt neben einer periodischen Sichtweise im Wesentlichen barwertorientiert unter Verwendung verschiedener Szenarien und der Kalkulation eines Value at Risk. Die verwendeten Szenarien beinhalten dabei parallele sowie diverse strukturelle Veränderungen der Zinsstrukturkurve. Die Simulation außergewöhnlicher Marktentwicklungen wird durch Stresstests abgebildet. Zur laufenden Überwachung ist ein Limitsystem integriert. Strategisches und bausparspezifisches Geschäftsrisiko (Kollektivrisiko) Bei Bausparkassen besteht das typische Kollektivrisiko darin, dass langfristig eine gleichmäßige Zuteilung nicht sichergestellt ist. Aus der Abwicklung des Kollektivs der BSQ Bauspar AG folgt der Umstand, dass das Volumen an Bauspareinlagen vom Volumen der Bauspardarlehen überschritten wurde. Wir ermitteln und steuern regelmäßig das Kollektivrisiko mittels eines Simulationsmodells unter Annahme unterschiedlicher Verhaltensweisen der Bausparer unter Berücksichtigung abwicklungsspezifischen Anforderungen und Besonderheiten. Liquiditätsrisiko Als Liquiditätsrisiko versteht die BSQ Bauspar AG insbesondere das Risiko, gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit in voller Höhe nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko). Die Analyse des Liquiditätsrisikos erfolgt durch diverse Liquiditätsszenarien sowie ein Limitsystem. Basis ist hierbei eine monatlich fortgeschriebene Liquiditätsablaufbilanz unter Berücksichtigung von bausparspezifischen Aspekten. Zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit werden regelmäßig Stresstests durchgeführt. Grundlage der guten Liquiditätssituation ist ein Konsortialdarlehen der deutschen privaten Bausparkassen. Die Liquiditätskennzahlen nach den Regelungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) wurden während des gesamten Geschäftsjahres eingehalten. Sonstige Risiken Die sonstigen Risiken beinhalten im Wesentlichen Bewertungsrisiken und bauspartechnische Risiken aus der aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Interne Revision Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen und prozessunabhängigen Überwachungssystems in der Gesellschaft. Sie prüft - entsprechend den MaRisk - grundsätzlich alle Teilbereiche in mindestens dreijährigem Rhythmus. Bereiche, die einem besonderen Risiko unterliegen, werden jährlich geprüft. Auch die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen nach dem Kreditrisiko-Standardansatz unterliegt einer Prüfung. Es wird für jedes Prüfungsfeld ein Risikowert ermittelt, aus dem die Prüfungsfrequenz abgeleitet wird. Bei jeder wesentlichen Veränderung der bestehenden Systeme und bei neuen Risiko-Tools ist die Interne Revision projektbegleitend tätig. Durch die direkte Berichterstattung an den Vorstand ist ein weiterer Baustein des internen Kontrollsystems definiert. Abhängigkeitsbericht Die Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH, Berlin, hält seit dem 6. Oktober 2009 alle Stammaktien der BSQ Bauspar AG. Da kein Beherrschungsvertrag zwischen der Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH und der BSQ Bauspar AG besteht, hat der Vorstand der BSQ Bauspar AG die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 gemäß § 312 AktG in einem gesonderten Bericht (Abhängigkeitsbericht) dargestellt und am Ende folgende Erklärung abgegeben: "Berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr 2022 nicht vorgelegen." Offenlegungsbericht gemäß CRR Der pflichtmäßige Offenlegungsbericht der BSQ Bauspar AG gemäß den Artikeln 431 ff. CRR, angepasst durch die Verordnung (EU) 2019/876, und § 26a KWG wird auf der Homepage unseres Hauses im Internet veröffentlicht. Er ist einzusehen unter der Internet-Adresse: www.bsq-bauspar- kasse.de und den weiterführenden Navigationspunkten: Pressecenter, Daten & Fakten, Offenlegungsberichte nach CRR. Prognosebericht Soweit im Folgenden nicht anders dargestellt, beziehen sich die Aussagen zu Prognosen auf die kommenden 12 Monate und somit bis zum Ende der voraussichtlichen aufsichtsrechtlichen Abwicklung der Bausparkasse. Die BSQ Bauspar AG berücksichtigt in ihren Analysen sowohl günstige als auch ungünstige Szenarien hinsichtlich der künftigen Entwicklung. Chancen vor allem hinsichtlich der kapitalbezogenen Leistungsindikatoren sind im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Abwicklung (auch mangels Neugeschäft) im Wesentlichen auf abwicklungsspezifische Ziele, wie die Reduzierung der zu erwartenden Kreditausfälle begrenzt. Wesentliche Risiken bestehen in der Folge im Kapitalverzehr, z.B. aufgrund unerwartet hoher Kreditausfälle. Signifikante negative Einflüsse der aktuellen Corona-Krise auf die Bonität von Kreditnehmern aufgrund von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sowie in Folge eines Preisrückgangs der Immobiliensicherheiten und damit auf das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft können derzeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Erfahrungen der letzten 34 Monate geben hierzu jedoch derzeit keinen Anlass. Im Rahmen fortlaufender Stresstests simuliert die BSQ Bauspar AG unter anderem anhand der Erhöhung der Ausfallquoten, eines simulierten Objektpreisverfalls für Immobiliensicherheiten sowie einer Bonitätsverschlechterung der Kreditnehmer, die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit. Zudem erfolgt ferner eine Kombination der dargestellten univariaten Stressszenarien. Insgesamt zeigt sich für die unterstellten und modellierten Stressszenarien, dass zwar teilweise deutliche Auswirkungen zu erwarten wären, diese aber durch das gesamte, vorhandene Risikodeckungskapital abgedeckt werden können. Insgesamt geht die BSQ Bauspar AG davon aus, dass die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, wie auch der Corona-Krise keinen bedeutenden negativen Effekt auf die plangemäße Abwicklung der Bausparkasse haben wird. So wird auch im Jahr 2023 der Fokus der BSQ Bauspar AG auf dem forcierten Abbau des Kundenbestandes im Sinne der von der BaFin genehmigten Abwicklung des Bauspargeschäfts und nunmehr auch des Residuums liegen. Die Anpassung der hierzu notwendigen organisatorischen und betrieblichen Strukturen wird konsequent an diesem Ziel ausgerichtet. In der finalen Phase im Geschäftsjahr 2023 sind insbesondere der Abbau bzw. die Veräußerung der Kreditforderungen, die Rückführung der assoziierten Refinanzierung sowie die Abwicklung der Altersvorsorgeverpflichtungen aus Direktzusagen und der Unterstützungskasse auf einen Dritten vorgesehen. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022Aufwendungen
Erträge
AnhangAllgemeine Angaben Die BSQ Bauspar AG ist beim Registergericht des Amtsgerichtes Nürnberg unter der Handelsregister-Nummer: HRB 26565 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Berücksichtigung der für Bausparkassen geltenden Regelungen aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB und der RechKredV. Bei der Bewertung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sowie die für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des § 340e HGB beachtet. Neben der aufsichtsrechtlichen Abwicklung der Bausparkasse soll nunmehr auch die Bestandsbetreuung der verbleibenden Kreditnehmer aufgegeben werden. Mit der projektbasierten Initiierung des Eintritts in die finalen Phasen ist nicht mehr von einer Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nunmehr wie Umlaufvermögen zu bewerten, soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen. Wertansätze, welche die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vermögensgegenstände überschreiten, sind nicht zulässig. Neben den bislang zu passivierenden Schulden sind auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen, die durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse verursacht werden. Hierdurch ergaben sich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR, die weitestgehend auf die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entfielen. Wesentliche stille Reserven sind nicht ersichtlich. Von den Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde Gebrauch gemacht. Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie andere Forderungen wurden zum beizulegenden Wert, der dem Nominalwert, ggf. unter Berücksichtigung zeitanteiliger Zinsen, entspricht, angesetzt. Unterschiede zu den Anschaffungskosten wurden abgegrenzt und zeitanteilig aufgelöst. Zur Vorsorge von erkennbaren oder latenten Risiken im Kreditgeschäft wurden angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet, die von den Forderungen an Kunden in Abzug gebracht wurden. Die Dotierung der bei den Forderungen an Kunden berücksichtigten Pauschalwertberichtigung erfolgt seit 01. Januar 2022 in Anlehnung an IDW RS BFA 7. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe des 12 Monats Expected Loss auf nicht einzelwertberichtigte Konten berücksichtigt. Die Umstellung des Verfahrens erforderte in 2022 eine Zuführung in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Von einer Ermittlung des vorgegebenen Life Time Expected Loss sehen wir auf Grund unserer besonderen, abwicklungsbedingten Situation ab. Zudem wird mit der aufsichtsrechtlichen Kapitalvorsorge für Non-Performing Exposures (NPE), dem sogenannten Prudential Backstop, die aufsichtliche Erwartung an die Mindesthöhe der Risikovorsorge für NPEs berücksichtigt. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden gemäß § 340e HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Der Bilanzausweis ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten und gegebenenfalls Anschaffungsnebenkosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und somit dem abwicklungsspezifischen Ende des Geschäftsjahres 2023. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum beizulegenden Wert dargestellt. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Pensionsrückstellungen werden prinzipiell nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Heubeck angesetzt. Sie werden wie die Verpflichtungen aus der Unterstützungskasse zu den möglichen Kosten einer voraussichtlichen Übertragung auf einen Dritten angesetzt. Für erkennbare Risiken und Verpflichtungen wurden andere Rückstellungen gebildet. Diese anderen Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, sind angemessen bemessen und tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung. Die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs erfolgte anhand der Barwertmethode. Die Bewertung führte zu keiner Drohverlustrückstellung. Die sich aus den Aufzinsungen langfristiger Rückstellungen ergebenden Aufwendungen wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Für die BSQ Bauspar AG ergibt sich ein Überhang an passiven Steuerlatenzen, der im Wesentlichen aus passiven Steuerlatenzen im Zusammenhang mit der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände resultiert, welche betragsmäßig die aktiven Steuerlatenzen aus den Pensionsrückstellungen und dem Ansatz des Fonds für bauspartechnische Absicherung übersteigen. Gemäß dem in Umsetzung befindlichen Abwicklungsplan der BSQ Bauspar AG sind künftig keine Jahresüberschüsse zu erwarten. Sollte es dennoch zu einem Jahresüberschuss kommen, wird dieser gegen die noch bestehenden Verlustvorträge verrechnet, so dass effektiv keine Steuerbelastung in der Zukunft zu erwarten ist. Aus diesem Grund ist im vorliegenden Fall der Nichtansatz passiver latenter Steuern geboten. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend der periodengerechten Abgrenzung der Aufwendungen oder Erträge ermittelt. Bilanzerläuterungen Forderungen an Kreditinstitute Die anderen Forderungen an Kreditinstitute teilen sich nach ihrer Restlaufzeit am Bilanzstichtag wie folgt auf:
Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten keine Forderungen an verbundene Unternehmen. Gegenüber Kreditinstituten bestehen keine unwiderruflichen Kreditzusagen. Forderungen an Kunden Die im Geschäftsjahr gewährten Baudarlehen betreffen überwiegend die Zuteilung von Bauspardarlehen. Bei den Baudarlehen an Kunden bestehen am Bilanzstichtag Zins- und Tilgungsrückstände (mit einem Verzugsbetrag von mehr als einer Monatsrate) in Höhe von 340,0 Tsd. Euro. Die bereitgestellten, noch nicht ausgezahlten Baudarlehen betrugen 24,5 Tsd. Euro (davon für Bauspardarlehen: 0,2 Tsd. Euro, für Vor- und Zwischenfinanzierungskredite: 0,0 Tsd. Euro und für sonstige Baudarlehen: 24,3 Tsd. Euro). Die gesamten Forderungen an Kunden teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
Hierunter sind keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Immaterielle Anlagewerte, Sachanlagen Bei den selbst geschaffenen gewerblichen Rechten und Werten (1.052,9 Tsd. Euro) handelt es sich um die im Jahre 2015 begonnenen Investitionen in ein Re-Hosting des Kundenbestandsführungssystems "BSQ online". Die Fertigstellung des Produktes hatte zum 1. Juni 2017 stattgefunden. Es wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bis zum Ende der geplanten Abwicklung am 31. Dezember 2023 abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen Lizenzen und Rechte beinhalten Standard-Software für den laufenden PC-Betrieb sowie zur Erstellung der gesetzlichen Meldungen an die Bankenaufsicht. Die Sachanlagen (29,1 Tsd. Euro), die dem Bankbetrieb dienen, umfassen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sonstige Vermögensgegenstände In diesem Posten sind Forderungen aus beigetriebenen Kundenzahlungen (5,0 Tsd. Euro) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten; bei den Forderungskonten bestehen keine Zins- und Tilgungsrückstände. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Ausweis enthält Vorauszahlungen auf Entgelte, die dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind (19,3 Tsd. Euro). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen aufgenommene Gelder zur Refinanzierung von außerkollektiven Baudarlehen sowie die als sonstige Baudarlehen weitergeleiteten Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Einlagen aus dem Bauspargeschäft (Bauspareinlagen) sind im Geschäftsjahr von 38.481,5 Tsd. Euro um 49,7 Prozent auf 19.351,2 Tsd. Euro zurückgegangen. Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen aufgenommene Gelder zur Refinanzierung von außerkollektiven Baudarlehen. Sie teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
Sonstige Verbindlichkeiten Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind ausgewiesen: Steuerverbindlichkeiten aus einbehaltenen Zinsabschlagsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträgen (104,4 Tsd. Euro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (103,4 Tsd. Euro), Provisionsverbindlichkeiten (2,4 Tsd. Euro), Verbindlichkeiten aus Gehaltsabrechnungen (60,3 Tsd. Euro), noch nicht gebuchte Einzahlungen von Bausparern (0,3 Tsd. Euro), abgerechnete und auf Verwahrkonten gehaltene Bausparguthaben (1.332,9 Tsd. Euro), noch nicht gebuchte Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen (0,7 Tsd. Euro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (0,9 Tsd. Euro). In der Gesamtposition sind keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Passive Rechnungsabgrenzungsposten In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind 0,6 Tsd. Euro vereinnahmte und auf die Laufzeit der Zinsbindung verteilte Agiobeträge bei Kundendarlehen enthalten sowie die Bauspardarlehensgebühren der Bausparer in Höhe von 19,5 Tsd. Euro, die nach der Zinsstaffelmethode auf die Standarddarlehenslaufzeit verteilt werden. Pensionsrückstellungen Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen sind als Rechnungszinssatz 1,78 Prozent p.a., als Rententrend ein Satz von 0,0 Prozent p.a. und als Gehaltstrend ein Wert von 1,5 Prozent p.a. angewendet worden. Die Höhe des Rententrends von 0,0 Prozent ist im Sinne der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der genehmigten Abwicklung und dem Ziel der Geschäftseinstellung erfolgt. Der Berechnung liegt das frühestmögliche Renteneintrittsalter zugrunde. Vor dem Hintergrund eines, die Abwicklung der BSQ Bauspar AG zu würdigenden Bewertungsansatzes, wurden darüber hinaus Mittel zurückgestellt. Die entsprechende Bewertung erfolgt demnach auf Basis möglicher Kosten einer voraussichtlichen Übertragung und unter Berücksichtigung individueller Parameter. Die Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen 215,0 Tsd. Euro. Andere Rückstellungen In den anderen Rückstellungen sind als wesentliche Posten enthalten: bauspartarifbedingte Rückstellungen für Rückerstattung von Abschlussgebühren (7,3 Tsd. Euro) und für Bonuszinsen (1.728,5 Tsd. Euro), Rückstellungen für Prozesskosten (440,0 Tsd. Euro) sowie Rückstellungen für Provisionen an Kooperationspartner (24,0 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr 2009 wurden Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen gebildet, die zum 31. Dezember 2022 einen Betrag von 2.176,4 Tsd. Euro aufweisen. Die Rückstellungsermittlung für die Rückerstattung von Abschlussgebühren basiert auf einem dynamischen Verfahren, das die tatsächliche Entwicklung der Vorjahre berücksichtigt. Die Dotierung der Rückstellungen für Bonusverzinsungen ergibt sich aus der Berechnung der voraussichtlichen Inanspruchnahme aus historisch und aktuell abgeleiteten Durchhalte- und Realisierungsquoten der Bausparer in den einzelnen Bauspartarifen. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich die Möglichkeit einer Auflösung des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung. Unter Anwendung der Bestimmungen des § 6 Absatz 2 BauSparkG fand eine Entnahme von 550,0 Tsd. Euro aus dem Fonds zur bauspartechnischen Absicherung statt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital setzt sich am Bilanzstichtag aus 12.000.000 nennwertlosen Stückaktien zu je 1,00 Euro zusammen. Die Aktien lauten auf den Namen, ihre Übertragung ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Seit 6. Oktober 2009 ist die Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH, Berlin, alleinige Inhaberin aller Aktien. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr 20.496,7 Tsd. Euro. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr, verrechnet mit dem laufenden Jahresverlust in Höhe von 2.651,5 Tsd. Euro, ergibt sich am Bilanzstichtag nach der Feststellung des Jahresabschlusses ein Bilanzverlust von 20.908,9 Tsd. Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Das bilanzielle Eigenkapital am Bilanzstichtag beträgt somit 11.587,7 Tsd. Euro. Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von 1.052,9 Tsd. Euro (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB), welche aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Anlagewerte resultiert. Termingeschäfte Zum Bilanzstichtag lagen keine Termingeschäfte vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Als sonstige finanzielle Verpflichtungen aus vereinbarten Verträgen bestehen im Wesentlichen Verpflichtungen für DV-Dienstleistungen (u.a. Rechenzentrumsbetrieb) in Höhe von rund 840 Tsd. Euro p.a. sowie aus langfristigen Gebäudemietverträgen inkl. Nebenkosten in Höhe von rund 150 Tsd. Euro p.a. Anlagenspiegel
In den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen enthalten. Bei den Sachanlagen handelt es sich ausschließlich um Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie um Einbauten in den gemieteten Büroräumen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ein Betrag aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen aufgrund Zinseffekten in Höhe von 19,3 Tsd. Euro und Kosten für Sanierung und Vermarktung notleidender Objekte in Höhe von 186,3 Tsd. Euro enthalten. Provisionserträge Aus der Auflösung von Rückstellungen für Abschlussgebührenrückerstattungen ergaben sich im laufenden Jahr Provisionserträge aus Vertragsabschluss und -vermittlung in Höhe von 6,6 Tsd. Euro. Die anderen Provisionserträge in Höhe von 82,7 Tsd. Euro betreffen im Wesentlichen allgemeine Gebühren lt. Gebührentabelle auf den Kundenkonten (67,2 Tsd. Euro) sowie Kontoführungsgebühren für Bausparkonten (15,5 Tsd. Euro). Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen die Auflösungen von Rückstellungen (113,9 Tsd. Euro), Aufwandsentschädigungen für die Verwaltung der Risikolebensversicherungen (36,1 Tsd. Euro) und Ausbuchung von Guthaben nicht mehr auffindbarer Bausparer (389,0 Tsd. Euro) sowie Auflösung des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung (550,0 Tsd. Euro) ausgewiesen. Bei den aufgelösten Rückstellungen handelt es sich insbesondere um Auflösungen von Interessensausgleichansprüche (91,6 Tsd. Euro) und allgemeine Verwaltungskosten (1,3 Tsd. Euro). Verfügungsbeschränkungen Zur Sicherung eines Refinanzierungsdarlehens (Konsortialdarlehen) sind Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 121.766,8 Tsd. Euro abgetreten. Zur Sicherung zweckgebundener Mittel sind Vermögenswerte in Höhe von 1.959,8 Tsd. Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt / Main, abgetreten. Mitarbeiter
Mitteilungspflichtige Beteiligungen Die Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH, Berlin, hat uns mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 mitgeteilt, dass ihr seit dem 6. Oktober 2009 mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG), dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 4 AktG) sowie, dass sie mit sofortiger Wirkung Inhaber von insgesamt 12.000.000 Stück Aktien unserer Gesellschaft geworden ist (§ 67 Abs. 1 AktG). Die Gesellschafter der Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH stellen der BSQ Bauspar AG als Konsortium Refinanzierungsdarlehen in Höhe von 113,4 Mio. EUR (Stand 31. Dezember 2022) zur Verfügung. Die Verzinsung beträgt 0,7 Prozent für die Jahre 2021 bis 2023. Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich hierdurch Zinsaufwendungen in Höhe von 864,2 TEUR. Honorar der Abschlussprüfer Das zurückgestellte Honorar der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf 120,0 Tsd. Euro für Abschlussprüfungsleistungen. Angaben zu den Organen Aufsichtsrat
Vorstand
Generalbevollmächtigter
Ombudsmann
Vertrauensmann
Sonstige Angaben zu Aufsichtsrat und Vorstand Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr betrugen 5,2 Tsd. Euro. Bezüglich der Angabe der an den Vorstand gewährten Gesamtbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 128,3 Tsd. Euro. In den Pensionsrückstellungen per 31. Dezember 2022 ist kein Betrag für Vorstandsmitglieder und ein Betrag von 2.160,7 Tsd. Euro für ehemalige Vorstandsmitglieder enthalten. Am Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse und Kredite (Baudarlehen) im Sinne von § 34 Absatz 2 Nr. 2 RechKredV an Mitglieder des Aufsichtsrats. Mitgliedschaften Die BSQ Bauspar AG ist Mitglied bei folgenden Verbänden und Institutionen:
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Aufstellung des Jahresabschlusses für 2022 haben sich für die Bausparkasse nicht ergeben. Ergebnisverwendung Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.651.517,23 Euro. Es wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, diesen Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 18.257.394,63 Euro zu verrechnen und als Bilanzverlust in Höhe von 20.908.911,86 Euro auf das neue Jahr vorzutragen.
Nürnberg, den 15. März 2023 BSQ Bauspar AG Michael Gonschor Andreas Rosin Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BSQ Bauspar AG, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BSQ Bauspar AG, Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BSQ. Bauspar AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der Gesellschaft unter "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang und unter "Grundlagen der BSQ Bauspar AG" im Lagebericht, welche den Eintritt der BSQ Bauspar AG in die finale Phase der Abwicklung der BSQ Bauspar AG durch die Aufgabe der Bestandsbetreuung der verbleibenden Kreditnehmer und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Abkehr von der Going-Concern-Bilanzierung Zugehörige Informationen im Abschluss und Lagebericht Gemäß Jahresabschluss und Lagebericht der BSQ Bauspar AG soll nunmehr auch die Bestandsbetreuung der verbleibenden Kreditnehmer aufgegeben werden. Mit der projektbasierten Initiierung des Eintritts in die finale Phase ist nicht mehr von einer Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen. Hierdurch ergaben sich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR, die weitestgehend auf die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entfielen. Wesentliche stille Reserven sind nicht ersichtlich. Sachverhalt und Risiko für die Prüfung Die Abkehr von der Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bedingt, dass die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie Umlaufvermögen zu bewerten sind, soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen. Neben den bislang zu passivierenden Schulden sind auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen, die durch Aufgabe der Bestandsbetreuung der verbleibenden Kreditnehmer verursacht werden. Durch das primäre Ziel einer sachgerechten Ermittlung des Reinvermögens der BSQ Bauspar AG wird das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip weder aufgehoben noch abgeschwächt. Wertansätze, welche die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vermögensgegenstände überschreiten, sind nicht zulässig. Der Einzelbewertungsgrundsatz gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB gilt auch bei Wegfall der Fortführungsannahme. Vor diesem Hintergrund bestehen wesentliche Fehlerrisiken neben der Bewertung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft auch insbesondere bei dem Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen. Es sind zusätzlich alle Verpflichtungen aufzunehmen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich der Bilanzierende voraussichtlich nicht entziehen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Zur Beurteilung der Angemessenheit der Bildung der Rückstellungen haben wir eine Systemprüfung durchgeführt. Die Vollständigkeit der Rückstellungen wurde auch durch eine Befragung des Vorstands überprüft, wobei der Fokus auf Verpflichtungen bestand, die rechtlich noch nicht entstanden sind (z. B. Vertragsstrafen, Abfindungen). Anhand von eingeholten Rechtsanwalts- und Steuerberaterbestätigungen sowie der vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Rückstellungen haben wir den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern bei der Beurteilung des Ansatzes und der Bewertung der Rückstellungen getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar. Bewertung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft Zugehörige Informationen im Abschluss und Lagebericht Im Jahresabschluss der BSQ Bauspar AG wurden in der Bilanz zum Bilanzstichtag im Bilanzposten Forderungen an Kunden Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft in Höhe von 128,6 Mio. EUR ausgewiesen. Gemäß den Angaben im Anhang werden zur Vorsorge von erkennbaren oder latenten Risiken im Kundenkreditgeschäft angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet, die von den Forderungen in Abzug gebracht werden. Somit werden die Forderungen mit dem Nennbetrag abzüglich Risikovorsorge ausgewiesen. Sachverhalt und Risiko für die Prüfung Der Geschäftszweck der BSQ Bauspar AG ist das Bauspargeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG sowie die hiermit zusammenhängenden zulässigen Geschäfte mit dem Ziel, die BSQ Bauspar AG ohne Neugeschäft bestandsbetreuend fortzuführen. Dem Kundenkreditgeschäft liegen Bewertungsrisiken zugrunde. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Bestandsabbaus und der strukturellen Verschlechterung des Kundenkreditportfolios bestehen wesentliche inhärente Risiken hinsichtlich der Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft ist zum einen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und zum anderen auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten abzustellen. Beide Aspekte haben einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Einzelwertberichtigungen. Die ordnungsgemäße Bewertung von Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft, insbesondere die Bewertung der Risikovorsorge, war aus diesem Grund im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen an Kunden im Rahmen einer Systemprüfung mittels einer risikoorientierten Stichprobenauswahl Einzelfallprüfungen bezüglich der Bewertung von Forderungen an Kunden durchgeführt. Hierbei haben wir anhand der von den Kreditnehmern vorgelegten und von der BSQ. Bauspar AG analysierten Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kreditnehmer die von der BSQ Bauspar AG beurteilte Kapitaldienstfähigkeit der Kunden nachvollzogen. Bei von Kreditnehmern gestellten Sicherheiten haben wir im Rahmen einer bewussten Auswahl deren angemessene Bewertung und Berücksichtigung bei der Ermittlung der Risikovorsorge durch die BSQ. Bauspar AG überprüft. Die von den gesetzlichen Vertretern bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Sonstige Informationen umfassen zum Beispiel übrige Teile eines Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Abwicklung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Abwicklung, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss und mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Nils Peters.
Hamburg, den 09. Mai 2023 CASIS
Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft mbB
Dr. Jost Wiechmann, Wirtschaftsprüfer Nils Peters, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsAufsichtsrat und Ausschüsse Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften überwacht sowie über die vorgelegten zustimmungsdürftigen Geschäfte entschieden. Zusammenarbeit mit dem Vorstand Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand im Geschäftsjahr 2022 in drei Sitzungen und durch regelmäßige schriftliche Berichte zeitnah und umfassend über die Lage und Geschäftsentwicklung unterrichtet. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Unternehmensplanung informiert. Gegenstand der Beratung im Aufsichtsrat war zudem die Vergütung des Vorstands auf der Grundlage des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kreditinstituten. Die vom Vorstand für das Jahr 2023 aufgestellte Geschäftsstrategie und Risikostrategie für das Unternehmen wurde vom Aufsichtsrat eingehend erörtert und in der vorgelegten Form genehmigt. Sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wurden ebenfalls gemeinsam mit dem Vorstand stets zeitnah erörtert. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen informiert. Zusammenarbeit mit den Abschlussprüfern Die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und hierüber den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugegangen und wurden von ihnen umfassend beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Feststellung des Jahresabschlusses Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der BSQ Bauspar AG und den Lagebericht eingehend geprüft. Einwendungen ergaben sich nicht. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben an der Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses teilgenommen, um ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung zu berichten. Sie standen darüber hinaus für Auskünfte zur Verfügung. Mit Beschluss vom 09. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der BSQ Bauspar AG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für die im Jahre 2022 geleistete Arbeit.
Nürnberg, den 09. Mai 2023 BSQ Bauspar AG Dirk Botzem, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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