LAREC Verwaltung GmbH
Von-Carlowitz-Straße 2, 09599 Freiberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christa Maria Dr. Loogk seit 6.2.2023 | Geschäftsführer |
Manuela Kräher seit 7.1.2009 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAREC Verwaltung GmbH (vormals: LAREC Lampen Recycling Gesellschaft mbH)Freiberg (vormals: Brand-Erbisdorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang zum 31. 12. 2022LAREC Lampen Recycling GmbHA. Allgemeine Angaben zum 31.12.2022
Der Jahresabschluss der LAREC Lampen Recycling GmbH, Brand-Erbisdorf, für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 sämtliche wesentliche Vermögensgegenstände im Wege der Einzelrechtsnachfolge ("Asset Deal") verkauft. B. Gliederung, Vorjahresbeträge und Abweichungen In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wird kein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mehr ausgewiesen, dagegen erfolgt entsprechend § 275 Abs. 2 HGB ein Ausweis vom Ergebnis nach Steuern. C. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus wurden die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgten unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Berichtswährung ist EURO. Die Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den zum Zeitpunkt der jeweiligen Anschaffung gültigen amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Für die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die nach dem 31. 12. 2007 angeschafft bzw. hergestellt wurden, deren Wert größer als 250 EUR (150 EUR bis 31.12.2017) ist und 1.000 EUR nicht übersteigt, wurde für 2021 und 2020 der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschal über 5 Jahre abgeschrieben. Gegenstände mit einem Wert bis zu 250 EUR (150 EUR bis 31.12.2017) wurden sofort als Aufwand erfasst. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel im Detail dargestellt. Die Vorräte wurden, soweit vorhanden, zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert und einzeln bewertet. Der Nachweis ist durch Saldenlisten und Einzelbelege erbracht. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelbewertungen berücksichtigt. Die Forderungen werden unter Berücksichtigung einer Pauschalwertberichtigung von 1 % für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Der ausgewiesene Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den Pensionsrückstellungen. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung für die Pensionsansprüche ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt worden. Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Barwertverfahren mit einem Rechnungszins von 1,78 % ohne Berücksichtigung eines Rententrends ermittelt. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden nach § 253 Abs.1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt (bis 2015: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre). Der Erhöhungsbetrag für Pensionsverpflichtungen (Differenzbetrag zwischen der Bewertung nach bisheriger Rechnungslegung und nach BilMoG) wurde auf Basis des 01.01.2010 unter Verwendung des Teilwertverfahrens mit einem Rechnungszins von 5,25 % und ansonsten gleichen Rechnungsgrundlagen ermittelt. In der Bilanz wurde vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht und vom o.g. Differenzbetrag ein Betrag in Höhe von 3 TEUR zum 31.12.2022 nicht ausgewiesen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. D. Angaben zu einzelnen Posten In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus im Folgejahr abziehbarer Vorsteuer, Forderungen gegenüber Krankenkassen, Forderungen aus Steuerüberzahlungen und Ansprüche aus Vorgängen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf enthalten. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen betriebliche Versicherungen sowie im Voraus bezahlte Aufwendungen. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 59 TEUR enthalten. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 15.444,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt auf Basis der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,78 % ohne Berücksichtigung eines Rententrends. Für die Saldierung (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögensgegenständen wurden folgende Werte ermittelt:
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Rückstellungen für die Berufsgenossenschaft, für noch zu erbringende Leistungen, für die Aufstellung des Jahresabschlusses, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, aus Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge sowie Verbindlichkeiten aus sonstigen Leistungsverpflichtungen. E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. In dem Posten "Zinsen und ähnliche Erträge" sind Aufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von 9 TEUR sowie Erträge aus verrechneten Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 18 enthalten. F. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. G. Sonstige Angaben Bis zum 30.09.2022 betrug die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter 22.
Brand-Erbisdorf, den 30. November 2023 gez. Dr. Maria Loogk Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Dezember 2023 |
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