Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 20510
Eingetragen
31.7.2017
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für ältere MenschenRettungs- und KrankentransportdiensteSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
die An- und Weitervermietung fremder Immobilien sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten sowie aller damit im Zusammenhang stehender Serviceleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Diana Lingenfelder
seit 31.8.2025
Prokura
Matthias Gößler
seit 4.1.2022
Geschäftsführer
Anita Wagenknecht
seit 4.1.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Matthias Gößler
Penzlin
51.00%
Diana Lingenfelder
Neubrandenburg
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lifeline GmbH

Penzlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.06.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
26.6.2017
EUR
A. Anlagevermögen 42.956,00 0,00
B. Umlaufvermögen 61.686,53 12.500,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 337,75 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 104.980,28 12.500,00

Passiva

31.12.2017
EUR
26.6.2017
EUR
A. Eigenkapital 3.929,14 12.500,00
B. Rückstellungen 615,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 100.436,14 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 100.436,14 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 104.980,28 12.500,00

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.

Die Gesellschaft wurde in 2017 gegründet. Daher sind keine Vorjahreswerte ausgewiesen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten linear.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs.

Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Fremdwährungsposten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
  

I. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des Geschäftsjahreswerden in einem separaten Anlageverzeichnis geführt.
 

 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
          
keine

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält Abgrenzungen zu Steuern.

4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Verbindlichkeiten
  

Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
Davon Restlaufzeit
Davon besichert
Art der Sicherheit
Bis zu 1 Jahr
1-5 Jahre
Über 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 99.075,56 14.343,24 71.716,20 13.016,12 0,00 Grundschuld/
Übereignung
Sonstige Verbindlichkeiten 1.360,58 1.360,58   0,00 0,00 0,00 Grundschuld Gesellschafter
Summe
100.436,14
15.703,82  
71.716,20
13.016,12
0,00
 



6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

keine


7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

keine
  

II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten latente Steueraufwendungen in Höhe von 0,00 €.
 

III. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

keine



Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Frau Lingenfelder-Gößler.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1,0.

  

IV. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen

keine

Die Geschäftsführerin sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB.

Penzlin, 18.12.2018
Lifeline GmbH
Diana Lingenfelder-Gößler
Geschäftsführerin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2018 festgestellt.

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