Lifeline
GmbH
Penzlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 26.06.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
26.6.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.956,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.686,53 |
12.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
337,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.980,28 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
26.6.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.929,14 |
12.500,00 |
| B.
Rückstellungen |
615,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.436,14 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
100.436,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.980,28 |
12.500,00 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
Die Gesellschaft wurde in 2017 gegründet. Daher
sind keine Vorjahreswerte ausgewiesen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene
Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für
soziale Einrichtungen des Betriebs.
Für Risiken im Vorratsvermögen werden
ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene
Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß
Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive
latente Steuern.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
I. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahreswerden in einem separaten
Anlageverzeichnis geführt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
keine
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten enthält Abgrenzungen zu Steuern.
4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführerin schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Verbindlichkeiten
Art der
Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
Davon
Restlaufzeit
|
Davon
besichert
|
Art der
Sicherheit
|
Bis zu 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
| gegenüber
Kreditinstituten |
99.075,56 |
14.343,24 |
71.716,20 |
13.016,12 |
0,00 |
Grundschuld/
Übereignung |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
1.360,58 |
1.360,58 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Grundschuld
Gesellschafter |
Summe
|
100.436,14
|
15.703,82
|
71.716,20
|
13.016,12
|
0,00
|
|
6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
keine
7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
keine
II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten
latente Steueraufwendungen in Höhe von 0,00 €.
III. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend
dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre
nach § 268 Abs. 8 HGB:
keine
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Frau Lingenfelder-Gößler.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1,0.
IV. Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
keine
Die Geschäftsführerin sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB.
Penzlin, 18.12.2018
Lifeline GmbH
Diana Lingenfelder-Gößler
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2018 festgestellt.
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