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Event & EXPO GmbH
Mettmann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.111,00 |
67.351,00 |
| I.
Sachanlagen |
53.111,00 |
67.351,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
284.489,05 |
324.732,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.021,82 |
22.598,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
647,13 |
710,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
260.467,23 |
302.134,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.911,94 |
3.084,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
340.511,99 |
395.168,09 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
271.316,42 |
267.455,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
254.955,31 |
203.525,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.861,11 |
51.430,15 |
| B.
Rückstellungen |
3.786,00 |
46.313,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.409,57 |
81.399,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.409,57 |
25.399,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
340.511,99 |
395.168,09 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben nach § 284 HGB
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Kapitalgesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1
HGB als sog. kleine Kapitalgesellschaft umschrieben.
Für kleine Kapitalgesellschaften geltende
Befreiungsvorschriften bzw. größenabhängige
Erleichterungen ( § 276 HGB) wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Es wurde in der Gewinn und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 abs. 2 HGB
angewendet.
a. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsab-grenzungsposten Aufwendungen und Erträge
erhalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind, sofern welche bestehen, nachfolgend angegeben.
b. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bewertet.
Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 150,00) wurden im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
|
| • |
Die
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und
Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
|
| • |
Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
|
2. Angaben nach § 285 HGB
Verbindlichkeiten
Die Fälligkeiten aus den Verbindlichkeiten
gegenüber den Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen
Verbindlichkeiten ergeben sich aus den "davon" -Vermerken
innerhalb der Bilanz.
Verwendung des Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Jahr 2009 in Höhe
von
€ 3.861,11 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mettmann, 15. Juni 2010
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Andrea Wolf-Madei
Geschäftsführerin
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 56.000,00 EUR.
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 56.000,00 EUR.
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