ASCD
Abrechnungssysteme GmbH
Bad
Honnef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
804,00 |
1.866,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
4,50 |
| II.
Sachanlagen |
304,00 |
1.361,50 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.493,45 |
56.961,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.312,26 |
56.892,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.181,19 |
69,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
515,85 |
596,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.813,30 |
59.423,85 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.802,65 |
49.243,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.743,18 |
71.104,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.559,47 |
-47.361,47 |
| B.
Rückstellungen |
4.200,00 |
4.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.810,65 |
5.980,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.813,30 |
59.423,85 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff HGB) unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
(§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung
der Vorjahreszahlen entsprochen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. In Anwendung der
steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift des
§ 6 Abs. 2 EStG wurden die
Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten
jeweils EUR 150,00 nicht übersteigen, in voller
Höhe abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten mehr als
EUR 150,00 und nicht mehr als EUR 410,00
betragen, wurden in Anwendung der steuerrechtlichen
Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG
wurden in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel in der Anlage
zu diesem Anhang zu entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 60.312,26
(Vorjahr: € 56.892,31), davon gegenüber
Gesellschaftern € 47.246,42 (Vorjahr:
€ 38.088,31).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten
für die Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses sowie die Erstellung der
Steuererklärungen und nicht genommenen Urlaub der
Arbeitnehmer
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2015 war
Herr Franz-Josef Therré.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Honnef, 21.06.2016
gez. Franz-Josef Therré
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2016 festgestellt.
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