Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 36760
Eingetragen
16.11.2021
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
Produktion und Bereitstellung/Beschaffung sowie Abgabe von Energie im Stadtgebiet von Donauwörth, insbesondere - Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie, insbesondere KWK-Anlagen; - Absatz der gewonnenen/bezogenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme bzw. Kälte; - Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie, insbesondere KWK-Anlagen; - Steigerung der Energieeffizienz und Förderung von Energieeinsparung (als Contractingleistung); - Beratung und Planung in Fragen der Energiegewinnung, verteilung und -einsparung sowie -Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gertrud Hammer
seit 16.11.2021
Geschäftsführer
Jens Dammer
seit 16.11.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Große Kreisstadt Donauwörth
49.00%
33.08%
Stadt Augsburg
17.92%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
energie schwaben gmbh
Germany
12.750 €
51.00%
Große Kreisstadt Donauwörth
Germany
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DonauEnergie GmbH

Donauwörth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen

Geschäftsmodell

Die DonauEnergie GmbH, Donauwörth, im Folgenden "DonauEnergie" oder "Gesellschaft" genannt, wurde im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 36760 am 16. November 2021 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 27. September 2021 gegründet. Gesellschafter sind die energie schwaben gmbh, Augsburg, mit einem Anteil von 51,0 % am Stammkapital und die Große Kreisstadt Donauwörth mit einem Anteil von 49,0 % am Stammkapital.

Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und die Bereitstellung sowie die Beschaffung und Abgabe von Energie im Stadtgebiet von Donauwörth, insbesondere die Errichtung und der Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie, speziell KWK-Anlagen. Außerdem ist der Absatz der gewonnenen beziehungsweise bezogenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme beziehungsweise Kälte, ein weiterer Punkt. Die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie und auch die Steigerung der Energieeffizienz und Förderung von Energieeinsparung als Contracting-Leistung, soll ebenfalls Gegenstand des Unternehmens sein. Die Beratung und Planung in Fragen der Energiegewinnung, -verteilung und -einsparung sowie Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstands geeignet oder nützlich erscheinen. Sie kann sich hierbei insbesondere anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten.

Wirtschaftsbericht

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die für die Steuerung der Gesellschaft bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, Materialaufwand und die Investitionen. Aufgrund der anlaufenden, derzeit überschaubaren Geschäftstätigkeit der DonauEnergie, wurden keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren definiert.

2022
TEUR
Plan 2023
TEUR
2023
TEUR
Plan 2024
TEUR
Umsatzerlöse 83,5 165,0 168,4 462,0
Materialaufwand 89,3 420,0 113,2 307,0
Investitionen 22,6 3.818,0 1.121,6 2.662,0

Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenen Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben und so weiter) auftreten können.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Ist-Vorjahr

Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand sind im aktuellen Geschäftsjahr 2023, im Vergleich zum Vorjahr, gestiegen, da es im Ist-Vorjahr noch der Aufbau der Geschäftstätigkeit angelaufen ist.

Die Investitionen des Geschäftsjahres liegen über den Investitionen zum Vorjahr, da der Ausbau des Wärmenetzes für das Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier" weiter voranschreitet.

Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Plan-Geschäftsjahr

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 sind im Vergleich zum Plan des Jahres 2023 konstant.

Der Materialaufwand des Geschäftsjahres 2023 liegt unter dem Plan des Jahres 2023. Es wurde mit höheren Bezugskosten geplant.

Die Investitionen des Geschäftsjahres liegen unter dem Planniveau. Im Geschäftsjahr wurden nur wenige Hausanschlüsse gesetzt, da die Erschließungstätigkeit zögerlich voranging.

Abweichung Plan-Folgejahr zum Ist-Geschäftsjahr

Es wird für das Folgejahr 2024 von einem Anstieg der Umsatzerlöse und des Materialaufwand, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023, ausgegangen. Die Ursachen hierzu liegen in der weiteren Fortsetzung des Ausbaus des Geschäftsbetriebes.

Im Plan-Folgejahr steigen die Investitionen aufgrund der Fortsetzung des Baus des Wärmenetzes im Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier".

Geschäftsverlauf

Die DonauEnergie hat den Bau des Heizkraftwerkes im Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier" weiter fortgeführt. Die Wärmeleitungen wurden von der Heizzentrale bis ins Baugebiet verlegt. Der erste Wärmekunde wurde mit dem Hochbehälter der Stadtwerke Donauwörth ans Wärmenetz angeschlossen.

Der Bau der Heizzentrale wird schrittweise dem Baufortschritt und dem daraus resultierenden Wärmebedarf angepasst. Die Wärmelieferung ins Baugebiet hat ab August 2023 begonnen. Die Versorgung des Freibades erfolgt bis zur Fertigstellung der Heizzentrale durch einen Biomethan-Brennwertkessel. Damit konnte die DonauEnergie die Wärmeversorgung für das erste Betriebsjahr des Freibades sicherstellen. Für die Stromversorgung wurde eine Trafostation errichtet und der erforderliche 20 kV-Stromnetzanschluss wurde erstellt. Der Strombezug für Freibad, Kiosk und Hochbehälter wurde durch die DonauEnergie sichergestellt und an die Verbraucher verrechnet.

Ertragslage

Die Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Positionen zusammen:

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 168 TEUR (Vorjahr 83 TEUR). Diese beinhalten im Wesentlichen den Weiterverkauf des Strom- und Wärmebezuges durch die Kompaktstation von 142 TEUR (Vorjahr 83 TEUR), sowie der Auflösung der empfangenen Ertragszuschüsse in Höhe von 26 TEUR.

Der Materialaufwand in Höhe von 113 TEUR (Vorjahr 89 TEUR) beinhaltet vor allem den Einkauf des Strombezug für die Kompaktstation.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 40 TEUR (Vorjahr 36 TEUR). Sie enthalten im Wesentlichen Betriebsführungsentgelte und Rückstellungszuführungen, sowie Beratungsleistungen.

Das Finanzergebnis beinhaltet 15 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) Zinsaufwendungen für eine kurzfristige Darlehensverbindlichkeit gegen über der Gasnetz Donauwörth GmbH, sowie die Abzinsung der langfristigen Forderung in Höhe von 42 TEUR.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 11 TEUR (Vorjahr 42 TEUR) und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 68 TEUR (Vorjahr 42 TEUR) erzielt.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 4.301 TEUR (Vorjahr 1.040 TEUR), davon entfallen 1.256 TEUR (Vorjahr 162 TEUR) auf das Sachanlagenvermögen.

Die Zugänge betreffen ein Wärmenetz im Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier". Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über das vorhandene Eigenkapital und Fremdkapital.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistung in Höhe von 2.820 TEUR stellen eine langfristige abgezinste Forderung von vier Jahren für den empfangenen Ertragszuschuss dar.

Die Höhe der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag lag bei 93 TEUR (Vorjahr 663 TEUR).

Das bilanzielle Eigenkapital weist im Berichtsjahr eine Höhe von 838 TEUR (Vorjahr 906 TEUR). Das Stammkapital beträgt 25 TEUR (Vorjahr 25 TEUR). Die Kapitalrücklage beträgt 959 TEUR (Vorjahr 959 TEUR).

Die Eigenkapitalquote ist gesunken vom Vorjahr 87,2 % auf 19,48 %.

Bei dem empfangenen Ertragszuschuss in Höhe von 2.836 TEUR handelt es sich um einen Zuschuss für die Nahwärmenetz des Projektes "Alfred Delp-Quartier". Dieser wird passiviert und über 20 Jahre zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und für ausstehende Eingangsrechnungen.

Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Auszahlungen im Geschäftsjahr für Investitionen in das Anlagevermögen wurden durch den vorhandenen Bankbestand gedeckt. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt mittel- und langfristig über das Eigen- und Fremdkapital.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die Gesellschaft will zukünftig im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Teile der Bevölkerung der Stadt Donauwörth mit Abgabe von erzeugter Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen versorgen. Dabei kann sie die damit zusammenhängenden und ergänzenden Dienstleistungen erbringen und auch vermarkten.

Chancen

Durch die Einbettung der kommunalen Wärmeplanung als Voraussetzung für das Wirksamwerden des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden sind positive Rahmenbedingungen für regional verankerte Energieversorger mit Expertise im Wärmemarkt geschaffen worden.

Überall dort, wo kein Wasserstoffnetz entsteht und eine Biomethanbeimischung bis auf 60 % nicht möglich ist, können Wärmenetze aus industrieller Abwärme oder aus Biogasanlagen eine gute Basis für die CO 2 -arme Wärmeversorgung sein. Die Grundvoraussetzungen in Bezug auf die Wärmedichte und die wirtschaftliche Erschließung sind eine Bestandsaufnahme und eine Einstufung der möglichen Versorgungsvarianten. Diese werden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ermittelt.

Der Bau von Wärmenetzen und der Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung, soll durch die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) mit bis zu 40 % gefördert werden. Leider wurde das Förderprogramm BEW erst später als erwartet freigegeben. Da der erste Teil des Wärmeleitungsbau zusammen mit den Erschließungsarbeiten vergeben werden musste, konnte die DonauEnergie die Förderung aus dem BEW-Programm nicht in Anspruch nehmen (Auftragsvergabe darf erst nach Förderzusage erfolgen). Ansonsten hätte der Zeitplan zur Erschließung des Baugebietes nicht eingehalten werden können. Der Bau der Wärmeleitungen wird aber, durch das bereits bekannte Förderprogramm für KWK-Wärme, ebenfalls mit 40 % gefördert. Eine negative Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der DonauEnergie ist daher nur für den Teil der Wärmeerzeugung zu erwarten. Hier wird die Förderung der Wärmeerzeugung durch länderspezifische Fördermaßnahmen unterstützt, voraussichtlich allerdings nur mit 30 %.

Stark gestiegene Energiepreise für Strom und Gas durch die russische Invasion, haben dazu geführt, dass die Wärmeversorgung mit regenerativen Energien im Vergleich zu konventionellen Anwendungen wie Gas weiterhin an Attraktivität gewinnen. Das Wärmekonzept im Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier" ist für die potenziellen Kunden und Grundstückskäufer eine sehr ökologische Alternative, die durch die staatlichen Förderzuschüsse auch finanziell attraktiv sind. Das überarbeite KfW-Programm unter dem Titel "Klimafreundlicher Neubau" (sogenannte Stufe drei), war ab März 2023 verfügbar. Die Förderung und der regionale Aspekt (Biowärme aus regionalem Biogas und Wärme aus Hackschnitzeln der Donauwörther Forstbetriebe) sind wichtige Verkaufsargumente für eine möglichst hohe Anschlussquote.

Die DonauEnergie bietet damit ein Wärmekonzept, das durch regionale, ökologische und nachhaltige Wärmeerzeugung beste Argumente bietet. Der Vertrieb der Wärme ist dabei auf das Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier" und das angrenzende Umfeld beschränkt. Liegenschaften, die nahe am Versorgungsnetz liegen, können dabei helfen die Wärmeauslastung zu erhöhen.

Risiken

Die wesentlichen Risiken der DonauEnergie liegen in der Vermarktung der Wärme und in der zeitlichen Abhängigkeit von der Erschließung. Die entsprechenden Investitionen für das Wärmenetz und die Wärmeerzeugung müssen durch die DonauEnergie in der Erschließungsphase des Baugebietes erbracht werden.

Der Kapitalrückfluss kommt zeitverzögert durch den Verkauf der Grundstücke und der Abnahme von Wärme durch die Kunden. Im Businessplan sind dementsprechend Verzögerungen zwischen Investition und Wärmeverkauf berücksichtigt. Sollte ein deutlicher zeitlicher Verzug eintreten, so besteht das Risiko im Wesentlichen aus dem zeitverzögerten Kapitalrückfluss. Zusätzliche Risiken entstehen bei einer geringen Anschlussquote, wobei der Einfluss durch einen hohen Förderanteil nicht existenzbedrohend ist.

Risiken beim Ausbau erneuerbarer Energien werden in langen Projektlaufzeiten gesehen. Diese sind im Wesentlichen auf die hohe Komplexität, die Genehmigungsverfahren und entsprechende Bürgerbeteiligung sowie auf Engpässen bei der Verfügbarkeit von Materialien und Fachpersonal zurückzuführen.

Anhaltenden negativen Einflüsse der Ukraine- und Energiekrise bewirken weiterhin Lieferengpässe bei einigen Baumaterialien und Preissteigerungen in der Erzeugung energieintensiver Materialien. Durch den Abschluss von Mehrjahresverträgen und einer zusätzlichen Optimierung der Beschaffungsstrategie wird versucht, diesem Trend entgegenzuwirken. Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass signifikante Preissteigerungen, auch oberhalb der Inflationsrate, nicht zu vermeiden sind.

Potenzielle finanzielle Risiken werden grundsätzlich im Ausfall von Debitoren gesehen, welche jedoch als eher gering eingeschätzt werden können.

Prognosebericht

Aufgrund der guten Lage des Baugebietes geht die Gesellschaft von einem zügigen Verkauf der Grundstücke und einem baldigen Bezug von Wärme durch Kunden aus. Der Trend zu Erneuerbaren Energien und eine stärkere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, bildet eine gute Grundlage für eine positive Geschäftsentwicklung. Trotz gestiegener Grundstücks- und Baupreise ist die Nachfrage nach Grundstücken im Neubaugebiet "Alfred-Delp-Quartier" höher als die angebotenen Flächen. Wir gehen daher von einem zügigen Verkauf und einer kontinuierlichen Bebauung der Grundstücke aus.

Der langfristige Kapitalrückfluss ist im Business Case berücksichtigt, sodass die anfängliche Unterdeckung in einem überschaubaren Zeitraum mehr als kompensiert werden kann. Die Gesellschaft ist auf eine nachhaltige und langfristige regionale Energieversorgung ausgerichtet und damit für zukünftige Entwicklungen gewappnet.

Die ersten Gespräche zur Vermarktung größerer Flächen an Bauträger sowie die Planungen für ein Pflege- und Mehrgenerationenhaus sind so weit fortgeschritten, dass die DonauEnergie noch im Jahr 2024 mit den ersten Zahlungen aus den Grundstücksverkäufen rechnen kann. Die Verhandlungen mit Banken zur Zwischenfinanzierung sind ebenfalls positiv verlaufen und die Bereitschaft mit entsprechenden Krediten ist gewährleistet.

Die Geschäftsführung erwartet für das kommende Geschäftsjahr 2024 weiterhin ein negatives Betriebsergebnis, da sich die DonauEnergie noch in der Investitionsphase befindet.

 

Donauwörth, 7. März 2024

DonauEnergie GmbH

Geschäftsführung

Gertrud Hammer

Jens Dammer

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 1.255.872,00 16.674,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 144.918,20
1.255.872,00 161.592,20
1.255.872,00 161.592,20
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.819.929,89 63.870,74
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 124.258,86 134.341,83
3. sonstige Vermögensgegenstände 7.907,62 16.455,46
2.952.096,37 214.668,03
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 92.560,78 663.303,02
3.044.657,15 877.971,05
4.300.529,15 1.039.563,25

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 959.156,96 959.156,96
III. Verlustvortrag -78.081,25 -35.698,11
IV. Jahresfehlbetrag -68.161,06 -42.383,14
837.914,65 906.075,71
B. Empfangene Ertragszuschüsse 2.835.640,54 0,00
C. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 12.272,36 9.725,00
12.272,36 9.725,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.127,20 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.324,40 103.063,16
3. sonstige Verbindlichkeiten 600.250,00 20.699,38
davon aus Steuern 0,00 EUR (VJ. 20.699,38 EUR) 0,00 20.699,38
614.701,60 123.762,54
4.300.529,15 1.039.563,25

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 168.486,78 83.486,34
2. sonstige betriebliche Erträge 1.243,01 142,80
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 103.570,37 86.736,34
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 9.653,79 2.583,33
113.224,16 89.319,67
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 27.283,46 501,33
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 39.864,40 36.191,28
Betriebsergebnis -10.642,23 -42.383,14
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 57.518,83 0,00
Finanzergebnis 57.518,83 0,00
Ergebnis nach Steuern -68.161,06 -42.383,14
Jahresfehlbetrag -68.161,06 -42.383,14

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 bis 278 HGB vorgenommen.

Die DonauEnergie GmbH, Donauwörth, im Folgenden "DonauEnergie" oder "Gesellschaft" genannt, wurde im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 36760 am 16. November 2021 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 27. September 2021 gegründet. Gesellschafter sind die energie schwaben gmbh, Augsburg, mit einem Anteil von 51,0 % am Stammkapital und die Große Kreisstadt Donauwörth mit einem Anteil von 49,0 % am Stammkapital.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Absatz 1 HGB auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der DonauEnergie werden gemäß der Satzung nach den geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. Bei der Bewertung der einzelnen Posten wurden folgende Grundsätze angewendet:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die technischen Anlagen und Maschinen unterliegen der linearen Abschreibung gemäß den steuerlichen Abschreibungs-Tabellen (AfA Tabellen) und werden im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt bei 20 Jahren.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken zu Nominalbeträgen bewertet.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert bilanziert.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Bei dem empfangenen Ertragszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für die Nahwärmenetz des Projektes "Alfred Delp-Quartier". Dieser wird passiviert und über 20 Jahre zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenen Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben und so weiter) auftreten können.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus der "Entwicklung des Anlagevermögens 2023" hervor (Anlage zum Anhang).

Die Forderungen haben alle eine Restlaufzeit von einem Jahr bis zu vier Jahren. Die langfristigen Forderungen wurden unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes abgezinst.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, betragen im Geschäftsjahr 124 TEUR (Vorjahr 134 TEUR) und betreffen den Gesellschafter Große Kreisstadt Donauwörth.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr 16 TEUR) Forderungen gegenüber dem Finanzamt mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr.

Passiva

Das Stammkapital beträgt im Geschäftsjahr 25 TEUR (Vorjahr 25 TEUR).

Die Kapitalrücklage ist mit 959 TEUR (Vorjahr 959 TEUR) konstant.

Der empfangene Ertragszuschuss in Höhe von 2.836 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) beinhalten den Zuschuss für den Bau und Betrieb des Nahwärmenetz des Projektes "Alfred Delp-Quartier", die passiviert und innerhalb der nächsten 20 Jahre zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst werden. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die erstmalige Auflösung 26 TEUR.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung und ausstehende Eingangsrechnungen.

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, betragen im Geschäftsjahr 8 TEUR (Vorjahr 103 TEUR) und betreffen den Gesellschafter Große Kreisstadt Donauwörth.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten ein kurzfristiges Darlehensaufnahme gegenüber der Gasnetz Donauwörth GmbH in Höhe von 600 TEUR.

Der Gesamtsteuersatz der Gasnetz Donauwörth setzt sich wie folgt zusammen:

KSt
%
SolZ
%
GewSt
%
Gesamt
%
15,00 5,50 12,95 28,78

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 168 TEUR (Vorjahr 83 TEUR) davon aus dem Weiterverkauf des Strom- und Wärmebezugs in Höhe von 142 TEUR und 26 TEUR aus der Auflösung von Ertragszuschüssen.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Gesellschafter:

energie schwaben gmbh Bayerstraße 43 86199 Augsburg 12.750 EUR

- Beteiligungsquote 51,0 %

Große Kreisstad Donauwörth Rathausgasse 1 86609 Donauwörth 12.250 EUR

- Beteiligungsquote 49,0 %

Aufsichtsrat:

Jürgen Sorré

Oberbürgermeister der Stadt Donauwörth, Donauwörth Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dirk Weimann

Geschäftsführer der energie schwaben gmbh, Augsburg stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Thomas Straulino

Geschäftsführer Stadtrat der Stadt Donauwörth

Albert Riedelsheimer

Dipl.-Sozialpädagoge Stadtrat der Stadt Donauwörth

Markus Last

Geschäftsführer der energie schwaben gmbh, Augsburg

Geschäftsführung:

Gertrud Hammer

Kämmerin der Stadt Donauwörth Werkleiterin der Stadtwerke Donauwörth

Jens Dammer

Bereichsleiter Vertrieb und Energieeinkauf der energie schwaben gmbh, Augsburg

Gesamtbezüge für Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

Die Gesamtbezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2023 betrugen 0,5 TEUR (Vorjahr 0,3 TEUR).

Neben der Aufsichtsratsvergütung beinhalten die Bezüge auch die Sitzungsgelder.

Einbezug in einen Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird als verbunden nicht zu konsolidierendes Unternehmen in den Konzernabschluss der energie schwaben gmbh zugeordnet. Jedoch ist sie von ungeordneter Bedeutung und wird nicht im Konzernabschluss der energie schwaben gmbh einbezogen. Die energie schwaben gmbh ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht für den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis aufstellt.

Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Konzernabschluss und der Konzern-Lagebericht der energie schwaben gmbh werden zusammen mit dem Bestätigungsvermerk beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Das vom Abschlussprüfer (Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen.

Nachtragsbericht

Nach § 285 Nr. 33 HGB sind nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu erwarten sind.

Es traten im Jahr 2023 bis zum Datum der Erstellung des Jahresabschlusses keine bestandsgefährdenden Risiken auf.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 68 TEUR zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 78 TEUR auf neue Rechnung vortragen wird.

 

Donauwörth, 7. März 2024

DonauEnergie GmbH

Geschäftsführung

Gertrud Hammer

Jens Dammer

Anlage zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens 2023 (HGB)

Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)
Bilanzpositionen AHK 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen +/-
EUR
AHK 31.12.2023
EUR
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 17.175,33 1.121.563,26 0,00 144.918,20 1.283.656,79
a) Verteilungsanlagen 17.175,33 1.121.563,26 0,00 144.918,20 1.283.656,79
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 144.918,20 0,00 0,00 -144.918,20 0,00
162.093,53 1.121.563,26 0,00 0,00 1.283.656,79
Summe Anlagevermögen 162.093,53 1.121.563,26 0,00 0,00 1.283.656,79
Absetzung für Abnutzungen (AfA) Buchwerte
Bilanzpositionen AfA 01.01.2023
EUR
AfA des Jahres
EUR
Abgänge
EUR
AfA kumuliert 31.12.2023
EUR
Buchwerte 31.12.2023
EUR
Buchwerte 31.12.2022
EUR
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 501,33 27.283,46 0,00 27.784,79 1.255.872,00 16.674,00
a) Verteilungsanlagen 501,33 27.283,46 0,00 27.784,79 1.255.872,00 16.674,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 144.918,20
501,33 27.283,46 0,00 27.784,79 1.255.872,00 161.592,20
Summe Anlagevermögen 501,33 27.283,46 0,00 27.784,79 1.255.872,00 161.592,20

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DonauEnergie GmbH, Donauwörth

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der DonauEnergie GmbH, Donauwörth, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DonauEnergie GmbH, Donauwörth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023 - DonauEnergie GmbH, Donauwörth

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG, zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Stuttgart, den 25. März 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

Daniel Deutsch, Wirtschaftsprüfer

Alexander Ott, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der DonauEnergie GmbH, Donauwörth, zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juli 2024 festgestellt.

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