PROBATA GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Halle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.422,94 |
28.814,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
161.994,53 |
180.305,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.671,49 |
6.132,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.088,96 |
215.252,71 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
163.923,52 |
145.359,77 |
| B.
Rückstellungen |
32.435,87 |
36.737,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.729,57 |
33.155,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.729,57 |
33.155,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.088,96 |
215.252,71 |
Anhang zum Jahresabschluss 2019
der
PROBATA GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Für den Anhang gem. § 284 HGB ff werden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der PROBATA GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,- wurden im Jahr des Zuganges
nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im vollen
Umfang antizipative Posten.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Form des
Gesamtkostenverfahrens gewählt.
Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren sowie keine durch Grundpfandrechte oder
ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
| Herr Helmut Rinke, |
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater |
| Herr Heinz Reichelt, |
Rechtsanwalt |
| Herr Gisbert
Kirschner, |
Steuerberater |
Halle, 20. April 2020
gez. G. Kirschner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2020 festgestellt.
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