WaKa GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thilo Jens Dr. Kastrup seit 27.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
maalon consult GmbHHennefJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGDie Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss entsprechend den Gliederungsvorschriften (§§ 266 HGB und 275 HGB) gegliedert. Die Gliederungsschemata entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden gemäß den Bewertungsgrundsätzen (§ 252) und den Bewertungsvorschriften (§§ 253 - 256 und 279 - 283) des Handelsgesetzbuches bewertet. Kundenforderungen wie Lieferantenverbindlichkeiten wurden durch EDV-mäßig erstellte Listen nachgewiesen. Die Debitoren und Kreditoren wurden durch die Gesellschaft in umfangreichen Stichproben zum Stichtag sowie in ihrer weiteren Entwicklung im nachfolgenden Geschäftsjahr überprüft. Die Bewertung der Forderungen erfolgt grundsätzlich zum Nennbetrag, eine pauschale Wertberichtigung ist nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der sich aus § 253 HGB ergibt. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eventualverbindlichkeiten liegen per 31. Dezember 2011 nicht vor. Ein Lagebericht wurde aufgrund der fehlenden Verpflichtung in § 264 (1) HGB nicht erstellt, da die Gesellschaft nach § 267 (1) des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft zu bewerten ist. Insofern wurden auch die größenabhängigen Erleiterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 266 (1) Satz 3, 276, 288 und 326 HGB in Anspruch genommen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.02.2013 |
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