Grünzweig GmbH
Gilching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.491,00 |
2.188,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.491,00 |
2.188,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
107.907,45 |
85.100,79 |
| I.
Vorräte |
4.898,45 |
4.981,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.651,32 |
77.537,22 |
| davon
gegen Gesellschafter |
62.323,65 |
60.978,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.357,68 |
2.582,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.495,89 |
2.327,45 |
| Aktiva |
111.894,34 |
89.616,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.846,95 |
72.574,54 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
60.074,54 |
61.754,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.272,41 |
-1.680,40 |
| B.
Rückstellungen |
2.558,00 |
2.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.489,39 |
14.991,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.489,39 |
14.991,70 |
| Summe
Passiva |
111.894,34 |
89.616,24 |
Anhang 2023
Grünzweig GmbH
Hard- und Softwaredienstleistungen
Cecinastraße 70
82205 Gilching
1. Allgemeine Angaben zu den bei der Erstellung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 und die Gewinn- und
Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2023 - 31.
Dezember 2023 wurden nach den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach den Vorschriften des § 275 HGB.
Dabei wurden jeweils die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die
Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 4
HGB sowie § 275 Abs. 5 HGB für
Kleinstkapitalgesellschaften wurden nicht angewendet.
2. Erläuterung der Bilanz
2.1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die Sachanlagen wurden
gemäß § 253 HGB zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen
wurden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die
einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Einzelanschaffungskosten € 800,00 nicht
übersteigen (Geringwertige Wirtschaftsgüter),
wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m.
§ 8 Abs. 1 KStG und entsprechend handelsrechtlicher
Übung im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben und als
Abgang ausgewiesen.
Das Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 a EStG
i.V.m. § 8 KStG für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter, deren Einzelanschaffungskosten den
Betrag von € 250,00 aber nicht den Betrag von €
1.000,00 übersteigen, einen Sammelposten zu bilden,
wurde nicht in Anspruch genommen.
Das Anlagevermögen hat sich wie folgt
entwickelt:
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
|
Zugänge 2023
|
Abgänge 2023
|
Kumulierte Abschreibungen
31.12.2023
|
Buchwert zum 31.12.2023
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Büro- und
Betriebsausstattung
|
3.902,35
|
0,00
|
0,00
|
2.411,35
|
1.491,00
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
|
0,00
|
492,02
|
492,02
|
0,00
|
0,00
|
|
3.902,35
|
492,02
|
492,02
|
2.411,35
|
1.491,00
|
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen
€ 1.189,02.
2.2. Umlaufvermögen
Die Forderungen wurden gemäß § 253
Abs. 4 HGB mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung
wurde nicht gebildet.
Forderungen gegenüber den Mitgliedern des
Geschäftsführungsorgans sowie gegenüber
Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe
von € 62.323,65 (Vorjahr: € 60.978,13).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
2.3. Eigenkapital
Die Gesellschaft ist mit einem Stammkapital in
Höhe von € 25.000,00 ausgestattet. Das
gezeichnete Kapital wurde gemäß § 272 HGB
mit dem Nennbetrag angesetzt. In Höhe von €
12.500,00 wurde die Stammeinlage beim Gesellschafter noch
nicht eingefordert.
2.4. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwenigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Rückstellungen für Steuerverbindlichkeiten wurden
in Höhe von € 488,00 gebildet.
2.5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber den
Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans sowie
gegenüber den Gesellschaftern keine Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten im Sinne
des § 285 Nr. 1b HGB bestehen zum Bilanzstichtag
ebenfalls nicht.
3. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 231027 in
das Handelsregister beim Amtsgericht München
eingetragen.
Sitz der Gesellschaft war im Kalenderjahr 2023
Gilching, Landkreis Starnberg
Alleiniger Geschäftsführer war im
Kalenderjahr 2023 Herr Martin Grünzweig.
Sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche
finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Gilching, den 3. März
2025
gez.
Martin Grünzweig, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025
festgestellt.
|