Coop
Systems GmbH
Waakirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.672.686,00 |
4.242.514,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
57.447,00 |
27.365,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.380.939,00 |
3.437.333,50 |
| III.
Finanzanlagen |
234.300,00 |
777.815,63 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
204.000,00 |
200.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.764.901,82 |
3.034.810,88 |
| I.
Vorräte |
497.317,20 |
296.948,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.067.714,38 |
2.425.542,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
809.594,25 |
842.706,67 |
| III.
Wertpapiere |
721.919,97 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.477.950,27 |
312.319,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
64.317,21 |
20.116,23 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
21.157,00 |
12.709,00 |
| Aktiva |
8.523.062,03 |
7.310.150,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.258.063,23 |
2.191.260,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
400.000,00 |
400.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.716.260,56 |
1.637.560,91 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.066.802,67 |
78.699,65 |
| B.
Rückstellungen |
2.295.625,05 |
1.896.180,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.969.373,75 |
3.222.709,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.653.018,11 |
1.871.320,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.316.355,64 |
1.351.389,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
470.822,50 |
590.822,50 |
| Summe
Passiva |
8.523.062,03 |
7.310.150,24 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die Coop Systems GmbH mit Sitz in Waakirchen wird
beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter
der Nummer HRB 121479 geführt.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Coop Systems GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt
soweit nicht aus der Bilanz ersichtlich.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2022 übernommen und
fortgeführt worden.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern und die
anlässlich einer Betriebsprüfung festgestellten,
noch nicht berichtigten Steueränderungen aus
Vorjahren. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, bilanziert.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Waakirchen, 28.03.2025
Die Firma:
gez.
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gez.
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Coop Systems GmbH
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Coop Systems GmbH
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Thomas Ludwig Goldhofer
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Thomas Maximilian
Goldhofer
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Geschäftsführer -
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-
Geschäftsführer -
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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