Alff Baugesellschaft mbHLiquidiert
Dorfstraße 35, 54649 Hargarten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Alff seit 4.7.2022 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alff Baugesellschaft mbHHargartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
Anhang zum Geschäftsjahr1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Alff Baugesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese - soweit erforderlich- im Folgenden erläutert. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen. Bei Zugängen von Wirtschaftsgütern des beweglichen Anlagevermögens wurden diese zeitanteilig, ab dem Monat der Anschaffung abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. § 6 Abs. 2 EStG wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die volle Abschreibung, bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Auf die Anwendung einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde verzichtet, da zum Jahresende keine zweifelhaften Forderungen vorhanden waren. Die Forderungen und sonstigen Vermögengsegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 3. Angaben zu Posten der Bilanz und GuV Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind gem. § 285 Nr. 1 / Nr. 2 HGB wie folgt zu gliedern: - Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: 41.626,82 € - Restlaufzeit bis 1 Jahr - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 8.183,12 € - Restlaufzeit bis 1 Jahr - Sonstige Verbindlichkeiten: 14.749,21 € - Restlaufzeit bis 1 Jahr
Es bestanden zum 31.12.2019 keine Bürgschaften. Angaben über gewährte Vorschüsse/Kredite/eingegangene Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9 c HGB: Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, sowie zu Gunsten dieser Person(en) eingegangenen Haftungsverhältnisse bestehen nicht. 4. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der Alff Baugesellschaft mbH durch den Geschäftsführer: Norbert Alff, Hargarten Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bei den Angaben zum Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB weitestgehend Gebrauch gemacht. Im Übrigen enthält der Anhang die von den §§ 284 und 285 HGB und von allen sonstigen Einzelbestimmungen im HGB bzw. GmbHG geforderten Angaben.
Hargarten, den 15. Dezember 2020 Norbert Alff Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Dezember 2020 |
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