Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Autis GmbHLiquidiert
Hallerstraße 1, 66333 Völklingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Augat seit 23.12.2003 | Geschäftsführer |
Helmut Lallemand seit 23.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autis GmbHVölklingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss der AutiS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt als kleine Kapitalgesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a (latente Steuerabgrenzung) und 288 (Erleichterungen beim Anhang) HGB in Anspruch. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Gegenüber dem Vorjahr wurde erstmalig das Gliederungsschema nach § 266 HGB in der Fassung des BilMoG verwendet. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr handelsrechtlich insoweit angepasst, wie die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) reichen. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu einem Wert von 150,00 Euro ( Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2a EStG voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis zum einem Wert von nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und entsprechend den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2a EStG linear über einen Zeitraum von fünf Jahren aufgelöst. Sofern hinsichtlich der geringwertigen Wirtschaftsgüter unterschiedliche Abschreibungsmethoden gegenüber dem vorherigen Bilanzierungszeitraum vorgenommen wurden, so sind diese Methoden aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich. Soweit erforderlich, wurde bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit erforderlich, wurde bei den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand wurde mit dem Nominalwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die übrigen Abgrenzungen nach § 250 HGB erfolgten nach vertretbaren Grundsätzen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die im Jahresabschluss gebildeten Rückstellungsbeträge wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB handelsrechtlich der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB handelsrechtlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangengen sieben Jahre abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen wurden im Berichtsjahr gebildet für: Sonstige Rückstellungen 560,00 Euro Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung 2.500,00 Euro Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht 1.200,00 Euro Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro umgerechnet werden. Unterlassene Zuschreibungen Im Geschäftsjahr liegen keine unterlassenen Zuschreibungen vor bei Vermögensgegenständen, die in der Vergangenheit aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung mit einen niedrigeren Wert bewertet wurden und bei denen die Wertminderung zum Bilanzstichtag weggefallen ist. Übernahme der Restbuchwerte statt historische Anschaffungskosten Als ursprüngliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem Jahresabschluss des Vorjahres übernommen und fortgeführt worden. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Im Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 0,00 Euro enthalten. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 Euro. Bewertungseinheiten Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Bewertungseinheiten i. S. v. § 254 HGB gebildet worden. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten liegen keine weiteren Haftungsverhältnisse vor. Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Transaktionen sind keinerlei weitere Geschäfte aufzuzeigen. Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Gewinnvortrag wurde ein Gewinn von 24.812,72 Euro einbezogen. Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 8.155,31 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags/Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von 32.968,03 Euro, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden 32.968,03 Euro vorgetragen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Auf der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Neben den im Anhang aufgeführten Punkten, liegen keine weiteren Angaben vor, die einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage vermitteln. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die vorstehenden Personen geführt. Herr Augat Patrick Herr Lallemand Helmut Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 Abs. 1 HGB Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Geschäfte mit nahe stehenden Personen Im Laufe des Geschäftsjahres führte das Unternehmen keine Transaktionen mit nahestehenden Personen durch, welche zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Sonstiges Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft keinerlei Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ferner liegen keinerlei Anteile an in- oder ausländischem Investmentvermögen gem. §§ 1 und 2 Abs. 9 InvG vor. Eine Konzernzugehörigkeit der Gesellschaft liegt ebenfalls nicht vor. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 21.418,64 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 11.968,25 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt. |
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