K.E.S. Knutzen Energy Solutions GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dörte Tischer seit 24.8.2005 | Prokura |
Lars Klein seit 3.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Beate Uhse Aktiengesellschaft | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BU Ladies Night GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGI. Allgemeines Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft gilt als eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen der Gesellschaft wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten i. S. § 255 HGB aktiviert. Abschreibungen werden planmäßig nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagen mit steuerlich zulässigen Sätzen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent im Geschäftsjahr und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss Zur Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen wird auf den Erläuterungsteil verwiesen. IV. Sonstige Pflichtangaben Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurde von der Gesellschaft im Geschäftsjahr teilweise Gebrauch gemacht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.01.2013 |
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