Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 782259
Eingetragen
7.12.2021
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBau von Industrieanlagen, außer GebäudenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Hoch- und Tiefbau (insbesondere Straßenbau), der Kabelbau, die Elektrotechnik, die Signaltechnik, die Bahn-Signaltechnik, LED, LST, Solartechnik, LWL-Telekommunikationstechnik sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Abir Bekir
seit 26.1.2023
Prokura
Naser Lahi
seit 26.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Abir Bekir
Heilbronn
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIMA GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 186.773,00 148.654,00
I. Sachanlagen 186.773,00 148.654,00
B. Umlaufvermögen 495.466,59 345.815,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 379.955,04 24.458,06
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 115.511,55 321.357,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.933,50 8.965,30
Summe Aktiva 696.173,09 503.434,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 256.448,96 184.367,32
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 159.367,32 -3.812,72
III. Jahresüberschuss 72.081,64 163.180,04
B. Rückstellungen 49.653,00 14.753,00
C. Verbindlichkeiten 390.071,13 304.314,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 280.156,60 214.085,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 109.914,53 90.229,18
Summe Passiva 696.173,09 503.434,62

Anhang

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB,

§ 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabea und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB.

§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Von einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB: Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten

Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Berechnung von Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren bestehen nicht.

§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.

Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.

§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon ein leitender Mitarbeiter.

§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe

Für die Gesellschafter-Geschäftsführer wird ein unverzinsliches Verrechnungskonto geführt, das je nach Saldo als kurzfristige Forderung oder kurzfristige Verbindlichkeit im Jahresabschluss offen ausgewiesen wird.

§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente

Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.

§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Heilbronn, den 27.12.2024

RIMA GmbH

Naser Lahi, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024 festgestellt.

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