Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Abir Bekir seit 26.1.2023 | Prokura |
Naser Lahi seit 26.1.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RIMA GmbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB, § 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabea und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB. § 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Von einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB: Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Berechnung von Herstellungskosten einbezogen. § 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren bestehen nicht. § 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen. Derartige Verpflichtungen bestehen nicht. § 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon ein leitender Mitarbeiter. § 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe Für die Gesellschafter-Geschäftsführer wird ein unverzinsliches Verrechnungskonto geführt, das je nach Saldo als kurzfristige Forderung oder kurzfristige Verbindlichkeit im Jahresabschluss offen ausgewiesen wird. § 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht. § 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Heilbronn, den 27.12.2024 RIMA GmbH Naser Lahi, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024 festgestellt. |
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