Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 3307
Eingetragen
4.5.1993
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-MetallHerstellung von Verpackungsmitteln aus Holz und von Böttcherwaren
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen rund um die Verpackung und Displays, Konfektionierung, Co-Packing, Qualitätskontrollen sowie technische Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Klara Boltersdorf
seit 8.8.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Volker Goldhahn
seit 22.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Brohl Wellpappe GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Surya Verpackung GmbH

Föhren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

26.545,00

11.728,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

28.105,54

28.296,29

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

709.790,95

711.590,01

C. Rechnungsabgrenzungsposten

695,90

762,70

Summe Aktiva

765.138,39

752.378,00



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

28.121,05

28.121,05

III. Gewinnvortrag

603.325,51

603.024,78

IV. Jahresüberschuss

38.027,44

300,73

B. Rückstellungen

32.182,85

56.993,67

C. Verbindlichkeiten

38.481,54

38.937,77

Summe Passiva

765.138,39

752.378,00

Anhang zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der plan-mäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berück-sichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegen-stände im Einzelwert unter 150,00 EUR werden nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde in den Vorjahren entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 800,00 EUR sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

2. Verbindlichkeitenspiegel

Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten bestehen nicht.

3. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen ihre Gesellschafterin eine Forderung in Höhe von 23,8 T€ (VJ 27,3 T€). Die Verzinsung erfolgt marktüblich.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten und für Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses.

5. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

Die Zahl der durchschnittlich während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer betrug 20.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 42 T€.

Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Dipl. Wirtsch. Ing. Maximilian Boltersdorf, Remagen

Herr Volker Goldhahn, Trier

 

Föhren, den 14. März 2024

gez. Maximilian Boltersdorf


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. März 2024

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