Olympic
Fruit GmbH
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
17.522,07 |
20.600,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.522,07 |
20.600,55 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.120,67 |
18.297,55 |
| B.
Rückstellungen |
2.330,00 |
1.913,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71,40 |
390,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71,40 |
390,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.522,07 |
20.600,55 |
Anhang
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016 der Firma
Olympic Fruit GmbH
mit Sitz Dieker Str. 97, in 42781 Haan wurde unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und
Erläuterungen nach den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Haan.
Registergericht ist das Amtsgericht Wuppertal, eingetragen
unter der Nummer B 18877. Das Stammkapital beträgt
EUR 25.000,00 und wurde zum Bilanzstichtag gehalten
von der Firma Olympic Fruit B.V., Barendrecht/NL.
Gegenstand der Gesellschaft ist Im- und Export von
Obst und Gemüse
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
01.01.2016 bis 31.12.2016 war Matthijs Bastiaan van den
Heuvel.
Herr Matthijs Bastiaan van den Heuvel ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
III. Jahresabschluss
1. Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach §
275 Abs. 2 HGB angewandt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going
concern") ausgegangen. Das Vorliegen der Voraussetzungen
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde
von der Geschäftsführung der Gesellschaft
geprüft.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
a.) Umlaufvermögen
Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr sowie liquide Mittel in
Fremdwährungen wurden zum Tageskurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die übrigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert.
b.) Schulden
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten
ergeben sich aus den Kontennachweisen der Bilanz.
2. Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung:
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt
und aus Mietkautionen.
Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen
die Abschlusskosten sowie die Kosten für die
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen.
IV. Sonstige Angaben:
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB oder andere
Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2. Geschäftsführung:
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
3. Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4. Angaben zum Anteilsbesitz:
Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an
anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach
Auskunft der Geschäftsführung nicht vor.
5. Verwendung des Jahresergebnisses:
Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung
des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen auf neue Rechnung vorzutragen.
Haan, den
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Matthijs Bastiaan van den Heuvel
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2017 festgestellt.
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