PPT Pilgram-Precision-Tooling GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Hermanns seit 19.12.2024 | Prokura |
Uwe Feuchtmann seit 19.12.2024 | Prokura |
Jürgen Kohl seit 19.12.2023 | Prokura |
Norbert Dr.-Ing. Werner seit 10.5.2002 | Geschäftsführer |
Rolf Hermanns seit 10.5.2002 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SSF-Verbindungsteile GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 1.1 Entwicklung Branche und Gesamtwirtschaft Während die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 noch ein Wachstum von 1,8 % verzeichnen konnte, sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um - 0,3 %. Als Gründe werden die weiterhin hohen Preise, das krisengeprägte Umfeld, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland genannt. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ging gegenüber dem Vorjahr sogar um - 2,0 % zurück. Ursächlich hierfür sind vor allem die geringere Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Branchen wie der Chemie- und Metallindustrie, während aus der Automobilindustrie positive Impulse kamen. Der Auftragsbestand im verarbeitenden Gewerbe erreichte Mitte 2022 seinen Höhepunkt und nimmt seitdem kontinuierlich ab. Auch die deutsche Schrauben- und Mutternbranche verzeichnete im Jahr 2023, trotz deutlich gestiegener Teilepreise, einen Umsatzrückgang von - 3,3 % gegenüber dem Vorjahr. Das produzierte Gesamtgewicht, als Indikator für die produzierte Menge, sank daher sogar um - 9,3 %. 1.2 Rohertrag und Auftragsentwicklung Der Rohertrag der SSF betrug 15.498 T€ (VJ 15.973 T€) und lag damit um - 3,0 % unter dem Vorjahreswert. Der für die zukünftige Umsatzentwicklung bedeutende Anteil neuer Produkte gemessen am Gesamtumsatz erreichte mit 10,64 % wiederum einen sehr guten Wert. Der Auftragseingang der SSF erreichte ebenfalls Mitte 2022 seinen höchsten Wert und geht seitdem stetig zurück. Während 2022 noch ein Auftragseingang von 31.915 T€ verbucht werden konnte, gingen die neuen Aufträge in 2023 um - 42,1 % auf 18.487 T€ zurück. Der bislang sehr hohe Auftragsbestand (VJ 28.822 T€) reduzierte sich daher ebenfalls deutlich um - 27,8 % auf 20.820 T€. Die Auftragsreichweite beträgt jedoch immer noch komfortable 8,9 Monate. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wuchs bei SSF der Anteil technologisch anspruchsvoller Kaltumformteile, insbesondere aus dem Bereich der Photovoltaik, und verspricht für die weitere Zukunft ein gutes Wachstumspotential. 1.3 Produktion SSF produziert ausschließlich am Standort Nürnberg. Die technologische Kernkompetenz liegt in der Auslegung des gesamten Fertigungsprozesses zur Herstellung von Verbindungselementen in großen Stückzahlen sowie in der Konstruktion der hierfür notwendigen Umform-, Walz- und Zerspanungswerkzeuge. Die von SSF hergestellten Verbindungsteile werden aus Drähten mit Durchmessern zwischen 2 mm und 19 mm gefertigt. Die Ausbringungsmenge der Produktion betrug im Berichtsjahr 875 Mio. Teile (VJ 936 Mio.). Bei gleichzeitig nur geringfügig reduziertem Umsatz und Rohertrag verdeutlicht dies die Ausrichtung des Geschäfts hin zu komplexeren und hochpreisigen Teilen. Für dieses Produktsegment erzielen wir eine hohe Auslastung der benötigten Maschinen, während bei den einfacheren Produkten aufgrund der derzeit geringeren Kundennachfrage freie Kapazitäten vorliegen. 1.4 Beschaffung Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Strategie der langfristigen Zusammenarbeit mit am Markt bewährten westeuropäischen Lieferanten erfolgreich weitergeführt. Vor allem in Zeiten fragiler Lieferketten sind im Rohmaterialbereich neben einem guten Einkaufspreis Verlässlichkeit, Flexibilität und Nachhaltigkeit wichtige Erfolgsfaktoren für eine hohe Produktivität und Qualität unserer Produkte. Die Versorgungssicherheit war dadurch stets gegeben. 1.5 Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte SSF in die Modernisierung und Digitalisierung seines Maschinenparks, um den stetig steigenden Qualitätsanforderungen unserer Kunden gerecht werden zu können. Neben weiteren Investitionen zur Automatisierung der Produktionsprozesse wurde verstärkt in Zerspanungsmaschinen und in unser modernes ERP-System investiert. Das Sachanlagevermögen betrug zum Endedes Berichtsjahres 3,3 Mio. € (VJ 3,7 Mio. €). Der Restwert geleaster Maschinen zum Bilanzstichtag erhöhte sich auf 858 T€ gegenüber 480 T€ im Vorjahr. 1.6 Finanzierungsmaßnahmen Der Cashflow lag infolge des geringen Jahresüberschusses und einem Rückgang der langfristigen Rückstellungen mit 1.284 T€ und um 516 T€ unter dem Vorjahr. Die Investitionen wurden zum großen Teil aus dem Cashflow finanziert, teilweise aber auch aus Finanzierungen durch Bankdarlehen oder Leasing. 1.7 Personal Im Jahresdurchschnitt beschäftigte SSF 174 (VJ 174) Mitarbeiter. Zum Jahresende waren 169 (VJ 173) Mitarbeiter angestellt. Infolge der weiterhin schwachen Konjunktur erfolgt die notwendige Anpassung der Personalkapazitäten vor allem durch eine Reduzierung der beschäftigten Zeitarbeitskräfte. Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt 4,8 Zeitarbeitskräfte für SSF tätig (VJ 9,5). Seit 01.12.2023 wurde zudem bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit angemeldet, um die erfahrenen und gut ausgebildeten Arbeitskräfte im Unternehmen halten zu können. Der Personalaufwand sank somit auf 9.840 T€, nach 9.946 T€ im Jahr 2022. 1.8 Umweltarbeit SSF verfügt über ein Umweltmanagementsystem und wird regelmäßig durch zugelassene und unabhängige Umweltgutachter nach der EG-Öko-Auditverordnung (EMAS) auditiert. In diesem Rahmen wurden interne Kontrollsysteme zur regelmäßigen Überwachung aller umweltrelevanten Abläufe implementiert. Seit der Erstzertifizierung im Jahr 1997 wird kontinuierlich mit zahlreichen Einzelzielen an der Verbesserung des Umweltschutzes durch umweltgerechte Produktionsmethoden und durch Einsparung an Ressourcen gearbeitet. Im Fokus stehen hierbei nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen, mit Hilfe derer SSF seinen Anteil zum Erreichen des gesamtgesellschaftlichen Ziels der Klimaneutralität beiträgt. 2 Darstellung der Lage 2.1 Finanz- und Vermögenslage Zum Ende des Jahres 2023 betrugen die Bankverbindlichkeiten 9.763 T€ (VJ 10.036 T€). SSF verfügt über ausreichende Kreditlinien zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen. Lieferantenrechnungen werden grundsätzlich skontiert. Die Anlagendeckung 2. Grades stieg infolge des gesunkenen Anlagevermögens auf 213,4 % (VJ 199,4 %). Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug 6.383 T€ (VJ 6.381 T€) bzw. 30,8 % der Bilanzsumme (VJ 29,8 %). Die gestiegene Eigenkapitalquote begründet sich aus der geringeren Bilanzsumme in Höhe von 20.757 T€ gegenüber dem Vorjahr (21.390 T€). Das Umlaufvermögen sank in 2023 von 15,6 Mio. € auf 15,5 Mio. €, wobei die Veränderung vor allem aus der Reduzierung des Vorratsvermögens resultiert. Hierbei ist vor allem ein deutlicher Abbau des Fertigwarenbestandes erwähnenswert. Im Gegenzug wurden neue Fertigungsaufträge begonnen, um auch zukünftig die Kundenbedarfe bedienen zu können. Der Wert der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verringerte sich infolge leichter Preisrückgänge und geringerer Legierungszuschläge bei den Drähten. Das Working Capital lag mit 5.087 T€ über dem Vorjahreswert (4.908 T€). Die Working Capital Ratio mit 148,9 % (VJ 145,9 %) zeigt, dass weiterhin ein wesentlicher Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert wird. Dies bedeutet, wie in den Vorjahren, eine sehr stabile Finanzierung. 2.2 Ertragslage Das Rohergebnis betrug 15,9 Mio. € (VJ 16,1 Mio. €) und sank damit um - 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die Betriebsaufwendungen blieben trotz stark gestiegener Löhne mit 15,3 Mio. € auf dem Vorjahresniveau. Das operative Ergebnis (EBIT) erreichte mit 670 T€ im abgelaufenen Berichtsjahr nahezu den Vorjahreswert in Höhe von 682 T€. Durch die deutlich gestiegenen Zinsen lag das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit 70 T€ (VJ 371 T€) jedoch deutlich unter dem des Vorjahres. Gleiches gilt für den Jahresüberschuss, der sich von 220 T€ im Vorjahr auf 2 T€ im Berichtsjahr reduzierte. 3 Künftige Risiken und Risikoprävention SSF hat ein Managementsystem nach IATF 16949:2016 eingerichtet und lässt die Wirksamkeit dieses Managementsystems jährlich auditieren. Dadurch entsprechen sämtliche Geschäftsprozesse den hohen Anforderungen der Automobilindustrie im Hinblick auf Planung, Durchführung und Kontrolle. In diesem Rahmen prüft die Geschäftsleitung regelmäßig wesentliche Risiken, um diese frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten. Dazu verfügt die Geschäftsleitung über die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Überwachungs- und Steuerungsinstrumente, um auf vorhersehbare Risiken angemessen reagieren zu können. Gesamtwirtschaftliche Risiken und Preisrisiken Gemäß dem Frühjahrsgutachten 2024 des Sachverständigenrates stellt international die geopolitische Unsicherheit ein erhebliches Risiko für die Konjunktur dar. Sie liegt deutlich höher als im historischen Durchschnitt bis 2021. In Deutschland sind die schwierigen Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 ein Risiko, das zu Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen führt. Die schwache Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft wird sich daher im Jahr 2024 zunächst fortsetzen, so dass im Jahresdurchschnitt das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt nur um 0,2 % steigen wird. Im Jahr 2025 ist mit einem moderaten Wachstum der Gesamtwirtschaft um 0,9 % zu rechnen. Die Inflation dürfte nach 5,9 % im Jahr 2023 auf 2,4 % in 2024 und auf 2,1 % in 2025 zurückgehen. Der derzeitig gültige Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie gibt bis zum 30.09.2024 Planungssicherheit. Auch darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich die Tarifparteien auf einen zukunftsfähigen Abschluss einigen werden. Auf Grund der sehr dynamischen Entwicklung der gesamten Situation lässt sich derzeit keine verlässliche und langfristige Aussage über die konkreten Auswirkungen treffen. SSF hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um auf der einen Seite die Versorgung der eigenen Fertigung und die seiner Kunden sicherzustellen und andererseits die weiterhin nennenswerten Mehrkosten in die eigenen Teilepreise zu integrieren. Finanzrisiken Zur Überwachung der Liquidität sind entsprechende Steuerungsinstrumente vorhanden. So hat SSF weiterhin kaum überfällige Forderungen. Das verfügbare Kreditvolumen stellt aus heutiger Sicht für die Zukunft eine durchweg ausreichende Finanzierungs- und Liquiditätsversorgung sicher. Die Verbindlichkeiten sind auf mehrere Kreditinstitute verteilt, so dass hierdurch eine beiderseitige Risikoreduzierung einhergeht. Die deutlich gestiegenen Finanzierungskosten finden in den eigenen Teilepreisen Berücksichtigung. Kundenrisiken SSF hat keine Einzelkunden, deren Umsatzanteil größer als 20 % (strategisches Ziel) ist. Es werden regelmäßig Kundenbefragungen durchgeführt und eine intensive Kundenbetreuung forciert, um Kundenrisiken gering zu halten. Rechtliche Risiken Zum Bilanzstichtag war davon auszugehen, dass einige Arbeitnehmer Ansprüche auf Sonderzahlungen geltend machen werden. Für dieses Risiko wurde aus Vorsichtsgründen durch eine angemessene Rückstellung entsprechend Vorsorge getragen. Technologische Risiken Es existieren keine Technologierisiken. Der Maschinenpark wird ständig gewartet und um neue, innovative Maschinen erweitert. Die ständige Mitarbeit in Forschungsprojekten mit wis senschaftlichen Instituten sichert zudem ein hohes technologisches Wissen. Umweltrisiken SSF hat ein Umweltmanagementsystem, das nach EMAS zertifiziert ist. Im Rahmen dieses Systems wurden keine Umweltrisiken identifiziert, die von wesentlicher Bedeutung sind. Energierisiken Die seit 2021 geltende CO 2 -Steuer hat bislang nur geringe Auswirkungen auf die Gesamtenergiekosten bei SSF. Infolge des Ukraine-Krieges stiegen die Beschaffungspreise für Erdgas und Strom im zweiten Halbjahr 2022 jedoch exorbitant. Durch die seit Anfang 2023 geltende Energiepreisbremse sowie durch eine zunehmende Diversifikation der Energiebeschaffung durch die Bundesregierung hat sich der Markt beruhigt. Die Preise sind wieder rückläufig und liegen mittlerweile unter dem Niveau, das durch die Energiepreisbremse garantiert wurde, jedoch noch immer deutlich über den Preisen von 2020. Durch eine Vielzahl von Energiesparmaßnahmen wird bei SSF versucht, die Mehrkosten so weit wie möglich zu kompensieren. Darüberhinausgehende Kosten werden in unseren Verkaufspreisen berücksichtigt. Personalrisiken Ziel der strategischen und somit konjunkturunabhängigen Personalpolitik von SSF war und ist es, dem zunehmenden Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Kreativität bei der Personalgewinnung, die Förderung junger, engagierter Mitarbeitender sowie die inner- und außerbetriebliche (Weiter)Qualifizierung sind etablierte und erfolgreiche Instrumente der Personalarbeit bei SSF. Zusätzlich wird das betriebliche Vorschlagswesen gefördert. Durch ein System zur kontinu ierlichen Verbesserung der Prozesse und Abläufe (KVP) wurden weitere Beiträge zur Produktivitätssteigerung realisiert. Mit der Industriegewerkschaft Metall existiert eine Vereinbarung, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern keine der beiden Parteien diese fristgerecht kündigt. Der aktuelle Vertragsstatus ist "ungekündigt". Durch die vertraglich festgelegte Friedenspflicht der Vertragsparteien sind bis mindestens 31.03.2025 keine Arbeitskampfmaßnahmen zu erwarten. Die Geschäftsleitung hat alle Einflussfaktoren überprüft, die eine ungünstige Wirkung auf die künftige Geschäftsentwicklung ausüben könnten. Diese Einschätzung steht jedoch unter dem Vorbehalt nicht absehbarer wirtschaftlicher und geopolitischer Entwicklungen und deren negativen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. 4 Chancen, Forschung und Entwicklung Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat SSF wieder verschiedene technologisch anspruchsvolle Neuteil-Projekte mit Stammkunden und auch neu hinzugewonnenen Kunden begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Deren Serienanlauf kann in 2024 und 2025 starten. Dies wird voraussichtlich zu Umsatzzuwächsen bei diesen Kunden führen. Die hohe Fertigungstiefe und Kostenvorteile infolge hoher Materialeffizienz gegenüber der spanenden Fertigung ermöglichen es, zusätzliche Neuteile zu gewinnen, die bislang ausschließlich spanend hergestellt wurden. Um unsere Stellung als Technologieunternehmen weiter zu stärken, beteiligt sich SSF seit Jahren aktiv an firmenübergreifenden Forschungsprojekten. Hierbei wird sowohl an anwendungsorientierten Themen als auch an Grundlagenentwicklungen im Bereich der Kaltmassivumformung, der Werkzeugtechnologie und der Digitalisierung geforscht und gearbeitet. SSF verfügt über ein modernes integriertes ERP-System, das kontinuierlich und nachhaltig sowohl durch das Softwarehaus als auch bei SSF weiterentwickelt wird. Das ERP-System bildet die Grundlage für eine umfassende Überprüfung, Verschlankung und Verbesserung sämtlicher Geschäftsprozesse. Auch im Jahr 2024 wird neben der Automatisierung unserer Fertigung vor allem der weitere Ausbau der Digitalisierung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse im Fokus stehen. Der zielgerichtete Einsatz Künstlicher Intelligenz, in enger Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern, ist hierbei ein wichtiger Baustein, um unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. 5 Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Planung der SSF für das Jahr 2024 erfolgte unter Berücksichtigung des Ukraine-Krieges, des Krieges in Israel und Gaza, des sich zuspitzenden Konfliktes zwischen China und Taiwan und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die globalen Lieferketten. Die weitere Entwicklung der Energie- und Rohstoffkosten, der Verbraucherpreise und die Zinspolitik der EZB waren weitere relevante Einflussfaktoren für unsere Planung. Insbesondere die Fortentwicklung des Ukraine-Krieges lässt sich nicht verlässlich beurteilen. Die Geschäftsleitung der SSF ist jedoch, im Rahmen ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten, auf derartige Szenarien vorbereitet. Entgegen der allgemeinen Wirtschaftslage und der trüben Konjunkturaussichten begegnen wir der Zukunft jedoch mit Zuversicht und gehen davon aus, das Geschäftsjahr 2024 mit einem deutlich positiven Ergebnis abschließen zu können. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Der Jahresabschluss der SSF-Verbindungsteile GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer "mittelgroßen Kapitalgesellschaft" gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Für die Aufstellung der Bilanz wird die Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB zugrunde gelegt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum, in dem sie voraussichtlich genutzt werden können, ergibt. Für die seit 2017 betriebsbereite ERP-Software wurde von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht der branchenüblichen Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen für den Wirtschaftszweig "Stahlverformung". Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend den ertragsteuerlichen Regelungen bewertet. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgte mit den Anschaffungskosten. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB einzubeziehenden Aufwendungen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen besteht kein Wertberichtigungsbedarf. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gem. § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst. Der Überhang der aktiven latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzposten. Von der Möglichkeit zur Saldierung passiver und aktiver Steuerlatenzen wurde gebrauch gemacht. Das Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde dahingehend ausgeübt, den aktiven Überhang der latenten Steuern auszuweisen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)", dem nach internationaler Rechnungslegung angewandten Anwartschaftsbarwertverfahren, ermittelt. Der unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bewertungsparameter (Rechnungszinssatz 1,82 %, Rententrend 1,00 %, Anwartschaftstrend 0,00 %, Fluktuation 0,00 %, Hinterbliebenenrentenanwartschaft 60,00 %, Pensionierungsalter 65 Jahre, Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck) ermittelte Barwert des gemäß Versorgungszusagen zum jeweiligen Stichtag erdienten Anspruchs auf zukünftige Versorgungsleistungen ergibt dann den "present value of the defined benefit obligation" (DBO) bzw. im Sinne des HGB's den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % (Vj. 1,78 %) angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr (2022) betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem folgenden Anlagenspiegel gem. § 284 Abs. 3 HGB dargestellt. Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert. Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2023
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit EUR 300.368,10 (Vj. EUR 1.000,80) enthalten. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aktive latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzposten. Von der Saldierung passiver und aktiver Steuerlatenzen wurde Gebrauch gemacht. Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang. Die Berechnung erfolgte unter Verwendung eines Steuersatzes von 32,17 % (Vorjahr: 32,17 %) und berücksichtigt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Eigenkapital Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB Für die Ausschüttung gesperrt im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB sind EUR 364.156,21. Hierbei handelt es sich um die Aktivierung latenter Steuern. Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag zum Bilanzstichtag 31.12.2023 in Höhe von EUR 19.979,00 (Vj. EUR 93.051,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gem. § 253 Abs. 6 HGB gesperrt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Folgende Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet:
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens aus der verpfändeten Rückdeckungsversicherung (Allianz Lebensversicherung-AG) beträgt zum 31.12.2023 EUR 76.903,57 und wurde aufgrund des Saldierungsgebotes mit dem Rückstellungsbetrag der dazugehörigen Altersverpflichtungen saldiert. Mit den dazugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung des zu verrechnenden Vermögens wurde entsprechend verfahren:
Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit EUR 10.636,00 (Vorjahr: EUR 10.279,00) enthalten. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten und Besicherung) in einem Verbindlichkeitsspiegel zusammengefasst dargestellt: Angaben zu den Restlaufzeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1a HGB mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt per 31.12.2023 EUR 171.992,00 (Vj. EUR 0,00) und betrifft ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vj. EUR 0,00) enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstiges Die Steuern von Einkommen und Ertrag entfallen in voller Höhe auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Im Geschäftsjahr werden durchschnittlich beschäftigt:
Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB) Zum Geschäftsführer ist bestellt: - Herr Dr. Norbert Werner, Ingenieur Von der Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Gesamthonorar des Abschlussprüfers (§285 Nr. 17 HGB) Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für das Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen EUR 29.818,00. Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge (§ 285 Nr. 28 HGB) Zum 31.12.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von EUR 364.156,21, die in voller Höhe auf die Aktivierung latenter Steuern entfallen. Darüber hinaus bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge gem. § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 19.979,00 (Erläuterungen siehe unter III. Angaben zur Bilanz unter dem Punkt "Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB"). VI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 2.269,01. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe von EUR 2.122.935,15 ergibt sich ein Bilanzgewinn von EUR 2.125.204,16, der zu verwenden ist. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. VII. Unterschrift gem. § 245 HGB
Nürnberg, den 16.05.2024 gez. Dr. Norbert Werner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt (Hinweis nach § 328 Abs. 1a S. 2 HGB): "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SSF-Verbindungsteile GmbH, Nürnberg Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der SSF-Verbindungsteile GmbH, Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der SSF-Verbindungsteile GmbH, Nürnberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Kronach, den 10. Juli 2024 Wolfgang Bijok, Wirtschaftsprüfer |
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