Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 109875
Vorher
Ehlen GmbH Erdwärme und Brunnenbohrungen
Eingetragen
2.8.2005
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauTest- und SuchbohrungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
die Ausführung von Erdwärme- und Brunnenbohrungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nadin Ehlen
seit 5.2.2024
Prokura
Sebastian Ehlen
seit 11.3.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
SEE Holding GmbH in Gründung
Germany
50000
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sebastian Ehlen GmbH

Bergheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 913.281,00 291.455,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.251,00  
II. Sachanlagen 827.030,00 291.455,90
III. Finanzanlagen 80.000,00  
davon Ausleihungen an Gesellschafter 80.000,00  
B. Umlaufvermögen 1.428.403,80 1.307.684,85
I. Vorräte 244.403,00 259.824,43
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 244.479,33 1.122.029,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 363.322,31 332.562,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 143,14  
davon gegen Gesellschafter 88,86 316,81
III. Wertpapiere 209,09 209,09
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 820.469,40 715.089,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 93.795,36 19.457,22
davon Disagio 82.452,76 8.114,62
Aktiva 2.435.480,16 1.618.597,97

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.223.540,96 752.732,40
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 1.197.976,37 727.167,81
davon Gewinnvortrag 709.113,81 475.113,73
B. Rückstellungen 253.035,16 131.378,00
C. Verbindlichkeiten 958.904,04 734.487,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 423.272,83 679.467,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 535.631,21 55.019,61
Passiva 2.435.480,16 1.618.597,97

Anhang

A.  ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größen-abhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederst-wertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten  sowie  Abschreibungen  entsprechend  berücksichtigt  (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C.  SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB


Gesamt-
betrag


Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr

Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre

Rest-
laufzeit
über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
958.904,04
512.990,47
336.252,25
109.660,72
davon gesichert

Art der Sicherheit

535.631,21
Sicherheitsübereignung



§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Sebastian Ehlen
Ahornweg 6, 54578 Wiesbaum
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 11 HGB - Gesellschafter
Bis zum Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 31.05.2023 lagen die folgenden Beteiligungsverhältnisse vor:

Unmittelbar 100%ige Gesellschafterin
Ehlen Holding GmbH
Amtsgericht Wittlich, HRB 42129

100%ige Muttergesellschaft der Ehlen Holding GmbH ist die Ehlen BVV GmbH & Co. KG (Amtsgericht Wittlich, HRA 40716).

Gem. Spaltungs- und Übernahmevertrages UVZ 1327/2023 vom 31.05.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der Ehlen Holding GmbH vom 31.05.2023 und der Gesellschafterversammlung der SEE Holding GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 115092) vom 31.05.2023 wurde der Geschäftsanteil an der Berichtsfirma im Nennwert von DM 50.000,00 auf die SEE Holding GmbH übertragen.

Damit liegen seit Abspaltung 31.05.2023 die folgenden Beteiligungsverhältnisse vor:

Unmittelbar 100%ige Gesellschafterin
SEE Holding GmbH
Amtsgericht Köln, HRB 11 50 92

100%ige Muttergesellschaft der SEE Holding GmbH ist die SEE Verpachtung GmbH & Co. KG (Amtsgericht Köln, HRA 37026).

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bergheim, den 28.08.2024

gez. Sebastian Ehlen


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024 festgestellt.

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