Sebastian
Ehlen GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
913.281,00 |
291.455,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.251,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
827.030,00 |
291.455,90 |
| III.
Finanzanlagen |
80.000,00 |
|
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
80.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.428.403,80 |
1.307.684,85 |
| I.
Vorräte |
244.403,00 |
259.824,43 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
244.479,33 |
1.122.029,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
363.322,31 |
332.562,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
143,14 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
88,86 |
316,81 |
| III.
Wertpapiere |
209,09 |
209,09 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
820.469,40 |
715.089,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
93.795,36 |
19.457,22 |
| davon
Disagio |
82.452,76 |
8.114,62 |
| Aktiva |
2.435.480,16 |
1.618.597,97 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.223.540,96 |
752.732,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.197.976,37 |
727.167,81 |
| davon
Gewinnvortrag |
709.113,81 |
475.113,73 |
| B.
Rückstellungen |
253.035,16 |
131.378,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
958.904,04 |
734.487,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
423.272,83 |
679.467,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
535.631,21 |
55.019,61 |
| Passiva |
2.435.480,16 |
1.618.597,97 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größen-abhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255
HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs.
1 und 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederst-wertprinzips ermittelt
(§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen entsprechend
berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2
HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen
Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht.
Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten,
Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie
den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu
Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Rest-
laufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
958.904,04
|
512.990,47
|
336.252,25
|
109.660,72
|
davon gesichert
€
|
Art der Sicherheit
|
535.631,21
|
Sicherheitsübereignung
|
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Sebastian Ehlen
Ahornweg 6, 54578 Wiesbaum
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 285 Nr. 11 HGB - Gesellschafter
Bis zum Spaltungs- und Übernahmevertrag vom
31.05.2023 lagen die folgenden
Beteiligungsverhältnisse vor:
Unmittelbar 100%ige Gesellschafterin
Ehlen Holding GmbH
Amtsgericht Wittlich, HRB 42129
100%ige Muttergesellschaft der Ehlen Holding GmbH ist
die Ehlen BVV GmbH & Co. KG (Amtsgericht Wittlich, HRA
40716).
Gem. Spaltungs- und Übernahmevertrages UVZ
1327/2023 vom 31.05.2023 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung
der Ehlen Holding GmbH vom 31.05.2023 und der
Gesellschafterversammlung der SEE Holding GmbH (Amtsgericht
Köln, HRB 115092) vom 31.05.2023 wurde der
Geschäftsanteil an der Berichtsfirma im Nennwert von
DM 50.000,00 auf die SEE Holding GmbH übertragen.
Damit liegen seit Abspaltung 31.05.2023 die folgenden
Beteiligungsverhältnisse vor:
Unmittelbar 100%ige Gesellschafterin
SEE Holding GmbH
Amtsgericht Köln, HRB 11 50 92
100%ige Muttergesellschaft der SEE Holding GmbH ist die
SEE Verpachtung GmbH & Co. KG (Amtsgericht Köln,
HRA 37026).
sonstige Berichtsbestandteile
Bergheim, den 28.08.2024
gez.
Sebastian Ehlen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024
festgestellt.
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