Pronux
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.235,00 |
22.662,00 |
| I.
Sachanlagen |
33.235,00 |
22.662,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
207.837,95 |
208.294,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.700,03 |
45.313,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.137,92 |
162.980,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.647,56 |
7.386,77 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
119.006,72 |
| Aktiva |
364.720,51 |
357.350,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.893,45 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
144.506,72 |
235.285,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
125.900,17 |
90.779,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
119.006,72 |
| B.
Rückstellungen |
68.849,60 |
16.709,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.972,43 |
96.112,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
156.005,03 |
244.528,20 |
| Summe
Passiva |
364.720,51 |
357.350,24 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Pronux GmbH hat ihren Sitz in München. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 171716 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert
werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden
sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem
darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Forderungen:
Forderungen zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 193,7 (Vorjahr TEuro 45,3)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 189,5 (Vorjahr TEuro 41,1)
> 1 Jahr TEuro 4,2 (Vorjahr TEuro 4,2)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen Euro 299,75
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 133,0 (Vorjahr TEuro 96,2)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 92,3 (Vorjahr TEuro 68,5)
1 - 5 Jahre TEuro 40,7 (Vorjahr TEuro 27,7)
> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
40.500,00 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 17 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
München, den 9.
Dezember 2024
Geschäftsführer
gez.
Alexander Baier gez. Norbert Moser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2025
festgestellt.
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