MANIKA
GmbH
Güstrow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.978,00 |
48.855,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
850,00 |
1.432,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.128,00 |
47.423,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
547.742,71 |
457.814,44 |
| I.
Vorräte |
163.201,62 |
152.401,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
358.766,08 |
299.982,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.775,01 |
5.430,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.818,02 |
8.407,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
229.851,34 |
58.832,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
825.390,07 |
573.909,03 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-229.851,34 |
-58.832,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
183.832,59 |
79.951,95 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
171.018,75 |
103.880,64 |
| B.
Rückstellungen |
78.497,00 |
65.703,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
746.893,07 |
508.206,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
825.390,07 |
573.909,03 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit denen der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei
Software drei Jahre zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend
degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen
Sätze abgeschrieben. Auf die lineare Methode wird
übergegangen, sobald sie zu höheren
Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr
führt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden nach
§ 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre mit
jährlich einem Fünftel abgeschrieben. Die
Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel als Sammelposten
fortgeführt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige Leistungen werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Für Bestandsrisiken
werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung
der Vorräte erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen werden
für vertragliche Versorgungsansprüche nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG unter
Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% bewertet.
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Angaben zu
Posten der Bilanz
Angaben zur Aktivseite
1. Rechnungsabgrenzungsposten
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist eine
Leasingsonderzahlung enthalten. Der Betrag wird
planmäßig aufgelöst.
2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Nach
Beurteilung der Geschäftsführung besteht für
das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose.
Im Übrigen lag den Gesellschaftern Ende 2009
eine Zusage der Hausbank vor, dass den Gesellschaftern
persönlich Darlehen gewährt werden, die im
März des Folgejahres in Höhe von 235 TEUR
eingelegt wurden.
Die Gesellschafter haben bezüglich der von Ihnen
gewährten Darlehen den Rangrücktritt
erklärt.
Angaben zu
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den
Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige
Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Mike Engel bestellt. Der
Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. v.
§ 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3 HGB
Aus bestehenden Mietverträgen ergibt sich zum
Bilanzstichtag eine finanzielle Verpflichtung in Höhe
von TEUR 21 und aus bestehenden Leasingverträgen in
Höhe von TEUR 24.
Der Geschäftsführer
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