agrogen GmbHLiquidiert

70178 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 732379
Eingetragen
15.2.2008
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieHerstellung von TurbinenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Entwicklung, der Bau und Vertrieb von Blockheizkraftwerken und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Jan Stefan Metzner
seit 18.11.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Schnell Motoren AG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schnell Motoren AG
Germany
300.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

agrogen GmbH in Liquidation

Wangen im Allgäu

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 31.10.2016

Bilanz

Aktiva

31.10.2016
EUR
30.6.2016
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 16.810,72
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 16.807,72
II. Sachanlagen 0,00 3,00
B. Umlaufvermögen 974.977,92 1.615.682,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 935.263,24 1.544.180,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.714,68 71.501,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 974.977,92 1.632.492,74

Passiva

31.10.2016
EUR
30.6.2016
EUR
A. Eigenkapital 46.546,67 677.286,00
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Gewinnvortrag 377.286,00 377.286,00
III. Jahresfehlbetrag 630.739,33 0,00
B. Rückstellungen 6.795,90 9.795,90
C. Verbindlichkeiten 921.635,35 945.410,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 974.977,92 1.632.492,74

Anhang


der Firma agrogen GmbH in Liquidation , Felix-Wankel-Straße 1, 88239 Wangen im Allgäu
 
 

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der agrogen GmbH in Liquidation wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Grundsätze der Rechnungslegung nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und 267a HGB angegebenen Größenklassen eine kleine Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§ 316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. §§ 325 ff. HGB besteht.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Das Geschäftsjahr dauert - abweichend zum Kalenderjahr - vom 01.07.2016 bis 31.10.2016.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2016 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum 31.10.2016 aufgelöst. Herr Rechtsanwalt Jan Metzner, geschäftsansässig Paulinenstraße 41, Stuttgart, wurde zum Liquidator bestellt.
  

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN



Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Ausnahme bildet der durch die Modernisierung des Handelsrechts (BilMoG) neu eingeführte § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrezungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Es fand ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden statt. Bei der Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden wird von der Abkehr der Going-Concern-Prämisse ausgegangen, da der Geschäftsbetrieb nach Beschlussfassung über die Liquidation zwischenzeitlich eingestellt wurde. Die allgemeine Annahme bei der Bewertung unter Fortführungsgesichtspunkten nach den Grundsätzen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gilt somit nicht mehr.

Der Wegfall der Fortführungsannahme ist ein begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 252 Abs. 2 HGB, der eine Abweichung von den Grundsätzen der Ansatz- und der Bewertungsstetigkeit nach §§ 246 Abs. 3 Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB rechtfertigt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet.

Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind nur noch dann weiterhin planmäßig abzuschreiben, wenn sie voraussichtlich über einen längeren Abwicklungszeitraum betrieblich genutzt werden. Wurde dabei die bislang zugrunde liegende Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände korrigiert, war eine Berichtigung des Abschreibungsplans notwendig. Gegebenenfalls sind zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag abzüglich der erforderlichen Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und für ungewisse Verpflichtungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzt und in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Rückstellungen für Aufwendungen, die aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit resultieren, sind nicht mit zu erwartenden Erlösen aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit saldiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  

C. ANGABEN ZUR BILANZ



Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag EUR
Forderungen
765.068,24
Erhaltene Ausleihungen
130.000,00
Weitere Verbindlichkeiten
783.492,90



D. SONSTIGE ANGABEN



Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:  Frank Seeger ab 13.07.2015 
ausgeübter Beruf:  Kaufmann


Stuttgart, 07.12.2017
 

Jan Metzner
Liquidator

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2017 festgestellt.

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