agrogen
GmbH in Liquidation
Wangen im
Allgäu
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2016 bis zum 31.10.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2016
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
16.810,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
16.807,72 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
974.977,92 |
1.615.682,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
935.263,24 |
1.544.180,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.714,68 |
71.501,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
974.977,92 |
1.632.492,74 |
Passiva
|
|
31.10.2016
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.546,67 |
677.286,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
377.286,00 |
377.286,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
630.739,33 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.795,90 |
9.795,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
921.635,35 |
945.410,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
974.977,92 |
1.632.492,74 |
Anhang
der Firma
agrogen GmbH in Liquidation
, Felix-Wankel-Straße 1,
88239 Wangen im Allgäu
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der agrogen GmbH in Liquidation
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Grundsätze der Rechnungslegung nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und
267a HGB angegebenen Größenklassen eine kleine
Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§
316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem.
§§ 325 ff. HGB besteht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Das Geschäftsjahr dauert - abweichend zum
Kalenderjahr - vom 01.07.2016 bis 31.10.2016.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
19.10.2016 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum
31.10.2016 aufgelöst. Herr Rechtsanwalt Jan Metzner,
geschäftsansässig Paulinenstraße 41,
Stuttgart, wurde zum Liquidator bestellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Ausnahme bildet der durch die Modernisierung
des Handelsrechts (BilMoG) neu eingeführte § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrezungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Es fand ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden statt. Bei der Bilanzierung und
Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
wird von der Abkehr der Going-Concern-Prämisse
ausgegangen, da der Geschäftsbetrieb nach
Beschlussfassung über die Liquidation zwischenzeitlich
eingestellt wurde. Die allgemeine Annahme bei der Bewertung
unter Fortführungsgesichtspunkten nach den
Grundsätzen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gilt somit
nicht mehr.
Der Wegfall der Fortführungsannahme ist ein
begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 252 Abs. 2 HGB,
der eine Abweichung von den Grundsätzen der Ansatz-
und der Bewertungsstetigkeit nach §§ 246 Abs. 3
Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB rechtfertigt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sind nur noch dann
weiterhin planmäßig abzuschreiben, wenn sie
voraussichtlich über einen längeren
Abwicklungszeitraum betrieblich genutzt werden. Wurde dabei
die bislang zugrunde liegende Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände korrigiert, war eine
Berichtigung des Abschreibungsplans notwendig.
Gegebenenfalls sind zusätzliche
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalbetrag abzüglich der erforderlichen
Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen
angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren
Nominalbeträgen angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und für ungewisse Verpflichtungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geschätzt und in
Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags
angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen für Aufwendungen, die aus
der Einstellung der Unternehmenstätigkeit resultieren,
sind nicht mit zu erwartenden Erlösen aus der
Einstellung der Unternehmenstätigkeit saldiert.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
EUR
|
Forderungen
|
765.068,24
|
Erhaltene Ausleihungen
|
130.000,00
|
Weitere
Verbindlichkeiten
|
783.492,90
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D. SONSTIGE ANGABEN
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Frank Seeger ab
13.07.2015
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Stuttgart, 07.12.2017
Jan Metzner
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2017 festgestellt.
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