HANSA Real Estate Immobilien 1 GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Voges seit 24.4.2007 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HANSA REAL ESTATE AktiengesellschaftLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAKTIVA
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
RechnungslegungsvorschriftenDer Jahresabschluss der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft, Leipzig - im Folgenden kurz "HRE AG" oder "Gesellschaft" genannt - wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG) sowie der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften gelten, wurde Gebrauch gemacht. Die HRE AG ist im langfristigen Fertigungsgeschäft mit der Konzeption, Planung und Realisierung von schlüsselfertigen Neubau- und Sanierungsprojekten für bebaute und unbebaute Grundstücke tätig. Durch die Bauträgertätigkeit werden Erträge erst mit der Abnahme der Bauwerke realisiert. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Im Berichtsjahr wurden für die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die für kleine Kapitalgesellschaften gesetzlich zulässigen größenabhängigen Erleichterungen ausgenutzt, nachdem im Vorjahr freiwillig darauf verzichtet wurde. Die Begründung dafür ist, dass der erweiterte Informationszweck aus Sicht der Gesellschaft nicht mehr erforderlich ist. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Personenkraftwaren wurden mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von drei bis dreizehn Jahren zugrunde gelegt. Im Berichtsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. In Vorjahren gebildete Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden im Berichtsjahr mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die im Berichtsjahr vorgenommene Abschreibung (TEUR 309) wurde aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse/Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten beinhalten neben den Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB angemessene Teile der Kosten für allgemeine Verwaltung einbezogen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Zinsen für das zur Finanzierung der Herstellung verwendete Fremdkapital werden nach § 255 Abs. 3 HGB, sowie sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, zu 100 % in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Für Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet (TEUR 2). Zur Berücksichtigung des allge-meinen Zins- und Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % des um einzelwertberichtigte Forderungen bereinigten Forderungsbestandes vorgenommen. Liquide Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Die Steuerrückstellungen für Ertragsteuern wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen waren nicht abzuzinsen, da die Restlaufzeit auf weniger als ein Jahr geschätzt wird. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zu den Posten der BilanzUnter den Finanzanlagen des Anlagevermögens wird die folgende Beteiligung mit einem Anteil am Kapital vom mindestens 20 % ausgewiesen:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen ebenso wie im Vorjahr nicht. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000,00 und ist eingeteilt in 20.000 Namensaktien mit einem Nennwert zu je EUR 5,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die Hauptversammlung hat beschlossen, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von TEUR -37 auf neue Rechnung vorzutragen. Die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Verlustvortrag von EUR -37.708,50 einbezogen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beläuft sich auf EUR 76.677,66 (Vorjahr: TEUR 2.076). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beläuft sich auf EUR 6.671,11 (Vorjahr: TEUR 55). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen wie im Vorjahr nicht vor. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht (Vorjahr: EUR 31.404,11). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 117,79 (Vorjahr: TEUR 441). Für Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11 bestehen Sicherheiten im üblichen Umfang im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und VerlustrechnungIm abgelaufenen Geschäftsjahr sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von EUR 410.599,00 angefallen. Die außergewöhnlichen Erträge betreffen Zinsen zur Umsatzsteuer aus Bescheiden für 2011 bis 2013 und resultieren aus der BFH-Entscheidung zu § 13b UStG. Der Ausweis erfolgt im Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge. Ferner wurden die Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche auf Basis der Bescheide für die Jahre 2011 bis 2013 im Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände aktiviert und in gleicher Höhe Aufwendungen auf der Grundlage von Aufrechnungserklärungen mit abgetretenen Forderungen zurückgesellt. Ergebniswirksame Auswirkungen aus diesen im Posten Rohertrag ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen ergaben sich im Berichtsjahr nicht. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 309.239,91 vorgenommen. Sonstige AngabenDie Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.
Leipzig, 12. November 2018 Stefan Voges, Geschäftsführer Eckhard Stiegele, Geschäftsführer Prüfung durch den AufsichtsratDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und der Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 der HANSA REAL ESTATE AG, Leipzig wurden dem Aufsichtsrat am 29. November 2018 vorgelegt. Hierzu berichtet der Aufsichtsrat der Hauptversammlung wie folgt: Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Vorschlag zur Ergebnisverwendung geprüft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 ist gemäß den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt worden. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro 828.931,82 und mit einem Bilanzgewinn in Höhe von Euro 781.223,32 ab. Dem Aufsichtsrat liegt der Bericht, in der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 13. November 2018 erstellten Fassung über die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017, der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft vor. Der Aufsichtsrat hat als Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass Einwendungen gegen den Jahresabschluss nicht zu erheben sind. Dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes vom 29. November 2018 schließt sich der Aufsichtsrat an.
Leipzig, den 29. November 2018 Michael Lorenz, Aufsichtsratsvorsitzender Anja Stiegele Sybille Voges HANSA REAL ESTATE AG eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter HRB 16600Gesellschaft in Firma
Gesellschaft in Firma
Leipzig, den 29. November 2018 Michael Lorenz, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellung des Jahresabschlusses durch die HauptversammlungDer Hauptversammlung liegt der Jahresabschluss der HANSA REAL ESTATE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 vor. Der Jahresabschluss ist gemäß den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt worden. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro 828.931,82 und mit einem Bilanzgewinn in Höhe von Euro 781.223,32 ab. Mit Bericht vom 29. November 2018 hat der Aufsichtsrat als Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass Einwendungen gegen diesen Jahresabschluss nicht zu erheben sind. Ferner hat sich der Aufsichtsrat in seinem Bericht dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes angeschlossen. Die Hauptversammlung trifft unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften folgende Beschlüsse:
Leipzig, den 29. November 2018 PALAS Vermögensverwaltung GmbH
AMON Beteiligungsgesellschaft mbH
Vorschlag des VorstandesZur Mitteilung an den Aufsichtsrat gegeben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 der HANSA REAL ESTATE AG, Leipzig schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro 828.931,82 und mit einem Bilanzgwinn in Höhe von Euro 781.223,32 ab. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von Euro 781.223,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
Leipzig, den 29. November 2018 Eckhard Stiegele Stefan Voges |
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