Lucullus Verwaltungsgesellschaft mbHLiquidiert

64297 Darmstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 7696
Eingetragen
16.2.2000
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beteiligung an und/oder die Übernahme der Geschäftsführung und/oder die Übernahme der Vertretung von anderen Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung der Firma Lucullus Backen und Genießen GmbH & Co KG in Darmstadt und anderer Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Ingo E. Dr. Pleser
seit 3.1.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lucullus Verwaltungsgesellschaft mbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 80.775,59 77.179,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.416,86 75.149,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 358,73 2.029,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.775,59 77.179,69

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 79.025,59 75.088,69
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 25.088,69 20.188,42
III. Jahresüberschuss 3.936,90 4.900,27
B. Rückstellungen 1.750,00 2.091,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.775,59 77.179,69

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

III. Aufwendungen sind nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

IV. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

V. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

VI. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

VII. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 410,00 werden, sofern vorhanden, im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen Sammelposten für Vermögensgegenstände zu bilden, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung kann gemäß IDW auch für die Handelsbilanz übernommen werden.

6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde berücksichtigt.

7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Eine Rückstellung für latente Steuern im Rahmen des § 249 I S. 1 HGB, die nach Ansicht des IDW wohl verlangt wird, wurde nicht vorgenommen, da gesetzgeberischer Wille in § 274a Nr. 5 HGB die Befreiung von einer solchen Rückstellungsbildung ist.

Gemäß § 253 Abs. 2 S.1 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden.

9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter keine Darlehensforderungen. Die Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind im Erläuterungsbericht angegeben.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G. u. V. - Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG vorgenommen, die nicht in der Handelsbilanz berücksichtigt werden können.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Geschäftsführer der Lucullus Verwaltungs-GmbH ist Herr Dr. Ingo Pleser.

II. Lagebericht

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Darmstadt, den 01.11.2011

Lucullus Verwaltungs-GmbH

Dr. Ingo Pleser, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2011 festgestellt.

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