GISTAK
PROFILTECHNIK GMBH
Mengerskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.564,00 |
32.114,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.563,00 |
32.113,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
378.221,12 |
346.239,87 |
| I.
Vorräte |
182.579,52 |
172.258,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.783,77 |
28.857,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
176.857,83 |
145.124,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.270,20 |
1.337,46 |
| Summe
Aktiva |
402.055,32 |
379.691,33 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
362.059,70 |
353.303,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
310.059,70 |
301.303,14 |
| B.
Rückstellungen |
18.038,00 |
10.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.957,62 |
15.888,19 |
| Summe
Passiva |
402.055,32 |
379.691,33 |
1 Anhang
1
1.1
Allgemein
a)
Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die Gistak-Profiltechnik GmbH hat ihren Sitz in 35794
Mengerskirchen-Winkels. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgericht Limburg unter HRB 3111 eingetragen.
b)
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gistak-Profiltechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im
Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt Angaben
über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung Sonstige Angaben
1.2 Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB,
266 HGB aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
1.3
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
a) Angabe und Begründung der
gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der
Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
1.4 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).
b)
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
1.5 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
a)
Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
b)
Eigenkapital
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von 310.059,70€ auf neue Rechnung
vorzutragen.
c)
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten sonstigen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt € 21.957,62 (Vorjahr: € 15.888,19).
d)
Nichtbilanzierte sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von €
267.250,00 (Vorjahr € 267.250,00) sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
Euro |
aus Mietverträgen |
267.250,00 |
Bei dieser Bewertung wurden die einzubeziehenden
Mietverträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem
Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum
herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur
Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.
1.6
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
1.7 Sonstige
Pflichtangaben
a) Namen der Geschäftsführerin
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden
die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Name der Geschäftsführerin: Frau Sybille
Hempe Ausgeübter Beruf: Betriebswirtin
b)
Betriebsgröße In den §§
267 und 267a HGB ist geregelt, welche Kriterien für
die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "Kleinst-", "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
c)
Feststellung und Genehmigung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 24.05.2023
ordnungsgemäß festgestellt. Der
Geschäftsführerin wurde für das Jahr 2022
Entlastung erteilt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 24.5.2023.
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